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Scheidung und ausbezahlen?
Achso, und wenn ihm das Anwalt sein Spass macht, dann ist es keine Arbeit und folglich kann er auch kein Honorar verlangen, war ja nur Spasshobby?

Insolvenz kann in bestimmten Konstellationen verlangt werden, wenn es um Kindesunterhalt geht, der nur bezahlt werden kann wenn andere Schulden in eine Insolvenz fallen. Unseren Politikern und Juristen ist es lieber, dass der arbeitende Handwerker mit seinen Kindern darben muss weil seine Rechnung wegen Insolvenz des Kunden nicht bezahlt wird, damit eine vollgefressene nichtsarbeitende Ex des Kunden ihren dicken Hintern mit vollem Kindesunterhalt polstern kann.
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so neue Post vom Gericht mit der ich wenig anfangen kann:

Betreffe Einzelpflegschaft
.. die Staatsanwaltschaft XXX beantragt für die Kinder XXX eine Ergänzungspflegschaft anzuordnen. Wirkungskreis des Ergänzungspflegers soll die Stellung eines Strafantrags im Hinblick auf die Untreue des Schuldigen (Vater) zu Lasten der Kinder im Verfahren XXX der Staatsanwaltschaft XXX sein.

Als Eltern sind sie zu diesem Antrag anzuhören. Diese Anhörung erfolgt hiermit auf schriftlichen weg.

Das Gericht beabsichtigt aufgrund des bestehenden Interessenkonflikts die Ergänzungspflegschaft anzuordnen und das zuständige Jugendamt als Ergänzungspflger zu bestellen.

Sie erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 1 Woche.

Meine Ex Frau hat mich ja angezeigt Geld von den Konten der Kinder abgehoben zu haben. Daraufhin hat mich mal eine Polizeibeamtin angerufen. Habe angegeben das 90% des Geld von meinen Eltern bzw. Großeltern geschenkt wurde und damit die Kinderzimmer eingerichtet wurden. Dachte damit hätte sich das erledigt, aber anscheinend nicht ...
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Der Vorgang ist üblich, der Ergänzungspfleger vertritt die Kinder in der Vermögenssache um Interessenkonflikte zu vermeiden.

Kann sein, dass du jetzt richtig Ärger bekommst. Wenn das Geld auf dem Konto der Kinder war, dann gehört es den Kindern, egal wer es ihnen geschenkt hat. Hebst du das ab, sieht das für die Justiz zunächst nach Untreue aus. Exen warten nun mal nur auf solche Blössen. Es wäre wichtig, dass du nachweisen kannst dass dafür Kinderzimmereinrichtung gekauft wurde. Nimm das bitte ernst, wenn es zu einer Verhandlung kommt. Wenn du keine Nachweise hast, suche Leute die dasselbe aussagen und bestätigen, z.B. deine Eltern.
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oha, hätte ich so nie gedacht.

Da wir ja gebaut haben bzw. umgebaut haben - gibt es da ja genug Rechnungen, betrifft dann halt Böden usw., eine zweite Wand die ich einziehen musste (da Zwillinge) usw. - weiß aber nicht, ob das Gericht dies so annimmt ... obwohl ich das Geld wirklich dafür genommen habe, damit wir endlich einziehen konnten (und nicht noch einen Kredit aufnehmen), interessiert jetzt halt jetzt keinen mehr.

soll ich auf das Schreiben überhaupt Antworten?
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Die Ergänzungspflegschaft wird so oder so eingerichtet, dagegen kannst du mit einer Antwort nichts machen. Also spar sie dir.

Danach gehts schriftlich weiter. Und da kannste schreiben. Solltest du unbedingt. Liste z.B. auf, was du wofür ausgegeben hast und füge so weit wie möglich NACHWEISE in einer Anlage bei. Schreibe nicht entschuldigend, sondern lakonisch.
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mal eine andere Frage, mein Kumpel hat eine Firma und würde für mich ein Auto leasen. Würde alles auf ihn laufen. Kann mir da vor Gericht irgendwie ein Strick gedreht werden? oder wie macht man das am Besten?
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Wenn du mit einem Auto rumfährst, das nicht dir gehört und mit dessen Eigentümer du sonst keine Verbindung hast (also nicht dein Arbeitgeber oder sowas), sollte das keine grossen Nachteile bringen.

So läuft das ja auch in der Unterhaltsprellerpraxis. Die Dinge gehen über Dritte und werden per Bargeld geregelt.
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(13-05-2021, 10:32)p__ schrieb: Wenn du mit einem Auto rumfährst, das nicht dir gehört und mit dessen Eigentümer du sonst keine Verbindung hast (also nicht dein Arbeitgeber oder sowas), sollte das keine grossen Nachteile bringen.

So läuft das ja auch in der Unterhaltsprellerpraxis. Die Dinge gehen über Dritte und werden per Bargeld geregelt.

Irgendeiner muss halt den geldwerten Vorteil versteuern. Beim Familiengericht wird das keine Rolle spielen, aber das Finanzamt ist ein ernst zu nehmender Feind.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Muss nicht. Wenn ich dir mein Auto leihe, muss ich nichts versteuern.
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so nochmals.... dem Gegenanwalt ist meine Gewinn- und Verlust-Rechnung meines Nebengewerbes in die Hände "gefallen" (denke die EX hat sie damals kopiert.). Er bemängelt unter anderem das ich die Telefon und Internetkosten zu 100% dem Gewerbe zuschreibe und diese aber auch Privat nutze. Zudem schreibt er: Abschreibungen werden bei Unterhaltsberechnungen nie berücksichtigt!

Das erscheint mir etwas komisch, gewerbliche Abschreibungen werden nicht berücksichtigt?

dann schreibt er:

Fakt ist, dass diese Zahlungen, egal wann und wie sie aufgenommen worden sind bei einer Berücksichtigung zur beschränkten oder gar Leistungsunfähigkeit führen könnten, sodass hier ein Schuldenmoratorium vorzunehmen ist. Der Antragsgegner hat sodann in Insolvenz zu gehen, damit er den Unterhalt für alle Kinder bezahlen kann.

Ferner sind die Ratenzahlungen für die Möbel nicht zu berücksichtigen, da diese alleine vom Antragsgegner genutzt werden.

Mit Wördern ala "fakt" tu ich mir immer schwer. Fakt ist doch das die Gesamtsituiation berücksichtig werden muss? Ich soll in die Insolvenz gehen und mein Gewerbe aber weiterführen und ausbauen und zusätzlich noch näher an meine Arbeit ziehen. Kann mir nicht vorstellen das man in der Insolvenz mit Schufaeintrag usw. überhaupt einen Handyvertrag geschweige denn eine neue Wohnung bekomme.

Kann man die Kosten eines Steuerberaters zur Erstellung der Lohnsteuer eigenltich angeben ?
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Die Antwort zu den Abschreibungen ist nicht einfach, das darzustellen wird sehr lang. Zu unterscheiden sind da degressive Abschreibungen, Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter, lineare Abschreibungen von Gebäuden, lineare Abschreibung von anderen Sachwerten. Sicher ist aber, dass ein "nie berücksichtigt" definitiv falsch ist. Es ist aber tatsächlich so, dass das eine Einkommensbereinigung ist, die von Amtsrichtern oft radikal abgelehnt wird weil sie keine Ahnung haben, dann aber vom OLG korrigiert wird. Wenn dieser Punkt bei dir erhebliche Beträge ausmacht, rate ich dir zu einem Anwalt, der sich mit der Vertretung von Selbständigen auskennt.

Der Punkt mit den Schulden ist korrekt. Wenn du durch eine Insolvenz erst in die Lage kommst, den Mindestunterhalt zu bezahlen, dann bist du verpflichtet in Insolvenz zu gehen. Der BGH hat das in Az. XII ZR 114/03 konkretisiert und die Grenzen aufgezeigt: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...R%20114/03

Ratenzahlung für Gegenstände wie ein Sofa kannst du normalerweise bei Kindesunterhalt generell vergessen. Das ist dein Privatproblem. Ausnahme ist vielleicht ein bescheidenes Gebauchtfahrzeug, das zu benötigst um zur Arbeit zu kommen.

Steuerberater: Ja, der Unterhaltspflichtige kann die Kosten für die Erstellung der Steuererklärung von seinem unterhaltsrelevanten Einkommen abziehen. Auch dazu hat der BGH gessprochen: Urteil vom 27.05.09 Az XII ZR 78/08. Volltext: https://openjur.de/u/72123.html

Hoffe geholfen zu haben...
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(18-05-2021, 14:06)p__ schrieb: Die Antwort zu den Abschreibungen ist nicht einfach, das darzustellen wird sehr lang. Zu unterscheiden sind da degressive Abschreibungen, Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter, lineare Abschreibungen von Gebäuden, lineare Abschreibung von anderen Sachwerten. Sicher ist aber, dass ein "nie berücksichtigt" definitiv falsch ist. Es ist aber tatsächlich so, dass das eine Einkommensbereinigung ist, die von Amtsrichtern oft radikal abgelehnt wird weil sie keine Ahnung haben, dann aber vom OLG korrigiert wird. Wenn dieser Punkt bei dir erhebliche Beträge ausmacht, rate ich dir zu einem Anwalt, der sich mit der Vertretung von Selbständigen auskennt.

Nein, geht um ein paar hundert Euro, trotzdem etwas komisch das man den Computer, Handy usw. die man ausschlißelich für das Gewerbe nutzt nicht angerechnet bekommt.

(18-05-2021, 14:06)p__ schrieb: Der Punkt mit den Schulden ist korrekt. Wenn du durch eine Insolvenz erst in die Lage kommst, den Mindestunterhalt zu bezahlen, dann bist du verpflichtet in Insolvenz zu gehen. Der BGH hat das in Az. XII ZR 114/03 konkretisiert und die Grenzen aufgezeigt: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...R%20114/03

Ja der Fall mit den Brüdern, findet man fast auf jeder Anwaltsseite im Netz. Als korrekt bzw. fakt würde ich es dennoch nicht bezeichnen, so verlockend es im Ansatz sein mag, gesteigerten Unterhaltsverpflichtungen (§ 1603 Abs. 2 BGB) gegenüber sonstigen Verbindlichkeiten – auf welchem Weg auch immer – Vorrang einzuräumen, so bestehen doch im Zusammenhangmit der Einleitung und den Folgen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens Klippen, die sich mit dem pauschalen Hinweis auf die Obliegenheit zur Einleitung der Verbraucherinsolvenz nicht so ohne weiteres überwinden lassen. Das Urlteil ist ja begründet auf einer Obliegenheitsverletzung des Schudners welche bei mir ja eben nicht vorliegt. Mich würden gern andere rechtssprechungen in diesem Bereich interessieren, das sich alle auf dieses Urteil beziehen.

(18-05-2021, 14:06)p__ schrieb: Ratenzahlung für Gegenstände wie ein Sofa kannst du normalerweise bei Kindesunterhalt generell vergessen. Das ist dein Privatproblem. Ausnahme ist vielleicht ein bescheidenes Gebauchtfahrzeug, das zu benötigst um zur Arbeit zu kommen.

Aber heißt es nicht, von gewichtiger Bedeutung für die Berücksichtigungsfähigkeit von Verbindlichkeiten ist auch in diesem  Zusammenhang  allerdings  der  Umstand,  ob  die  Schulden  zu  einem  Zeitpunkt entstanden  sind,  als  der  Unterhaltspflichtige mit  seiner Inanspruchnahme  (noch)  nicht rechnen musste ?

(18-05-2021, 14:06)p__ schrieb: Hoffe geholfen zu haben...

danke, ja
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(18-05-2021, 21:50)ibu400 schrieb: Aber heißt es nicht, von gewichtiger Bedeutung für die Berücksichtigungsfähigkeit von Verbindlichkeiten ist auch in diesem  Zusammenhang  allerdings  der  Umstand,  ob  die  Schulden  zu  einem  Zeitpunkt entstanden  sind,  als  der  Unterhaltspflichtige mit  seiner Inanspruchnahme  (noch)  nicht rechnen musste ?

Eheprägende Schulden sind beim Ehegattenunterhalt abzuziehen aber bei dir gehts um Kindesunterhalt für minderjährige Kinder, höchste Prioriät und Verwendung aller Mittel, "das letzte Hemd teilen".

Kannst du die Schulden nicht zahlen -> Verbraucherinsolvenz. Dazu gibt es selbstverständlich nicht nur ein einzelnes BGH-Urteil. Das wird in der Tat oft zitiert, auf Anwaltsseiten deshalb, weil es die Gerichte selber ständig zitieren. Noch mehr:
https://openjur.de/u/197864.html
https://openjur.de/u/77582.html
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Hallo lange war es ruhig aber heute ist es dann richtig dicke gekommen, ein Strafbefehl, ich soll 12.000 Euro zahlen.

Meine Frau hat mich ja angezeigt Geld von den Konto der Kinder abgehoben zu haben. Eine Polizeibeamtin hat mich dazu mal angerufen und ich habe zu Protokoll geben, dass ich dieses Geld für den Umbau insbesondere für den Ausbau der Kinderzimmer verwendet, habe. Dann lange nichts gehört, dann kam dieses Schreiben mit der Ergänzungspflegschaft, welches ich hier ja mal erwähnt habe und heute der Hammer ein Strafbefehl über 120 Tagessätze zu je 100 Euro = 12.000 Euro

Mangels eigener Antragsbefugnis der Kindsmutter, da sich das Verfahren gegen Sie als Kindsvater richtet, wurde vom Amtsgericht XX am XXX eine Ergänzungspfleger bestellt. Dieser erlangte mit Schreiben der XXX vom XXX Kenntnis des vorstehenden Sachverhalts und stellte am XXX, eingegangen am XXX bei der XX, schriftlich Strafantrag. In 22 Fällen die Ihnen durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, missbraucht und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen sie zu betreuen haben, einen Nachteil zugefügt zu haben.

Das sitzt tief, die 3000 Euro habe ich abgehoben, um die Kinderzimmer zu renovieren, ich habe ja damit gerechnet das ich etwas zahlen muss, aber das 4 fache ...zudem ist es normal, dass ich gar nicht gehört werde (nur 5 Minuten von der Polizei) und dann gleich solch ein Urteil gefällt wird?
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Gegen den Strafbefehl (nach §153StPO?) legst du Widerspruch ein, und dann kommt es zu einer Gerichtsverhandlung und du bekommst dein rechtliches Gehör.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Zitat:nach §153StPO?

konnte ich nichts finden nur §§ 266 Abs. 1, Abs. 2, 247 StGB

Aber dieses Urteil hat ja schon eine Richterin vom Amtsgericht unterzeichnet. Ich hab da auch mal angerufen nur, wenn es neue Beweise gibt, soll man Widerspruch einlegen... WHAT
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Das ist kein Urteil. Es ist ein Strafbefehl. Der Unterschied ist gross und für dich relevant.

In https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...#pid208560 hab ich dir ja dazu schon Tipps gegeben und da du geschrieben hast, die meisten Ausgaben per vorliegender Rechnung nachweisen zu können, machst du natürlich, was Austriake vorgeschlagen hat. Und zwar fristgerecht! Verschlamper das nicht, machs nicht auf den letzten Drücker, sondern machs jetzt sofort.

Im dann kommenden Verfahren legst du die Nachweise vor und argumentierst wie hier geraten.
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Widerspruch Termin werde ich sicher nicht vergessen, kann deswegen kaum noch schlafen Wink

Dein Posting habe ich nicht vergessen, habe aber auch Urteile gelesen, das man kein Geld, welches vermeintlich den Kindern gehört nehmen darf, um Einrichtung usw. zu kaufen, dafür sei das Kindergeld da ... ich werde es natürlich probieren.

Meine Argumentation wird daher lauten: das die ganzen Bareinzahlungen von meinen Eltern, Großeltern, Tante waren und diese mir das Geld eigentlich zur freien Verfügung gegeben haben und nicht als Anlage. Ähnliches Argument könnte ich mir bei den Dauerüberweisungen meiner Ex-Frau vorstellen. Diese hat monatlich 50 Euro überwiesen in einer Zeit in der sie aber nur Kindergeld und Erziehungsgeld bekommen hat. Es ist daher naheliegend das die Einzahlungen ja vom Kindergeld kommen.

Was mich etwas verwundert ist die Anzahl der Tagessätze, 120 - damit wäre ich vorbestraft. Ich habe dann mal nach "Untreue" Urteilen gesucht und Fälle gefunden in denen ein Mitarbeiter 150.000 Euro von seiner Firma veruntreut hat und 90 Tagessätze bekommen hat. Das steht ja in keinem Verhältnis. Gibt es hier eine Erklärung?

Bei meinem Anwalt habe ich auch angefragt, dieser macht aber kein Strafrecht. Hab dann einen Anwalt für Strafrecht kontaktiert, hier gibt es aber keine Prozesskostenhilfe.. hab zumindest mal einen Beratungstermin ausgemacht.
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(08-07-2021, 10:47)ibu400 schrieb: Dein Posting habe ich nicht vergessen, habe aber auch Urteile gelesen, das man kein Geld, welches vermeintlich den Kindern gehört nehmen darf, um Einrichtung usw. zu kaufen, dafür sei das Kindergeld da ... ich werde es natürlich probieren.

Deine Argumentation bringst du dann im Verfahren. Und selbst wenn sich der Richter dieser Ansicht gegen dich anschliesst, so ist auch die Verhältnismässigkeit zu beachten. Die Ausgaben wurden nun mal nicht von dir in der Spielbank verjuxt, sondern nachweislich für die Kinder gemacht, die davon unmittelbar profitierten. Das rechtfertigt keinen Strafbefehl in dieser Höhe. Die Frage ist auch, inwieweit da ein Verbotsirrtum in Frage kommt. Wenn jemand Geld für die Kinder nimmt, um für die Kinder was zu kaufen, steht ein Verbotsirrtum zumindest im Raum.

Vielleicht lohnt sichs auch, sich Aussagen der ehemaligen Geldgeber zur Zweckbestimmung und Verwendung des Geldes zu holen.
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So ich war beim Anwalt, netter alter Herr ... sagte gleich die Richterin wird eine harte Nuss, bekannt als "Schnellrichterin" ... eine Woche nach Einspruch und Akteneinsicht habe ich jetzt den Gerichtstermin am Montag 8 Uhr. Unglaublich und das in Deutschland.

Anwalt meinte das jede Abhebung als einzelne Straftat gezählt wird und da ich immer 50 oder 100 Euro abgehoben habe ist das ne große Anzahl - Unwissenheit schützt nicht vor Strafe (Waren seine Worte).

Seine Strategie ist einen Puntk zu finden wann man als Elternteil Geld von seinen Kindern nehmen darf, hatte aber bis dato noch keine Idee (im Internet findet man dazu eigentlich gar nichts, nur das man es eben nicht machen darf Wink

@p was meinst du genau mit "Verbotsirrtum" ala Unwissenheit schützt nicht vor Strafe nicht ?

Viele Geldgebeter sind leider letztes Jahr verstorben (meine Omas), was könnte man hier machen?  Eltern als Zeugen?
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Das ist Strafrecht und sollte eigentlich der Anwalt erklärt haben. In deinem Fall kann man zumindest versuchen, einen Verbotsirrtum oder Erlaubnistatbestandsirrtum geltend zu machen.

Ein Verbotsirrtum ist immer dann gegeben, wenn der Täter davon ausgeht, dass es gar keine Verbotsnorm gebe, gegen die er verstoßen könne, er mit seiner Handlung also gar kein Unrecht begehe. Bei einem solchen Irrtum fehlt damit schlicht das Unrechtsbewusstsein. Der Täter handelt aber nur dann gem. § 17 S. 1 StGB ohne Schuld, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte. Lies mal § 16 und §17 StGB. Die pauschal Aussage "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ist nicht gerade ein Qualitätsmerkmal des Anwalts. Je nach Umständen mindert Unwissheit die Strafe eben durchaus.

Verstorbene Schenker müssen sich nicht negativ auswirken. Vergiss nicht, dass man dir die Schuld nachweisen muss. Geschenke der Oma für Kinder sind ja sowieso selten derart zweckbestimmt, so dass man nicht davon ausgehen muss, "das gehört aufs Kinderkonto und bleibt dort fürs Kind", sondern Omas schenken meistens "fürs Kind", d.h. auch für Ausgaben, die man zugunsten des Kindes macht. Anders gehts ja gar nicht, das Baby kann sich sein Kinderbett ja nicht selber kaufen.

Weise auch die Ausgabenseite nach. Weise deine Ausgaben so gut wie möglich nach, die du fürs Kind gemacht hast. Wenn die Richterin "kurzen Prozess" macht, wertet sie vielleicht einige Dinge gar nicht, bezieht sie nicht ein. Genau das ist der Haken, der dir die Berufung ermöglicht.
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Mal anders herum gefragt. Was kann/sollte man proaktiv tun, damit derjenige, der droht sich am Geld der Kinder zu vergreifen, sich später im Gerichtssaal nicht auf einen Verbotsirrtum oder Erlaubnistatbestandsirrtum berufen kann?

Ich rechne fest damit, dass sich die KM in naher Zukunft an die Konten/Depots der Kinder, auf die wir beide Vollmacht haben, vergreift. Wenn ich dann Strafanzeige erstatte, dann ist es nicht unrealistisch dass sie mit den gleichen Argumenten wie hier um die Ecke kommt, nämlich: "Hier sind die Ausgaben, ich habe das Geld ja ausschließlich für die Kinder ausgegeben" oder "Es ist das Geld der Kinder, und die Kinder wollten dies-und-das kaufen".
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Lass es dir vom Schenker schrifltlich geben, für was das Geld gedacht ist.

Und natürlich: Wenn Zwei das gleiche tun, ist das noch lange nicht dasselbe. Tuts der Vater, ist er fällig für den Strafrichter. Tuts die Mutter, wird sie gelobt wie umsichtig und korrekt sie die Mittel verwendet hat.
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Es gibt keinen Schenker. Ich habe jeden Euro ab Geburt bis zur Trennung vor 2 Jahren von meinem Konto dorthin überwiesen und angelegt. Blöd nur, dass KM ebenfalls verfügungsberechtigt ist. Die reibt sich die Hände.
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Also Montag ist Verhandlung, ganz so einfach ist das mit dem Verbotsirrtum nicht, mein Anwalt meinte das dies fast kein Richter anerkennt (30 Jahre Erfahrung im Strafrecht). Ich habe zwei Optionen, beharren das es ich unschuldig bin (Verbotsirrtum) oder Schuld eingestehen. Man muss jetzt einfach wirtschaftlich denken.

Option 1: Richterin wird einen Verbotsirrtum nicht Anerkennen, hat sie schon in einem Telefon anklingen lassen, ich müsste dann also in Berufung gehen, erhöhte meine Kosten unheimlich und ich habe keine Sicherheit, ob es hier besser wird.

Option 2: Reue zeigen, Anzahl der Tagessätze und Höhe versuchen herabzusetzen.
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