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Umgangsboykott – Gutachten - Strafanzeigen
#44
Vor ein paar Tagen kam das Ergebnis aus Runde Nr. 3 Umgangsverfahren.

1/ Der Gerichtstermin

Auf die Anhörung des manipulierten Kindes wurde verzichtet. Einen Verfahrensbeistand gab es auch nicht. Ein Antrag von Mutti zu VKH gab es nicht.
Der Richter – wie schon von _p vermutet - war sehr unsicher, was er denn nun machen sollte. Es sei auch noch nicht so viel Zeit vergangen (Kind hat mich seit zwei Jahren nicht gesehen). Ich sollte dann erklären, wie ich mir die Annährung vorstellen würde. Ich führte aus, dass ich mir für das Kind wünschen würde, dass die KM zur Vernunft zurück findet etc. Alle Vorwürfe seien widerlegt und das Ergebnis von Manipulation.

Das Gutachten aus der letzten Runde mit der Hürde „Mutti muss zustimmen“ war ebenfalls Thema. Der Richter aus Runde Nr. 2 hat ein Gutachten mit Umgangsausschluss bestellt, das wurde dann entsprechend der Aufgabenstellung abgeliefert. Eine Mitarbeiterin von Prof. Leither prüfte es kostenlos. Die Mängel konnte ich bei der Gutachterbefragung gut nutzen. Auf eine 3000 EUR Gegengutachten habe ich bisher verzichtet. 

Der gegnerische RA führte u.a. aus: „Es ist ja auch nicht so, dass meine Mandantin alleinig schuld an der Situation ist. Sie haben nach nur zwei Tage nach der Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die StA die Anfrage auf Kostenübernahme der Verteidigerkosten gestellt inkl. einer Frist von zwei Wochen. Das geht so nicht. Sie müssen auch Ihr Verhalten überdenken.“

Es lag mir schon auf der Zunge zu erwidern, dass ich keine Verhaltenstipps von jemandem annehme, der sein Geld mit dem Vortragen von Lügen und ggf. Anstiftung zur Manipulation von Kindern verdient. Auch Rückfragen, wie man korrekt Kostenübernahme anfragt habe ich mir verkniffen. Der Richter wünschte auch keine Erwiderung. Ich hoffe er hat gemerkt, dass nur noch das Mittel der Provokation übrigblieb.

Es ist nach wie vor eine Herausforderung die Situation auszuhalten, wenn für jede widerlegte Lüge zwei neue, bis dato unbekannte Lügen auf einen einprasseln. Ich kam kaum mit den Stichworten zu erfassen zu denen man erwidern möchte. Für die nächste Runde würde ich das vorab üben: Interessiert und regungslos dem größten Nonsens zuhören, Stichwörter mitschreiben und dann zum Gegenschlag ausholen. 


2/ Der Beschluss

Umgangsausschluss. Vater soll Kosten des Verfahrens tragen.
Das Gericht rät dem Vater sich zurückzuziehen.

Wieviel Zeit – zwei Jahre reichen nicht – notwendig sein soll, bleibt unerwähnt. Ebenso wie Muttis Zustimmung erreicht werden soll. Muttis Strafanzeige und vorangegangene Manipulation bleibt ungerügt.

Was soll ich tun? Ihr habt mich darauf vorberietet: ist der Missbrauch widerlegt, wird die nächste Lüge zur Begründung herangezogen. Aufgeben kommt noch immer nicht infrage.
Kann jemand einen guten RA für das OLG Oldenburg empfehlen? Gern auch per PN. 

Bei hälftiger Teilung der Kosten und ohne eigenen RA kosten dieses Schmierentheater ca. so viel wie eine subventionierte Theaterkarte. Das kann doch kein Zufall sein.
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RE: Umgangsboykott – Gutachten - Strafanzeigen - von DerU - 04-12-2021, 15:41

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