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Umgangsboykott – Gutachten - Strafanzeigen
#20
(12-03-2021, 18:04)DerU schrieb: auch wenn die eine Erklärung fänden, warum über Umwege der Vater trotz jahrelangem Umgangsboykott dennoch schuld sei. 

Der Vater hat halt gefehlt und alleine hat es eine Mutter sehr schwer, wird die Ex sagen.

Umgangsboykott hat es keinen gegeben. Du bist abgehauen und aufgrund Deiner Unverantwortlichkeit / Aggressionen, konnte die Mutter Dir das Kind nicht geben. Du warst auch völlig uneinsichtig an Deinem Verhalten zu arbeiten und hast den Beziehungskonflikt / Deine Enttäuschung am Kind abgelassen.......Immer das selbe gelaber


Die SV-Befragung ist meiner Erfahrung nach eine reines Showlaufen. Du wirst am Ergebnis nichts verändern oder drehen können. Das wird verteidigt; egal was in den 90 Seiten davor steht.

Die Beteiligten wissen längst was die beschließen werden und haben sich alle abgesprochen. Das wird Dir aber keiner sagen.

Wenn Dir das unklar ist, was die beschließen werden, dann ruf den SV, den Verfahrensbeistand und das JA an und frag nach. Da wirst Du auch nichts dran verändern können. Egal was/wieviel Du fragst.

Wenn es nur um Sand im Getriebe geht, dann mach eine Liste mit 100 Fragen. Pro Seite 1 Frage dürftest Du ja hin bekommen. Im Verfahren bestehst Du dann auf Dein rechtliches Gehör und jede einzelne Frage stellen zu dürfen. Wenn die Richterin Dir das verwehrt, dann drohst Du an die für befangen zu erklären und ziehst es notfalls durch. 

Die haben dann viele lange Sitzungstermine vor sich.
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RE: Umgangsboykott – Gutachten - Strafanzeigen - von Alles-durch - 13-03-2021, 13:36

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