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Umgangsboykott – Gutachten - Strafanzeigen
#57
Den nicht gefestigten Kindeswillen habe ich bereits versucht in den Anträgen herauszuarbeiten. Das Kind hat sich u.a. sogar positiv zum Vater bei einem unangekündigten Jugendamtsbesuch geäußert – nach Beginn des Umgangsboykotts / Beginn der Manipulation. Das Kind sagte sinngemäß: „Ja, meinen Vater würde ich gern wiedersehen – aber nicht seine böse Freundin“ „Mein Papa hat mir nur einmal eine Backpfeife gegeben, aber ich weiß nicht mehr wofür.“

Ich habe die Gutachterin bei der Befragung darauf angesprochen und das JU zitiert. Sie führte darauf hin aus, dass wenn sich ein Kind einmal positiv äußert, bei nachfolgenden Befragungen jedoch immer negativ, sei dies eine konstante Willensäußerung.

Die Gutachterin schrieb zur Bewertung des geäußerten Kindeswillen: „Die eingeschränkte Datenerfassung lässt keine abschließende Bewertung der subjektiven Bedeutsamkeit, der Konstanz und Autonomie als Ausdruck eines kindlichen Willens zu.“

In den Beschlüssen bleibt all dies unbeachtet.

Danke für den Punkt. Ich werde das nochmal mit dem RA besprechen.
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RE: Umgangsboykott – Gutachten - Strafanzeigen - von DerU - 16-12-2021, 12:34

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