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Wie vorgehen bei der Unterhaltsberechnung
#1
Hallo Männers,

ich brauche mal eure Hilfe. 

Ex klopft an und will natürlich Kohle, was auch sonst..

Den Anwaltswisch hatte ich gestern im Briefkasten.. folgendes will der Blutsauger (weiblich) von mir haben, ohne dass sie den Namen meines Kindes richtig schreiben kann (dämliche Eule):

Ihr Anliegen:

- Kindesunterhalt für meinen Jungen (zahle selbstverständlich den Mindestsatz nach DD, weiss gar nicht was die von mir will)

- Betreuungsunterhalt (wird in ein paar Monaten 3 Jahre) // habe ich natürlich auf Anfrage konsequent verweigert, weil Geringverdieneritis aufgrund von Trennungsschmerz die leider genau 3 Jahre dauert.

Folgende Auskunft wird angefragt:

Gemäß §1605 BGB bin ich "verpflichtet", Auskunft über mein Einkommen zu erteilen und zwar für ein Jahr. Ausserdem müssen Sie ihr Einkommen auch belegen (jetzt checke ich auch weshalb im Verbund mit KU - für BU müsste ich nix belegen). Raffiniert. 

Ich werde unhöflich aufgefordert Auskunft über mein gesamtes Einkommen zu erteilen, dass ich für ein Jahr erhalten habe. Ebenfalls - und jetzt wird's spannend - werde ich AUFGEFORDERT meiner Arbeitsstätigkeit zugrundeligenenden Arbeitsvertrag vorzulegen (dürfen die das überhaupt??).

Dann noch der ganze Rest wie Monatsbezüge durch Vorlage sämtlicher Verdienstabrechnungen, Steuererstattungen (Steuerbescheid nicht beantragt), Vermögen usw..

Ich soll weiterhin den Unterhalt für meine Exe und Kind ab Juni leisten - und jetzt wird's ganz spannend - der sich auf Basis meines Einkommens gemäß DD Tabelle ergibt. Eine genaue Bezifferung ist uns gegenwärtig noch nicht möglich, da ihr Einkommen noch nicht bekannt ist (aha Big Grin).

Fristsetzung erfolgt pünktlich zu meinem Geburtstag (juhu)..

Naja, zu meinen Eckdaten:

Netto-Einkommen (nicht bereinigt): 1550 Euro p.M.
Gezahlter KU abzgl. KG: 267 Euro
Kita-Kostenbeteiligen (freiwillig abgewunken meinerseits): 90 Euro p.M.

Sehe den kleinen alle 2 Wochen von Fr-So (bin vor Gericht gezogen) und Entfernung beträgt in eine Richtung 140km.


Jetzt habe ich ma nen Anwalt angerufen und gefragt was zu tun ist. Erstberatung kostet allein schon 250 Euro, der Rest kommt ja noch... ganz schön teuerer Spaß.

Ich stelle einfach eine offene Frage:

Wie würdet ihr in meinem Fall vorgehen um das möglichst kosten- und zeiteffizient abzuwickeln? Brauche ich überhaupt einen Anwalt? Muss ich alles einreichen oder stellt die AnwältIN haltlose Forderungen? 

Danke euch im voraus!

Beste Grüße
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#2
(10-07-2020, 10:52)Badman schrieb: sie den Namen meines Kindes

Sehr geehrte Frau Anwältin,

ich habe kein Kind mit Namen XY. Damit sind ihre Forderungen gegenstandslos, wahrscheinlich sogar als Betrugsversuch zu werten.

Mit angemessenen Grüssen

Mr. Nomen Nescio


Ansonsten: Auskunft musst du geben. Den Arbeitsvertrag musst du nicht vorlegen. "Verdienstabrechnungen, Steuererstattungen (Steuerbescheid nicht beantragt), Vermögen" - Ja, aber nicht das Vermögen. Jedoch Vermögenserträge. Unterhalt ab rechtsgültiger Forderung. Wenn vorher nichts gefragt wurde, dann also ab Juli.

Beauftrage keinen Anwalt, gibt Einkommensauskunft, belege sie.

Bei 1550 Euro kommt kein Betreuungsunterhalt raus. Unbereinigt 1193 EUR, wenn der bisherige Unterhalt abgezogen wird. Selbstbehalt 1.280 EUR. Das wars.
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#3
Was den Rechtsanwalt angeht: Bei deinen Einkommensverhältnissen sollte dir das Amtsgericht, ohne mit der Wimper zu zucken, einen Beratungshilfeschein ausstellen. Es sei denn du wohnst in einem Bundesland wie Bremen, wo es diese Hilfe so nicht gibt. Dann kostet der Anwalt erstmal nix (ein SB von wenigen 10 Euro zwar theoretisch möglich, nur tippt hierfür kein Anwalt ne Rechnung), sollte es vor Gericht gehen, nimm Verfahrenskostenhilfe in Anspruch. In deiner Rechnung muss dein Einkommen noch um die Umgangskosten (0,20 Euro pro km) reduziert werden, berufsbedingte Aufwendungen (mind. ÖPNV, idealerweise 0,30 Euro/ km + Arbeitskleidung, Wäsche derselben, Fachliteratur etc.), Altersvorsorgemaßnahmen (max. 5% sind gängig, es sei denn du bist ein Mangelfall, dann 0%).

BU sehe mal gelassen, wurde bereits erwähnt, KU geht vor, den SB des BU knackst du bei weitem nicht.

Das zur Theorie.

Praxis: Dich erwarten fiktive Unterhaltsberechnungen, das Hinzurechnen eines 450 Euro-Jobs, sobald die Olle im Gerichtssaal anfängt zu flennen. Erst wirst du emotional unter Druck gesetzt, die arme Alleinerziehende Mutter mit Rechtschreibschwäche nebst Kind nicht verrecken zu lassen. Lenkst du nicht ein, erwarten dich richterliche Drohgebärden, die du tunlichst als Schulung deiner Willensstärke, dem nicht zu erliegen, ansehen solltest. Auch dein Anwalt ist nicht immer dein bester Freund. Sei dir bewusst, schließt das Verfahren mit einem Vergleich ab (läßt du dich also eingeschüchtert auf mehr Euros ein), sackt er neben der Verfahrensgebühr noch eine zusätzliche Vergleichsgebühr ein.

Was den Arbeitsvertrag angeht: Zu 99% steht da der Passus drin, über sämtliche Geschäftsgeheimnisse ist stillschweigen ggü. Dritten angesagt. Dazu gehört selbstverständlich auch der Arbeitsvertrag selbst. Zitiere dies, dass du diesen deswegen nicht vorlegen wirst.
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#4
Einfach alles schwärzen.
Außer dem Wort Arbeitsvertrag und dem Passus dass es eine Vollzeittätigkeit ist und dem Passus mit der Verschwiegenheitsplicht.

Haben zwar bei mir auch gemotzt aber nachdem ich die Rechtsgrundlage wissen wollte war Ruhe
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#5
(15-07-2020, 17:02)RunningMan schrieb: Einfach alles schwärzen.
Außer dem Wort Arbeitsvertrag und dem Passus dass es eine Vollzeittätigkeit ist und dem Passus mit der Verschwiegenheitsplicht.

Haben zwar bei mir auch gemotzt aber nachdem ich die Rechtsgrundlage wissen wollte war Ruhe

Eben! Genau so macht man das!
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#6
(15-07-2020, 17:02)RunningMan schrieb: Einfach alles schwärzen.
Außer dem Wort Arbeitsvertrag und dem Passus dass es eine Vollzeittätigkeit ist und dem Passus mit der Verschwiegenheitsplicht.

Haben zwar bei mir auch gemotzt aber nachdem ich die Rechtsgrundlage wissen wollte war Ruhe

Eine Möglichkeit. Doch allein das Wort „Arbeitsvertrag“ in Verbindung mit der Angabe des Arbeitgebers unterliegt ganz spitzfindig gedacht, der Stillschweigevereinbarung, welche sich in jedem handelsüblichen Arbeitsvertrag wiederfindet. Denn daraus lässt sich schließen, dass es a) eine vertragliche Verbindung zw. diesen Parteien gibt, b) dass es sich hier nicht um einen Angestelltenvertrag, Arbeitnehmerüberlassungvertrag, o.ä. handelt.

Die Justiz hat uns aktuell deutlich aufgezeigt, dass ein Gesetz über verschärfte Ordnungsmittel bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung allein durch einen winzigen Formfehler nichtig sein kann. 

Natürlich überspitze ich das Thema jetzt. Aber wenn ein Familien-Gerichtsverfahren rechtshängig wird, muss alles vorgelegt werden, was der Richter so haben will. Hier zieht die Begründung, das Verfahren am FG nicht öffentlich sind, deshalb die Vorlage des Arbeitsvertrages nicht gegen die arbeitsrechtlichen Vereinbarungen verstoßen kann. Selbstverständlich wissen wir alle, dass die Exen zu gern gegen diese Nicht-Öffentlichkeit verstoßen, sie den Vertrag bei Facebook gar posten wird, wenn es ihr nur irgendwie dienlich ist. Sei es auch nur, um den Leumund des Ex indirekt in den Schmutz zu ziehen.
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#7
"Arbeitsvertrag" reicht. Der Arbeitgeber geht das JA nichts an und wird deshalb geschwärzt.


Gesendet von meinem SM-A310F mit Tapatalk
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#8
(15-07-2020, 22:03)Simon ii schrieb: "Arbeitsvertrag" reicht. Der Arbeitgeber geht das JA nichts an und wird deshalb geschwärzt.


Gesendet von meinem SM-A310F mit Tapatalk

Damit wäre Rechtssicherheit geschaffen  Big Grin
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