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Kinderbonus / Familienbonus 300€ beschlossen
#60
Zum Thema Kinderbonus, Auswirkungen auf Zahlungspflichtige:

1.
Meine Exe hatte Ende Januar 2020 ohne Veranlassung auf eigenen Wunsch hin Beistandschaften für unsere minderjährigen Kinder beantragt,
obwohl ich als unterhaltspflichtiger Beamter nie auch nur einen Cent zu wenig oder zu spät Unterhalt, Mehrbedarf, Sonderbedarf und Beiträge für die Private Krankenkasse der Kinder überwiesen habe.
Daraufhin wurden umgehend im Februar 2020 meine Einkommens-, Vermögens- sowie meine Wohn- und Meldesituation amtlich überprüft.
Das Ergebnis war: ich musste nicht mehr zahlen, es änderte sich überhaupt nichts.
Die Exe erhielt lt. Beistandschaft Kenntnis von jedem einzelnen Antwortschreiben und natürlich auch von der Einwohnermeldeamtsauskunft,
die im Vorwege von Amts wegen ohne meine Kenntnis durch die Beistandsstelle durchgeführt wurde.
Hintergrund war vermutlich mein Wohnungswechsel innerhalb des Ortes letztes Jahr.
Den hatte ich nämlich nicht vorauseilend gemeldet.
Ohne Ausgaben und ohne Mühe wurde die Exe nach dieser amtlich und für sie kostenlosen Überprüfung auf dem neuesten Stand gebracht.,
weiß jetzt von der Wohnungsgröße und Miete und wüsste sogar von einer möglichen Mitbewohnerin, wenn es eine gäbe ( red Pill MGTOW).
Ihr Stalkingproblem wurde sozusagen amtlich befriedigt.

2.
Heute erhielt ich ein Schreiben von eben dieser "Beistandschaftsstelle des Kreises Sowieso, Landrat, Fachbereich Jugend u. Familie Beistandschaften"
und bin erstaunt über folgenden Wortlaut:
Aufgrund des Zweiten Corona-Stuerhilfegesetzes vom 29.06.2020 (BGBl. I, S. 1512) wird dem Kindergeldberechtigten für jedes Kind,
für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, für den Monat
-September 2020 ein Einmalbetrag von 200 Euro und für den Monat
-Oktober 2020 ein Einmalbetrag von 100 Euro gezahlt (§66 Abs. 1 Satz 2 EStG, § 6 Abs. 3 BKGG).

Dieses mindert gemäß § 1612b BGB hälftig den Bedarf des Kindes.
Der unterhaltsverpflichtete Elternteil kann daher im Monat September 2020 den Unterhaltsbetrag um 100 € und für den Monat Oktober 2020 um 50€ (pro Kind) kürzen.
Im Rahmen der Beistandschaft wird dieses in der Sollstellung berücksichtigt.

Soweit Sie den Unterhalt ungekürzt weiterzahlen, erfolgt eine Anrechnung auf den Rückstand.
Wenn kein Rückstand besteht, wird die Zahlung als freiwillige zusätzliche Leistung gewertet.
Wird der Unterhalt im Rahmen einer Pfändung eingezogen, erfolgt auch eine Information an den Drittschuldner.

Zum 1. Januar 2021 ist wieder eine Mindesunterhaltsänderung zu berücksichtigen und es ist mit einer Kindergeldänderung zu rechnen.
Hierüber werden Sie im Dezember 2020 informiert.
Die Mutter Ihres Kindes erhält eine Durchschrift dieses Schreibens."

3.
Fazit: Der Dauerauftrag für September und Oktober wurde sofort geändert.
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RE: Kinderbonus / Familienbonus 300€ beschlossen - von Dummi67 - 28-07-2020, 22:05
Kinderbonus anrechenbar? - von Markus Müller - 29-06-2020, 17:06

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