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Umgangsboykott – Gutachten - Strafanzeigen
#15
(05-01-2021, 00:47)DerU schrieb: Das Kind abzuschreiben bzw. zu vergessen wäre aktuell schwerer zu ertragen als aktiv zu bleiben.

OK, das ist eine gute entscheidung, aber mach es dann richtig.

Ich empfehle ebenfalls den Rat von Zahlesel_RUS
(17-11-2020, 17:54)Zahlesel_RUS schrieb: Die einzige Möglichkeit aus meiner Sicht ist: du musst in der nähe von deinem Kind wohnen.
Dann kannst du kämpfen, sonst sehe ich keine andere Möglichkeit.

Du sagtest, es kannst nicht dort hin ziehen.

Dann überlege Dir, ob nicht eine Art Ferienwohnung/Zweitwohnsitz in Frage kommt.
Vielleicht kannst Du dort in Ruhe im Homeoffice arbeiten....
Wenn die Mutter in einer strukturschwachen Region lebt, dann ist da wahrscheinlich viel Natur, wo Du mit neuer Freundin und Kindern auch gerne mal Freizeitaktivitäten ausübst....
Vielleicht hast Du Verwandte/Freunde, mit denen Du Dir ein solches Zweit-Domizil teilen kannst. Das schafft mehr finanzielle Freiheit...

Der Zweitwohnsitz hat entscheidende Vorteile:
- der Mutter gibst Du zu verstehen "egal, wo Du hinziehst: ich werde da sein!"
- dem Richter sagst Du ebenfalls: "ich bin in der Nähe!"

Das Ganze macht natürlich nur Sinn, wenn Du Dich nicht kaputt machst. Im Besten Falle, solltest Du das so gestalten, dass Du mehr Vorteile als Nachteile hast.
Da Du ja Umgang willst, würdest Du sowieso ständig 400km fahren müssen....also kannst Du Dir da auch ein nettes Feriendomizil suchen und Dich (und das Kind) mit Zweitwohnsitz dort anmelden.

Finanzielles:
Du scheinst genug Geld zu haben.
Trotzdem würde ich....
--> kein Geld für Anwälte, Gutachter ausgeben, sondern mich selber vertreten.
--> stattdessen würde ich diese Kohle in das Feriendomizil vor Ort stecken

Ich würde in den Verfahren übrigens nicht groß Herumdiskutieren. Das erzeugt nur Nebenkriegsschauplätze. Auch deshalb würde ich auf einen Anwalt verzichten.

Ich würde dem Richter nur sagen "ich bin jetzt regelmäßig da. Hier ist meine Meldeadresse. Ich beantrage folgenden Umgang.... Alle Behauptungen werden pauschal zurückgewiesen. Ein näheres eingehen wäre nicht ziehlführend für das Kindeswohl!
--> minimalster Aufwand, minimalste Kosten in das System stecken
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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RE: Umgangsboykott – Gutachten - Strafanzeigen - von Ruckzuckmaschine - 05-01-2021, 15:42

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