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Kinderbonus / Familienbonus 300€ beschlossen
#26
Frage: Wird dann auch der Unterhaltsvorschuss im September und Oktober um den hälftigen Kinderbonus gekürzt?!

VM Cool
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#27
Lt. der Frauenministerin wird der Bonus nicht auf den UHV angerechnet. Auch nicht auf Wohngeld oder ALG II.
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#28
(18-06-2020, 12:55)JahJahChildren schrieb: Lt. der Frauenministerin wird der Bonus nicht auf den UHV angerechnet. Auch nicht auf Wohngeld oder ALG II.
Wird dann wenigstens die Rückforderung von UhV dieses Jahr um 150 € weniger? Oder haben die betroffenen Loooser kein Recht auf "Entlastung" durch weniger Schulden?! Das deutsche Unterhaltsrecht gehört wirklich auf den Müllhaufen der Geschichte. Und diese ganze Anspruchshaltung gegenüber Männern. Da wird mir speiübel...

VM Cool
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#29
(18-06-2020, 13:38)Vater Morgana schrieb: Wird dann wenigstens die Rückforderung von UhV dieses Jahr um 150 € weniger? Oder haben die betroffenen Loooser kein Recht auf "Entlastung" durch weniger Schulden?! Das deutsche Unterhaltsrecht gehört wirklich auf den Müllhaufen der Geschichte. Und diese ganze Anspruchshaltung gegenüber Männern. Da wird mir speiübel...



VM Cool

Das deutsche Unterhaltsrecht stammt aus dem 19. Jahrhundert. Man wollte sicherstellen, dass die von ihren Dienstherren geschwängerten und deshalb entlassenen Dienstmädchen nicht in den Armenhäusern landen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#30
(18-06-2020, 13:38)Vater Morgana schrieb:
(18-06-2020, 12:55)JahJahChildren schrieb: Lt. der Frauenministerin wird der Bonus nicht auf den UHV angerechnet. Auch nicht auf Wohngeld oder ALG II.
Wird dann wenigstens die Rückforderung von UhV dieses Jahr um 150 € weniger? 

Verstehe dein Anliegen nicht. Sinn von UHV Schulden, die durch das grandiose Unterhaltsrecht entstanden sind, ist doch, selbige zu maximieren. Sag nicht, da hat sich zwischenzeitlich was dran geändert. Ich wäre schockiert.
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#31
(18-06-2020, 16:35)JahJahChildren schrieb: Ich wäre schockiert.
Zu recht.  Angel

Ich habe aber nie verstanden, warum beim Unterhalt nach DD das Kindergeld nur hälftig unterhaltsmindernd berücksichtigt wird, während es beim UhV vollständig abgezogen wird. Jetzt wird es nämlich einmal mehr kurios...

Beispiel: Einkommen eines Kindes 0-5 Jahre

mit Stufe 1 (100% DD):
  • 2020 normal: Unterhalt + Kindergeld : 369 + 204 = 573
  • Sept/Okt 2020: geminderter Unterhalt + Kindergeld + KiBo = (369 - 75) + 204 + 150 = 648
mit UhV:
  • 2020 normal: UhV + Kindergeld = 267 + 204 = 471
  • Sept/Okt 2020: UhV + Kindergeld + KiBo = 267 + 204 + 150 = 621
Fällt euch etwas auf? Richtig. Auf die Mitgliedschaft im Club der redlichen Zahlväter gibt es für UhV-gebeutelte, dauerverschuldete Unterhaltspreller im Sept/Oktober satte 73,5% Rabatt! Ein einmalig coronöses Sonderangebot. Zugreifen, Männer!  Big Grin

VM Cool
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#32
Hab gerade das hier gefunden.
Werde die Anwälte mal anschreiben
https://www.presseportal.de/pm/126040/4619243
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#33
Kleine Anekdote: heute kam von der H(Exe) die Aufforderung, ich möge mich doch bitte an den Kosten für die neue Brille unseres Sohnes (14), der nach der Scheidung bei ihr lebt, zur Hälfte beteiligen. Das habe ich natürlich gern zugesagt unter der Bedingung, dass wir dann auch bitte den Corona-Kinderbonus teilen, den natürlich sie als Kindergeldbezieherin bekommt. Das fand sie dann gar nicht mehr so lustig und hat beleidigt aufgelegt…. Gleichstellung im Jahre 2020!
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#34
Ich versteh es nicht. Ist der Bonus anzurechnen oder nicht? Ich werde je Kind 75,- weniger überweisen. 2 Monate lang.
Muss ich dann mit Pfändung rechnen?
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#35
Ist meines Erachtens noch nicht klar.

Ursprünglich sollte es so sein, dass die Unterhaltspflichtigen 150 Euro weniger Unterhalt überweisen dürfen.

Dagegen formierte sich Widerstand, da der Bonus ja nur den Müttern zusteht:

https://www.vamv.de/presse/pressemitteil...a6fa12a938

Meine Prognose ist nach wie vor, dass der Kinderbonus den Unterhaltspflichtigen nicht zustehen wird und alleine die Mutti davon profitieren wird. Sie nennen es "Gleichberechtigung".

Grüße

Lullaby
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#36
Ich lese überall, dass es wir Kindergeld aber nicht auf h4 berechnet wird.

Die Alleinverdiener erhalten ihre 4000,- Euro pauschale.
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#37
Zitat eines Berichtes von NTV:

„Der Zuschuss wird in zwei Tranchen ausbezahlt, da ansonsten Einschnitte bei Unterhaltsansprüchen die Folge wären“

Leider find ich die Quelle nicht mehr, der Artikel war schneller auf deren Website verschwunden, wie ich ihn lesen konnte.
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#38
Wie ihr wisst bekommen Familien mit Kindern in Zeiten Coronas 300€ pro Kind. Wie verhält sich das mit dem Unterhalt? Könnte man hier nicht den Unterhalt gegenrechnen? Da das etwas Neues ist frage ich mich wie hier die Rechtslage ist. Schließlich möchte ich ungern mehr Geld für ein Kind zahlen was ich nie sehe weil die Mutter es nicht will.
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#39
Auf der Seite der Bundesregierung ist es jetzt Amtlich
https://www.bundesregierung.de/breg-de/s...en-1759764

Und auch das Ministerium für alles außer Männer hat sich geäussert

Bei getrennten Eltern erhält der alleinerziehende Elternteil den Kinderbonus mit dem Kindergeld ausgezahlt. Der Barunterhaltspflichtige kann dann über das Unterhaltsrecht die Hälfte der Kinderbonuszahlungen von seiner Zahlung abziehen, wenn er Mindestunterhalt oder mehr leistet oder das Kind hälftig betreut. So profitieren beide Eltern vom Kinderbonus und Ungerechtigkeiten werden vermieden.
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/a...ind/156556
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#40
Es ist also jetzt rechtlich abgesichert, das ich den Unterhalt für August dann um 150 € kürzen kann? Wurde der Bonus bereits ausgezahlt?
Das wäre echt super!
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#41
Das fasert sich wie immer in verschiedene Fälle auf. Hier die vier Einfachsten:

- Kein Unterhaltitel: Anrechnung, wenn mindestens Mindestunterhalt bezahlt wird
- Unterhalttitel, der bezahlt wird und in dem etwas steht "...unter Anrechnnug des halben Kindesgeldes": Anrechnung.
- Fixer Unterhalttitel, der bezahlt wird: Keine Anrechung.
- Unterhalt wird nicht bezahlt: Keine Anrechnung, Schulden steigen so schnell wie ohne Bonus.
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#42
Ich habe einen dynamischen Titel welchen ich bediene mit halbem Kindergeld sowie keine Unterhalt Schulden. Dann wäre ich ja dabei.
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#43
(01-07-2020, 13:59)Erzeuger schrieb: Es ist also jetzt rechtlich abgesichert, das ich den Unterhalt für August dann um 150 € kürzen kann? Wurde der Bonus bereits ausgezahlt?
Das wäre echt super!

Jeweils 75 Euro im August und 75 Euro im September nach meinem Verständnis.

Mich wundert es, dass die Unterhaltspflichtigen auch davon profitieren. Der Widerstand der benachteiligten Frauen war enorm. So ganz traue ich dem ganzen noch nicht.
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#44
[quote="p__" pid='203954' dateline='1593605050']
Das fasert sich wie immer....
- Unterhalttitel, der bezahlt wird und in dem etwas steht "...unter Anrechnnug des halben Kindesgeldes": Anrechnung.
[/quote
Bei meinem erwachsenen Kind steht: abzüglich des vollen Kindergeldes...]
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#45
(01-07-2020, 14:18)Lullaby schrieb:
(01-07-2020, 13:59)Erzeuger schrieb: Es ist also jetzt rechtlich abgesichert, das ich den Unterhalt für August dann um 150 € kürzen kann? Wurde der Bonus bereits ausgezahlt?
Das wäre echt super!

Jeweils 75 Euro im August und 75 Euro im September nach meinem Verständnis.

Mich wundert es, dass die Unterhaltspflichtigen auch davon profitieren. Der Widerstand der benachteiligten Frauen war enorm. So ganz traue ich dem ganzen noch nicht.

Besagte Frauen sind klar benachteiligt, weil sie einen an der Klatsche haben. Die haben den Kinderbonus nicht verstanden. Alles, was diese Frauen verstehen wollten, war das Wort "Kind". Ergo muss der Bonus ja für das Kind sein. Ergo muss es auch dem Kind und nur dem Kind zugute kommen. Besagte Frauen haben alle samt die Mitteilungen des Frauenministeriums nicht zu ende gelesen. Der Kinderbonus soll ausdrücklich nicht dem Kind zugute kommen sondern der Wirtschaft. Vielleicht erklärt das auch, warum der Bonus Teil des Konjunkturprogramms ist? Naja, hat nicht funktioniert. Die AEs haben wie so oft im Rahmen ihrer Deutungshoheit mal eben die Fakten umgeschrieben und wundern oder heulen jetzt rum, dass alle anderen keinen Durchblick haben. 

Eine Verteilung auf Mutter und Vater ist absolut sinnvoll. Ansonsten kommen nur Nagelstudios und Cafes in den Genuss der extra Konsumkohle. Durch die Aufteilung haben auch Brauereien und der Metzger des Vertrauens was davon.
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#46
Die Frauen fühlen sich halt klar benachteiligt, weil sie ja alleine die Care-Arbeit und die Kinderbetreuung übernehmen. Deswegen steht ihnen der Kinderbonus alleine zu. Dass die Unterhaltspflichtigen in der Steuererklärung durch den Kinderbonus eine erhöhte Steuerschuld haben und damit doppelt benachteiligt werden, kapieren sie nicht.

Erklär einem Alkoholiker dass er Alkoholiker ist. Genauso wenig kannst du einer Bekloppten erklären, dass sie bekloppt ist.

Grüße

Lullaby
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#47
Ich bin jetzt etwas verwirrt, sind es jetzt 2x150.-€ oder einmal 200.- € und einmal 100.-€
wenn dass die endgültige fassung ist dann die zweite Variante


§ 6 - Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
neugefasst durch B. v. 28.01.2009 BGBl. I S. 142, 3177; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 29.06.2020 BGBl. I S. 1512
Geltung ab 01.01.1996; FNA: 85-4 Kindergeld und Erziehungsgeld
49 frühere Fassungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 130 Vorschriften zitiert
Erster Abschnitt Leistungen
§ 5 ← → § 6a
§ 6 Höhe des Kindergeldes

§ 6 hat 11 frühere Fassungen und wird in 20 Vorschriften zitiert

(1) Das Kindergeld beträgt monatlich für erste und zweite Kinder jeweils 204 Euro, für dritte Kinder 210 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 235 Euro.

(2) In den Fällen des § 1 Abs. 2 beträgt das Kindergeld 204 Euro monatlich.

(3) 1Darüber hinaus wird für jedes Kind, für das für den Monat September 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, für den Monat September 2020 ein Einmalbetrag von 200 Euro und für den Monat Oktober 2020 ein Einmalbetrag von 100 Euro gezahlt. 2Ein Anspruch in Höhe der Einmalbeträge von insgesamt 300 Euro für das Kalenderjahr 2020 besteht auch für ein Kind, für das nicht für den Monat September 2020, jedoch für mindestens einen anderen Kalendermonat im Kalenderjahr 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht.


Text in der Fassung des Artikels 9 Zweites Corona-Steuerhilfegesetz G. v. 29. Juni 2020 BGBl. I S. 1512 m.W.v. 1. Juli 2020
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#48
Also, dann bedeutet es für ein Minderjähriges Kind nun 100€ und weiter 50€ Abzug. Dennoch bin ich am rätseln, wie es sich bei einem Erwachsenen Kind verhält, wenn ich alleine den vollen Unterhalt bezahle
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#49
(04-07-2020, 12:03)fragender schrieb: Also, dann bedeutet es für ein Minderjähriges Kind nun 100€ und weiter 50€ Abzug.  Dennoch bin ich am rätseln,  wie es sich bei einem Erwachsenen Kind verhält, wenn ich alleine den vollen Unterhalt bezahle

Du solltest dann den vollen Bonus abziehen können, da du ja alleine Unterhalt zahlst. Bei mir ist es ähnlich. Nur das ich den Unterhalt für meine große nun dauerhaft kürzen werde. Sie studiert und kann Bafög beantragen.
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#50
Kann ich meiner volljährigen Tochter dann quasi 300 EUR anrechnen?
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