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Wieviel Selbstbehalt hat meine Frau
#1
Hallo zusammen,

das Jugendamt hat wieder zugeschlagen und will meine Vermögensverhältnisse wissen.
Meine Frau und ich sind beide EM Rentner. Ist meine Frau mir unterhaltspflichtig..Sie hat eine Rente von 1135 €. Die müssen wir in dem Fragebogen nämlich auch angeben. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Gruß Odo
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#2
Ist eine Erwerbsminderungsrente ihre einzigen Einnahme? Arbeitet sie gar nicht? Der Eigenbedarf bei Ehegattenunterhalt beträgt 1180 EUR nicht erwerbstätig / 1280 EUR erwerbstätig. Wenn die 1135 EUR alles sind, hat sie dir deshalb nichts zu zahlen.
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#3
Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Odo
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#4
Hallo noch mal,

wir leben in der abbezahlten Eigentumswohnung meiner Frau. Kein Luxus 66 m2. Ist das auch Unterhaltsrelevant, weil ich ja nicht soviel Miete zahle.

Gruß Odo
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#5
Ein Wohnvorteil kann eine Rolle, aber muss nicht spielen. Für die Frage, ob deine Frau Ehegattenunterhalt in bar an dich zahlen muss kann er aber nicht relevant sein, weil das eine eventuelle Barunterhaltspflicht noch weiter verringern würde.
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#6
Vielen Dank nochmal!
Odo
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#7
Hallo noch mal,

meines Wissens muss meine Frau ihre Angaben(Einkünfte) nicht belegen. Das heißt Sie muß nicht die letzte Rentenanpassung vorlegen. Stimmt das noch?

Gruß Odo
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#8
Jede berechtigte Einkommensauskunft muss mit Belegen versehen werden.
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#9
Tatsächlich, ich hatte mal irgend wo gelesen, dass das nicht so ist. Egal, dann schicken wir die Rentenanpassung meiner Frau eben mit. Ist ja schließlich auch kein Geheimnis. Danke für die Auskunft!
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#10
Habe den Wisch vom Jugendamt noch einmal durchgelesen. Die wollen auch Vermögensauskünfte meiner Frau. Sprich was Ihre Eigentumswohnung gekostet hat, wieviel Erspartes Sie hat. Meine Frau hat eine sanierungsbedürftige Altbauwohnung. Dafür hat Sie lange gespart um die notwendign Arbeiten nach und nach machen zu lassen. Zur Zeit steht wieder einiges an,was gemacht werden muß. Die Eigentumswohnung hat vor 10 Jahren 72000,- Euro gekostet. Die Wohnung ist abbezahlt, die angesammelte Rücklage der WG ist so hoch, dass zur Zeit die Rücklage eingefroren ist. Jetzt wird aber das Treppenhaus neu gemacht und noch andere Arbeiten liegen an, so dass bald wieder Rücklage fällig wird. Dazu kommt dass die WG nur aus 3 Wohnungen und zwei Eigentümern besteht. Meine Frau hat eine Wohnung, die beiden anderen gehören dem zweiten Eigentümer. Eine richtige Wohngeldabrechnung gibt es nicht, da die beiden Eigentümer nur eine Nebenkostenabrechnung machen. Die hohe Rücklage wurde von den vorherigen Eigentümern übernommen und über die Jahre kam monatlich noch immer was dazu. Doch gerade jetzt wird keine Rücklage mehr eingezahlt. Miete sind bei uns halt nur die Nebenkosten. Die sind nicht mal alle in der Abrechnung, weil jeder Eigentümer seine Grundsteuer und den Schornsteinfeger selbst zahlt. Der Rest wird über ein separates Umlagekonto abgerechnet.

Die private Rücklage meiner Frau in Höhe von 100,- € monatlich
wird das Jugendamt aber wahrscheinlich nicht als Miete akzeptieren. Mit dieser privaten Rücklage kommen wir auf Mietkosten von 352,- € , ohne auf 252,- €.

Sparguthaben an das Sie sofort dran kommt für die Sanierungsarbeiten,Reparaturen und Neuanschaffungen hat meine Frau 9300,- €. Das klingt zwar viel, aber wenn schon der Neubau des maroden Gartenschuppens 2000,- € kostet und noch die Trockenlegung der Waschküche anliegt, sowie die Sanierung des maroden Badezimmers, ist das verdammt wenig Geld.

Sie und ich haben Rentenversicherungsverträge, die aber nicht viel ergeben, da wir seit 10 Jahren nicht mehr darauf einzahlen können. So wie ich es sehe, müssen auch die angegeben werden. Dann auch mit Belegen. Die Rentenversicherungen sind aber erst fällig mit der Altersrente. Also frühestens wenn wir 65 sind(zur Zeit 57 und 53 Jahre alt)

Meine Frau hat noch eine kleine Rentenversicherung im Wert von ca. 6000,- € bei Ablauf und 4000,- €, wenn Sie sie sofort auflöst. 

Meine Frau hat also Vermögen für das Sie bis zur EM-Rente hart gearbeitet hat! 

Eine Einkommenssteuererklärung müssen wir nicht machen. Das haben wir schriftlich vom Finanzamt.


Und jetzt sind wir wohl am A...!

Was jetzt ?

Odo
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