04-06-2020, 16:11
Update:
https://www.mdr.de/nachrichten/politik/i...y-100.html
1. ... 3 x 100 € monatlich an Kinderbonus. Zitat: "...Zahlt ein in Trennung lebender Elternteil Unterhalt, wird die Hälfte des Kindergelds davon abgezogen – dies wird voraussichtlich auch für den Kinderbonus gelten...." Voraussichtlich. Ja, da grübeln die noch, ob das wirklich "gerecht" wäre. (Ironiebutton aus)
Viel mehr ist aber das hier interessant:
2. Für Alleinerziehende ist zusätzlich zum Kinderbonus ein steuerlicher Bonus für 2021 vorgesehen. Demnach soll der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende von derzeit 1.908 Euro auf 4.000 Euro angehoben werden. Das gilt befristet für die Jahre 2020 und 2021 und kostet den Bund 750 Millionen Euro.
Alleinerziehendenentlastungsbetrag: Sagen wir mal so. Ich kenne einige Steuererklärungen.... Das ding haut denen in der 2021er Erklärung richtig rein. Je nach Konstellation ist das ein hoher dreistelliger Betrag allemal. Der Unterhaltszahler geht weiterhin leer aus. Der darf ja bekanntermaßen den Kindesunterhalt nicht mehr als "außergewöhnliche Belastung" absetzen. Sie ist ja nicht außergewöhnlich. Höchst richterlich entschieden.
3. Die Sache mit dem Kinderfreibetrag aus dem Artikel ist für 90% sowieso Augenwischerei
https://www.mdr.de/nachrichten/politik/i...y-100.html
1. ... 3 x 100 € monatlich an Kinderbonus. Zitat: "...Zahlt ein in Trennung lebender Elternteil Unterhalt, wird die Hälfte des Kindergelds davon abgezogen – dies wird voraussichtlich auch für den Kinderbonus gelten...." Voraussichtlich. Ja, da grübeln die noch, ob das wirklich "gerecht" wäre. (Ironiebutton aus)
Viel mehr ist aber das hier interessant:
2. Für Alleinerziehende ist zusätzlich zum Kinderbonus ein steuerlicher Bonus für 2021 vorgesehen. Demnach soll der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende von derzeit 1.908 Euro auf 4.000 Euro angehoben werden. Das gilt befristet für die Jahre 2020 und 2021 und kostet den Bund 750 Millionen Euro.
Alleinerziehendenentlastungsbetrag: Sagen wir mal so. Ich kenne einige Steuererklärungen.... Das ding haut denen in der 2021er Erklärung richtig rein. Je nach Konstellation ist das ein hoher dreistelliger Betrag allemal. Der Unterhaltszahler geht weiterhin leer aus. Der darf ja bekanntermaßen den Kindesunterhalt nicht mehr als "außergewöhnliche Belastung" absetzen. Sie ist ja nicht außergewöhnlich. Höchst richterlich entschieden.
3. Die Sache mit dem Kinderfreibetrag aus dem Artikel ist für 90% sowieso Augenwischerei