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Betreuungsunterhalt durch Krankheit umgehen?
#1
Hallo Leute.


Ich habe hier bestimmt schon 30 Themen durchgelesen und viel erfahren. Leider ist die eigene Situation ja aber immer eine völlig andere als bei den anderen Männern hier.

Zu meine Situation:

Ich bin 30 Jahre alt, habe bei einem ONS (anständige Frau, hat vorher 1.200 Euro netto verdient, aber ist vom Wesen schon ziemlich dümmlich) wohl ein Kind gezeugt, was in 3 Monaten zur Welt kommt.

Die werdende Mutter machte anfangs bei mir Andeutungen zur Schwangerschaft, stritt danach aber plötzlich alles ab. Nun erfuhr ich es direkt von meiner Schwester, die durch Zufall eine Dame vom Frauenarzt kennt und es jetzt definitiv ist, dass mein ONS nun von mir schwanger ist.

In meinem Fall bitte keine Mutmaßungen, ob ich der Vater bin, da ich ihr Erster war und ich in diesem Thread von dem (schlechtesten Fall) ausgehen möchte! Danke.

Ich verdiene etwa 1.000 Euro Netto seit einigen Jahren, da ich zwischendurch immer mal Ausbildungen machte.

Nun habe ich eine sehr tolle und mega ehrliche Partnerin seit 6 Jahren, die mir diesen Fehltritt gleich verziehen hat. Ich war total blau und es war auch für mich einmalig, ich bereue das total. Das hat aber mit der Sache hier nix zu tun.

Mein ONS verschweigt im Moment, dass er schwanger ist. Ob mich die Dame nun als Vater eintragen wird, weiß keiner, da sie es ja nach anfänglichem Bohren und einem Telefonat, wo ich sie klar um Abtreibung bat - da ich mir mit meiner jetzigen Freundin eine Existenz aufbauen wollte - von mir verbal um die Ohren bekam, dass ich kein Kind mit ihr haben wolle.

Somit lebe ich in der Ungewissheit, ob ich irgendwann einmal (vielleicht schon nächsten Moment) von ihr beim Jugendamt als Vater genannt werde oder ob sie "Vater unbekannt" eintragen wird. Ich habe den Kontakt zu ihr völlig abgebrochen und stelle mich, ebenso wie so, lieber unsichtbar und melde mich nicht.

Ich besitze seit etwas mehr als zwei Jahren eine Eigentumswohnung mit meiner Schwester zusammen von unserem verstorbenen Vater.

Diese Eigentumswohnungen ist etwa 115.000 Euro wert und mir gehört die Hälfte an der Wohnung. Vermietet ist sie aktuell (noch) nicht, da hat sich keiner von uns drum gekümmert. Die Kaltmiete ohne NK würde sich wohl auf etwa 400 Euro insgesamt belaufen.

Im Moment bewohne ich mit meiner Freundin eine Wohnung für 800 Euro warm (somit zahle ich 400 Euro für die Wohnung an Miete für mich).

Ich würde freiwillig den vollen MINDESTunterhalt für das Kind zahlen, damit das Jugendamt (JA) gar nicht erst an meine "halbe" Eigentumswohnung will.

1) Sollte ich selbst in die kleine (55 qm) Eigentumswohnung ziehen, damit ich den Wohnvorteil von 200 Euro selbst nutze? Ich würde lieber aktuell in der gemeinsamen Wohnung mit meiner Freundin wohnen bleiben. Das fiktive Einkommen für meine nicht genutzte halbe ETW von 200 Euro würde mein Nettoeinkommen ja nur auf 1.200 Euro erhöhen und mich für Betreuungsunterhalt nicht greifbar machen.

2) Gibt sich das JA mit meiner freiwilligen Zahlung des Mindestunterhalts zufrieden (habe dann ja nur 1.200 Euro und zahle trotzdem Mindestunterhalt als KU) und lässt meine ETW ruhen (das fiktive Einkommen von 200 Euro berücksichtigen die vom JA ja eh)?

3) Bin ich somit für die Zeit des Betreuungsunterhalts (mind. 3 Jahre) raus aus der Zahlung und meine ETW und eventuell spätere Barerbschaft (unvorhergesehen und kein Einkommen) werden bei mir nicht angetastet?

4) Ich würde nach Verstreichen der 3 Jahre wieder mehr arbeiten gehen, möchte aber dem Betreuungsunterhalt aus dem Weg gehen.

5) Ich bin einige Jahre immer mal in Behandlung wegen psychischer Probleme (war aber immer arbeiten und nie krankgeschrieben). Wirke oft sehr erschöpft und besuche die Neurologen. Mir würde sicherlich ein Gutachter aufgrund meiner Krankengeschichte jederzeit attestieren, dass ich mehr als 20 Stunden NICHT arbeiten kann, da nicht belastbar und körperlich eingeschränkt. Das kann ich über 15 Jahre nachweisen und würde ich in dem Fall auch tun.

Hat hier jemand einschlägige Erfahrungen?

Wie geschrieben, Mindestensunterhalt für das Kind würde ich IMMER zahlen, auch wenn ich unter dem Selbstbehalt liegen würde!

6) Eine kleine Bitte: mir wäre SEHR geholfen, wenn die Antworten auf ziemliche Rechtssicherheit und/oder gemachten Erfahrungen beruhen.

Bitte keine Tipps zu einem "Vaterschaftstests" oder "ins Ausland abhauen" oder "die wird Dich noch ausnehmen!".

Das ist wirklich nicht böse gemeint, aber da ich sehr klare Fragen haben, wäre mir wirklich am allermeisten geholfen, wenn diese direkt und auf Erfahrungen/Rechtsprechungen beruht, beantwortet würden.

Vielen Dank, ich bin sehr gespannt auf Eure Erfahrungen :-)
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#2
1. Über die Wohnungen lässt sich ein bisschen was tricksen, ein (offizieller) Umzug hätte noch mehr Folgen, z.B. kann dein Selbstbehalt nicht wegen Zusammenleben mit der neuen Partnerin gesenkt werden. Aber eigentlich ist das alles vergebene Liebesmüh, denn als 30jähriger mit 1000 EUR netto gibt sowieso nur eins: Mindestens Mindestunterhalt wegen deiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Ob du also nun +200 hier oder -50 da hast, ist im Prinzip schnurzegal, das Ergebnis lautet so oder so: Mindestens Mindestunterhalt. Es könnte aber auch sein, dass die dich auf Stufe 2 heben wollen, auch die entgangenen Mieteinnahmen sind z.B. im Unterhaltsrecht reales Einkommen.

2. Ja, solange keine Unterhaltsschulden entstehen.

3. Bei Betreuungsunterhalt gelten sowieso etwas weniger strenge Regeln, da wirst du wohl nicht herangezogen werden.

4. Ja, mach das. BU ist aber nach drei Jahren nicht automatisch vorbei. Das könnte länger gehen.

5. Das nutzt dir vielleicht was gegen eine Höherstufung, aber es wird dir ganz sicher nichts nutzen um unter Mindestunterhalt zu kommen wenn das auch ein Ziel ist.

6. Bei Einigem kann man gut voraussagen, was passiert, bei Anderem jedoch nicht. Rechtssicherheit gibt es nicht im Familienrecht. Diese Aussage ist keine Leerformel die man halt so sagt weil man sich nicht festlegen will, sondern eine täglich bewiesene Tatsache.

Keine Angst vor Antworten auf Fragen, die du nicht gestellt hast. Der Kontext eines Falls ist wichtig und du selbst weisst im Moment gar nicht, was das eigentlich ist. Der Vaterschaftstest ist zum Beispiel kein Witz. Du würdest dich wundern, wie viele bis dato unberührte Mauerblümchen direkt danach Hemmungen verlieren.

Ob dein betrunkenes Mauerblümchen dich als Vater angibt oder nicht, spielt keine Rolle. Das liegt nicht in ihrer Hand. Sie wird sich Geld holen müssen, unter anderem Unterhaltsvorschuss und Sozialleistungen. Du finanzierst ihr Leben ja nicht. Das gibts aber nur, wenn sie ihrer Mitwirkungspflicht bei der Feststellung der Vaterschaft genügt. Da wird sie Aussagen zur Identität des Vaters machen müssen. Diese rechtliche Feststellung der Vaterschaft übernimmt das Jugendamt. Die werden bei dir kräftig mit einem pissgelben Einwurf-Einschreiben anklopfen und dir so einiges amtlich mitteilen und unter Fristsetzung verlangen. Da ist es klug, wenn man es sich mit der Mutter nicht schon vor der Geburt verscherzt hat und erst mal einen privaten (billigeren) Test machen kann. Ausserdem bist du dann nun mal ein Elternteil, nimm dem Kind nicht schon vor Geburt den Vater. Hinwerfen kannst du immer noch.

Zitat:"ins Ausland abhauen" oder "die wird Dich noch ausnehmen!"

Du bist meiner Ansicht nach sogar in einer sehr günstigen Situation, verglichen mit anderen Männern. Kein Grund, abzuhauen. Und "die wird Dich noch ausnehmen" ist eine Fehlansicht, ein Beispiel für eine Aussage die man macht weil man den Kontext nicht kennt. "Die" hat nämlich gar nichts zu sagen. Um Unterhalt werden sich die Behörden kümmern, zunächst das Jugendamt und dann vermutlich die Arbeitsagentur wegen Betreuungsunterhalt.
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#3
Hi p__,

danke für Deine ausführliche und sehr bemühte Antwort.

Ich stimme Dir in vielen Punkten zu und will mich auch gar nicht vor den väterlichen Pflichten drücken.

Mir würde es halt schon reichen, wenn ich keinen Betreuungsunterhalt zahlen muss, dafür natürlich den Mindestunterhalt - aber das Wichtigste wäre die Eigentumswohnung (halber Teil), da sie mir ideell viel bedeutet und von meinem Vater stammt.

Also meinst Du, wenn ich den Mindestunterhalt immer zahle und mir ein Arzt/Gutachter bescheinigt, dass ich nicht länger arbeiten kann, dass ich nicht zum Veräußern meiner aktuell nicht bewohnten ETW-Hälfte gezwungen werden kann?

Ich würde sie notfalls sogar offiziell bewohnen und meine Freundin einfach dauerhaft bei ihr besuchen und ihr die Miete bar in die Hand drücken.

Die 200 Euro Wohnvorteil machten mein Einkommen jetzt nicht doch noch höher, als dass für Betreuungsunterhalt irgendwas übrig bliebe. Da habe ich keine Bedenken und hoffe, dass ich richtig rechne.

Zumal wäre es ja ein "good will" von mir, dass ich trotz 1.200 Euro netto (fiktives Gehalt, wenn Wohnung eingerechnet) den Mindestunterhalt für das Kind zahlen werde.
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#4
(13-05-2020, 16:36)UnwissenderMann schrieb: Also meinst Du, wenn ich den Mindestunterhalt immer zahle und mir ein Arzt/Gutachter bescheinigt, dass ich nicht länger arbeiten kann, dass ich nicht zum Veräußern meiner aktuell nicht bewohnten ETW-Hälfte gezwungen werden kann?

Das Ziel ist realistisch. Am Besten wärs freilich, das Jugendamt bliebe ganz draussen. Vielleicht versuchst du nochmal ein sehr höfliches Gespräch mit dem Mauerblümchen, beginnend mit einer Entschuldigung. Worte kosten nicht :-) Sie verliert dabei nichts und du auch nichts, ihr würdet beide gewinnen. Du bietest ihr Unterhalt Stufe 1 ab Tag der Geburt, ihr macht einen privaten Vaterschafstest den du bezahlst (gut 100 EUR), du unterschreibst anschliessend ohne Verzug die Vaterschaftsanerkennung, du bietest ihr tätige Hilfe beim Kind an, ihr vereinbart über weitere Themen wie Umgang zu reden, wenn das Kind mal da ist. Sie kann dann auch zur Arbeitsagentur und ein Rückgriff wegen Betreuungsunterhalt auf dich ist unwarscheinlich, wenn auch nicht ganz auszuschliessen. So ähnlich sieht das Optimum aus.

(13-05-2020, 16:36)UnwissenderMann schrieb: Ich würde sie notfalls sogar offiziell bewohnen und meine Freundin einfach dauerhaft bei ihr besuchen und ihr die Miete bar in die Hand drücken.

Ja, so ähnlich. Mit Geschwistern geht was. Miete überweisen und bar zurückfliessen lassen, "offizielle" Mietverträge bei gleichzeitig "inoffiziellen" Situationen... aber in deiner Situation wird das meiner Ansicht nach ohnehin nichts ändern, auch nicht beim Betreuungsunterhalt.
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#5
Bin ja überrascht, sonst "ging hier überall die Sonne unter" und Landflucht schien für das Gros beinahe alternativlos... . Da tut es gut, dass es anscheinend auch noch alternative Wege aus dem Unterhaltsgedöns gibt.

Ich muss zum Kontakt zu der Dame und dem Kind noch sagen, dass ich selbst mit meiner langjährigen Freundin irgendwann Nachwuchs haben will und es für mich (normal bin ich sehr sozial erzogen und moralisch "guter Standard"). Daher konnte ich ihr die Sache von dem ONS auch nur berichten, wenn ich gleichzeitig die Dame + das Kind aus meinem Leben gänzlich verbanne!

Klingt hart, aber ich muss da einen Cut machen, wenn ich mit meiner Freundin zusammen selbst die Erfahrungen einer eigenen Familie anstrebe und sie JETZT als Partnerin aufgrund des ONS nicht verlieren möchte.

Was in 3 oder 4 Jahren ist, wenn die Situation sich mal beruhigt hat, das Kind dann größer ist (und nicht nur klein und sehr schutzbedürftig), das weiß keiner. Bis dahin habe ich aber selbst ein eigenes Kind mit meiner Freundin geplant und ihr natürlich meine Fürsorge, Liebe und Loyalität im Laufe der Zeit und im Zuge des gemeinsamen Nachwuchses auch bestätigt und gar bewiesen. Das braucht es, um Vertrauen wieder aufzubauen und ihr zu zeigen, dass ich eben mit IHR das Gemeinsame aufbauen mag.

Darüber hinaus HOFFE ich, da die Dame aktuell ja das schwanger Sein vor mir "versteckt" und weiß, dass ein Kind mit ihr für mich "alle meine Träume platzen ließe" (hatte ihr das im Zuge unserer Bekanntschaft sehr oft und ausführlich erzählt), dass sie mich eben NICHT als Vater angibt und beim Jugendamt erzählt, dass der Vater "unbekannt sei" (ONS nach Discoabend oder sowas).

Das bedingt, dass ich jetzt eben KEINEN Kontakt mit der Kindsmutter aufbauen sollte. Außerdem möchte ich auch emotional Abstand zu ihr halten, dass sie mich nicht versucht, am Anfang gleich mit Fotos und Erzählungen zu einem gemeinsamen Kindeskontakt zu animieren. Ich möchte das definitiv nicht die ersten Jahre - auch, weil ich gerade sehr intensiv mit meiner langjährigen Beziehung an unserer Zukunft arbeite (wir intensivieren unsere Hobbys, planen in viele Richtungen intensivere Kontakte, ...).

Ich kann zum letzten Satz leider nichts Ausführlicheres hier schreiben, da ich natürlich nie weiß, wer hier mitliest und mich in den Zeilen wiedererkennen könnte :-(.

Wenn mich das JA anschreiben SOLLTE, ergo, dann hätte die Dame mich ja als Kindsvater angegeben. Das heißt, ich könnte DANN doch immer noch aktiv werden und privat auf sie zugehen und einen privaten Vaterschaftstest durchführen oder?

Ich will nicht jammern, denn das machen die meisten Betroffenen hier. Das Schlimme dabei, sie jammern völlig zurecht! Ich hoffe nur, dass ich mit einem blauen Auge (Mindestunterhalt und kein Zwang zur Mehrarbeit) aus der ganzen Sache herauskomme - dabei meine halbe ETW unangetastet bleibt.
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#6
Zitat:Daher konnte ich ihr die Sache von dem ONS auch nur berichten, wenn ich gleichzeitig die Dame + das Kind aus meinem Leben gänzlich verbanne!

Aber nun hast du deiner Freundin von deinem "zu feuchten" Abend berichtet, sie hat dich nicht verlassen. Gut! Du würdest jetzt nichts mehr oder weniger machen wie das, was Millionen anderer Elternteile (ich auch) machen, wenn sie in einer späteren Partnerschaft weitere Kinder bekommen. Deswegen vaporisiert man die früheren Kinder doch nicht.

Würde mir auch aus Sicht deiner Freundin komisch vorkommen. Mit jemand ein Kind machen, der gerade eben beweist dass er eine bereits bestehende Vaterschaft einfach ausgeknipst hält? Die Folgen seiner Nacht unter den Teppich kehrt, zum Schaden eines Kindes? Gemäss §1684 BGB bist du übrigens zum Umgang verpflichtet. Absatz 1: "Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt."

Zitat:dass sie mich eben NICHT als Vater angibt und beim Jugendamt erzählt, dass der Vater "unbekannt sei

Wie schon gesagt, das liegt nicht ihrer Hand. Lies mal § 1 Abs. 3 Unterhaltsvorschussgesetz. Dann vielleicht noch den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs München vom 18.04.2019 Az. 12 C 18.1893. Leitsatz Nr. 4: Ihrer Mitwirkungspflicht nach § 1 Abs. 3 UVG kommt die Kindsmutter dabei insb. dann nicht nach, wenn sie bei der Schilderung der Umstände der Zeugung des Kindes keine glaubhaften Angaben macht, sie bspw. detailarm und pauschal schildert und sich in diesem Zusammenhang in Widersprüche verwickelt, so dass das Vorbringen in seiner Gesamtheit zu der Überzeugung führt, dass ihr Vortrag, zur Identität des Kindsvaters keine weiteren Angaben machen zu können, unglaubhaft ist.
Oder das hier: https://www.deubner-recht.de/news/famili...aters.html
Oder vielleicht lieber das Verwaltungsgericht Aachen? Az. 2 K 2069/08 vom 03.08.2010. Das sieht sogar eine "gesteigerte Mitwirkungspflicht" und eine "besonderen Mitwirkungsverpflichtung"!

Diese Beschlüsse gibts massenhaft, das ist gesicherte Rechtssprechung. Vater nicht angeben läuft nicht, nicht einmal die typischen Geschichten reichen.
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#7
(13-05-2020, 17:53)p__ schrieb: Würde mir auch aus Sicht deiner Freundin komisch vorkommen. Mit jemand ein Kind machen, der gerade eben beweist dass er eine bereits bestehende Vaterschaft einfach ausgeknipst hält? Die Folgen seiner Nacht unter den Teppich kehrt, zum Schaden eines Kindes? Gemäss §1684 BGB bist du übrigens zum Umgang verpflichtet. Absatz 1: "Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt."

das sehe ich ganz genauso wie p____ . Das ist ziemlich komisch die Forderung und sollte dich zumindest hellhörig werden lassen. Ja dein Fehler und ja du bist gerade bereit alles zu machen, was deine Beziehung rettet aber das wird weder dir, deiner Partnerin und vor Allem deinem Nachwuchs nicht gerecht. Nummer 3 kann gar nix für deinen Fehler und soll schon vorab dafür büßen? Wer sowas von dir fordert erscheint allgemein wenig kinderfreundlich und ziemlich egoistisch...

Kläre das noch mal, bevor es dir über kurz oder lang auf die Füße fällt. Tief in dir weißt du, was fair für Nummer 3 wäre....
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#8
Wer will denn was? Will UnwissenderMann nichts mit dem Kind zu tun haben, weil er glaubt dieser "Fehltritt" würde mit den Kinderplänen mit seiner Freundin interferieren?

Oder will die Freundin (egal ob direkt oder indirekt), dass er sich nicht mit Mauerblümchen und Nachwuchs beschäftigt, weil sie das eigene Familienprojekt dadurch zurückgesetzt sieht?

a) lässt sich ändern, das ist nur eine Frage der eigenen Haltung. b) wäre ein Alarmzeichen. Eine Frau, die Vaterschaft so unwichtig sieht, da sollte eine rotes Licht aufleuchten.

Die Gesellschaft vermittelt immer wieder die inhaltliche Wertlosigkeit bei gleichzeitiger radikaler Monetarisierung von Vaterschaft. Das sollten wir nicht nachmachen. Im Leben von Kindern sind Väter nicht nur wichtig, sondern unentbehrlich.

Ich glaube, die Hürde ist schon mit der Schilderung des Fehltritts genommen. Wenn die Freundin bereits damit mehr oder weniger klargekommen ist, dann ist der Rest auch zu schaffen.
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#9
(13-05-2020, 21:57)p__ schrieb: Die Gesellschaft vermittelt immer wieder die inhaltliche Wertlosigkeit bei gleichzeitiger radikaler Monetarisierung von Vaterschaft. Das sollten wir nicht nachmachen. Im Leben von Kindern sind Väter nicht nur wichtig, sondern unentbehrlich.

genau so! Auch wenn man es im individuellen Falle nicht hören mag Dodgy
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#10
Danke für Eure Antworten.
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#11
(13-05-2020, 21:57)p__ schrieb: Die Gesellschaft vermittelt immer wieder die inhaltliche Wertlosigkeit bei gleichzeitiger radikaler Monetarisierung von Vaterschaft. Das sollten wir nicht nachmachen. Im Leben von Kindern sind Väter nicht nur wichtig, sondern unentbehrlich.

Volle Zustimmung!
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#12
UnwissenderMann, nachdem Du Dich auf diesem Forum rumgetrieben hast und schon voll in die finanziellen Sorgen schaust, dann willst Du immer noch ein Kind mit Deiner Freundin haben???
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