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Jugendamt umgehen/Einigung mit KM
#1
Hallo Leute,

bei mir geht es in die nächste Runde mit dem JA und hoffe ihr könnt mir da nen Rat geben.

Mein Sohn ist jetzt 7 Jahre alt und bisher wurde Unterhaltsvorschuss vom JA gezahlt, da ich während des Studiums Bafög erhielt.

Im Moment beziehe ich Alg2 (die KM ist Aufstocker) und suche eine geeignete Stelle um zu promovieren.

Da ich mein Studium vor einem halben Jahr abgeschlossen habe und das JA nur einmal im Jahr anfragt, wissen die erst jetzt von dem Alg2-Bezug und haben direkt die Arbeitssuche in Vollzeit verlangt (im Brief steht 40h die Woche).

Das möchte ich umgehen.

Mit der Mutter verstehe ich mich recht gut und mein Plan ist, ihr die 220 Euro von meinem Arbeitslosengeld zu überweisen, damit sie sich vom JA lossagen kann. Dazu wäre sie auch bereit.

1) Funktioniert das unkompliziert, mit nem Brief ans Amt ala wir haben uns geeinigt/machen Unterhaltsansprüche ab jetzt unter uns aus/wollen die Leistungen des JA nicht mehr in Anspruch nehmen? Hab ich dann meine Ruhe vor denen?

2) Kann mein/ihr Jobcenter bzw. das JA das verbieten oder Einwände erheben?

Für das Kind bestehen weder eine Beistandschaft noch ein Unterhaltstitel. Zwar hat das JA mir immer geschrieben wieviel Geld sie überweisen, mir aber noch nie eine Auflistung/Zusammenfassung von etwaigen Schulden zukommen lassen.

3) Schulde ich dem JA die erbrachten Leistungen der letzten 7 Jahre?

4) Wenn mein Plan Aussicht auf Erfolg hat, muss ich dann, neben dem gemeinsamen Brief, überhaupt noch mit dem JA kommunizieren und auf die Forderung zur Darlegung der Jobsuche eingehen? Wenn ja, muss ich dann auch das letzte halbe Jahr darlegen oder gilt das ab jetzt (also ab erster Aufforderung/letzte Woche)?

Vielen Dank für eure Unterstützung!
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#2
1. Den Bezug von Unterhaltsvorschuss beenden und eine eventuelle Beistandschaft (die ja bei dir ohnehin nicht besteht). Damit ist das Jugendamt erst mal draussen. Schulden sind ja bisher keine entstanden. Falls ja, wird die Unterhaltsvorschusskasse die natürlich weiter verfolgen. Da du allerdings sowieso vor hast, Unterhalt zu bezahlen und der Betrag höher ist wie der Unterhaltsvorschuss, ist das Ganze eigentlich egal. Die Unterhaltvorschusskasse hat nur bis Höhe Unterhaltvorschuss das Recht, Unterhalt einzufordern. Den Rest bis Düsseldorfet Tabellenbetrag muss die Mutter selbst geltend machen. Ausser, sie hat eine Beistandschaft unterschrieben. Die Beistandschaft macht alles, Maximalunterhalt. Und die habt ihr ja nicht. Damit ist auch Punkt 2 angesprochen.

3. Kein Titel, keine Schulden. Schwebende alte Forderungen gibts wohl auch nicht, soweit ich das verstanden habe.

4. Alles gilt ab Aufforderung. Beendet den Unterhaltvorschuss, zahl direkt die vereinbarten 220 EUR Unterhalt. Hoffentlich kommt die Mutter mal in ein Einkommen, so dass auch das Jobcenter draussen ist. Wenn du sie dabei mit Kindermitbetreuung unterstützen kannst, mach das. Ohne Staat läufts immer am besten.
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#3
JC kommt gern ins Spiel, da wenn es Titel gibt(wenn nicht wird die Mutter gezwungen ihn zu beantragen)
dürfen sie alles nehmen obwohl sie fürs Kind nur 170 EUR bezahlen und dies mit 220EUR bedeckt ist.
Sie werden sich auf einen Titel über 220EUR freuen, da bei ALG2 Empfängern der Anspruch auf Unterhalt an JC übertragen wird.
Wie viel bekommt die Ex vom JC?
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#4
(30-11-2020, 16:13)p__ schrieb: und der Betrag höher ist wie der Unterhaltsvorschuss

momentan zahlt das Amt 220 Euro...

(30-11-2020, 16:13)p__ schrieb: Schwebende alte Forderungen gibts wohl auch nicht, soweit ich das verstanden habe.

Mir wurde zumindest über all die Jahre nichts von Forderungen bekannt gegeben.

(30-11-2020, 23:40)Zahlesel_RUS schrieb: Wie viel bekommt die Ex vom JC?

Ich glaube so um die 100 Euro.

Ich werde jetzt die Unterlagen fertig machen, mit Gültigkeit zum 1. Januar. War ihre Idee, da das Amt den Betrag für Dezember schon überwiesen hat und ich füg mich jetzt einfach.
Auf die Sache mit den Bewerbungen werde ich erstmal nicht eingehen, da das JA bis zum Ablauf der gesetzten Frist die Unterlagen hoffentlich schon in Händen hält.
Wie wahrscheinlich ist es, dass das JA wegen der Zahlung für Dezember auf mich zukommen wird? Können die das durchsetzen bzw. bin ich dann zur Zahlung verpflichtet? Wie gesagt ist weder eine Beistandschaft noch ein Unterhaltstitel vorhanden.
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#5
(01-12-2020, 00:31)Helmbrennt schrieb: momentan zahlt das Amt 220 Euro...

Genau, deswegen bleibt da nichts übrig an übergegangenen Ansprüchen. Die werden mit den 220 EUR von dir voll und ganz befriedigt. Allerdings steigt der Unterhaltsvorschuss zum 1.1. deutlich, dann sinds mehr wie 220 EUR bzw. 165 EUR für Kinder unter 6.

Wie der Wortlaut des Jugendamts bezüglich Dezember bei dir war, weiss ich nicht. Aber es wurde nach Auskunft gefragt, um deine eventuelle Unterhaltspflicht festzustellen. Damit kannst du ab dem Monat dieser Frage verklagt werden. Es bestehen also durchaus Chancen, dass du noch was zahlen musst.
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