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Umgangsboykott – Gutachten - Strafanzeigen
#56
Das Unbeachtet lassen von vorgebrachten Feststellungen ist aber der Haken, mit dem sich die Revision begründen lässt. Der Richter kann das Privatgutachten natürlich ignoriert lassen, aber er muss erklären können, warum er das tut. Warum ist Faktor A irrelevant für die Entscheidung?

Beim Kindeswillen fängt die Diskussion erst an anstatt zu Ende zu sein. Denn die eigentliche Frage ist: Was ist der Kindeswille? Das ist bei einem Vierjährigen völlig anders zu ergründen wie bei einem 14jährigen. Hat der Richter das durch fragen oder ein Gutachter das in Nähe der Mutter erfasst, dann ist dieser behauptete Kindeswillen das bei einem Vierjährigen höchst angreifbar.
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RE: Umgangsboykott – Gutachten - Strafanzeigen - von p__ - 16-12-2021, 11:33

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