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Umgangsboykott – Gutachten - Strafanzeigen
#45
Du kannst entweder zum OLG oder du kannst aufgeben. Der Umgangsausschluss ist dann endgültig. Unbefristet ist das eine sehr harte Massnahme, die früher häufiger war, aber mittlerweile seltener wurde. Ohne die Einzelheiten des Verfahrens und Details des Falls zu kennen kann man auch sagen, dass der vor höheren Instanzen oft gekippt wird, wenn man beim Amtsgericht schon im Blick hatte, damit weiterzuklagen.

Eine ganz andere Frage ist, ob trotz einem in höherer Instanz gekippten Beschluss wieder Umgang tatsächlich stattfindet. Da solltest du nicht zu grosse Hoffnungen haben, selbst wenn du den Ausschluss los bist.
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RE: Umgangsboykott – Gutachten - Strafanzeigen - von p__ - 04-12-2021, 19:09

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