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Umgangsboykott – Gutachten - Strafanzeigen
#31
Der Beschluss ist da.

Kurzfassung:

1.1/ Umgangsausschluss bis zur Klärung der Misshandlungsvorwürfe durch die StA.
1.2/ Nach Klärung darf der nächste Umgangsantrag gestellt werden.
1.3/ Gericht ist sich bewusst, dass der Vorwurf der Misshandlung keinen Umgangsausschluss rechtfertigt …..
1.4/ Kind sei auch durch begleiteten Umgang/ Umgangspflegschaft überfordert – erst Therapie (wie schon vom SV ausgeführt)
1.5/ Handlungen (wie Zugewandtheit zum Vater) und sich widersprechende verbalen Aussagen (Verleugnung und Beschuldigung des Vaters) werden erwähnt. Kind will nicht etc.
1.6/ Auf Gerichtskosten wird verzichtet. (Mutti ist mit VKH unterwegs)
-> Frage: Gilt das auch für das Gutachten und Verfahrensbeistand?
1.7/ Beschwerde ist zulässig
1.8/ Gericht schließt sich Gutachten voll an

Wie würdet ihr vorgehen?

a/ Abwarten und am AG neuen Antrag stellen, sobald StA Verfahren einstellt und gegen Mutti ermittelt: Vortäuschung einer Straftat, falsche Verdächtigung, Prozessbetrug etc.   

b/ Sofort in die nächste Instanz zum OLG. Der Richter am AG kennt Mutti seit mehreren Beschlüssen und scheint mir nicht ganz abgeneigt zu sein.


2/ Misshandlungsvorwürfe

Die StA ermittelt leider sehr langsam – erkennt jedoch immerhin Muttis Absichten. Bisher (bald ist ein Jahr vergangen) haben drei Behörden nur dass heraus bekommen, was Google als erste Treffer bei Eingabe des Namens des Delinquenten liefert. Ich habe mich bisher gar nicht gegenüber der ST geäußert.

Ein aussagepsychologisches Gutachten soll eingeholt werden. Ein Ergänzungspfleger will sich die nächsten Wochen Gedanken über den Gebrauch des Zeugenverweigerungsrechts machen.


3/ Umzug

In meinem Fall müsste ich inkl. neuer Familie in einer strukturschwachen Region nahezu bei 0 neu anfangen. Während wir uns etwas Neues Aufbauen bestünde immer die Sorge, dass die Exe wieder einmal Kartons für den nächsten Umzug packt. Dem Familien Gericht reichen die banalsten Gründe, um einen weiteren Umzug bzw. Umbruch für das Kind rechtlich abzusegnen.

Interessanter ist der Erwerb einer kleinen Wohnung zur Vermietung. Das BRD-Finanzamt erkennt Fahrten zum Mietobjekt mit 0,3 EUR/km zzgl. Verpflegungspauschale und Übernachtung an – Fahrten zum eigenen Kind sind in der Düsseldorfer Tabelle bereits enthalten (unabhängig von der Entfernung).

Eine zu sanierende Schrottimmobilie gibt ebenfalls Anlass dort alle zwei Wochen nach dem Rechten zu sehen. Der Fortschritt der Sanierungsarbeiten in Eigenleistung lässt sich auch dokumentieren. 

Übernachten kann ich am Wohnort des Kindes zum Selbstkostenpreis – die Fahrtkosten wären die große Kostenposition.

Ich werde mich in die Richtung jedenfalls weiterhin informieren. Vielen Dank für den Hinweis/ die Idee.


4/ Ein Umzug (ohne Nachsendeantrag) bringt auch immer den Vorteil mit sich, dass ehemals beauftragte, faule Anwälte keine Mahnbescheide ausstellen können. Es hat mir schon manchen Tag versüßt E-Mails mit der aller-aller-aller letzten Mahnung inkl. Androhung von „gerichtlichen Schritten“ zu bekommen.
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RE: Umgangsboykott – Gutachten - Strafanzeigen - von DerU - 26-05-2021, 12:48

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