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Umgangsboykott – Gutachten - Strafanzeigen
#55
Ich habe mit einem RA u.a. bzgl. Revision gesprochen. Das BVerfG hätte entschieden, dass auch induzierter Kindeswille (durch Manipulation der KM geäußerter Kindeswille) nicht gebrochen werden darf. Die Empfehlung ist wieder klein anzufangen: z.B. Briefe an das Kind anlässlich Geburtstag/ Weihnachten etc. zu senden. Wenn KM diese nicht übergibt, eine Pflegschaft zur Übergabe der Post am FamG beantragen.

Wenn kein Zeitraum für einen Umgangsausschluss genannt wird, gelten zwei Jahre.

Eine ähnliche Diskussion musste ich bereits mit einer Psychiaterin führen. Sie vertrat die Auffassung, Kindeswille sei immer ernst zu nehmen und dürfe niemals gebrochen werden. Ich fragte daraufhin, was ich machen soll, wenn sich das Kind nicht die Zähne putzen möchte oder den Besuch der Schule verweigert und wie in ihrer Praxis verfahren wird, wenn Kinder die Hygienemaßnahmen ablehnen. Sie antwortete, dass sie die Kinder dazu bringt alle Hygienemaßnahmen einzuhalten.

Eine genauere Prüfung, auch die des Gutachtens (ggf. mit Gegengutachten) läuft noch.

Das große Ärgernis bei einem Gegengutachten ist, dass es der Richter unbeachtet und ungelesen in die Akte legen kann und sich weiterhin – auch aus einem mangelhaften – Gutachten bedienen kann, um die Akte schnellstmöglich zu schließen. Daher hatte ich mich seinerzeit dagegen entschieden und darauf gehofft, dass die Manipulation des Kindes erkannt wird. Es soll Richter geben, die einer KM bei Manipulation und Lügen vor Gericht ins Gewissen reden. Dieses Glück war mir nicht vergönnt.

Der Film „Weil Du Mir Gehörst“ erscheint mir vor dem Hintergrund noch beschönigend – die Handlung sollte sich eher an der eingangs erwähnten BVerfG Auffassung orientieren.

Ich werde zunächst Mal abwarten was eine genauere Prüfung ergibt. Mutti ist anscheinend auch sehr gut beraten. Ihr Wiederspruch wegen der Einstellung der Strafanzeige läuft noch. Das aussagepsychologische Gutachten liegt mir auch noch nicht vor. Sie hat mit der Strafanzeige viele Ressourcen des Staates gebunden und Kosten verursacht – vielleicht steigen damit meine Chancen bzgl. einer Anzeige wegen falscher Verdächtigung. Ein Betrugsversuch – sie ließ eine Monat Ehegattenunterhalt pfänden, der bereits bezahlt war – ist auch noch nicht zur Anzeige gebracht.

Vielen Dank für die Hilfe und anregende Diskussion.
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RE: Umgangsboykott – Gutachten - Strafanzeigen - von DerU - 16-12-2021, 10:48

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