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Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt
#76
Ich war ja noch so dämlich auch Kleidung zu kaufen, ihre Stromrechnung zu bezahlen, welche sie nicht bezahlen konnte, ihr die Möbel überlassen und reiße jedes zweite Wochenende knapp 600 km ab für die Umgänge, die sie nach Lust und Laune gestaltet und absagt, wenn es ihr nicht passt. Pure Machtdemonstration einer rachesüchtigen Ex. Will die gar nicht mehr sehen, muss ich auch nicht, wenn sie das Wechselmodell ablehnt. Bin ja eh der Depp dem sie IHR Kind mal ausleiht ab und an.

Kann sie aber auch nur solange machen, wie ich es zulasse. Der schiebe ich jetzt nen fetten Riegel vor. Die will alleinerziehend sein und gibt sich so viel Mühe mit unserem Sohn ihre Forderungen zu erpressen und mich gefügig zu machen? Legt die Umgänge aus wie es ihr gerade passt, ignoriert die Umgangsvereinbarung, die wir per gerichtlichen Vergleich geschlossen haben. Ok, lieber Mutti. Dann sollst du die Quittung dafür auch bekommen.

Ich nehme da jetzt auf jeden Fall erstmal die unschuldige Geisel raus. 3 Jahre lang habe ich gezeigt, dass ich Vater sein will und Verantwortung übernehmen möchte, ihr auch das Wechselmodell angeboten, dass ich gerne machen würde. Den Kindesunterhalt verbuche ich unter "Lehrgeld". Aber Unterhalt für ein einziges Kind wird mein Leben schon nicht zerstören und ich habe da auch keine Unterhaltsschulden laufen. Immer alles bezahlt.

Jedes zweite Wochenende ist Umgang. Sagt sie ab, mache ich halt was cooles mit Freunden und vögel andere Frauen, auch kein Problem. Macht Spaß. Verschieben und Termine auslegen gibt's ab jetzt nicht mehr, bedeutet erst in zwei Wochen wieder. Wenn die Entfremdung stattfindet, dann findet sie eben statt. Ich renne nicht gegen geschlossene Türen und gehe emotional zugrunde. Ich erkenne die Tendenz wohin es hinausläuft jetzt schon. Wird Zeit für neue Geschütze. Wird ja nicht mein letztes Kind gewesen sein.
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#77
Hab dir ja schon geschrieben, dass solche Großzügigkeiten immer nur die bei Frauen sowieso schon fest eingebaute Forderungsmentalität verstärkt. Wenn, dann lange nach der Trennung und nur gegen ganz konkrete Gegenleistungen.

Da es schon einen Vergleich bezüglich Umgang gibt, sind weitere Gerichtsvorgänge dazu überflüssig. Die Ex hat den Stil "Umgang nach Gutsherrinnen-Art", den meine auch machte. Wenn ihr ein Furz quer sitzt, sagt sie halt ab oder sagt gar nichts und keiner ist bei der Abholung da. Umgang hat bei diesen sogenannten Müttern immer die niedrigste Priorität. Gibts irgendetwas anderes, fällt der Umgang halt aus. Das wird mit steigendem Kindesalter schlimmer, weil die Kinder Hobbys anfangen, andere Termine haben und die sogenannte Mutter findet das gut, fördert es, Umgang fällt dann halt aus.
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#78
Habt ihr alle. Ich weiß. Man probiert es trotzdem ne zeitlang laufen zu lassen und macht da Fehler.

Aber zurück zum Thema.

Also ich mache jetzt einen Termin beim Notar zwecks Unterhaltstitel.

Folgende Möglichkeiten gehen mir durch den Kopf:

1. Auf 2 Jahre befristest, statisch und den Mindestunterhalt als Betrag vermerkt.
2. Auf 2 Jahre befristet, dynamisch und die geforderten 105%.
3. Befristung bis zum 18. Lebensjahr, statisch und Mindestunterhalt.

Wenn ich meine Ruhe haben will, dann:

4. Befristung bis zum 18. Lebensjahr, dynamisch und 105%?

Vielleicht checke ich das Thema mit der Titulierung auch nicht so wirklich. Hierzu bitte gerne korrigieren.

Am liebsten hätte ich Variante 1. Da wird sie aber sicherlich klagen.

Unbefristeten Titel unterschreibe ich auf keinen Fall. Da soll sie klagen.
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#79
(16-11-2020, 14:29)Badman schrieb: 3. Befristung bis zum 18. Lebensjahr, statisch und Mindestunterhalt.

Ich würde aus HEUTIGER Sicht genau das machen. Ggf. Aufstocken oder die Rückstände abbezahlen...Hast kein Theater mehr und alle müssen Klagen...was bei den Summen ja Peanuts wären...

Lg
A.
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#80
Danke Arminius,

wie verhält es sich mit der jährlichen Erhöhung des Mindestunterhalts? Weil schon nächstes Jahr mit dem jetzt ausgestellten Titel mitsamt bezifferter Summe ich ja nicht mehr den Mindestunterhalt "gewährleisten" würde, weil dieser ja dann höher ist.

Habe so einen Titel noch nie gesehen, aber will da nicht komplett planlos sein wenn ich vor dem Notar stehe. Übrigens: hat da jemand eine Empfehlung im Rhein Main Gebiet (Frankfurt/Wiesbaden/Mainz usw.).
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#81
(16-11-2020, 14:52)Badman schrieb: wie verhält es sich mit der jährlichen Erhöhung des Mindestunterhalts? Weil schon nächstes Jahr mit dem jetzt ausgestellten Titel mitsamt bezifferter Summe ich ja nicht mehr den Mindestunterhalt "gewährleisten" würde, weil dieser ja dann höher ist. 

 Wenn Du einen Statischen Titel hast interessiert die Erhöhung nicht ! Bei einem dynamischen passt er sich automatisch dem Betrag an. Mach den fixen Betrag so das sich die Differenzbeträge nicht lohnen einzuklagen.

Ich würd 250 Euro statisch (monatlich) bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zahlen...Vor einer Klage hast Du aber KEINE Garantie....
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#82
Lese mir gerade so einen Mustertitel durch..

also sowas:

"Ich unterwerfe mich wegen der vorgenannten Verpflichtung der sofortigen Zwangsvollstreckung in mein gesamtes Vermögen."

Sowas soll man freiwillig unterschreiben. Läuft.

Muss man echt mal jedem Mann vor die Nase setzen, der übermotiviert Vater werden will in diesem Land.
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#83
Hallo Badman,
bei mir lief es ganz gut mit der Titulierung beim JA.
Zitat:https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...#pid202739
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#84
Das ist z.B. eine Möglichkeit mit der ich super Leben kann:

"Im Familienrecht gibt es den Grundsatz der Kostenteilung. In den meisten Fällen, wird das Gericht über die Kosten beschließen .... "gegeneinander" und das heißt, jede Seite trägt die eigenen Anwaltskosten selbst und die Gerichtskosten werden halbiert."

Ihre Anwaltskosten darf sie nicht auf mich auslagern. Das bedeutet, dass ich bereit bin die Gerichtskosten anteilig zu tragen und muss ja auch irgendeinen Anwalt beauftragen wegen der Anwaltspflicht.

Aber wenn ich den Betrag auf sagen wir mal 280 Euro fixiere mit einer Befristung bis zum 18 LJ. Dann hat sie ja faktisch einen Titel. Wenn sie was anderes will, muss sie klagen und sich ihr Recht kostspielig erstreiten. Ihre Anwältin muss sie selbst bezahlen, schließlich arbeitet sie nicht umsonst und ist bestimmt auch nicht ihre Freundin.

Dann soll sie halt vor Gericht ziehen um 20 Euro mehr zu bekommen. Scheiß ich drauf.

Wenn ihre Anwaltskosten auf mich ausgelagert werden können, dann habe ich natürlich ein ganze anderes Problem und da würde auch meine Vernunft greifen.

Dann würde ich tatsächlich eher dynamisch festlegen wollen um mich in einen bessere Position zu bringen und vor Gericht vermeintliches Recht zu erhalten. Dann zahlt sie selbst.
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#85
Aus meiner Sicht keine gute Idee.

Bei Unterhaltssachen muss der Verlierer alles bezahlen, auch  die RA-Kosten der Gegenseite. Da die Mutter einen Anspruch auf einen unbefristete dynamischen Titel hat, wirst du absehbar verlieren und auch ihren Anwalt bezahlen. Für den sind das low hanging fruits.
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#86
(17-11-2020, 16:43)Lullaby schrieb: Aus meiner Sicht keine gute Idee.

Bei Unterhaltssachen muss der Verlierer alles bezahlen, auch  die RA-Kosten der Gegenseite. Da die Mutter einen Anspruch auf einen unbefristete dynamischen Titel hat, wirst du absehbar verlieren und auch ihren Anwalt bezahlen. Für den sind das low hanging fruits.

Bist du dir sicher? 

Ich habe keine Lust auf 4k Gerichtskosten obendrauf.

Gehöre nicht zu den Zeitgenossen, die eine Genugtuung erfahren, dass sie unpfändbar sind und dem Staat Kosten aufbürden. Auch wenn ich ihre Motivation 100% nachvollziehen kann und diese Männer für ihre Courage respektiere. 

In meinem Fall ist es ein Kind. Stand jetzt: schuldenfrei. 

Will eigentlich ganz normal weiterleben. Nach diesem Ziel muss ich kostengünstig die beste Variante ausloten.
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#87
Das Verfahren kostet keine 4.000 €.

Selbst wenn du mit Pauken und Trompeten verlieren solltest, wirst du mit ca. 1.500 € dabei sein.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#88
(17-11-2020, 18:42)Austriake schrieb: Das Verfahren kostet keine 4.000 €.

Selbst wenn du mit Pauken und Trompeten verlieren solltest, wirst du mit ca. 1.500 € dabei sein.

Ok das ist übersichtlich.

Bedeutet ich gehe zum Notar, fixiere die Summe von 267Euro befristet bis zum 18 LJ. Kein Teurer RA am Anfang, sondern lasse der Anwältin von ihr den Titel zukommen, lehne mich zurück und wenn die dann klagen, dann kommen höchstens 1,5k Kosten auf mich zu mit meinem RA, ihrem + Prozesskosten? 

Dazu noch ein aufgezwungener Titel per Entscheidung (kein Vergleich), der Änderungsklagen erleichtert? 

Ist das so richtig? Sorry, dass ich euch Erfahrenen da bisschen auf die Nüsse gehe, will nur wissen was mich erwartet.
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#89
bei mir waren die Kosten 1.500 Eur für 4 Kinder
um zu verlieren brauchst du keinen Anwalt, also es bleibt bei 1500 Gesamtkosten

Ich kenne keinen Fall mit dem Vergleich und wozu, wenn die Mutter Maximum bekommt und du alle Kosten trägst.
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#90
Hallo allerseits,

habe gestern eine Anordnung zum schriftlichen Vorverfahren bekommen.

Faktenlage:

1 Kind / 3,5 Jahre alt.

Forderung 105% mit Titulierung. 100% Tituliert als ich arbeitslos war und ca. 990 Euro ALG1 bezogen habe. Durchgehend gezahlt. Rückstandszahlung  aus der Zeit als ich 100% gezahlt habe, nicht beglichen und verweigert, weil Einkommen ca. 1,6 netto betrug.

Seit April in Anstellung mit ca. 2,3 netto. Im April 105% überwiesen ohne Titeländerung.

Nun trudelt das schreiben vom Amtsgericht ein, Kindesmutter will durchziehen.

Fragen:

1. Welche Summe muss ich blechen nach der Verhandlung?
2. Was kann ich jetzt tun um möglichst günstig aus der Sache rauszukommen?
3. 2 Wochen Frist um einen Anwalt anzuheuern, der mich vertritt, weil Anwaltzwang.

Zusammengefasst: Wie soll ich möglichst kostensparend vorgehen und was würdet ihr empfehlen? Ich vermute, ich werde so oder so verlieren.

Beste Grüße
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#91
Moin Smile

1. Kann dir aktuell keiner beantworten, aber 105% wäre grundsätzlich erst einmal korrekt.
Ich würde aber auf eine Begrenzung wenn hinarbeiten, denn abändern zu können später, das ist nur ein Pseudo geschwafel.

2. Bereinige doch einmal das Netto und dann schauen wir weiter ( laufende Kredite oder Raten die verhältnismässig sind, Berufsbedingte Aufwendungen 5%, Gewerkschaftsbeiträge, Rentenzahlungen etc sind abziehbar )
Ist das wirklich dein Monats Netto oder kommen noch Einmalzahlungen oben drauf ? Steuerrückerstattungen, Urlaubsgeld etc etc.
3. ist ja noch etwas Zeit, bloss kein Stress, den haben die auch nicht Smile

Zur Info, ich hab 3 Kids( 16,13,10), 100% Titel, und Netto liegt bei ca 2,6.  Smile Smile

Achja, wie kommt deine Madame darauf das jetzt einzuklagen ? Gibts da Vorgeplänkel ? Denn Titulieren geht auch billiger ohne Anwalt und Gerichte... Bei deinem Gehalt wird das mit PKH dann ja auch eher schwer :/
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#92
Unübersichtlich. Ich vermute aber, die Ex weiss dass du einen Job hast. Besser wärs gewesen, das zu verbergen. Dann hättest du eventuell eine erneute Auskunftserteilung abwehren können. Dafür ist es jetzt vermutlich zu spät. Es kann (muss aber nicht, denn wie gesagt: Unübersichtlich) sinnvoll sein, die 105% jetzt sofort zu titulieren und dann dem Antrag der Ex das Rechtsschutzinteresse abzusprechen.
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#93
Danke euch.

Hatte jetzt Rücksprache mit nem Anwalt und er meinte, spar dir die eigenen Anwaltskosten, verlierst eh.

Ich soll ihr den Titel ausstellen schnellstmöglich und das ganze Einreichen mitsamt den Rückzahlungen, dann gibt es keine mündliche Verhandlung und ich würde viele Kosten sparen. Hat das aber nicht konkret ausgeführt. Also was zu tun ist. Hatten nur telefoniert.

Wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir kostenlos erklären könntet wie ich Schritt für Schritt vorgehen soll und wie ich alles einreiche. Gerne auch in Stichpunkten.

Was erwartet mit in diesem Fall kostentechnisch? Kann das jemand einschätzen? Wie gesagt 105% sind's und aktueller Stand: Ihr Anwalt und schriftliches Vorverfahren.

Also schriftliches Vorverfahren ist jetzt eingeleitet. Ihren Anwalt muss ich ja am Ende bezahlen.

Danke euch im voraus. Falls ihr Infos benötigt, dann bitte ich euch zu sagen welche.

Beste Grüße
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#94
Der günstigste Weg ist, was ich oben schon schrieb: Die 105% zu titulieren unter Bezugnahme auf den alten Titel. Nimm die Abschrift des alten Titels und geh damit zum Notar oder Jugendamt, die machen das.

Dann schreibst du ans Gericht, legst eine Kopie des neuen Titels bei. Du schreibst, der Antrag wäre gegenstandslos, die Forderung darin erfüllt, es bestünde kein Rechtsschutzinteresse mehr.
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#95
Danke.

Vielleicht mal ne wichtige Info worum es überhaupt geht. Die Anwältin hat einen Antrag auf Abänderung des Unterhalts (Abänderung der Urkunde des Jugensamts) gestellt. Beim Gegenstandswert steht da: 413 Euro. Mehre kann ich da kostentechnisch auch nichts abschätzen Bedeutet aber gleichzeitig, das bezieht sich nicht auf die Rückstände oder?

Also ich nehme Bezug auf das Schreiben mit dem Aktenzeichen und schreibe den Einzeiler mitsamt beglaubigten Titel als Anlage und dann ist das Thema vom Tisch?

Parallel soll ich der Mutter noch den Titel per Einschreiben schicken oder machen die das selbst, wenn sie das Original bekommen am Amtsgericht?

Die Anwältin außen vor lassen bei dieser Korrespondenz? Irgendeinen Antrag vllt. noch ausfüllen?

Sorry dass ich soviele Fragen stelle, will es halt richtig machen damit ich keine Kopfschmerzen mehr hab und das Thema vom Tisch ist.

Was passiert dann genau? Fällt eine Versäumnisentscheidung oder ist das dann eine einseitige Erledigungserklärung? 

Sollte ich die Rückstände wie gefordert auch gleich mit überweisen? Oder kann ich das später machen?

Ebenfalls wäre es gut wenn jemand ungefähr die Kosten einschätzen würde, die auf mich zukommen, damit ich das schon mal mit einkalkuliere und was beiseite lege. Ungefähr halt. Gegenstandswert ist wie bereits erwähnt 413 Euro.

Danke euch.

---

Eine Sache noch: Die Jugendamturkunde habe ich bis zum 18 LJ befristet. Das Ding ist dynamisch. Würde diese Befristung vom Gericht akzeptiert werden oder muss ich dann einen unbefristeten einsenden?
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#96
Morgen habe ich den Termin beim Notar. Kopie der Urkunde ans Amtsgericht ist klar. Original per Einschreiben mit Rückschein (soll sich bisschen ärgern) parallel dazu.

Wäre es nachteilig wenn ich der Anwältin der Ex folgendes Schreibe:

Sehr geehrte Frau Anwältin,

sicherlich hat Ihre Mandantin, XXX, Sie darüber informiert, dass ich für den Monat April 2021 die geforderte Zahlung des Unterhalts nach Stufe 2. Düsseldorfer Tabelle freiwillig - und ohne Kenntnis einer bereits eingereichten Klage – getätigt habe. Ca. einen Monat vor der Zustellung des Schreibens vom Amtsgericht, nämlich am 28.03.2021 im Rahmen der Übergabe meines Sohnes an die Mutter. Das kann ich jederzeit im Rahmen einer eidesstaatlichen Erklärung versichern. Hierzu finden Sie meinen Kontoauszug als Beleg.

Die Terminierung einer freiwilligen Absichtserklärung in Form einer Urkunde beim Notar benötigt natürlich eine gewisse Vorlaufzeit. Diesen Termin habe ich nun wahrgenommen und Ihre Mandantin erhält die notarielle beglaubigte Urkunde für die Unterhaltszahlungen nach Stufe 2 für meinen Sohn XXX im Original zu ihren Händen per Post.

Im gleichen Schritt wird das Amtsgericht über den unnötigen Rechtsmissbrauch Ihrerseits nebst anfallenden Kosten informiert. Es besteht in dieser Sache kein Rechtsschutzinteresse, weil ich den geforderten Betrag bereits freiwillig bediene.

Weiterhin werde ich Rückzahlungs-Forderungen gegenüber Ihrer Mandantin geltend machen, die während der Rückstandsberechnung ihrerseits nicht zu meinen Gunsten berücksichtigt wurden. Damit sind die Kinderbonus-Zahlungen aus dem Jahr 2020 gemeint. Dazu erhält Ihre Mandantin ein gesondertes Schreiben.
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#97
Das interessiert mitunter Ihre Anwältin wenig was du da schreiben tust... Und drohen und vorwarnen würde ich schon garnicht, wenn du das vorhast was du da schreibst, dann tue es einfach ohne wen vorher darüber zu informieren.
Bedenke das es "Ihre" Anwältin ist, die "nur" Ihre Interessen vertritt, egal wie hirnlos es erscheint

Schreibe wenn dem Gericht den Sachverhalt mit Belegen und das die Klage abzuweisen ist da mutwillig herbeigeführt ( Wenn es denn so ist das tatsächlich kein einvernehmlicher Versuch stattfand. ) Denn wenn das was eingeklagt wurde, schon längst erledigt ist, freut sich auch das Gericht Wink 

Aber warum gehst du nicht zum Jugendamt und lässt es dir so wie du es willst titulieren ? Ist Kostenlos. Notar kostet ja wieder Kohle... Aber deine Entscheidung.
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#98
(...)sicherlich hat Ihre Mandantin, XXX, Sie darüber informiert, dass ich für den Monat April 2021 die geforderte Zahlung des Unterhalts nach Stufe 2. Düsseldorfer Tabelle freiwillig - und ohne Kenntnis einer bereits eingereichten Klage – getätigt habe. Ca. einen Monat vor der Zustellung des Schreibens vom Amtsgericht, nämlich am 28.03.2021 im Rahmen der Übergabe meines Sohnes an die Mutter. Das kann ich jederzeit im Rahmen einer eidesstaatlichen Erklärung versichern. Hierzu finden Sie meinen Kontoauszug als Beleg. (...)

Was für ein Geschwafel. Du räumst sogar freiwillige Unterhaltszahlungen ein. Deine Erklärung interessiert wenige, der Kontoauszug vielleicht schon mehr.
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#99
Danke Euch.

---

Kontoauszug vom März + Kopie Unterhaltstitel über 105% mit folgendem Schreiben ans Gericht:

Aktenzeichen im Betreff.

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Anlage finden Sie den Kontoauszug der Unterhaltszahlung vom März für den Monat April über die geforderte Summe. Ebenfalls erhalten Sie eine Kopie des Unterhaltstitels über 105%.

Somit ist der Antrag gegenstandslos, weil die Forderungen bereits Wochen vor Zustellung und Kenntnisnahme erfüllt. Es besteht kein Rechtsschutzinteresse mehr.

mfg

Der Ex sende ich kommentarlos das Original per Einschreiben mit Rückschein. Anwältin wird ignoriert.

Und dann ist das Thema zu.

Korrekt?
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Es besteht kein Rechtsschutzinteresse mehr.  -Würde ich weglassen und stattdessen vielleicht folgendes zu nehmen :

Ich bitte darum, den mutwilligen Antrag zurückzuweisen und der Antragstellerin sämtlich entstandene Kosten aufzuerlegen.


Ansonsten spricht nichts dagegen.
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