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Praxiserfahrung 1375
#1
Hallo liebe Leidensgenonnen,

der § 1375 ist ja eigentlich ganz klar, dennoch würde mich die Praxis interessieren.

Kann jemand davon berichten, ob ihm der Absatz 3 
  • Handlungen in der Absicht vorgenommen hat, den anderen Ehegatten zu benachteiligen.
schon mal um die Ohren geflogen ist?
  • Muss der Zahlender seine Unschuld beweisen oder der Antragsteller die Schuld?
  • Was ist, wenn es weitere gute Gründe für die Verminderung des Endvermögens gibt?
Dann meinte mein Anwalt, dass der Stichtag der Trennungszeitpunkt wäre.
Ist aus meiner Sicht aber unlogisch, da die Verminderung mindestens 10 Jahre alt sein muss.

Liebe Grüße
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#2
Naja, meiner Ex ist dies im Zugewinnverfahren (geringfügig) um die Ohren geflogen. So hatte sie zum Trennungszeitpunkt einen fünfstelligen Betrag mehr, als zum Zeitpunkt der folgenden Scheidung. Beweispflicht lag bei mir, in erster Instanz fehlte dem Gericht noch jegliches mathematisches Verständnis, in der Berufung konnte zumindest einer der Richter etwas mit dem Taschenrechner umgehen. 

Von der Vermögensminderung in fünfstelliger Höhe verblieb am Ende was um die 5.000, die ihr nach BGB 1375 hinzugerechnet worden. Mein Antrag, der Senat möge einen Mathematiker als Sachverständigen benennen, um das rechnerisch richtige Ergebnis zu erhalten, nahm der Senat wohl als Beleidigung auf, wer hört auch schon gerne, er könne nicht rechnen. Da half auch nicht zu erwähnen „Mathematik lügt nicht“, kurzerhand bekam ich blaue Flecken durch Seitentritte meines Rechtsverdrehers. 

Die Beweisführung ist also nur möglich, wenn du Richter erwischt, die in Mathe aufgepasst haben.

Dein Anwalt hat im Übrigen Recht, vornehmlich gehts hier um Vermögenswerte, welche auf unerklärliche Weise zwischen Trennung und Scheidung zum Nachteil des Zugewinnberechtigten abhanden kommen.
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#3
Spannend.
Wenn ich es also richtig versatnden habe gilt für die 10-Jahresfrist tatsächlich der Zeitpunkt zwischen Trennungszeitpunkt und der rechtskräftigen Scheidung.

Bedeutet in der Praxis:
  • Ehe läuft gut.
  • Ein Partner verschenkt etwas für 300.000 €. 
  • Drei Jahre später läuft die Ehe nicht mehr gut, Trennung soll nun kommen.
  • Die 300.000 € sind dann aber egal und zählen nicht als Verminderung des Zugewinns.

  • Die 300.000 € würden nur dann eine Rolle spielen, wenn die Trennung bereits stattgefunden hätte.
  • Da zwischen Trennung und Scheidung 10 Jahre vergehen können, ist das der Bezug auf die Aussage des § 1375 Absatz 3.
Habe ich das richtig verstanden?



Steht auch so hier, ich möchte nur sicher sein, dass ich es wirklich verstanden habe:
https://www.rechtslupe.de/familienrecht/...gen-388966
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#4
Nun gut. Wenn die 300.000 Euro einen wesentlichen Bestandteil des Vermögens ausmachte, dein Einverständnis jedoch nie hierfür eingeholt wurde, gilt folgendes...

Ein Ehegatte kann nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten über sein Vermögen im Ganzen verfügen (§ 1365 BGB). Der Ehemann beispielsweise ist alleiniger Eigentümer einer Immobilie, ansonsten hat er kein weiteres Vermögen. Dann darf er das Haus oder die Wohnung nicht ohne Zustimmung des anderen verkaufen oder verschenken. Eine solche Verfügung ist ohne Zustimmung unwirksam.

Daher darfst du die Schenkung vielleicht auf diesem Wege als unwirksam ansehen und wieder dem Zugewinn hinzurechnen.
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#5
Achso, und lass dich nicht durch den Wortlaut „im Ganzen“ verwirren. In der Praxis der Rechtssprechung sieht das dann so aus, dass die Schenkung (nur) den Großteil des (alleinigen) Vermögens (deiner Ehefrau) betreffen muss, weshalb auch kein Notar einen Immobilienverkauf ohne Zustimmung des Ehepartners abwickeln würde. 

Ich hab keine Ahnung, ab wieviel Prozent des Vermögens der 1365 greift, doch meine ich mal gehört zu haben, dass bereits ab 75% aufwärts diese Zustimmung vorliegen muss. Liegt sie nicht vor, ist die Schenkung schwebend unwirksam, sobald du ausdrücklich erklärst, dein Einverständnis nicht erteilen zu wollen, rechtlich untergegangen.
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#6
Hallo IPAD3000,

erst einmal vielen lieben Dank für die Beantwortung meiner Frage.
Der § 1365 (Verfügung über Vermögen im Ganzen) betrifft mich nicht, da es sich bei den 300.000 nicht um das gesamte Vermögen handelt.
Bei größeren Vermögen beginnt die Zustimmung sogar ab ca. 90 Prozent, ich bin aber bei Dir dass 75 Prozent eine solide Grenze sind.


Wichtig ist mir tatsächlich nur der § 1375 Endvermögen Absatz 3
Der Betrag der Vermögensminderung wird dem Endvermögen nicht hinzugerechnet, wenn sie mindestens zehn Jahre vor Beendigung des Güterstands eingetreten ist oder wenn der andere Ehegatte mit der unentgeltlichen Zuwendung oder der Verschwendung einverstanden gewesen ist.

Ab wann gelten hier die 10 Jahre (ohne Zustimmung des Ehegatten)?
Beispiel:
  • 2014: Ehe läuft gut, alles passt. Aus steuerrechlichen und Haftungsgründen werden in diesem Jahr 300.000 € verschenkt.
  • 2017: Ehe gerät plötzlich in Schieflage, es erfolgt die Trennung (aber noch nicht die Scheidung).
Würden dann die 300.000 € in den Zugewinn fallen?

Die 300.000 € kommen übrigens aus einem operativen Geschäft.
Das waren mal 0 Euro, dann 600.000  €, und irgendwann waren es eben 300.000 €.
Diese 300.000 wurden dann an eine andere Person verschenkt, und zwar aus steuerlichen und Haftungsgründen. 
Der Grund war also keine Vermögensverminderung wegen einer eventuellen Trennung, sondern hatte schlicht und ergreifend betriebliche Gründe.
Die Frage ist halt immer, wie ein Richter das sieht, zumal Väter und Ehemänner irgendwie immer automatisch die Arschkarte haben.

Die konkrete Sorge ist nun, dass bei einer eventuelle Scheidung diese 300.000 € zum Zugewinn gerechnet werden, obwoh das Geld Jahre vorher verschenkt wurde. 
Ich müsste ja dann für Geld Zugewinn bezahlen, welches nicht vorhanden ist oder die Schenkung ab an sich zurückfordern.
Und eine Schenkung nach nach 3 Jahren zurückfordern wird wohl rechtlich nicht gehen, auch würde es schlichtweg keinen Sinn machen (nur für die Ehefrau).

Liebe Grüße
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#7
Da nach persönlichen Erfahrungen mit dem §1375 BGB Verwirkung Unterhalt gefragt wurde:

In aller Regel nehmen die Richter an, dass alles, was vor dem Trennungszeitpunkt getan wurde, einvernehmlich war. Ich habe vor einem Oberlandesgericht nachgewiesen, dass mich meine Frau in den letzten Jahren vor der Trennung um mindestens 60.000 Euro betrogen hat. Kommentar der vorsitzenden Richters: "haben Sie ihre Frau, nachdem Sie den Betrug bemerkt haben, sogleich aus dem Haus geworfen? Nein? Dann nehmen wir an, dass Sie damit einverstanden waren".

Wenn deine Frau nicht gerade mit dem Messer auf dich losgegangen ist oder so etwas in dieser Art, dann ist der §1375 BGB nicht relevant.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#8
Danke Dir.
Die Frage ist, was gewesen wäre wenn Du von dem dem Betrug erst im Scheidungsverfahren erfahren hättest und nicht vorher.
Ich habe meiner Frau bspw.nichts erzählt, da diese Themen sie sowie nicht interessieren und die Details ihr zu komplex sind.
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#9
Ich habe erst während des Scheidungsverfahrens die Beweise in die Hand bekommen, in Form von Konto-Auszügen. Es kam dem Gericht nicht darauf an, wann ich vom Betrug erfahren habe, sondern wann er stattgefunden hat.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#10
Ernsthaft?
Das ist echt krass. Da ist die Aussage des Richters ja total unsinnig und sogar blanker Hohn in meinen Augen.
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#11
Du hast ja bereits erkannt, dass der Dreh- und Angelpunkt lautet, ob die Schenkung in der Absicht erfolgte die Ex zu schädigen. Ob die 3 Jahre (intakte Beziehung) Dich da retten und die Gründe der Schenkung überzeugen, ist dann der Negativ-Beweis Deiner Ex und der persönlichen Überzeugung des Tatrichters überlassen. 

Die Bandbreite bei der persönlichen Überzeugung ist enorm, wie Du beim Austriaken siehst. Der Richter hätte aber genauso gut nach persönlicher Überzeugung anders entscheiden können. 3 Jahre sollte meiner Meinung nach schon mal ein Pfund sein. Die Ex wird aber vermutlich behaupten, dass ihr nur wegen der Kinder zusammen geblieben seit, es damals aber schon klar war und Du das beiseite geschafft hast, um ihr zu schaden - daher heimlich.  

Das Rechtsschema kannst Du Dir am § 812 BGB mal anschauen. M.E. nach wird das bei § 1375 BGB kein anderes sein, da es letztlich ebenfalls eine ungerechtfertigte Vermögensmehrung / -minderung ist. Das Beweisthema ist äußerst komplex. Da spricht man von Negativbeweis statt von Gegenbeweis. Ich zitiere mal den BGH:

"Wenn der zu beurteilende Sachverhalt durch derart unterschiedliche Möglichkeiten gekennzeichnet ist, hat aus Zwecken der Prozessförderung zunächst die als Schuldner in Anspruch genommene Partei, (hier also Du), die Umstände darzulegen, aus denen sie ableitet, das Erlangte behalten zu dürfen (hier also über das Geld durch Schenkung zu verfügen). Erst wenn sie diese Mitwirkungshandlung vorgenommen hat, kann und muss die für den Anspruch aus § 812 BGB darlegungs- und beweisbelastete Partei (also Deine Ex) im Rahmen zumutbaren Aufwands diese Umstände durch eigenen Vortrag und - im Falle des Bestreitens - durch geeigneten Nachweis widerlegen, um das Fehlen eines rechtlichen Grundes darzutun. Danach obliegt dem Prozessgegner (also Dich) eine sogenannte sekundäre Behauptungslast, wenn die darlegungspflichtige Partei (also Deine Ex) außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, während der Gegner (also Du) sie hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind."
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#12
P.S.
Ich würde übrigens einfach behaupten, dass die Ex davon wusste und einverstanden war, ohne ins Detail zu gehen. Dann muss die Ex beweisen, dass sie davon nicht wußte, was äußerst schwer seien dürfte. An diesem Beweis ist Austriake m.E. nach gescheitert.
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#13
Zitat:Die Ex wird aber vermutlich behaupten, dass ihr nur wegen der Kinder zusammen geblieben seit, es damals aber schon klar war und Du das beiseite geschafft hast, um ihr zu schaden - daher heimlich. 

Ich glaub, da hast du was falsch verstanden. In diesem Fall war es ja wohl die Frau, welche 300.000 Euro verschenkte. Somit ist auch ihr Zugewinn entsprechend geringer, der Mann nun rechnerisch beim Zugewinn der Gearschte. Schließlich hat die Frau nun 300.000 Euro weniger Zugewinn auszuweisen, im Umkehrschluss einen finanziellen Nachteil in entsprechender Höhe während der Ehe erlitten, welchen der Mann nun auszugleichen hat.

Ich denke, die 10 Jahre können nur greifen, wenn z.B. einer der Eheleute während der Ehe die Kohle regelmäßig zur Spielbank geschleppt hatte, dieser Umstand dann erst später aufflog, folgend auch ausschlaggebend für die Trennung war. Sonst sehe ich kaum eine Chance.
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#14
Ok, wenn ich es falsch verstanden habe, dann muss PeterMaier bei dem Beweisschema nur die Namen umdrehen. Zu beweisen, dass die Schenkung arglistig erfolgte dürfte m.E. nach auf jeden Fall sehr schwer werden.
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#15
(09-11-2020, 14:50)Alles-durch schrieb: Du hast ja bereits erkannt, dass der Dreh- und Angelpunkt lautet, ob die Schenkung in der Absicht erfolgte die Ex zu schädigen. Ob die 3 Jahre (intakte Beziehung) Dich da retten und die Gründe der Schenkung überzeugen, ist dann der Negativ-Beweis Deiner Ex und der persönlichen Überzeugung des Tatrichters überlassen.



Richtig. Daher wollte ich ja wissen, wie das genau mit der 10-.Jahres-Frist ist.

Mein Anwalt meint eben, dass alles vor der Trennung "egal" wäre. Gut, vielleicht nicht ein Tag, wenn es aber doch Jahre sind UND gute andere Gründe für die Schenkung sprechen, ist das eventuell sicher.



https://bgb.kommentar.de/Buch-4/Abschnit...dvermoegen
Den Ehegatten stehen bereits in der Trennungszeit vor Beendigung des Güterstandes wechselseitig gemäß § 1379 Abs. 2 BGB auch Auskunftsansprüche über das zum Trennungszeitpunkt (konkretes Datum erforderlich!) vorhandene Vermögen eines jeden Ehegatten zu. So können illoyale Handlungen eines Ehegatten während der Trennungszeit aufgedeckt bzw. vermieden werden. Will ein Ehegatte vermeiden, dass ein in der Trennungszeit aufgetretener Vermögensverlust zu fiktiven Hinzurechnungen einzelner Vermögensgegenstände führt, muss er nachvollziehbar und glaubhaft erklären, wo konkret das verschwundene Vermögen verblieben ist, um den Verdacht einer illoyalen Vermögensverfügung zu widerlegen.




Ich lese den Kommentar so, dass eben die Trennungszeit gemeint ist und alles davor "egal" ist.



(09-11-2020, 14:50)Alles-durch schrieb: Die Bandbreite bei der persönlichen Überzeugung ist enorm, wie Du beim Austriaken siehst. Der Richter hätte aber genauso gut nach persönlicher Überzeugung anders entscheiden können. 3 Jahre sollte meiner Meinung nach schon mal ein Pfund sein. Die Ex wird aber vermutlich behaupten, dass ihr nur wegen der Kinder zusammen geblieben seit, es damals aber schon klar war und Du das beiseite geschafft hast, um ihr zu schaden - daher heimlich.



Heimlich ist es nicht, da die Schenkung in verschiedenen Registern veröffentlich wurde.

Auch sprechen gute betriebliche Gründe für diese Schenkung. Diese wurde ja nicht gemacht um Vermögen wegen der Frau beiseite zu schaffen, sondern um es prinzipiell gegen sämtliche Gefahren zu schützen. Wenn das Kapital bspw. in einer operativen GmbH ist, ist das extrem gefährlich und zudem steuerlich sehr teuer.

(09-11-2020, 15:09)Alles-durch schrieb: P.S.Ich würde übrigens einfach behaupten, dass die Ex davon wusste und einverstanden war, ohne ins Detail zu gehen. Dann muss die Ex beweisen, dass sie davon nicht wußte, was äußerst schwer seien dürfte. An diesem Beweis ist Austriake m.E. nach gescheitert.

Danke Dir, sehr guter Ansatz mit der Beweisumkehr.
Das kann ich sogar schriftlich machen, denn letztendlich profitiert sie auch von der Schenkung.
Nicht nach der Ehe, aber sehr wohl während der Ehe, die übrigens gerade gut läuft.


Jetzt wirst Du Dir eventuell die Frage stellen, warum ich überhaupt so auf das Thema fixiert bin, wenn die Ehe läuft.
Ganz einfach: Vorsorge.

Viele machen sich erst Gedanken um Sachen, wenn diese eintreffen.
Nur kann man dann sehr oft nichts mehr machen, weil dieses durch Fristen verhindert wird.
Ich möchte einen prinzipiellen Lebensstatus erreichen, wo das Vermögen geschützt ist.
Und das mache ich natürlich dann, wenn alles glattläuft und nicht erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Alleine schon wegen dem Anfechtungsgesetz, welches 4 Jahre rückwirkend greift.

(09-11-2020, 15:11)IPAD3000 schrieb: Ich glaub, da hast du was falsch verstanden. In diesem Fall war es ja wohl die Frau, welche 300.000 Euro verschenkte. Somit ist auch ihr Zugewinn entsprechend geringer, der Mann nun rechnerisch beim Zugewinn der Gearschte. Schließlich hat die Frau nun 300.000 Euro weniger Zugewinn auszuweisen, im Umkehrschluss einen finanziellen Nachteil in entsprechender Höhe während der Ehe erlitten, welchen der Mann nun auszugleichen hat.

Nein, ich habe das Geld verschenkt.


(09-11-2020, 15:11)IPAD3000 schrieb: Ich denke, die 10 Jahre können nur greifen, wenn z.B. einer der Eheleute während der Ehe die Kohle regelmäßig zur Spielbank geschleppt hatte, dieser Umstand dann erst später aufflog, folgend auch ausschlaggebend für die Trennung war. Sonst sehe ich kaum eine Chance.


Vielen Dank, ich denke, dass es dann tatsächlich sicher ist.
Hätte nicht gedacht, dass diese Frage so komplex ist.
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#16
Okay, aber wenn du die 300.000 geschenkt hast, ist dein Zugewinn entsprechend geringer, sollte dir daher auch nicht zu deinem Nachteil ins Genick schießen. Und so langsam fang ich an zu begreifen, dass genau dieser Umstand dir Sorgen bereitete. Genau damit ist m.E. nicht zu rechnen, also alles save.
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#17
Was ja egal ist, da nur ich Vermögen habe und meine Frau nicht...:-)
Je geringer der Zugewinn, desto besser...
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#18
Irgendwie lese ich zwischen den Zeilen, dass das keine Schenkung ist sondern eher eine Investition bzw. Zuwendung, die Deine Noch-Frau im Vertrauen auf den Fortbestand der Ehe tätigt. Dann wirst Du wiederum zur Kasse gebeten.

Wie gesagt die freie richterliche Überzeugung hat eine enorme Bandbreite. Das gilt auch für die Bewertung, ob es eine Schenkung oder Zuwendung oder Investition war.

Du musst da schon konkreter werden. Wer soll warum beschenkt werden und erwächst Dir aus dieser Schenkung ein Vorteil. Wenn ja welcher Vorteil. Hast Du danach noch Zugriff auf die Schenkung.
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#19
Nein, meine Frau tätigt keine Investition und keine Schenkung.
Ich selber verschenke Geld an eine andere Rechtsform, meine Frau betriftt das finanziell aktuell überhaupt nicht. 
So was würde ich auch nicht machen,

Der Vorteil der Schenkung besteht darin, dass das Geld gegen die täglichen Gefahren des Geschäftslebens abgesichert ist.
Das ist bei einer GmbH immer der Fall, wenn der Geschäftsführer gleichzeitig auch der Gesellschafter ist.
Ich trenne diese Ebenen aus haftungs- und steuerrechtichen Gründen, was vollkommen legal und sinnvoll ist.

Die Konsequenz für meine Frau ist lediglich, dass der Zugewinn bei einer eventuellen Trennung geringer wäre.
Wenn wir uns also trennen würden, dann würde sie weniger Zugewinn bekommen.
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#20
Sie stimmt dem Ganzen also zu, weil sie vom Fortbestand der Ehe ausgeht.

Für mich ist das eine Zuwendung in Höhe des anteiligen Zugewinns. Richter sind Beamte. Bei Steuersparmodellen kriegen die Pickel. Die täglichen Gefahren des Geschäftslebens ist dann, das andere leer ausgehen, wenn Du es verzockt hast.

Das ist alles nicht meine Meinung und ich habe hier auch ein Mädel am start, die es niemals auf die Reihe bekommen wird Geld zu verdinen. Mehr als bei Aldi an der Kasse, wird die nie verdienen. Die kann gerne fett Erben - wenn es aber vorher schief geht, dann hatte die ein paar schöne Jahre, die sich das Mädel niemals hätte leisten können.

Wenn die rumzickt oder gehen will, dann sind die Türen offen. Aber bitte schön mit ihren Klamotten und von mir aus einen Scheck von 10 Mille. Das ist dann immer noch deutlich mehr, als die ohne mich auf die Reihe bekommen hätte.

Träumen wird die eher von einer Abfindung in Höhe von mindestens 1/2 Mio. und das Familienrecht ist emotional auf ihrer Seite, was mich echt ankotz.....

Das einzige was Dich schützt, ist einfach keinen Zugewinn zu machen. Mitnehmen kannst Du eh nichts. Wenn Du 300.000 Zugewinn verbergen willst, dann pack Dir Cash oder Gold oder Diamanten oder Kunst in den Save. Deine neunmalklugen Konstruktionen werden am Ende davon abhängen, ob man es Dir abkauft.....

Du baust Du gerade drauf smarter als der Richter zu sein und alle an der Nase rum zu führen.
Keine Ahnung, ob Du smarter bist. Der Save ist auf jeden Fall sicher.
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#21
(09-11-2020, 23:12)Alles-durch schrieb: Sie stimmt dem Ganzen also zu, weil sie vom Fortbestand der Ehe ausgeht.

Ich verstehe nicht ganz, was Du mit Zustimmung meinst.
ich habe die Schenkung ohne Absprache gemacht, sie weiß nicht einmal was davon.
Warum auch, sie hat kein interesse an solchen Dingen und letztendlich ist es ihr egal.



(09-11-2020, 23:12)Alles-durch schrieb: Für mich ist das eine Zuwendung in Höhe des anteiligen Zugewinns. Richter sind Beamte. Bei Steuersparmodellen kriegen die Pickel.
Die täglichen Gefahren des Geschäftslebens ist dann, das andere leer ausgehen, wenn Du es verzockt hast.

Das "Steuersparmodel" hier zu erklären würde hier zu weit gehen. Es ist aber ein ganz normaler und vor allem legaler Vorgang mit vielen weiteren Vorteilen.
Es ist auch nichts besonderes, sondern einfach die Errichtung einer normalen Holdingstruktur. Und da hat auch kein Beamter was dagegen, so was ist Standard.
Ich gründe laufend Firmen, und das war noch eine Altlast außerhalb der Holding.


(09-11-2020, 23:12)Alles-durch schrieb: Das ist alles nicht meine Meinung und ich habe hier auch ein Mädel am start, die es niemals auf die Reihe bekommen wird Geld zu verdinen. Mehr als bei Aldi an der Kasse, wird die nie verdienen. Die kann gerne fett Erben - wenn es aber vorher schief geht, dann hatte die ein paar schöne Jahre, die sich das Mädel niemals hätte leisten können.



Wenn die rumzickt oder gehen will, dann sind die Türen offen. Aber bitte schön mit ihren Klamotten und von mir aus einen Scheck von 10 Mille. Das ist dann immer noch deutlich mehr, als die ohne mich auf die Reihe bekommen hätte.

Richtig, genau auf den Punkt gebracht.
Mir geht es nur darum, Optionen und die Kontrolle zu haben.



(09-11-2020, 23:12)Alles-durch schrieb: Träumen wird die eher von einer Abfindung in Höhe von mindestens 1/2 Mio. und das Familienrecht ist emotional auf ihrer Seite, was mich echt ankotz.....

Genau mein Gedanke.
Denn das Problem bei der halben Mio ist ja, dass solche Gelder in der Regel gebunden sind. Das aufzulösen ist nicht nur sinnlos, sondern auch schlicht viel zu teuer und oftmals auch gar nicht möglich. Wenn jetzt der Richtiger einen fiktiven Wert festlegt darf man auf dieser Basis bezahlen, obwohl das in der Praxis gar nicht realisierbar ist.



(09-11-2020, 23:12)Alles-durch schrieb: Das einzige was Dich schützt, ist einfach keinen Zugewinn zu machen. Mitnehmen kannst Du eh nichts. Wenn Du 300.000 Zugewinn verbergen willst, dann pack Dir Cash oder Gold oder Diamanten oder Kunst in den Save. Deine neunmalklugen Konstruktionen werden am Ende davon abhängen, ob man es Dir abkauft.....

Nicht unbedingt.
Darum ja die Frage nach der 10-Jahres-Frist 1375.
Wenn es hier zwei Stichtage sind, ist das Problem bereits gelöst.
Wenn nicht ist es in 7 Jahren gelöst, denn dann sind die 10 Jahre defintiv vorbei.


(09-11-2020, 23:12)Alles-durch schrieb: Du baust Du gerade drauf smarter als der Richter zu sein und alle an der Nase rum zu führen. 

Keine Ahnung, ob Du smarter bist. Der Save ist auf jeden Fall sicher.

Geht bei mir leider nicht, da es sich nicht im freies Kapital sondern um eine Firmenbeteiligung handelt.
Die kann man leider nicht einfach in einen Save packen...:-)

Daher bliebt die zentrale Frage, ob der Stichtag der Trennungszeitpunkt ist.
Wie sind die 10 Jahre gemeint, das ist im Prinzip die große Frage.
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#22
(10-11-2020, 10:20)PeterMaier100 schrieb:
(09-11-2020, 23:12)Alles-durch schrieb: Das ist alles nicht meine Meinung und ich habe hier auch ein Mädel am start, die es niemals auf die Reihe bekommen wird Geld zu verdinen. Mehr als bei Aldi an der Kasse, wird die nie verdienen. Die kann gerne fett Erben - wenn es aber vorher schief geht, dann hatte die ein paar schöne Jahre, die sich das Mädel niemals hätte leisten können.

Wenn die rumzickt oder gehen will, dann sind die Türen offen. Aber bitte schön mit ihren Klamotten und von mir aus einen Scheck von 10 Mille. Das ist dann immer noch deutlich mehr, als die ohne mich auf die Reihe bekommen hätte.

Richtig, genau auf den Punkt gebracht.
Mir geht es nur darum, Optionen und die Kontrolle zu haben. 


Damit erfüllst Du exakt den Tatbestand nach §1375!!!

Was Deine Frage betrifft, wann es sozusagen verjährt ist. Steht das doch eindeutig im Gesetz drin:

"...mindestens zehn Jahre vor Beendigung des Güterstands...."

Also nie!

"Der gesetzliche Güterstand beginnt mit der Eheschließung und endet mit der Rechtskraft des Scheidungsendbeschlusses, also mit Rechtskraft der Ehescheidung; dies ergibt sich aus dem Zusammenhang der gesetzlichen Regelungen in § 1564 S. "

.....falls das Deine Hoffnung ist...... - 

Wie gesagt Safe. Bei allem anderen bist Du auf hoher See und bei Gericht in Gottes Hand. Wobei die Familienrichter eher feministische Göttinnen oder Bluepiller sind. 

Nochmal Du versuchst smart zu bescheiss....en. 
Du solltest damit rechnen, dass Dir das um die Ohren fliegt. Am ehesten kommst Du aus der Nummer raus, wenn die Ex eingebunden und einverstanden war. 

Wobei Du Dich mit den Rechtsdefinition der Schenkung mal auseinander setzen solltest. Mit Steuervorteilen und Haftung hat dies nichts zu tuen. Jeder gute Jurist wird Dich da auseinander nehmen und Dir erklären, dass es der rechtsdefinition der Schenkung entgegen steht. Wenn Dir dann noch irgendein Vorteil verbleibt bspw. Nutznießen oder lebenslange Rente oder was auch immer -- by by
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#23
(10-11-2020, 14:35)Alles-durch schrieb: Nochmal Du versuchst smart zu bescheiss....en. 

Du solltest damit rechnen, dass Dir das um die Ohren fliegt. Am ehesten kommst Du aus der Nummer raus, wenn die Ex eingebunden und einverstanden war.

Passt, dann bekommt sie die Info inkl. Nachweis für mich.
Ist ja auch wichtig für den Notfallplan, falls mit mir was sein sollte.

Es geht auch nicht konkret um eine Benachteiligung, allerdings kann das Leben oftmals anders laufen wie geplant.
Wenn bspw. gebundenes Kapital von 2 Millionen vorhanden ist sollte man sich Gedanken machen, welche Gefahren vorhanden sind. Das kann eine Scheidung, ein Rechtsstreit oder sonstwas sein.


(10-11-2020, 14:35)Alles-durch schrieb: Wobei Du Dich mit den Rechtsdefinition der Schenkung mal auseinander setzen solltest. Mit Steuervorteilen und Haftung hat dies nichts zu tuen. Jeder gute Jurist wird Dich da auseinander nehmen und Dir erklären, dass es der rechtsdefinition der Schenkung entgegen steht. Wenn Dir dann noch irgendein Vorteil verbleibt bspw. Nutznießen oder lebenslange Rente oder was auch immer.

Diese Baustelle ist geklärt, das ist rechtlich (bspw. durch eine Schenkungssteuererklärung) abgenommen.
Der Ausschluss der Haftung sowie Steuervorteile ergeben sich durch die Holding, ist wie gesagt ein gängiger Vorgang.

Ein Beispiel:
Wenn man Geschäftsführer und Gesellschafter einer GmbH eine Person sind, ist das Vermögen nur durch Ausschüttung "rechtssicher" geschützt. Wenn man Glück hat, denn im Falle einer Insolvenz versucht der Insolvenzverwalter an das Geld zu kommen, und das ist nicht einmal schwer. Ein kleiner Fehler und schwupp man ist persönlich in der Haftung.
Wenn man diese Ebenen trennt und bspws. eine weitere Gesellschaft über der GmbH installiert, ist das Haftungsrisiko bereits erheblich geringer (übrigens auch die Abgeltungssteuer).
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