Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
OLG gibt Kinderentfuehrerin alleiniges Sorgerecht, Vater klagt vorm BVerfG
#1
Die Mutter entfuehrt die Kinder nach Japan und wird vom OLG Brandenburg dafuer mit dem alleinigen Sorgerecht belohnt. Die uebliche Bullshit Begruendung. Der Vater legt jetzt Verfassungsbeschwerde ein. Selbst der feministische Spiegel berichtet positiv.

https://www.spiegel.de/panorama/internat...8ca6b59526
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#2
Der typische Ablauf: Erst Kinder verschleppen, Zeit vergehen lassen (das erledigen schon unsere lahmarschigen Gerichte), dann wird eine Rückführung IMMER als unvereinbar mit dem Kindeswohl ausgeurteilt. Hände abhaken, ohne wenn und aber! Schade, dass Japan zwischenzeitlich etwas zivilisierter geworden ist ...
Zitieren
#3
Ja, der typische Ablauf nach Schema F. Ich bezweifel dass er da beim feministisch durchseuchten Verfassungsgericht mit Baer und co Erfolg haben wird. Da muss er sich wohl auf den Gang zum EuGM einstellen. Wuede ich an seiner Stelle gleich mit einplanen denn dort koennte das ev. anders aussehen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#4
Auch wenn das vor dem BVerfG schiefgehen sollte: Die Begründung dafür könnte ein fettes Eigentor werden, ähnlich wie die Begründung von 2003 zur Ablehnung des gemeinsamen Sorgerechts für Väter ohne Trauschein.

Wahrscheinlich riechen sie aber den Braten und weisen die Klage ohne weiteren Text einfach ab. Weil keine grundsätzliche Sache oder so.
Zitieren
#5
Wenn sie die Klage aber (wie immer) ohne Begruendung ablehnen, kann er soweit ich weiss sofort zum EuGM weil er dann ja schon alle nationalen rechtlichen Moeglichkeiten ausgeschoepft hat. Ev. kommt er so sogar schneller zum Ziel.

Nur nuetzen wird ihm das LEIDER persoenlich nichts, die Kinder wird er solange nicht wiedersehen wie die Kinderbesitzerin das nicht will. Da haette er die Kinder frueher einfach selber mit Hilfe von gekauften "Soeldnern" zurueckholen muessen. Das ist die einzige Moeglichkeit bei solchen Laendern. ABER der "Sache" hilft das eventuell sehr.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#6
Über all das Gleiche, mein Kind wurde auch von der Mutter mit gefälschten Dokumenten entführt.
Das ist denen aber egal und das Kind bleibt in Deutschland.
Es spielt keine Rolle ob es entführt wurde, sogar die Beweise sind ungültig.
Zum Wohle des Kindes bleibt es bei der geisteskranken Mutter und lebt dort in Armut sowie am Rande der Gesellschaft.
Rückentwickelt, Förderbedarf, und so weiter spielt keine Rolle.
Der Vater ist per se nicht für Kinder geeignet, egal was er für eine Position hat und dem Kind alles bieten könnte.
Alles nur um zu kassieren.
Was ich aber geschickt unterbunden habe. Die zahlen nun für alle.
Zitieren
#7
Im Grunde kann man nach dem Lesen des Artikels schon morgens um 8.23 Uhr zum ersten Mal kübeln. Dem Vater bliebe anzuraten, zwar das Urteil abzuwarten - notwendigerweise - aber sich von seinem Kind geistig zu verabschieden. Die Freizeit sollte er nutzen, irgendwie das Ganze zu bewältigen und zum "Männertherapeuten" gehen. Danach ist das Thema durch. Egal, wie es ihm damit geht. Interessiert sowieso keinen.

Die Offenbarung des OLG - und was soll man da schon erwarten von einem OLG aus einer Gegend wo nur Wölfe wohnen und abgewrackte russische Kasernen stehen - zeigt, dass Juristengesocks nicht für Gerechtigkeit und nicht für Kindeswohl zuständig ist, sondern nur dafür, schnell Rechtsfrieden zu schaffen. "Schnell" hat`s nicht funktioniert. Aber naja...

Interessant wäre es noch heraus zu finden, wer bei Bundesverfassungsgericht zuständig ist. Vielleicht Frau Baer oder Herr Maidowski. Na, herzlichen Glückwunsch!
Zitieren
#8
nun gut, soweit, so schlecht.
Aber nun leben die Kinder seit 2,5 Jahren (?) in Japan, haben den Vater nicht mehr gesehen seitdem, sind dort integriert und sozialisiert.
So ungerecht das jetzt auch ist: für die KINDER wäre eine Rückführung in ein jetzt fremdes Land zum inzwischen fast fremden Vater eine Katastrophe.

Die Situation hätte schon wesentlich früher rückabgewickelt werden müssen, nun halte ich es aus Kindessicht für deutlich zu spät.
Die Gerichte müssen da wesentlich früher in die Gänge kommen, da dürfen nicht Monate oder gar Jahre verstreichen

V
Zitieren
#9
Das sehe ich anders. Internationale Umzüge sind keine Seltenheit, auch Kinder wechseln dann das Land. Allein aus der Zeitdauer des Aufenthalts kann noch lange nicht geschlossen werden, dass der alte Zustand unmöglich für das Kind geworden ist.

Ich darf auch an andere Fälle erinnern, Kindesentführung von Vätern in binationalen Ehen. Christina heiratet den romantischen, geheimnisvollen Abdallah, als sie sich wieder trennen will weil es ihr auf Dauer dann doch nicht passt der nichts verdient, packt er die Tochter und reist ab zur Verwandtenschar nach Weitfortistan und ist dort erst mal für die Behörden unauffindbar. Da wird auch noch nach sehr langer Zeit eine Rückführung erzwungen, wenn das Kind dann gefunden ist. Lässt man das Primat der obengenannten OLG-Richter gelten, müsste das ja dann auch unterbleiben.
Zitieren
#10
bei internationalen Umzügen kommt es aber nicht zu einer Entfremdung des Nicht-betreuenden ET. Hier ist das aber der Fall, eine Rückführung würde bedeuten: fremdes Land UND fremdgewordenes ET.
Und auch im Fall Christina/Abdallah halte ich eine Rückführung nach solch langer Zeit aus Sicht des Kindes für schlecht.

V.
Zitieren
#11
Das ist eben längst nicht immer der Fall. Es gibt auch Umzüge, die nur ein Elternteil macht, etwa weil sich die berufliche Entwicklung nicht unter einen Hut bringen lässt. Also geht der eine für zwei Jahren dorthin, der andere bleibt oder ist eben woanders.

Entfermdung kann man auch bei jeder Entführung behaupten. Demnach hat die Tochter beim netten Clan in Weitfortistand zu bleiben, weil sie da ja mittlerweile so gut aufgenommen wurde. Nach diesem Grundsatz kann man die Verträge zu internationalen Sorgerechtsstreitfällen auch komplett aufkündigen. Es reicht dann, eine Zeitgrenze einzuführen. Nach Zeitdauer X gilt dann nix mehr, alle Rechte sind dort wo eben das Kind ist, fertig.
Zitieren
#12
Einerseits ja, Andererseits Nein, die paar Jahre, wo ein Kind Kind sein darf sind schnell vorbei.
Der Rest des Lebens sollte da mehr zählen.
Berufliche Chancen, Lebensqualität, Sicherheit.......

Nur das wird ja nicht berücksichtigt. Denke das ein Kind bessere Chancen in Europa als in Asien hat, einen guten Job zu bekommen.
Aber so weit kann weder Jugendamt noch Richter denken.

Hier machte es auch Sinn die Kinder auch nach langer Zeit wieder zurückzubringen. Den Schock, wenn ich es so nennendarf, ist nun mal alleine der Mutter anzurechnen, Straftaten solten bestraft werden und auch so wie möglich auch Rückgängig machen.
Denke ein Kind wird es später einsehen und merken, dass es besser ist wenn es aus dem entführten Land zurückkehrt.

Natürlich sollte auch Deutschland das haager Abkommen einhalten, was sie nicht machen und auch schnellsmöglich reagieren.
Hier gibt es genut Lagen auf europäischer Ebene. Scheint Deutschland aber auch egal zu sein.
Zitieren
#13
Richter sollen Jobchancen beurteilen, um dann die Rückkehr zu erlauben oder nicht? Ob das Sorgerecht gilt oder nicht?
Zitieren
#14
(02-06-2020, 10:33)Voldemort schrieb: Und auch im Fall Christina/Abdallah halte ich eine Rückführung nach solch langer Zeit aus Sicht des Kindes für schlecht.
Machen wir uns nichts vor. Das hat mit "aus der Sicht des Kindes" nichts zu tun, sondern mit dem allgegenwärtigen Mutterkult. Immer wenn es um Interessen der Mutter geht, wird das Kindeswohl heraufbeschworen. Wo war das Kindeswohl als ihm der Vater genommen wurde? Ich halte es in jeder Situation für das wohlverstandene Interesse des Kindes, mit beiden Elternteilen eine lebendige Beziehung zu führen. Wer auch immer dieses Interesse missachtet, kann sich nicht auf das Kindeswohl berufen und sollte nicht noch darin unterstützt werden - schon gar nicht auf diesem Niveau. Vaterlosigkeit hat weitreichende entwicklungspsychologische Konsequenzen für das Kind, die man nicht mit Küchentischpsychologie abhandeln kann. Wenn etwas auf diesem Gebiet geschehen soll, braucht man ein solides Abbild der Realität, auf die man ein wirksame Praxis für die gesunde Entwicklung von Kindern aufbauen kann. Anekdotal verstärkte Frauenlogik wird's nicht bringen. Ja, internationale Kindesentführungen sind der absolute Supergau. Aber all diese Probleme werden erst gelöst, wenn die Frauen wieder auf ihre tatsächliche Größe eingestampft wurden. Das ist eine persönliche Aufgabe für jeden Mann, und sie fängt im Kopf an.

VM Cool
Zitieren
#15
Es gilt abzuwaegen was schwerer wiegt, ohne Vater aufzuwachsen oder erneut das Land und den Aufenthalt zu wechseln. Beruecksichtigt werden muss dabei auch die Straftat durch die der Wechsel erzwungen wurde. Bei dieser Abwaegung wird in Deutschland fast immer getreu nach dem Motto "Das Kind gehoert immer zur Mutter punkt und aus" entschieden was einfach nicht richtig ist. Da wird es Zeit das dem mal hoechstrichterlich ein Riegel vorgeschoben wird.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#16
Es ist vom OLG schlicht zu kurz gedacht, wenn es alleine darauf abstellt, dass eine Rückführung kindeswohlschädigend sei. Es hebelt alles aus, was Gesetze nun zu Makulatur macht. Den letzten Rest von Rechtssicherheit innerhalb der familienrechtlichen Katastrophe.

§ 256 StGB spielt keine Rolle mehr? Prüfung, wie es dem Kind tatsächlich geht? Erziehungsfähigkeit? Alles Nullnummern. Die Mutter hat das Kind. Es kann nur spekuliert werden, dass es ihm gut geht. Wie sollte es auch anders sein? Kind gehört? Nicht mehr so wichtig? Kann ja jetzt japanisch lernen. Ist ja ein hoch industrieller Staat. Wird schon klappen. Ob es vielleicht aber irgendwo in den japanischen Bergen mit Federhütchen aufwächst? Auch egal. Sorgerecht hat man vorsorglich entzogen.

Das Ganze hier ist der Hammer. Bringt erneut Unsicherheiten und der nächste Winkeladvokat wird sich auch noch aufs OLG Brandenburg berufen. Na klasse.
Zitieren
#17
(02-06-2020, 12:35)Nappo schrieb: Das Ganze hier ist der Hammer. Bringt erneut Unsicherheiten und der nächste Winkeladvokat wird sich auch noch aufs OLG Brandenburg berufen. Na klasse.

Das geht solange gut, bis sich mal ein Vater auf ertrotzte Kontinuität beruft. Dann wird das Geplärre von Richter, Presse und Politheinis die Scheiben zum klirren bringen und das nächste OLG kommt mit einem neuen Winkelzug, der im genauen Gegenteil von jetzt resultiert.
Zitieren
#18
Wenn es umgekehrt abläuft, dann so:

Christian H. (66) entführte Shakira (6) auf die Philippinen  Er geht für sein Kind ins Gefängnis (Blick, 04.10.2018)

Christian lebte schon seit einem Jahr mit seiner Tochter auf den Philippinen. Sie besuchte dort eine internationale Schule und lebte in besten Verhältnissen.

Wobei man dazu sagen muss, dass die krassen Verhältnisse in der Schweiz auch häufig dafür sorgen, dass Eltern gemeinsam versuchen, den Aufenthaltsort der Kinder ins Ausland zu verlegen, um den Machenschaften der Familien zerstörenden KESB zu entfliehen: Der umstrittenste Vater der Schweiz
https://t.me/GenderFukc
Zitieren
#19
Ratet mal was passiert, wenn eine Schweizerin ein Kind in die Schweiz entführt.
Das Juristengesocks aus Bern wird das schon richten mit den üblichen Lügen.
https://www.bger.ch/files/live/sites/bge...tzwerk.pdf
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Alleiniges Sorgerecht: Was bedeutet das konkret? tumi 36 32.353 09-10-2014, 11:05
Letzter Beitrag: michxo
  BVerfG erneut zum gemeinsamen Sorgerecht nichtehelicher Eltern sorglos 37 28.373 06-10-2010, 11:16
Letzter Beitrag: blue

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste