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Umgangsboykott – Gutachten - Strafanzeigen
#64
Vor einigen Tagen hat die StA mitgeteilt, dass man nicht weiter gegen die KM wegen falscher Verdächtigung bzgl. Missbrauchsvorwurf ermitteln möchte. Die Mutwilligkeit sei nicht zu erkennen. Das Kind können man wegen psychischer Belastung nicht fragen.

Einige hatten mir zu der Anzeige geraten bzw. waren sogar erfolgreich. Es muss nachgewiesen werden, dass die Anzeige bewusst wahrheitswidrig erfolgte. Wie kann der Nachweis erfolgen?

Der beauftragte RA hat sich leider als Niete herausgestellt. Vereinbart war mir den Schriftsatz zu Durchsicht zu übersenden – dies wurde nicht eingehalten. Stattdessen wurden Beleidigungen aus dem Jahre 2017 mitangezeigt. (hier gilt eine Frist von drei Monaten)
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RE: Umgangsboykott – Gutachten - Strafanzeigen - von DerU - 19-07-2022, 12:36

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