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Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt
#26
(09-11-2020, 11:56)Badman schrieb: Jetzt bin ich einfach nur verwirrt. 
Also sind die 165 abenteuerlich und wenn ich meine Ruhe haben will, dann sollte ich den Mindestunterhalt nach DD festlegen? 

Ich würde den Mindes unterhalt nach DD titulieren und ggf. Aufstocken. Da dürftest Du auf der sicheren Seite bzgl. des § 170 StGB sein. Wenn Du sowieso Zuwenig Verdienst Stocke auf !...

Eine Unterhaltspflichtverletzung beginnt bei schon 0,01 Cent bis ???...Es werden meistens die 50,00 und 100,00 Euro Anklageschrift genommen. Es macht auch einen Unterschied ob die Kindesmutter Unterhaltsvorschuss erhält und auch noch eine Beistandschaft hat...
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#27
@ Arminius

wenn er aufstocken will nach SGB II, dann darf er keinen Titel von sich aus erstellen. Dann muss entweder das Jobcenter VORHER damit einverstanden sein, weil der Antragsteller darf ja seine Bedürftigkeit zum Aufstocken nicht selbst herbeigeführt haben. Und das wäre der Fall, wenn der Unterhaltspflichtige einen Titel selbst beim Notar erstellen lässt.
Wenn ihn das Familiengericht zu so hohem Unterhalt verurteilt, dass er dadurch bedürftig wird, dann sieht es anders aus.

Was die Unterhaltspflichtverletzung nach §170 StGB angeht - hier im Forum gibt es eigenen Faden hierzu. Lohnt sich, danach zu suchen und sich einzulesen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#28
Austriake, in dem Dilemma war ich damals auch. Hab dem JA auch öfters mitgeteilt, das ich keinen Titel erstellen darf. Hat nur genau NIE interessiert und ist dann vor Gericht -während ALG II Bezug- damit geendet, das was?................... na klar, ein Titel! ausgeurteilt wurde, der mich bis heute knebelt. Also merke: man selbst darf keinen Titel erstellen. Das JA (in Verbindung mit Gericht) aber sehr wohl. Finde den Fehler............................
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#29
(09-11-2020, 09:23)Badman schrieb: Und das geht gut? Wie sieht es dann vor Gericht aus? Also dadurch würde sich ja der Streitwert erhöhen und die klagt 100%. Nicht dass ich dann verliere und die Prozesskosten mitsamt ihrer Anwältin tragen muss? 



Ist schon jemand mit dem titulierten UHV gut durchgekommen? Ist das der eigentlich besagte Mindestunterhalt? 



Viele Grüße






Danke dir. 



Angenommen ich mache das mit der Höhe des Vorschusses. Dieser erhöht sich ja meist jährlich, dann könnte sie ja nach 170 klagen, weil der Staat zahlt ja mehr? Oder? 



Soll ich auf 2 Jahre befristen und ein Sicherheitspolster von 10 Euro pro Jahr mit einbauen. Sprich statt 165 mache ich 185 draus? 





Viele Grüße

[/quote]

Dann mach doch eine kürzere Gültigkeitsdauer. Zwei Jahre, dann musst du sowieso wieder Auskunft über deine Einkommensverhältnisse erteilen. Dann kann man ja auch wieder einen neuen Titel machen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#30
Noch einmal wenn du deine Ruhe haben willst ( du must vorher natürlich mit der Argentur für Arbeit hatte ich vergessen).Dann Titel Stufe 1 DDT aber dann bist du nachsten 10- 20 Jahre am A.
Oder du zahlst immer in Höhe Uhv mit dem Risiko das du verklagt wirst und verlierst.
Ich würde mich verklagen lassen du bist ja unter dem S B
Der Fehler von dir war das du vorher schon zu viel gezahlt hattest hoch geht immer runter nimmer.
Sorry Gruss
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#31
Jetzt haben wir gefühlt 20 Meinungen zu einer Fragestellung. Das zeigt, wie undurchsichtig und unberechenbar unser Familien-, Sozial-, nebst Strafrecht daherkommt. HORROR!
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#32
(09-11-2020, 13:49)Austriake schrieb: Was die Unterhaltspflichtverletzung nach §170 StGB angeht - hier im Forum gibt es eigenen Faden hierzu. Lohnt sich, danach zu suchen und sich einzulesen.

Das brauchst Du mir nicht erzählen...Habe leider genug Erfahrung damit...

Des weiteren brauch er nur eine Überweisung nachweisen und er dürfte die Aufstockung bekommen...ggf. holt er sich eine Ablehnung und klagt. Sollte er dann Verklagt (FamG) werden und muss trotzdem bezahlen...dürfte die Arbeit Agentur alles Nachzahlen...
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#33
(09-11-2020, 14:08)wunder007 schrieb: Noch einmal wenn du deine Ruhe haben willst ( du must vorher natürlich mit der Argentur für Arbeit hatte ich vergessen).Dann Titel Stufe 1 DDT aber dann bist du nachsten 10- 20 Jahre am A.
Oder du zahlst immer in Höhe Uhv mit dem  Risiko das du verklagt wirst und verlierst.
Ich würde mich verklagen lassen du bist ja unter dem S B
Der Fehler von dir war das du vorher schon zu viel gezahlt hattest hoch geht immer runter nimmer.
Sorry Gruss

Das mit dem Titel und Zahlung i.H. des UHV hab ich damals so gemacht. Das war natürlich niemals genug, da unter Mindestunterhalt. Wie das Ausgegangen ist, kann man ja hier Nachlesen...... Angry
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#34
Gibt eine Neuigkeit.

Wurde gestern pandemiebedingt, also betriebsbedingt, gekündigt.

Dementsprechend muss eine Neuberechnung erfolgen, welche die Anwältin ihrer Mandantin gerne in Rechnung stellen darf.

Die Jugendamt Mitarbeiterin hat mir einen Termin für die Beurkundung für den Januar angeboten, vorher würde das eh nicht gehen wegen Corona. Frist der Anwältin ist bis diesen Mittwoch (sorry Donnerstag). Habe ihr eben eine Email geschrieben und sie über beide Sachverhalte informiert mit der Bitte einer kommenden Neuberechnung und Fristsetzung.

Die Jugendamtmitarbeiterin meinte es kommt nur der dynamische Titel in Frage, also gerne könne sie einen statischen ausstellen, aber der wird garantiert vor Gericht verworfen. Ebenso sei eine gewünschte Fristsetzung unzulässig, weil ähm, ja ist halt so. Auf die Frage wieso ich die Kosten einer  Abänderungsklage tragen soll nach der Vollendung des 18. Lebensjahres kam ein moralischer Monolog, dass ich mit der Anerkennung der Vaterschaft bla bla blup.

Läuft oder?
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#35
Überschätze nicht die unterhaltsrechtliche Wirkung der Kündigung. Erst einmal ändert das überhaupt nichts. Du bist verpflichtet, dir sofort einen mindestens ebenso bezahlten neuen Job zu suchen, ansonsten fiktives Einkommen.

Deswegen die vielen Tips in der faq: Nicht mit Jguendamtsluschen diskutieren. Die kriegen ihre Zeit bezahlt, du nicht. Knips das Gelalle von denen aus. Titel -> Notar. Zum Inhalt ist hier und in der faq schon alles gesagt. Manche Dinge werden eher akzeptiert, andere weniger. Natürlich ist es so, dass die Juristen das System auf schier unglaubliche Weise gegen dich gerichtet haben. Du sollst dich komplett, unbegrenzt, total, dynamisch unterwerfen. Übrigens sind auch die niedrigen Streitwerte bei Teiltitulierung Vergangenheit. Man glaubt es kaum, aber die haben es geschafft, den kompletten Unterhalt auch bei einer Teiltitulierung als Streitwert zu nehmen. Hat sich geändert. Wie tausend andere Details zu deinem Nachteil.

Ich danke wirklich jeden einzelnen Tag dafür, denen von Anfang an auf den Schreibtisch geschissen zu haben und niemals irgendetwas nach deren Regeln gespielt zu haben.
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#36
Zitat:Man glaubt es kaum, aber die haben es geschafft, den kompletten Unterhalt auch bei einer Teiltitulierung als Streitwert zu nehmen. Hat sich geändert.

Seit wann ist das denn so?
Falls dem echt so ist, wäre man(n) doch dumm überhaupt noch einen Titel freiwillig zu unterschreiben.
Hast du eine Quelle dafür?
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#37
Selbstverständlich hier in Forum und Faq: https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...p?tid=2765
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#38
(10-11-2020, 12:22)Badman schrieb: Läuft oder?

Äh...Neee...Du befindest dich noch im Stadium des Glaubens...vielleicht hast Du ja Glück !  Wink Big Grin
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#39
Wie P__ schon schrieb: erstmal ändert sich für Dich nichts. Du bist verpflichtet den Mindestunterhalt sicherzustellen. Tust Du dies nicht, schlägt gnadenlos das fiktive Einkommen zu und Deine "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" - die ist nämlich leider ziemlich endlos, was Du als "gesteigert" empfindest wird Dir jeder Richter nochmals "steigern".

Willkommen in D.

Aber in diese "Falle" werden dank Corona ja noch Unmengen von Unterhaltspflichtigen fallen, die alle jetzt noch Glauben, die könnten irgendetwas (zu ihren Gunsten) abändern im Schadensfalle. Das Forum wird wohl demnächst regen Zulauf erhalten.
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#40
(10-11-2020, 12:32)p__ schrieb: Überschätze nicht die unterhaltsrechtliche Wirkung der Kündigung. Erst einmal ändert das überhaupt nichts. Du bist verpflichtet, dir sofort einen mindestens ebenso bezahlten neuen Job zu suchen, ansonsten fiktives Einkommen.

Deswegen die vielen Tips in der faq: Nicht mit Jguendamtsluschen diskutieren. Die kriegen ihre Zeit bezahlt, du nicht. Knips das Gelalle von denen aus. Titel -> Notar. Zum Inhalt ist hier und in der faq schon alles gesagt. Manche Dinge werden eher akzeptiert, andere weniger. Natürlich ist es so, dass die Juristen das System auf schier unglaubliche Weise gegen dich gerichtet haben. Du sollst dich komplett, unbegrenzt, total, dynamisch unterwerfen. Übrigens sind auch die niedrigen Streitwerte bei Teiltitulierung Vergangenheit. Man glaubt es kaum, aber die haben es geschafft, den kompletten Unterhalt auch bei einer Teiltitulierung als Streitwert zu nehmen. Hat sich geändert. Wie tausend andere Details zu deinem Nachteil.

Ich danke wirklich jeden einzelnen Tag dafür, denen von Anfang an auf den Schreibtisch geschissen zu haben und niemals irgendetwas nach deren Regeln gespielt zu haben.

Sprich, die Anwältin ist geil auf das Verfahren.

Gut, jetzt brauche ich halt echt eine konkrete Handelsanweisung.

Also statischen Titel festlegen beim Notar bis zum 18 Lebensjahr mit der Summe des Mindestunterhalts. Dann zurücklehnen und warten was auf mich zu kommt?
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#41
Dasist ein Pokerspiel. Du musst so titulieren, dass die Gegenseite zwar inhaltlich mehr verlangen kann, aber es zu mühsam und wenig gewinnbringen findet, deswegen zu klagen.

Da du jetzt arbeitslos bist und deine weitere Situation völlig ungeklärt, würde ich auf zwei Jahre befristen. Das kannst du jetzt begründen. Für diesen Zeitraum ist es egal, ob statisch oder dynamisch.
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#42
(10-11-2020, 12:22)Badman schrieb: Gibt eine Neuigkeit.



Wurde gestern pandemiebedingt, also betriebsbedingt, gekündigt.



Dementsprechend muss eine Neuberechnung erfolgen,


Das ist ein Irrtum. Arbeitslosigkeit ist nach Auffassung der (unkündbaren!) Familienrichter ein nur vorübergehender Zustand, der die Unetrhaltspflicht nicht berührt. Die Unterhaltspflicht besteht in voller Höhe fort.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#43
(10-11-2020, 17:58)Austriake schrieb:
(10-11-2020, 12:22)Badman schrieb: Gibt eine Neuigkeit.



Wurde gestern pandemiebedingt, also betriebsbedingt, gekündigt.



Dementsprechend muss eine Neuberechnung erfolgen,


Das ist ein Irrtum. Arbeitslosigkeit ist nach Auffassung der (unkündbaren!) Familienrichter ein nur vorübergehender Zustand, der die Unetrhaltspflicht nicht berührt. Die Unterhaltspflicht besteht in voller Höhe fort.

Das ist mir schon klar. Die Unterhaltspflicht endet in den Augen der Behördern erst mit meinem Ableben. Die Mutter wird vermutlich noch ihre Anwältin bitten Forderungen in den Himmel zu adressieren. 

Entscheidend ist die Realität und was ich ihm Rahmen des möglichen tun kann. Vorschlag von p_ war eine zeitliche Befristung auf 2 Jahre. Spiele den Gedanken gerade im Kopf durch.

Gerne weitere Vorschläge. Gehöre zu den Menschen die gerne umsetzen was Sinn macht.
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#44
Begründe die Begrenzung mit der Arbeitslosigkeit.
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#45
(10-11-2020, 19:00)p__ schrieb: Begründe die Begrenzung mit der Arbeitslosigkeit.

Kann ich gerade nicht. Mir fällt aktuell keine nachvollziehbare und plausible Begründung ein. 

Du hast es richtig erkannt und stellst die Frage nicht ohne Grund. Spiele die Ideen hoch und runter, nichts würde vor Gericht stand halten als "Argumentation". Aktuell zumindest. 

Für eine ungefähre Richtung wäre ich dir sehr dankbar, sowie für deine Zeit und Mühe.
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#46
Du machst dir zu viele Gedanken. Der Ausgang des Spiels steht doch schon lange fest. Du wirst verlieren.

Also verschwende deine Zeit nicht damit, die Argumente und Vorwürfe deiner Gegner beantworten und entkräften zu wollen. Sichere dich selbst ab.
Stelle jegliche Kommunikation mit dem Jugendamt ein. Nicht nur, dass dies nicht deine Freunde sind - das sind die Kriegstreiber, die die Mutter deines Kindes gegen dich aufhetzen! Wieso sprichst du mit denen überhaupt noch? Die werden jedes Wort, jeden Buchstaben gegen dich verwenden, dessen kannst du sicher sein.

Da du also nichts zu verlieren hast, aber vielleicht ein bißchen was zu gewinnen - mach es so, wie dir die Erfahrenen hier raten. Oder mache es anders, aber jammere nicht hinterher herum, wenn man dir vollends mit Anlauf in den Hintern tritt.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#47
(10-11-2020, 19:14)Badman schrieb: Kann ich gerade nicht. Mir fällt aktuell keine nachvollziehbare und plausible Begründung ein. 

"Zum 1.1. bin arbeitslos, weil ich am X.X.2020 betriebsbedingt gekündigt wurde als direkte Folge eines anhaltenden Geschäftseinbruchs, den meine Branche wegen Covid-19 erlitten hat. Meine weitere Einkommenssituation ist damit höchst volatil und unsicher trotz meiner grossen Bemühungen, so wie meine 200000 anderen auf die Strasse gesetzten Branchenkollegen wieder einen Arbeitsplatz zu bekommen. Eine unbegrenzte Laufzeit einer angeblich freiwilligen Selbstverpflichtung in bereits jetzt nicht mehr zahlbarer fixer Höhe ist damit sachlich unsinnig."

Ein fetter Juristenarsch, der sein Geld immer bekommt egal was dabei kaputtgeht kann das natürlich nicht nachvollziehen. Probieren solltest du jedoch alles.
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#48
(11-11-2020, 10:58)p__ schrieb: Ein fetter Juristenarsch, der sein Geld immer bekommt egal was dabei kaputtgeht kann das natürlich nicht nachvollziehen. Probieren solltest du jedoch alles.

Schreib es so ohne "fetter Juristenarsch" ich habe in meinen Verfahren etwas ähnliches geschrieben...hat zwar zur Einstellung geführt ABER ich durfte 500,00 Euro zahlen (ursprünglich 1500,00)... Der Strafbefehl wurde erst in meiner Berufung abgeändert. Angel

Lg
A.
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#49
oder so...

„mitunter wäre es strafbar, mich einer Leistungspflicht zu unterwerfen, welche ich aktuell nicht zu erfüllen fähig bin. Daher scheidet jegliche Titulierung solange aus, bis ich abzuschätzen fähig bin, in welcher Höhe eine solche überhaupt - ohne strafrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen - erfüllen könnte. Hierzu bleibt abzuwarten, ob und wann und in welcher Höhe ich zukünftig mein Einkommen zu bestreiten fähig sein werde.“
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#50
(11-11-2020, 12:23)Arminius schrieb: Schreib es so ohne "fetter Juristenarsch"

Das war nur der Kommentar für hier, nicht das was er an die fetten Juristenärsche schreiben soll :-)
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