01-07-2020, 10:12
Auf der Seite der Bundesregierung ist es jetzt Amtlich
https://www.bundesregierung.de/breg-de/s...en-1759764
Und auch das Ministerium für alles außer Männer hat sich geäussert
Bei getrennten Eltern erhält der alleinerziehende Elternteil den Kinderbonus mit dem Kindergeld ausgezahlt. Der Barunterhaltspflichtige kann dann über das Unterhaltsrecht die Hälfte der Kinderbonuszahlungen von seiner Zahlung abziehen, wenn er Mindestunterhalt oder mehr leistet oder das Kind hälftig betreut. So profitieren beide Eltern vom Kinderbonus und Ungerechtigkeiten werden vermieden.
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/a...ind/156556
https://www.bundesregierung.de/breg-de/s...en-1759764
Und auch das Ministerium für alles außer Männer hat sich geäussert
Bei getrennten Eltern erhält der alleinerziehende Elternteil den Kinderbonus mit dem Kindergeld ausgezahlt. Der Barunterhaltspflichtige kann dann über das Unterhaltsrecht die Hälfte der Kinderbonuszahlungen von seiner Zahlung abziehen, wenn er Mindestunterhalt oder mehr leistet oder das Kind hälftig betreut. So profitieren beide Eltern vom Kinderbonus und Ungerechtigkeiten werden vermieden.
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/a...ind/156556