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Umgangsrecht Corona
#26
Mal wieder eine typische Beamtenantwort, die wollen nicht mal Verantwortung übernehmen für das was sie schreiben.
Ist ja immer so, da kommen nicht zu durchschauende Regeln und keiner übernimmt die Verantwortung dafür.
So ist das immer bei den deutschen Behörden.

An deiner Stelle würde ich fahren und denen klar und deutlich einen Vordruck in den Händen geben wo der Umgang nicht als Hobby oder Tourismus steht.

Bei Kontrolle sofort vorlegen, dann hauen die meisten sofort ab. Die haben keine Lust auf Nachforschen oder Diskussionen.
Sind eh zu faul dafür.
Das Gegenteil können die ja auch nicht belegen.

Also fahren, Dokumente bereithalten und bei Kontrolle sofort vorlegen, dann ist in 99% der Fälle sofort Ruhe.
Belege des Umganges und der Coronaregelung wegen Umgang.

Sehe da seitens einer Kontrolle keine Chance dass da jemand etwas gegen sagt oder macht.

Die wissen ja selber nicht was genau zählt.
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#27
[Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten]

dem kann ich nur zustimmen! Wenn die was sagen schaust du weiter was passiert. Ehrlich, wenn dich das Bußgeld umhaut, dann ist demnächst ein anderes Problem was die gleiche Konsequenz hervorrufen wird. Dann lieber wegen der Kinder.... (ja nicht so hilfreich ich weiß aber meine Meinung)
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#28
Das OLG Frankfurt sagt eindeutig, dass es wegen Corona zu keiner Einschränkung des Umgang kommen darf. Die Kontaktbeschränkungen gelten nicht für enge Familienangehörige, welche denklogisch auch in unterschiedliche Haushalten leben können. Demzufolge kann von Tourismus udgl. auch keine Rede sein. Möglicherweise ist das den Polizeibeamten egal, aber das spiegelt schliesslich nur die Realität wider, das dem Massnahmenstaat die eigenen Gesetze und Urteile egal sind. Mit dem Restrisiko muss man dann wohl leben.
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