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Vorgehen bei Trennung & Scheidung
#26
Es ist trotzdem nicht dein Haus, sondern nur anteilig und damit zu 30% von dir nicht bezahlt.
Konkursmasse bist Du: Das was aus dir wird, wenn 2x Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt (nur der nacheheliche Unterhalt wurde ausgeschlossen, wie du geschrieben hast), die erheblichen Anwaltskosten und weitere Kosten dich ausgepresst haben.

Die Frage zur Wohnungszuweisung habe ich beantwortet und wiederhole das gerne: Da du bereits im Nebengebäude oder einer Nebenwohnung wohnst, muss eine Begründung, alles allein haben zu wollen ziemlich gut formuliert sein und auch dann wird das vor Gericht nicht ohne Hindernisse durchgehen. Es nicht auszuhalten, wenn du in der Nähe bist ist keine schlüssige Begründung. Im Gegenteil, die Nähe ist positiv für die Kinder. Die räumliche Trennung ist trotzdem bereits vollzogen. Ihre durchsetzungsstarke Anwältin muss also gut begründen. Diese Begründung liegt dir aber noch nicht einmal vor, also wären Erfolgsvoraussagen auf dieser Basis unseriös.

Man sieht aber gut ihre Strategie: Statt einfach zu klagen setzt sie dich bereits im Vorfeld unter Druck, erzählt dir was sie vorhat, um Dich zu destabilisieren und zu verunsichern. Mein konkreter rechtlicher Rat ist, wenn du diese Spiele wirklich weiter betreiben willst, dir so etwas gar nicht erst anzuhören und auch keinesfalls von selbst zu gehen. Soll sie klagen, formulieren lassen. Chancen bestehen, dass sie damit nicht durchkommt und jede kleine Niederlage wäre wichtig, während deine Verluste bei einer verlorenen Klage auch nicht mehr ins Gewicht fallen. Ein Dauerzustand ist das jetzt sowieso nicht für dich, eine Zuweisung der Ehewohnung würde bei der kommenden Scheidung selbst auch stattfinden, da wären die Chancen auch nicht viel anders.

Mein menschlicher Rat bleibt, zu überlegen, was überhaupt noch realistisch unterm Stich zu gewinnen ist und wenn das nicht viel ist, die Walstätte ungeordnet zurückzulassen.
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#27
Ich habe ihr schon x male angeboten, ihr die von ihr "hochgerechneten 30 % auszuzahlen, damit lege ich immer
noch unter der Miete und hätte das Haus und Kontakt zu den Kindern.
Vertrag ist Vertrag, mit den 30 % hat sie mich damals auch unter Druck gesetzt, entweder akzeptieren, oder es wäre 50/50 geblieben
und sie hätte sofort die Trennung/ Scheidung eingereicht und auch ihre Beendigung Zugewinngemeinschaft gehabt.
Und da sie solange gewartet hat mit dem Erbe, hätte ich auch da "raufgezahlt".

Kindesunterhalt & Trennungsunterhalt bleiben ja eh, und ja die erheblichen Anwalts und Gerichtskosten könnte ich mir sparen.

... Die räumliche Trennung ist bereist vollzogen.... okay stimmt, aber wir haben immer noch ein gemeinsames Konto wo wir beide einzahlen
und das Datum der Trennung ist mir auch nicht mitgeteilt worden, also hat m.E. die Trennungszeit noch nicht einmal begonnen, oder ?

Ja, sie hat ihre Strategie mich damit kaputt zu machen, gesundheitlich macht mich das komplett fertig.
Was soll ich machen, von der Brücke springen ?  Nun, den Gefallen werde ich ihr nicht tun.

Es muss doch eine Lösung geben ?
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#28
Moin.

1. Zuerst mal ist es wichtig, den Trennungstermin gerichtsfest zu manifestieren. Einen Anwalt hast Du vermutlich ( hab nicht alles gelesen .. ) oder wirst ihn auf jeden Fall brauchen.Mir war es wichtig, den Trennungstermin anwaltlich festschreiben zu lassen und der Gegenseite mitzuteilen - was im nachhinein auch gut war, weil die Exe den Scheidungstermin mit allen Tricks rausgezögert hat und ich fleissig fast 3 Jahre TU zahlen durfte. Ohne festgeschriebenen Trennungstermin hätte die das noch weiter rausgezögert, Deinem Goldstück traue ich das auch zu.
Übernimm daher selbst die Initiative. Umgehend.

2. Gemeinsames Konto mit der Trennungstusse ? Geht gar nicht - Ändere das. Sofort .

3. Was Du schreibst, erinnert mich sehr an mein Verfahren vor mittlerweile 8 Jahren. Wenn Du nicht aufpasst, geht Du physisch oder psychisch ( oder Beides ) dabei drauf. In wenigen Jahren wenn alles überstanden ist wirst Du Dir die Frage stellen, warum Du so um alles gekämpft hast und Deine Gesundheit riskiert hast. Wenn erst die Pumpe oder die Psyche ( oder Beides ) im Eimer ist, hast Du lebenslang an den Folgen zu leiden.. Willst Du das ?

Im Gegenteil ... Deine Exe wird sich mit zunehmender Eskalation des Scheidungsverfahrens einen Ast freuen, wenn es Dir gesundheitlich dreckig geht. Willst Du das ? Hab das immer im Hinterkopf, denn so sieht die Realität aus ... und zieh daraus Deine persönlichen Konsequenzen ..

Gruss
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#29
Hallo liebe Forenmitglieder,

ich habe nun Post bekommen vom Familiengericht.
Antrag auf Wohnungszuweisung seitens der Ehefrau
Der oft in diesem Zusammmenhang genannte § 1361 B  (Gewalt etc.) wird hier nicht genannt,
5 Seitige Begründigung seitens meiner Nochehefrau , zusammengefasst hält sie es nicht mehr aus und benutz die Kinder massiv zur Begründung.

Wer diesen Threat aufmerksam ließt, wird feststellen dass ich nicht im Hause wohne sondern in der Anliegerwhg, die Vorraussetzung während der
Trennungszeit unter "zwei Dächern" zu leben sind eigentlich optimal, wenn man will, aber sie will mich weghaben.
Ferner besitz Ehefrau unmittelbar in der Nähe des Hauses etliche Mietwhg.
Mein Vorschlag war immer, dass wir eine Whg. für uns nehmen und so abwechseln jeder im Haus und Whg. wohnt und sich um die Kinder kümmert.
Diesen in meinen Augen "Königsweg" lehnt sie kategorisch ab, so mit der Begründung, was sollen die Nachbarn denken.

Wenn ich mit Teilzeitstelle hier in der sehr teuren Gegend eine Whg suche, bin ich runter auf Selbsterhalt bei den allen Unterhaltsforderungen,
was auf mich zukommt.
Ich möchte nicht ausziehen, jahrelang habe ich an den Haus gebaut, alles selbst bezahlt und nun alles für die Katz ...

Ich bin nun aufgefordert innerhalb von 2 Wochen eine Stellungnahme abzugeben.
Bzgl. der richtigen Argumentation wäre ich um Tipps dankbar
Frage mich ob es zielfürhend ist auf ihre ganzen Anschuldigungen einzugehen
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#30
Beantrage Abweisung wegen fehlendem Rechtsschutzbedürfnis. Die Wohnungszuweisung wäre überflüssig, weil du bereits seit X.X.XXXX nicht mehr in der ehemals gemeinsamen Wohnung wohnst und du einer alleinigen Nutzung durch sie und die Kinder bis zur rechtlichen Scheidung bisher und auch jetzt einverstanden bist.

Im übrigen wäre sie nicht nur ohne Rechtsschutzbedürfnis, sondern auch unverhältnismässig, dir gehört das Haus zu 70% und sie besitze in unmittelbarer Nähe mehrere geeignete und genügend grosse Wohnungen, die sie mittels Eigenbedarfskündigung nach Kündigungsfrist nutzen könnte, die Kinder können Kindergarten, Schule, alle Bezugspersonen beibehalten. Du bist dagegen einkommensschwach und ohne weiteren Immobilienbesitz, musst also aufgrund der ortsüblichen Mieten weit weg ziehen, was die Kontinuität der Beziehung zu den Kindern zerstört.
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#31
Wenn sie "etliche" Mietwohnungen in der Naehe besitzt, kann sie dort einziehen wenn sie es in Deiner Naehe nicht mehr aushaelt im uebrigen gehoert das Haus zum groesseren Teil Dir und die raeumliche Trennung wird auch schon gelebt. Das duerften gute Argumente fuer Dich sein. Such Dir einen GUTEN und harten Anwalt und lass den das argumentieren. Wichtig ist auch, dass Du jetzt cool bleibst und Dich von ihr nicht provozieren laesst. Keine Bruellerein und erst recht keine Handgreiflichkeiten ansonsten zieht sie die Gewaltschutzkarte und Du bist draussen. Wenn irgendmoeglich alle "Diskussionen" mit der Dame aufnehmen, nur so kannst Du beweisen dass Du Dich korrekt verhaeltst.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#32
..danke für die schnellen Kommentare,
den Verwies auf ihre Mietwhg. in der Nähe bringe ich auf jeden Fall....
Generell besteht bei einen Verfahren Wohnungszuweisung kein Anwaltszwang.

Kay, ich habe bereits eine Anwältin, klar kann sie besser argumtieren aber ich schreibe die Stellungnahme als Entwurf schonmal vor
und sie soll dann ergänzen oder juristisch wichtige Details ergänzen.

Wenn noch jemand Tipps hat wäre ich dankbar.
Was passiert eigentlich, wenn ich diese 14 Tagesfrist für die Stellungnahme nicht einhalte ?
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#33
Versäumnisurteil. https://de.wikipedia.org/wiki/Versäumnisurteil
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#34
Vergiss nicht Deine Schwerbehinderung da mit einzubringen und darauf rumzureiten. Ev. macht es diese ja fuer Dich noch schwieriger auszuziehen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#35
Ich habe nun eine Stellungnahme geschrieben und meiner Anwältin zwecks Korrektur/Ergänzung zugesendet,
ich habe die Tipps hier von Forum natürlich mit eingebracht, danke nochmals.

Dabei ist mir bei den Antag Wohnungszuweisung meiner Nochehefrau etwas ganz übel aufgestoßen.
Sie beschreibt eine Situation, an den sie am Arm blaue Flecke hat und diese polizeilich dokumentiert hatte.
Damit will sie die Gewaltschutzkarte ziehen.

Dieser Vorfall war jedoch in der Vergangenheit, genau 10/2018, wo ich meine Matratze in Anbau tragen wollte,
um dort dauerhaft zu schlafen. Dabei wollte sie mich hindern, ich habe sie am Arm gedrückt und daher resultiert der blaue Fleck.

Wie sieht ihr die Situation, reicht das als Argument bzgl. §1361b, Gewalt, Kindeswohl um mich rauszuklagen ?
Ich gehe ihr wie gesagt vollkommen aus dem Wege, da ich ihr somit kein Argumente liefere, benutzt sie deralt alte Beweise.

Ferner argumentiert sie natürlich, dass es schlecht für die Kinder ist, dass ich noch in Haus/anbau wohne, ohne Worte...

Wie läuft eigentlich diese Wohnungszuweisung ab, nach meiner Stellungnahme kommt es vermutlich zu einer mündlichenVverhandlung, richtig ?
Aber das kann doch sicher noch dauern aufgrund Pandemie und Überlastung Familiengerichte ?
Was kann ich tun, um meine Situation zu verbessern gerade in Bezug auf die Kinder ?

Und eine Sache ist mir ganz wichtig, die Annominität hier im Forum, ich hatte den Artikel in den FAQ von Betriebsmittelbereitstellung gelesen,
meine Nochehefrau ist viel unterwegs in div. Foren und kann hier ggf. mitlesen.
Frage, besteht irgendwie die Möglichkeiten die persönlich erstelten Treat zu löschen und wenn ja wie kann ich den Moderator des Forums anschreiben (Adresse)

Viele Fragen, aber ich würde mich wirklich über hilfreiche Tipps freuen, bei mir ist alles extentiell...
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#36
Zu fast jedem Antrag auf Wohnungszuweisung gehören Gewalt oder Angst-vor-Gewalt Vorwürfe. Das ist bei allen Frauen im Standard-Hassprogramm enthalten und wird in der typischen geschlechtsspezifischen totalen Verlogenheit auch lange vorbereitet. Ich würde mich nicht auf Argumentationen einlassen, das soll dich nur aufregen, so dass du dich auf Nebenfeldern verzettelst.
Sollte das wirklich im Termin angesprochen werden und du vom Richter dazu aufgefordert, dich zu äussern, dann lass den Anwalt machen, bevor du selbst entrüstet losplapperst.

Zitat:Ferner argumentiert sie natürlich, dass es schlecht für die Kinder ist, dass ich noch in Haus/anbau wohne, ohne Worte...

Wer die Nähe von Kindern und Eltern für schlecht bezeichnet, kann sich ja selbst verpissen und damit dem Kindeswohl was gutes tun.

Normalerweise sind Richter an solchen persönlichen Gemeinheiten nicht interessiert. Dafür ist gar keine Zeit. Zur Anonymität per PN.
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#37
Nochmals, deartige Vorfaelle MUSST Du unter allem Umstaenden vermeiden. Du musst Dich absolut im Griff haben. Am besten ist es, Weibergekeife und -theater wegzugrinsen, die Klappe zu halten, sich umzudrehen und dann wegzugehen. IMMER irgendwie zumindest den Ton aufnehmen wenn es zum Kontakt kommt, ansonsten kannst Du Deine Unschuld nicht beweisen. Im Zweifellsfall wird einer Frau immer alles geglaubt und dem Mann ueberhaupt nichts.

Wenn das ganze schon 2 Jahre her ist, sie damals nichts weiter gemacht hat und es keine weiteren "Zwischenfaelle" gab, sollte es keine grosse Rolle spielen. ABER ein Pluspunkt fuer Dich ist es sicherlich nicht.....
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#38
Die Tatsache, dass der Anwältin Schriftsätze vorbereitet werden müssen, stimmt mich nachdenklich.
Die Gewaltschutzkarte wollte meine Hexe und Ihre Anwältin auch ziehen, der pudelige Richter ist auch in der Tat drauf angesprungen und hat noch schön mitprovoziert.
Hatte dann sinngemäss und aus der Erinnerung heraus folgendes gesagt: " Die Tatsache, dass die Polizei dies nicht weiter verfolgt hatte, lässt einen Schluss auf die Ernsthaftigkeit der -bestrittenen- Vorwüfe zu. Diese hat aufgrund Ihrer grossen Erfahrung mit derartigen Vorfällen, das Konstrukt der Klägerin schon ganz richtig eingeschätzt und das Verfahren sang und klanglos eingestellt. Nicht, dass sich die Polizei noch strafbar macht, wegen Verfolgung Unschuldiger.

2 Juristen mit offenem Mund in einem Gerichtssaal. Ein schöner Anblick.

Das Thema war dann ganz schnell vom Tisch.
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#39
Leider kann ich dir keine PN schicken, hast du deaktiviert.
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#40
Naja, ich habe meistens meiner Anwaeltin auch erstmal einen Entwurf geschickt damit es schneller geht. Das kann nicht schaden und hat nichts mit der Faehigkeit der Anwaeltin zu tun. Die hat das meistens (und zum Teil auch sehr) abgeaendert und ergaenzt.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#41
Gewalt des Mannes ist eine ganz üble Karte. Wenn die Frau schlägt ist das sozusagen im Affekt und tut auch niemandem wirklich weh, selbst die Kinder schlägt sie aus liebe und es war ein Ausrutscher in der Überforderung, etc.

Als Mann hast Du das Pech einer allgemeinen Hexenjagd ausgesetzt zu sein. In Deutschland wird jeden 3. Tag eine Frau von Ihrem Partner getötet, heißt es aktuell in der Presse.....und die Männer werden zu milde bestraft......und jede Frau ist eine zu viel.......das Thema muss angegangen werden 

Wer dann mal nachschaut, erfährt, dass die Mordrate in Deutschland recht niedrig ist. Mehr als 2/3 der Mordopfer Männer sind. Warum die weiblichen Mordopfer herausgehoben werden, obwohl sie eine Minderheit darstellen, sagt dann auch alles. Es gibt sogar eigens den Begriff "Femizid", der für die weiblichen Mordopfer von den Feministinnen in den 90ern erfunden wurde.

Für diese neuerliche Täterfizierung der Männer wurde übrigens die Statistik aus 2018 bemüht. In 2019, waren das nämlich lediglich etwas mehr als die Hälfte und die Quote ist auch seit Jahrzehnten konstant.

Jetzt mach mal genau das selbe statistische Spielchen, mit dem Männer überzogen werden, mal bei dem Thema Ausläderkrimminalität oder desintresse an wirtschaftlichen Themen, wenn es um die Vorstandsposten geht. 

In den letzten Jahren hatte ich immer mehr das Gefühl, dass die Berichterstattung zu propagandistischer Gehinrwäsche mutiert. Jeden Tag werde ich mit den Themen
- Frauen
- Ausländer
- Religion
- Corona
..... und überall sind Nazis. 

Kürzlich wurde ich dann bestätigt. Das heißt nämlich Neudeutsch "Haltungsjornalismus" und ist die neue Moderne oder der alte Propagandismus, den bereits Göbels und der Stalinismus kannten.

Obwohl ich konservative Presse lese, fühle ich mich völlig desinformiert über die Geschehnisse in der Welt. Worum es in Weißrussland geht, kann ich Dir nicht genau sagen oder was der Krieg in der Ukraine macht oder wie es der Wirtschaft in Italien oder in Griechenland geht und wie die Renten in Ungarn aussehen. Ich weiß aber ganz genau, wie die Flüchtlingspolitik dort aussieht und wie unmenschlich die alle sind, weil die einfach nichts an die armen Ost-/Schwarafrikaner abgeben wollen.

Lange rede kurzer Sinn - die Gesellschaft wird dermaßen Gehirngewaschen, dass Du die blauen Flecken nicht erklären solltest, sondern einfach als typische Frauen-Opfermasche abwinken solltest. Die Erklärung wird Dir sowieso niemand glauben.

Deine Ex hat sich einfach nicht im Griff, wie der Einbruch beweist. Das die sich selbst verletzt, wenn die auf andere Losgeht, ist bei dem agressiven Charakter der Dame kaum verwunderlich. Ansonsten würde ich nur sagen, dass Du der typische Frauenopfermasche dieser Dame keine Bühne bietest und zu keinen Gesprächen dazu bereit bist.
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#42
Ein Satz reicht in dieser Sache. Irgendetwas wie

"Die Schilderung von "blauen Flecken" im Antrag der Antragsgegnerin bedeutet eine Falschbeschuldigung, um einen Elternkrieg zu betreiben. Daran möchte ich mich nicht beteiligen. Zur Entscheidung stehen nicht frei erfundene Vorwürfe, sondern der Wohnort der Eltern und der Kinder unter bestmöglicher Wahrung des Kindeswohls und der Verhältnismässigkeit"

im eigenen Antrag. Anwalt sollte das wissen.
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#43
Hallo liebe Community,

vorab , meine ganze Energie geht jetzt auf Abweisung der  Wohnungszuweisungklage,
meine Nochehefrau hat mir aber leider heute eine neue "Baustelle" eröfnet, die ich
klären muss. Dodgy

Nachdem ich nach Mitteilung erstmal in Wald gegangen bin, um die Frust rauszuschreien,
habe ich mich jetzt wieder gefangen.

Sie hat mir heute schriftlich mitgeteilt, dass ich die Steuer überweisen soll, über 5000 € !! Huh
 
Sie schreibt, es kann nicht sein, dass ich seit Jahren die Vorteile der LST 3 bekomme und sie nicht.
Sie droht gleichzeitig damit, dass wenn ich sie nicht bezahle, sie es auf Mahnung und auch Pfändung Finanzamt
ankommen lässt.
Ferner , so sagte sie, will sie das FA mitteilen , dass ab sofort die Steuerklasse 4/4 festgelegt werden soll für beide.
Sie droht, es auch kurzfristig vorzunehmen, wenn ich das Geld nicht an FA überweise am 1o.,
Diese erpresserische Komponente in ihren Drohungen mag ich am liebsten.

Hinweis: Trennungsdatum ist mir nicht bekannt, und das auf Dezember zu legen, ist eigentlich steuerlich nonsens,
wenn Trennungszeitpunkt Januar, dann hätte man ja bekanntlich noch das ganze Jahr den Vorzug der günstigeren Steuerklasse.
Die Belastungen Kindes und Trennungsunterhalt , Gericht, Anwaltskosten sowie ggf. auch aus Haus fliegen sind schon
mer als zermürbent.


Folgende Anmerkung dazu .
Wir sind n o c h  steuerlich zusammen veranlagt, die Steuererklärung mache ich schon seit zig Jahren selbst mit WIESO,
habe das von Lohnsteuerhilfeverein mal checken lassen, die sagen ich mache alles richtig.

Meine Nochehefrau generiert Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die Besteuerung erfolgt quartalsmäßig zum 10.
das FA verlangt eine EST Vorrauszahlung, die sie von ihren Einnahmen bezahlt hat.
Ich habe Teilzeitstelle, Lohnsteuer wird bekanntlich monatlich abgeführt. Ich bekomme aber auch eine Teilweise Erwerbs-
minderungsrente , diese Rente wird auch erst in Rahmen der ESTR Erklärung versteuert, somit ist es schon richtig,
das ich ein Betrag xxxx der Steuerlast tragen muss, der aber lt. Steuerprgramm  nur ein Bruchteil der 5000 € beträgt.

Ich habe meine Einnahmen gerade eingegeben und den Steruanteil von mir berechnet.
In den 5000 sind übrigens auch Kirchensteuer enthalten, ich bin aber gar nicht in der Kirche.

Am meisten stört mich, dass sie es auch nicht vernünftig erklärt haben will , sondern nur rumschreit
ich soll Zahlen ansonsten pfänden sie, und da bin ich dann wohl auch betroffen.

Weil sie seit einiger Zeit nicht nur droht, sondern das auch umsetzt, frage ich mich wie ich sachgemäß damit umgehe ?

Jetzt noch bis zum 10. einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereintermin zu bekommen, wird knapp.

Soll ich ihr meien Steuerlast bezahlen, ihr das schriflich erklären ? Huh 


Da es mit der Steuer ein zeimlich spezielles Thema ist, würde ich mich über Antworten freuen,
die mir wirklich weiterhelfen könnten.

Danke !
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#44
Dreh doch nicht jedesmal durch, wenn sie dir wieder ein Stöckchen hinhält. Rückwirkend gibt es ohnehin Null. Wäre schön, wenn die das trotzdem einklagt. Dann fällt sie auf die Schnauze und zahlt die Anwaltskosten. Wenn Trennung 2020, dann ist 2020 strittig. Wenn Trennung 2019, dann gilt für 2020 Steuerklasse 1 bür Beide bzw. 2 wer die Kinder hat.

Schreib doch selber mal dumme Briefe. Verlange Ersatz der Bordellkosten, weil sie 2018 ständig Kopfschmerzen vortäuschte statt ihren ehelichen Pflichten zu genügen :-)
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#45
Danke p_, bleibe schon ruhig,?
Rückwirkend ist es ja nicht, würde letztes Quartal 2020 betreffen mit dem 5000 €
Aber warum soll ich das zahlen ?
Die Steuerlast betrifft doch größtenteils ihre Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung!!!
Über meinen geringfügige Steuerlast könnte man verhandeln, aber sie ist nicht an ein Konsens interessiert.
Die Begründung, Ehemann hat günstige Lstk 3, also bezahlt er ist doch ziemlich weit hergeholt.

Sonst noch vielleicht zielführende Hilfestellung zu meinem Steuerfall?
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#46
Same, du kannst mal hier gucken:
https://www.scheidung-online-kanzlei.de/...sjahr.html

Es sind mehrere Möglichkeiten der Aufteilung denkbar.
Im Streitfall gilt wohl letztendlich:
"Der Bundesgerichtshof hat eine eindeutige Regelung, die auf Steuererstattungen im Trennungsjahr anzuwenden ist, gefunden.
Die Aufteilung der Steuerstattung ist demnach aufgrund einer fiktiven getrennten Veranlagung der Ehegatten nach Steuerklasse IV zu ermitteln. ... Die Berechnung ist sehr kompliziert ..."
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#47
Hallo Newton,

danke für den Link, das betrifft jedoch Steruerstattung nicht Stuerverbindlichkeiten gegenüber FA
Ist es bei Steuerverbindlichkeiten auch so ?
Bitte nochmals mein Treat 43 genau durchlesen, danke !
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#48
Da gilt natürlich das gleiche.
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