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Umgangsboykott – Gutachten - Strafanzeigen
#27
Ich möchte gern einen Zwischenstand mitteilen.

Die Befragung des SV verlief wie geplant und hat aufgrund der Dauer dazu geführt, dass das Verhör/ Anhörung eines anderen Kindes in einem anderen Verfahren ohne Verfahrensbeistand stattfinden musste.

Der SV musste zugeben, dass Handlungen (wie Zugewandtheit zum Vater) nicht mit verbalen Aussagen (Verleugnung und Beschuldigung des Vaters) zusammenpassen. Als Manipulation wurde dies nicht explizit benannt. Umgang soll stattfinden, jedoch erst nach einer Therapie des Kindes. Wenn Mutti diese Therapie verweigert, sei dies „schade“.

Während ich mich mit Teilen der Helferindustrie im Vorfeld normal unterhalten habe, saß Mutti weit abseits und hat die Prozessbeteiligten nicht einmal gegrüßt.
Das Gericht will sich etwas überlegen – Beschluss liegt noch nicht vor.

Die Strafanzeige gegen mich läuft noch. In diesem Verfahren soll noch ein aussagepsychologisches Gutachten erstellt werden. Ein Ergänzungspfleger ist benannt.

Was die Befragung eines SV angeht, kann ich folgende Erfahrung an die Mitlesenden weitergeben (im Vorfeld habe ich selbst nichts zur Vorbereitung gefunden):

1/ Fragen wie „Ist Ihnen der folgende Widerspruch …in der Akte/ Handlungsweise KM ebenfalls aufgefallen?“ helfen relevante Informationen wieder aufzuwärmen. Der SV wird ggf. ausweichen und behaupten für Wahrheitsfindung sei man nicht zuständig.

2/ Immer davon ausgehen, dass JU und Gericht maximal die Zusammenfassung bzw. die Beantwortung der Fragen gelesen haben.

3/ Beim Verfahrensbeistand ist davon auszugehen, dass dieser in Gedanken schon bei der Rechnungslegung ist und das nächste Verfahren herbeisehnt.

4/ Fragen wie die ein oder andere Tatsache ins Ergebnis eingeflossen ist, sind immer angebracht – gerade, wenn auf Querverweise im Dokument verzichtet wurde.

5/ Bei zu allgemein gehaltenen Antworten immer schön nachbohren.

6/ Weitere mögliche Fragen: Wie sind die Verhaltensweise des Kindes zu erklären? Welche Gründe können dem Zugrunde liegen? Wie ist dieses und jenes zu bewerten? Warum wird das eine Thema breitgetreten, während anderes unberücksichtigt bleibt?

7/ Wenn die Hälfte der verwendeten Literatur veraltet ist, wird der SV wahrscheinlich sagen „… es wird halt nicht mehr viel geforscht…“. Gegenfragen des Vaters: „Woher wollen Sie das wissen, ihre Bücher sind 20 Jahre alt? 

8/ Wenn der SV auf Fragen antwortet: „Das Thema ist sehr komplex. Sie finden weitere Informationen in der angegeben Literatur.“ Immer darauf bestehen das der Laie alles erklärt bekommt.

9/ Wenn der Richter wegen Zeit drängelt: „Sehr geehrter Herr Vorsitzender, das Gericht und SV konnten mir nicht sagen, wann das Gutachten fertig gestellt wird. Ich kann Ihnen leider auch nicht sagen, wann ich mit der Befragung fertig bin.“

10/ Letztlich wird geliefert wie durch Gericht bestellt. Der SV kann sich dem Folgeauftrag stets sicher sein und wird sich entsprechend verhalten. 

11/ Für die Kosten und Bearbeitungsdauer wird Mann immer enttäuscht sein und versteht nur zu gut, warum ein Briefträger (ohne Abschluss in Psychologie), erst nach dem 15. Gutachten auffliegt.

12/ Für eine Revision beim OLG kann es hilfreich sein, die eignen Fragen und Kritik am Gutachten in die Akte legen zu lassen. Ich will dies jedoch nicht abschließend bewerten.

Weil es bei mir einiger Maßen lief und der SV bereits Widersprüche aufgezeigt und sich für Umgang ausgesprochen hat, habe ich nicht alles angewandt.
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RE: Umgangsboykott – Gutachten - Strafanzeigen - von DerU - 07-05-2021, 12:30

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