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Umgangsboykott – Gutachten - Strafanzeigen
#60
Nachfolgend eine kleine Aktualisierung meines Falles.

1/ Gegen die Kostenfestsetzung aus der letzten Runde vor dem AG (ich habe vergeblich eine Umgangspflegschaft beantragt – Antrag wurde abgelehnt – ich sollte KMs Lügen RA bezahlen) habe ich Widerspruch beim OLG eingelegt. Dies ging auch ohne eigenen RA. Ergebnis: AG hat Umgang rechtlich korrekt ausgeschlossen, ich hätte wissen müssen, dass Antrag aussichtslos ist. Das OLG gab noch den ergänzenden Hinweis, dass das Kind erst eine Therapie machen soll. Das OLG Urteil hat mich nur 66 EUR gekostet, da der Streitwert nur auf dem Judaslohn des gegnerischen RA beruht (ca. 800 EUR) und nicht auf dem des Kindes (4000 EUR).
Vielleicht taugt dies als Strategie für Andere, die zum Viertel des Preises einer Erstberatung eines eigenen RA beim OLG vorfühlen möchten, wie dort gedacht wird.


2/ KM wurde zwischenzeitlich angezeigt „wegen aller in Frage kommenden Delikte“. Die Anzeige wurde durch einen RA verfasst. Die KM hat unter anderem einen frei erfundenen Missbrauch zur Anzeige gebracht, was Vater Staat einige 1000 EUR gekostet haben sollte. Das Verfahren gegen mich wurde eingestellt. Der Illusion, dass auch die vielen Lügen der KM vor dem FamG gerügt werden könnten, geben ich mich nicht mehr hin. Die Familienrichter: innen ließen sich nur zur gern belügen, um die Akten schnell schließen zu können.
Die Anzeige läuft schon einige Monate und wurde noch nicht eingestellt. Etwaige Anwaltskosten oder Geldstrafen der KM würden jedoch von ihrem übernommen werden. Sodass eine Verhaltensänderung bei der KM eher unwahrscheinlich erscheint. 
Die KM ließ auch eine bereits bezahlte Rate Nachehelichen Unterhalt pfänden. Diesen Vorfall will ich mir aufheben für eine weitere Runde. 


3/ Der zuständige JU Mitarbeiter (Nr.2) hat das Amt nach ein paar Monaten verlassen. Seine Zuständigkeit hat eine Dame (Nr.3) übernommen. JU Mitarbeiter Nr.2 war der Meinung, dass ein Antrag für eine Umgangspflegschaft im November 2021 zu früh sei (auch Richters Meinung) – einen Antrag im März 2022 würde er jedoch unterstützen. Der KM ist die Notwenigkeit der Therapie seit 15 Monaten bekannt. Angeblich steht das Kind auf Wartelisten. JU Dame Nr.3 sollte mal bei der KM nachfragen, wie der Stand ist. Ich habe die in Frage kommenden in Erfahrung bringen können und werde ich dort nach Details der Wartelisten erkundigen. Eine Auskunft, ob JU Dame Nr.3 einen Antrag für eine Umgangspflegschaft unterstützt wird, wurde bisher verweigert. Der Dame liegt auch die wissenschaftliche Stellungnahme vor – bliebt jedoch ihrerseits unkommentiert. 

Frage: Kann ich das JU bitten/ beantragen, dass der KM bei der Suche „geholfen“ wird?

4/ Umgang mit der Situation
Mir hilft es sich darüber klar zu werden, dass es Dinge gibt (Umgangsausschluss) die man nicht ändern kann und akzeptieren muss. Stattdessen versuche ich mich auf Dinge im Leben zu konzentrieren, die ich beeinflussen kann. Das klingt einfach, als Betroffener fällt die Umsetzung jedoch schwer – ganz besonders, wenn es das eigene Kind ist. In dem Zusammenhang das Buch [Eifert Georg, H., Matthew McKay und P. Forsyth John: Mit Ärger und Wut umgehen: Der achtsame Weg in ein friedliches Leben mit der Akzeptanz? und Commitmenttherapie] empfehlen.

Ein bekannter Unterhaltspreller sagte bei Maischberger auf dem Sofa neben einer Familienrichterin sinngemäß: „Ich habe die Gesetze nicht gemacht, ich muss mich nur daranhalten; die Kinder gehören nun mal zur Mutter; wenn die nicht möchte, dass der Vater sie nicht sieht, ist das halt so“

Auch wenn ich dies selbst vielfach vor Augen vorgeführt bekam, ist die Akzeptanz nicht leicht. Ich versuche das Thema auf kleiner Flamme weiter zu kochen.
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RE: Umgangsboykott – Gutachten - Strafanzeigen - von DerU - 13-05-2022, 12:23

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