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Meine Ex-Frau melkt mich wie eine Kuh aus...
#1
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Hallo zusammen, 
ich probiere seit drei Jahren um das Wohl meine Kinder zu kämpfen. 
Bin seit April 2019 geschieden.

Wir hatten vorher ein gemeinsames Haus gebaut (jahr 2015). Haben zwei Zucker süße Kinder. Meine Prinzessin wird 4 Jahre im August und mein Sohn 8 Jahre im September.

Ich und mein Ex-Frau verstanden uns nicht mehr sowie früher. Es krachte öfter.

Nach mein Mutters Tod im Juli 2017 ging alles abwärts.

Bevor ich überhaupt um mein Mutters Beerdigung kümmern konnte kam ein Schreiben vom Notar mitte Juli 2017. Scheidungsvereinbarung. Darin stand drin, dass ich unseren gemeinsamen Haus auf sie überschreibe. Sowie auf alles verzichte. Notar Vertrag werde ich morgen hier hochladen. Da ich nach mein Mutters Tod nur noch meine Ruhe haben wollte, habe ich es blind unterschrieben ohne ein Anwalt zu suchen. Ja, es war dumm von mir. Mein ex und ihre mutter drängten mich. Mein Gedanke war, dass wenigstens meine kinder glücklich da leben sollen. Im Notar Vertrag stand ebenfalls drin, dass ich zum 31.12.17 aus dem Haus raus muss. 

Ich bin ein Vater, der die Kinder glücklich sehen wollte und nicht mehr. Jeder Vater weiß, dass das Lächeln von den kindern tausend mehr Wert ist als Geld. Vielleicht bin ich naive, dumm gewesen.

So nun das Problem ist.

Seit 2 Jahren arbeite ich als Vollzeitkraft (1750€) und jeden sonntag bei Esso Tanke als Aushilfe (450€).

Da ich monatlich eine Fixkosten von 1734€ habe mit Miete, Kindsunterhalt, Wohnung sache finanziert, sprit, TÜV, gez, Handy Vertrag ect.
Einmal in der Woche hole ich meine kinder ab und wir unternehmen was. Worauf die lust haben.

Bis jetzt hab ich immer das mindestunterhalt von 553€ für beide kinder zusammen bezahlt. Das haben wir so schriftlich vereinbart seit 2017.

Vor kurzem kam ein Brief von ihrer Rechtsanwältin, dass ich meine Einkünfte offenlegen soll für eine Neuberechnung.

Sie verdient monatlich ca 3800€ Netto vielleicht auch mehr. Dazu kriegt sie von mir monatlich 553€ und kassiert dazu noch das Kindergeld von beiden kindern und hat Steuerkarte 2.

Mein Sohn sagte mir vor kurzem, dass 2x in der Woche eine türkische Putzfrau nach hause kommt. 

Läuft bei ihr. So lässt sich leben. 

Trotz der Putzfrau investiert meine Ex-Frau kaum Zeit mit den Kindern. Beide Kinder gehen morgens gegen 7:30 Uhr ausser Haus und kommen gegen 16-17 Uhr nach Hause. Weil sie vorher keine Zeit hat abzuholen. 
Danach sitzen beide kinder vorm TV oder tablet.

Wenn die kinder fragen, mama lass uns draußen fussball , fangen, verstecken ect spielen. Sie sagt, dass sie keine Zeit hätte oder keine Lust. Wenn mein Sohn sie dazu drängt wird sie agressiv und schreit ihn an.

Mein Sohn und meine Tochter haben das Wunsch mehr mals geäußert, dass sie bei mir leben möchten.

Ich wäre auch bereit, auf Teilzeit zu arbeiten, damit ich für meine kinder dabin.

Wie kann ich das Wechselmodell 50 50 beantragen? Was kann ich tun, wenn mein Ex-Frau dagegen ist?

Bitte hilft mir. Ich bin total am Ende.


( siehe Anhang)

Siehe Anhang


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#2
Schwierig, schwierig... ich bin nicht so fit darin wenn KM mehr als der Vater verdient. Denke mal, beide sind minderjährig; von daher wird es schwer dass du weniger bezahlen musst. Ich erinnere mich, dass eine Frau wesentlich mehr verdienen müsste als der Mann. Doch wie viel mehr....
Aber aus deinen Schilderungen sind eure Kinder Ihr eher n Klotz am Bein. Vielleicht besteht hier die Möglichkeit, dass du den Kontakt halten wenn nicht sogar ausbauen kannst.
Mein Tip wäre, dass du versuchst es ihr recht zu machen.
Sprüche wie von deinem Sohn bezüglich neuer Mutter suchen dürfen NIE zu ihr durchdringen.
Wenn es vor Gericht geht, dann wirst Du bezahlen müssen. Vermutlich jedoch nicht so viel, wie deine ex will. Das wird Sie Dir übel nehmen und dein Fall geht den Bach runter....
Wie alt sind deine Kinder? Wichtig zur Berechnung.
Notfalls können wir dir hier helfen.
Das deine ex herangezogen wird, vergiss erst mal.
Dies könntest Du beim Jugendamt fixieren lassen. Somit haben deine Kinder einen Titel (steht Ihnen zu) !!! Wichtig, mit Beendigung bei Volljährigkeit.
Dann würde auch der Klagegrund entfallen.... Kosten Anwälte
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#3
Mein Sohn wird demnächst 8 und meine Tochter 4.
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#4
Die Beträge i.h. v 1750 und 450.... Brutto oder Netto?

Also: 589€ werden es auf jedenfall. Wenn deine Beträge Netto sind, dann werden es eher 630.
Ich würde nach DDT 2020 Zahlbeträge schauen. Dann schau dein Netto an. Diesen Betrag würde ich beim Jugendamt titulieren lassen... mit deinen "regeln". Wenn keine Forderungen von einem Anwalt im Raum steht, könntest du es anbringen... und lass dir zwei unterschiedliche Titel geben.... wer weiß schon, was die Zukunft bringt
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#5
Kindesunterhalt = 589,00 Euro Mindestunterhalt.  

1280 Freibetrag erwerbsfähig  + 589 (Mindestunterhalt) = 1896,00 Mindesunterhalt gedeckt !

Du hast ein Einkommen von 1750 Euro . Da du 553,00 Euro zahlst dürfte nach Abzug deiner Werbungskosten dieser Betrag stimmen.

Da der Mindestunterhalt mehr/weniger gedeckt ist spielt dein Nebenjob keine Rolle. 

Was will die Frau Anwältin ? Einen Prozess wegen 36,00 Euro anstreben ?

Wechselmmodell gibt es hier ein paar Experten.

Ist der Unterhalt TITULIERT ?
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#6
Hi, was bedeutet "Unterhalt TITULIERT"?

Was meint ihr mit "lass dir zwei unterschiedliche Titel geben"

Sorry, wenn ich blöde fragen stelle, aber ich kenne mich damit nicht aus. Ich habe morgen früh ein Termin bei meinem Anwalt.

Muss ich wirklich soviel Unterhalt bezahlen, obwohl mein Ex-Frau doppelt soviel NETTO verdient???

Ich probiere über mydealz Schnäppchen zu ergattern für zoo, Kino ect. Weil ich kaum Geld übrig habe um etwas mit meine kindern zu unternehmen. Wie auch, wenn die Ex-Frau mehr Geld will.

Meine kinder möchten bei mir leben. Wie kann ich das durchsetzen, Freunde?
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#7
(01-07-2020, 23:24)Pit schrieb: Hi, was bedeutet "Unterhalt TITULIERT"?

Ich habe morgen früh ein Termin bei meinem Anwalt.

Muss ich wirklich soviel Unterhalt bezahlen, obwohl mein Ex-Frau doppelt soviel NETTO verdient???


Tituliert = Jugendamtsurkunde, Notar. 

Deine Ex-Frau kann Millionärin sein. Das spielt f. den KINDESUNTERHALT keine Rolle ! 

Du hast morgen früh einen Termin beim Anwalt...SCHREIB DIR DEINE FRAGEN AUF !
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#8
Könnt ihr damit was anfangen?

Unter besonderen Umständen führt Reichtum des betreuenden Elternteils
allerdings dazu, dass ein erhebliches finanzielles Ungleichgewicht
zwischen den Eltern entsteht, wenn sich der betreuende Elternteil nicht
am Barunterhalt beteiligt. Die Folge ist, dass auch der betreuende
Elternteil, der eigentlich durch die Betreuung bereits seinen Beitrag
zum Unterhalt leistet, auch zum Barunterhalt verpflichtet ist (BGH,
10.07.2013, Az.: XII ZB 297/12). Das ist z. B. der Fall, wenn der
betreuende Elternteil ein deutlich höheres Einkommen als der
barunterhaltsverpflichtete Elternteil hat.

Die Folge: der Elternteil, der die Kinder betreut und deutlich mehr Geld
zur Verfügung hat, kann vom anderen Elternteil keinen Kindesunterhalt
verlangen (z.B. OLG Dresden, 04.12.2015, Az.: 20 UF 875/15). Hierzu sind
folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

1. Leistungsunfähigkeit des Barunterhaltsverpflichteten
Besonderer Reichtum oder ein hoher Verdienst des betreuenden Elternteils
allein führt aber nicht automatisch zu einer Einschränkung bzw.
Befreiung von der Pflicht des anderen, Kindesunterhalt zu bezahlen.
Maßgeblich dafür, wieviel Kindesunterhalt der andere Partner zahlt, ist
vor allem die eigene Leistungsfähigkeit. Ist der barunterhaltspflichtige
Elternteil nur eingeschränkt leistungsfähig oder ist er sogar
leistungsunfähig, haftet der besserverdienende betreuende Elternteil
bereits nach dem Gesetz für den Barunterhalt der Kinder mit (§ 1603 Abs.
2 BGB).

2. Betreuender Elternteil verdient mehr
Voraussetzung für die Befreiung oder Einschränkung von der
Unterhaltspflicht ist außerdem ein starkes Einkommensgefälle zwischen
dem Barunterhaltsverpflichteten und dem betreuenden Ex-Partner. Das
bedeutet: der betreuende Elternteil muss ein deutlich höheres Einkommen
haben als derjenige, der Barunterhalt zahlen muss.

Was aber bedeutet "deutlich höheres Einkommen"? Kurz: ca. das Dreifache
des Gehalts des zum barunterhalt VErpflichteten.

In Ausnahmefällen kann die Unterhaltspflicht einen Elternteil allein
treffen. Nicht immer hat ein Elternteil, der seine Kinder ganz
überwiegend allein betreut, auch Anspruch auf die Bezahlung von
Kindesunterhalt. Verdient der betreuende deutlich mehr als der andere
Elternteil und kann der andere Elternteil sich Kindesunterhalt kaum oder
gar nicht leisten, trifft die Unterhaltpflicht den gutverdienenden
Elternteil allein.

Sie fragten ferner nach einer Beteiligung der Mutter an dem
Barunterhalt, weil es ein Ungleichgewicht bei Ihrer Leistungsfähigkeit
gibt. Ich habe dazu wie folgt recherchiert.

1. Fall: Das anrechenbare Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils ist
mindestens dreimal so hoch wie das anrechenbare Einkommen des an sich
allein barunterhaltspflichtigen Elternteils. Dann kann in der Regel
davon ausgegangen werden, dass der betreuende Elternteil den
Kindesunterhalt selbst allein tragen muss (BGH FamRB 2013,382).

Das ist der grundsätzliche Fall, wie ich ihn oben beschrieben habe.

2. Fall: Das anrechenbare Einkommen des betreuenden Elternteils ist zwar
nicht dreimal so hoch wie das Einkommen des anderen Elternteils, aber
trotzdem wesentlich höher (mindestens um netto 500,- Euro, vgl. OLG
Schleswig NZFam 2014,712; OLG Brandenburg NZFam 2015,1013) und dem
anderen (barunterhaltspflichtigen) Elternteil würden weniger als 1.400,-
Euro (“angemessener Selbstbehalt”) übrig bleiben, wenn er den
Kindesunterhalt allein zahlen müsste.

Hier geht es darum, dass der "angemessene Selbstbehalt" unterschritten
wird. Das betrifft Sie. Sprechen Sie also mit Ihrem Anwalt und legen ihm
dar, dass es nicht sein kann, dass Sie "sich den [Unterschreitung des Mindestniveaus] aufreißen", um
monatlich über die Runden zu kommen, während die andere Seite im Geld
schwimmt und daher ein erhebliches strukturelles Ungleichgewicht herrscht.
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#9
Ein Titel besteht, wenn vom Jugendamt, Notar oder Gericht schriftlich fixiert ist wie viel du zahlen musst.
Wenn ein Gericht gerufen wird über einen Anwalt, dann wird es sehr schnell teuer... und meist kommen die mit vielen dreckigen Dingen.
Wegen einem Wechselmodell gibt es bessere Ansprechpartner als mich

Was du da raussuchst ist ein Glücksspiel...und alles ist schon vor Gericht.
Zur Not zahlst du ggf. Kaum Unterhalt, wenn dein Anwalt echt super und knall hat ist. Und deine Kinder werden dann halt von der Putzfrau beschäftigt.... Hauptsache du hast keinen Kontakt mehr. Wenn die ex den Weg einschlägt wird es schwer
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#10
hi fragender,
Du hast recht, es ist ein Glücksspiel. Man weiß nie im voraus, ob der Anwalt gut oder schlecht ist. Ob er mit herz an der Sache dabei ist. Wer nicht kämpft hat gleich verloren. Ich Kämpfe für meine kinder deren Kindheit.

Wie kommst du darauf "zur Not zahlst du ggf. Kaum unterhalt "?

Was soll ich machen, Freunde? Was soll ich meinen Anwalt fragen?
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#11
Wundert mich ein wenig, dass dies von deiner ex bei der Scheidung das nicht gleich geregelt wurde. Wenn das so ist, dann hättest du echt Glück.
Lass dir bestätigen, dass deine ex noch KEINEN Titel hat. Sollte es so sein, dann lass dir ausrechnen was du zahlen musst.
Dies würde ich beim Jugendamt von Deiner Seite aus titulieren lassen. Bis 18!
Dann konzentriere Dich auf das Wechselmodell.
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#12
Guten Morgen,
bin grad bei RA. Ich sag mein Anwalt, dass er ein Schreiben an Jugendamt schicken soll mit der bitte " zwei unterschiedliche Titel für die kinder mit der Beendigung der Volljährigkeit" erstellen sollen.

Und ein weiteres Schreiben an Ihren Anwältin, dass mein Ex-Frau ihre Einkünfte offenlegen legen soll.
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#13
(02-07-2020, 08:29)Pit schrieb: Guten Morgen,
bin grad bei RA. Ich sag mein Anwalt, dass er ein Schreiben an Jugendamt schicken soll mit der bitte " zwei unterschiedliche Titel für die kinder mit der Beendigung der Volljährigkeit" erstellen sollen.

Und ein weiteres Schreiben an Ihren Anwältin, dass mein Ex-Frau ihre Einkünfte offenlegen legen soll.

Guter Anfang.

Was die Einkünfte deiner Ex-Frau angeht: gewiefte Anwälte bremsen so etwas aus, indem sie ihren Mandanten raten, einfach keine Auskunft zu erteilen und auf Zeit zu spielen.

Also- du forderst deine Ex-Frau auf, ihre Einkünfte offenzulegen. Sie reagiert zunächst überhaupt nicht. Dann verlangt dein Anwalt ein zweites Mal Auskunft mit Frist oder Termin, bis wann die Auskunft zu erteilen ist. Die Ex reagiert wieder nicht. Die Fristen verstreichen, die Ex schreibt irgendein dummes Zeug - ungefähr so: Pit hat mir seit Jahren nicht mehr mitgeteilt, wie viel er verdient und was er alles arbeitet bla bal bla, also lege ich auch nichts offen.

Und so geht das hin und her, bis das Jahr um ist.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#14
Mein RA informiert die gegnerische RA meine Einkünfte anhand Lohnsteuerbescheinigung 2019. RA hat mir angeraten, dass ich abwarten soll bis mein Ex-Frau ihre Einkünfte offen darlegt. Ansonsten müsste ich eventuell mehr Unterhalt bezahlen als ich muss, wenn ich mich mit der Titel verpflichte bis Beendigung Volljährigkeit.

Am 30.7.20 habe ich ein Termin bei der Jugendamt wegen Mediation bezüglich Umgangsrecht.

Danach will mein RA das Wechselmodell 50 50 anstoßen.
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#15
Für Umgang und Wechselmodell braucht es keinen Anwalt, da hier keine Anwaltspflicht besteht.

Wenn du es trotzdem mit Anwalt versuchen willst, dann sei dir bewußt, dass du mit 90% Wahrscheinlichkeit eine Menge Geld verbrennst für Anwälte, Gerichtskosten, Gutachten etc.pp. - und am Ende da stehst, wo du heute bist. Möglicherweise noch schlechter dastehst, weil man auch den 2-Wochen-Standardumgang urteilen kann. Und dann kannst du davon ausgehen, dass deine Exe diesen auch noch sabotiert.

Ich würde es mir doch sehr, sehr gründlich überlegen, ob du das in Angriff nehmen willst.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#16
Wie soll ich vorgehen, wenn ich das Wechselmodell durchsetzen möchte ohne ein Anwalt.
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#17
Nichts titulieren! Niemals ohne Zwang!

Dein fotografiertes Schreiben oben: Nicht abschicken. Das ist Schrott. Zu viel Rosenkrieg, zu viel persönliches, viel zu lange, zu wirr, alles nicht zielführend. So etwas schadet deinem Vorhaben massiv.

Wechselmodell: Es gibt da keinen einfachen Weg und generell hast du nur geringe Chancen, das gegen den Willen der Mutter angesichts des jungen Kindesalters durchzusetzen. Erst einmal Haltung der Mutter feststellen, bei eventuellen Verbündeten vorfühlen (Jugendamt) wie dort die Zustimmung zu solchen Veränderungen ist.

Unterhalt: Hat die Mutter einen öffentlich feststellbaren Verdienst? Zum Beispiel, wenn sie im öffentlichen Dienst arbeitet. Da gibt es Tabellen und man kann von aussen abschätzen, was sie eigentlich verdient. So ein Anfangspunkt ist wichtig, denn du kannst sie nicht zum Nachweis ihres Einkommens zwingen, wenn du argumentierst dass sie viel mehr verdient wie du und deshalb einen Teil des Barunterhalts übernehmen solle. Dein Nebenjob war ein schwerer strategischer Fehler. Der gilt jetzt als gegeben und davon wieder runterzukommen wird schwierig.

Deine üble Dummheit mit der Unterschrift über die Scheidungsvereinbarung: Anwalt! Nicht plausibler Inhalt, Du warst ausserdem nicht zurechnungsfähig wegen Tod deiner Mutter, die Gegenseite hat das ausgenutzt. Der Anwalt soll prüfen, ob das wieder aufzuschnüren ist.

Zusammengefasst hast du eine Vielzahl unterschiedlicher Probleme aufgestapelt. So wie du dich in dem Schreiben oben äusserst, ist auf jeden Fall zu empfehlen möglicht viel von einem Anwalt erledigen zu lassen. Sonst reitest du dich noch tiefer rein.
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#18
(02-07-2020, 15:12)p__ schrieb: Deine üble Dummheit mit der Unterschrift über die Scheidungsvereinbarung: Anwalt! Nicht plausibler Inhalt, Du warst ausserdem nicht zurechnungsfähig wegen Tod deiner Mutter, die Gegenseite hat das ausgenutzt. Der Anwalt soll prüfen, ob das wieder aufzuschnüren ist

Für so ein Vorhaben empfehle ich vorher eine Geschlechtsumwandlung. Wenn aus Pit eine Petra wird, dann vielleicht. Solche Sachen, wie die nachträgliche Anfechtung eines Vertrags wegen Verwirrung, hormoneller Überflutung oder so - das bekommen hierzulande nur Frauen hin. Die sind ja auch nicht voll zurechnungsfähig.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#19
Hi, mein Ex-Frau verdiente Juli 2017 3500€ Netto. Daher gehe ich stark davon aus, dass sie jetzt ca 3800-4000€ netto verdient.
Die ist nicht in öffentlichen Dienst tätig.

Ich musste ein Nebenjob ausführen, weil ich sonst nichts zum Überleben habe. Womit soll ich bezahlen, wenn ich meine kinder einmal die Woche abhole und mit denen etwas unternehmen möchte, wie z.b. zoo, kino, Eis, Mittag essen ect. kostet grad nicht wenig.

Mein Anwalt sagte mir, dass er keine Chancen sieht um das notarvertrag anzufechten. Ich lade morgen das notarvertrag hoch. Vielleicht sieht einer von euch etwas, womit ich es anfechten kann.

Ich muss das Wechselmodell 50 50 irgendwie durchsetzen.
Habt ihr ein idee, wie ich das umsetzen kann.

Was sollte ich am besten vom Anwalt erledigen lassen?

(02-07-2020, 15:12)p__ schrieb: Nichts titulieren! Niemals ohne Zwang!

Dein fotografiertes Schreiben oben: Nicht abschicken. Das ist Schrott. Zu viel Rosenkrieg, zu viel persönliches, viel zu lange, zu wirr, alles nicht zielführend. So etwas schadet deinem Vorhaben massiv.

Wechselmodell: Es gibt da keinen einfachen Weg und generell hast du nur geringe Chancen, das gegen den Willen der Mutter angesichts des jungen Kindesalters durchzusetzen. Erst einmal Haltung der Mutter feststellen, bei eventuellen Verbündeten vorfühlen (Jugendamt) wie dort die Zustimmung zu solchen Veränderungen ist.

Unterhalt: Hat die Mutter einen öffentlich feststellbaren Verdienst? Zum Beispiel, wenn sie im öffentlichen Dienst arbeitet. Da gibt es Tabellen und man kann von aussen abschätzen, was sie eigentlich verdient. So ein Anfangspunkt ist wichtig, denn du kannst sie nicht zum Nachweis ihres Einkommens zwingen, wenn du argumentierst dass sie viel mehr verdient wie du und deshalb einen Teil des Barunterhalts übernehmen solle. Dein Nebenjob war ein schwerer strategischer Fehler. Der gilt jetzt als gegeben und davon wieder runterzukommen wird schwierig.

Deine üble Dummheit mit der Unterschrift über die Scheidungsvereinbarung: Anwalt! Nicht plausibler Inhalt, Du warst ausserdem nicht zurechnungsfähig wegen Tod deiner Mutter, die Gegenseite hat das ausgenutzt. Der Anwalt soll prüfen, ob das wieder aufzuschnüren ist.

Zusammengefasst hast du eine Vielzahl unterschiedlicher Probleme aufgestapelt. So wie du dich in dem Schreiben oben äusserst, ist auf jeden Fall zu empfehlen möglicht viel von einem Anwalt erledigen zu lassen. Sonst reitest du dich noch tiefer rein.

Du hast ja die 3 Anhänge komplett gelesen. Das entspricht die Wahrheit. Kann ich damit nicht irgend was übers Gericht oder Jugendamt anfechten. z.b. Die Mutter probiert mit allen Mitteln das Kontakt mit dem Vater klein zu halten. Dadurch ist das Kindeswohl extrem beeinträchtigt .
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#20
Das Problem mit deinem Schreiben ist, dass das weder in der Sprache noch in der Denkweise der Juristen abgefasst ist. Du schreibst zum Beispiel von den Eltern der Ex. Das wird man dir als Angriff auf persönlicher Ebene auslegen und deine anderen Argumente damit schwächen.

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung, die einseitig und im Rahmen einer ungleichen Verhandlungsposition geschlossen wird, ist  gemäß der §§ 138, 242 BGB unwirksam. Das hättest du schon anfechten müssen, als dir klar wurde dass du da einen grandiosen Riesenmist unterschrieben hast. Du kannst sie jetzt zwar nicht mehr ändern, aber widerrufen sehr wohl. Du wurdest massiv benachteiligt, was dir in deiner Streßsituation damals nicht klar war. Ich würde das einfach mal probieren.

Zitat:Ich musste ein Nebenjob ausführen, weil ich sonst nichts zum Überleben habe. Womit soll ich bezahlen, wenn ich meine kinder einmal die Woche abhole und mit denen etwas unternehmen möchte, wie z.b. zoo, kino, Eis, Mittag essen ect. kostet grad nicht wenig.

Wenn du mehr verdienst, einen Zusatzjob machst hast du bewiesen dass du das kannst und das gilt fortan als Maßstab für deine Leistungsfähigkeit! Davon kommst du kaum mehr runter. Der absoluter Oberschwachsinn wäre es, das jetzt auch noch mit einem Titel festzuschreiben. Dann hast du so gut wie alle Eigentore geschossen, die man schiessen kann.

Du hättest auf krass unterschiedliches Einkommen und Vermögen abstellen müssen und dich weigern, vollen Unterhalt zu bezahlen. Mit der Scheidungsfolgenvereinbarung hast du dir freilich (freiwillig!) einen k.o. Schlag versetzt, der alle deine Möglichkeiten vernichtet hat. Du hättest Ehegattenunterhalt bekommen können und du hättest Geld des Hausanteils gehabt.
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#21
Wenn ich mein nebenjob kündigen würde? Bzw wenn ich gekündigt werde? Was passiert dann?

Ich weiß, dass ich vieles falsch gemacht habe aus Liebe zu meinen Kindern. Ich brauchte das Geld zu überleben. Mir blieb nichts anderes übrig, freunde.

Was kann ich machen, damit ich normales Leben führen kann mit meinen Kindern?

Vielleicht werde ich dieses Jahr heiraten. Da ich seit längerem eine Freundin habe die sehr gut mit meinen Kindern versteht.
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#22
(02-07-2020, 16:32)Pit schrieb: Vielleicht werde ich dieses Jahr heiraten. Da ich seit längerem eine Freundin habe die sehr gut mit meinen Kindern versteht.

Halleluja...ich hoffe die Rechtsanwalt/EX weiß davon nichts !...Schreib Dir alle Fragen auf ! Das Einkommen deiner EX könnte dir Helfen...
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#23
(02-07-2020, 16:32)Pit schrieb: Vielleicht werde ich dieses Jahr heiraten. Da ich seit längerem eine Freundin habe die sehr gut mit meinen Kindern versteht.

Oh je, oh je,oh je ..... Immer noch nichts dazugelernt ?! Die meisten von uns haben eine neue Partnerin, für die sie durchs Feuer gehen würde... Das hätte ich zu Beginn meiner Ehe
für meine Exe auch gemacht...  =>  AMIGA = Aber meine ist ganz anders....

Warum denn wieder heiraten ? Menschen ändern sich ... die Gesetzeslage, die die meisten von uns zu Zahleseln und Unterhaltssklaven gemacht hat, bleibt..
Ich rate Dir, hierzu ganz viel zu lesen und darüber noch mal gründlich nachzudenken...

ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#24
(02-07-2020, 16:32)Pit schrieb: Vielleicht werde ich dieses Jahr heiraten. Da ich seit längerem eine Freundin habe die sehr gut mit meinen Kindern versteht.

Lebst Du mit ihr zusammen ???????
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#25
Hi ArJa,
Du hast recht was heiraten angeht. Bei uns ( tamilen, sri lanka) läuft alles etwas anders. Klar bin ich erwachsen genug um selber zu entscheiden, aber die Tradition ist halt anders als bei Europäer.

Hmmm mein Ex-Frau hat bereits durch bekannten erfahren.
Seit dem lässt sie meine kinder nicht bei mir übernachten.

Aber das komische ist, ich darf meine kinder im Sommerferien 6.7.-18.7. bei mir behalten.

Mein Ex-Frau hat selber ein Text zusammen gefasst und an meinen Anwalt geschickt (werden morgen uploaden.)

Frage mich nur, warum läuft das nicht über Ihren Anwalt?!?
Normalerweise läuft bei ihr alles über ihren Anwältin.

(02-07-2020, 17:10)Arminius schrieb:
(02-07-2020, 16:32)Pit schrieb: Vielleicht werde ich dieses Jahr heiraten. Da ich seit längerem eine Freundin habe die sehr gut mit meinen Kindern versteht.

Lebst Du mit ihr zusammen ???????

Die zieht dem nächst zu mir. Wieso?
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