07-07-2020, 19:32
(06-07-2020, 14:09)i-wahn schrieb: Ich habe gerade folgendes auf Unterhalt.net gelesen:
"Der barunterhaltspflichtige Elternteil, der den Kindesunterhalt nach einem Unterhaltstitel zahlt, darf diesen nicht einfach um den Betrag des Kinderbonus kürzen. Werden die 300 Euro in den Monaten September und Oktober 2020 zu je 150 Euro ausgezahlt, muss der unterhaltspflichtige Elternteil den betreuenden Elternteil schriftlich und nachweislich auffordern, jeweils in diesen Monaten auf 75 Euro zu verzichten."
Ich hatte gehofft, daß ich die 75 € einfach abziehen darf. Muss ich jetzt wirklich noch ein sinnentleertes Schreiben an das Jugendamt aufsetzen, in dem ich zum "Verzicht" auffordere? Oder schlimmer noch direkt an die Kindesbesitzerin?
p hatte es doch schon weiter oben erklärt. Bonus