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Essensgeld vom Kindesunterhalt abziehen
#1
Hallo zusammen,

ich bin seit 2,5 Jahren getrennt und zahle den MIndesunterhalt für drei Kinder, ca. 1000 Euro.

Ursprünglich hatten wir den Umgang so geregelt: Die Kinder sind jeden Mittwoch von 15.30 bis 19 Uhr bei mir und jedes zweite Wochenende von Fr 17 Uhr bis Sonntag 18 Uhr.
    
Da der Mutter meiner Kinder das zu wenig war und ich selber gerne Zeit mit meinen Kindern verbringe, haben wir uns testweise darauf verständigt, dass die Kinder von Mi auf Do und jedes zweite Wochenende auch von So auf Mo bei mir schlafen. Pro Monat kommen somit 6 Übernachtungen hinzu.

Meine Lebenshaltungskosten sind so hoch, dass mir am Ende des Monats kein Geld für Rücklagen bleibt, zum Beispiel für Urlaub. Also habe ich meine Exfrau aufgefordert, mir monatlich 40 Euro Essensgeld zu überweisen. Andernfalls müssten wir zurück zur ursprünglichen Regelung, also 6 Übernachtungen (und damit sind ja auch Mahlzeiten verbunden) weniger pro Monat.
    
Meine Exfrau reagiert auf diese Forderung nicht. Ich habe daher jetzt vor, meine monatliche Unterhaltszahlung eigenmächtig um 40 Euro zu kürzen. Dass das rechtlich problematisch ist, ist mir bewusst. Aber mein Kalkül ist, dass sie das hinnehmen wird, weil sie ansonsten weniger Zeit für sich hat.
    
Was sagt ihr dazu?
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#2
Schwierige Situation, wenn ich das richtig verstehe, liegt noch eine Basis von Kommunikation in der Luft.
Da kann man nur auf Gefühle plädieren und es so zu erklären, dass es nur für die Kinder sei, ansonsten ist sie schon unterwegs zum Anwalt.
Keine Antwort bedeutet Nachricht vom Anwalt.
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#3
Moin, ist der Unterhalt tituliert? Wenn ja könntest du ohne weitere Ankündigung mit dem GV konfrontiert werden. Ist er nicht tituliert wird dein Handeln wahrscheinlich eine Aufforderung zur Titulierung nach sich ziehen. Fände ICH persönlich beides nicht erstrebenswert aber das musst du für dich entscheiden.

 V.
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#4
Rechnet man die halben Ferien dazu, bist du auf 40% Betreuung. Das ist die Strategie der Kassiererinnen und Rechtspflege seit ein paar Jahren - gerade so unter dem Wechselmodell bleiben, aber vollen Unterhalt plus volles Kindergeld kassieren. Möglich gemacht hat diesen irren Schwachsinn der BGH.

Eine Bitte nach Essensgeld hättest du nur äussern sollen, wenn ihr ein gutes Elternverhältnis habt und auch bisher beim Geld Konsens bestand. Denn es gibt keinerlei rechtliche Grundlage für ein "Essensgeld". Deine Frage hat als gar keine rechtliche Berechtigung und kommt bei der Mutter als "der will was, was ihm gar nicht zusteht" an. Ausser eben, ihr versteht euch gut habe auch die gegenseitigen Bedürfnisse noch nicht aus dem BLick verloren.

Unterlasse also weitere Nachfragen. Aber vielleicht sind andere Dinge am Unterhalt zu ändern. Vielleicht ist der Schritt zum echten Wechselmodell mögich, das hätte auch deutliche Konsequenzen für den Unterhalt. Vielleicht kommt eine weitere Abstufung der Tabelleneinordnung in Frage. Vielleicht kannst du aufstocken. Vielleicht ist bei der bisherigen Unterhaltsberechnung noch etwas zu deinem Vorteil übersehen worden. Vielleicht, vielleicht. Aber Essensgeld geht nicht.
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#5
Danke für die Rückmeldungen. Dass das alles rechtlich sehr heikel ist, ist mir bewusst. Das Kalkül ist: Sie will, dass ich die Kinder mit den genannten Übernachtungen übernehme. Dazu bin ich aber nicht verpflichtet, und es übersteigt meine finanziellen Möglichkeiten. Wenn sie mir da nicht mit dem Essensgeld entgegenkommt, würde ich tatsächlich die Anzahl der Übernachtungen reduzieren.

Kann man nicht davon ausgehen, dass sie mein Vorgehen faktisch akzeptiert, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch dagegen erhebt? Im Arbeitsrecht gibt es für so etwas betriebliche Übung.

Ich könnte mir vorstellen, ihr das so zu vermitteln: Wenn du die 40 Euro Essensgeld nicht zahlen möchtest, hol die Kinder bitte um 18 Uhr ab. Wenn sie sie nicht abholt, würde ich das als Einverständnis deuten.
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#6
Nein, davon kannst du nicht ausgehen. Die ist ja nicht verpflichtet zu antworten.
V.
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#7
Nein, deine Essensgeldforderung wird weder gültig noch durchsetzbar, wenn sie nicht reagiert. Eine Umgangsregelung hat mit Unterhalt oder sonstigen Zahlungen auch nichts zu tun. Das ist getrennt zu betrachten.

Bei einem tragbaren Elternverhältnis wäre im Vorfeld vielleicht noch was zu machen gewesen.
Mutti:" Könntest du die Kinder auch Mittwoch-Donnerstag bei dir übernachten lassen? Ich bin Donnerstag früh immer so fertig nach meinen Mittwochabendterminen bei Dr. Maximus Phallus. Und am Montag früh auch, du bringst sie direkt in die Schule?"
Papi: "Ja, könnte ich versuchen. Aber mein Auto ist kaputt und ich kann dann etwas weniger arbeiten, weil ich später zur Arbeit kann. Bin schon jetzt sehr knapp mit dem Geld. Ich helfe dir gerne, aber könnten wird dann bei Unterhalt etwas vereinbaren? Nur 5% weniger würden mir schon viel helfen."

Also Konsens herstellen, solange sie noch etwas will und damit Verhandlungsmasse da ist.
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#8
@LuckyLuke
Mit Essensgeld kannst Du wirklich nicht kommen. Deine Überlegung, einfach um 40 Euro zu kürzen kann ich nachvollziehen und es könnte klappen, jedoch steht das Risiko, welches Du damit eingehst in keinem Verhältnis dazu. Die Situation, in Du jetzt kommst ist natürlich blöd. Die KM will Dir mehr Umgang einräumen, und weiß vielleicht genau, dass Du Dir das nicht leisten kannst. Damit kann sie dann später, wenn nötig, behaupten, dass Du dich nicht um die genug Kinder gekümmert hast obwohl Angebote da waren. Ich rate Dir, wie es p___ vorschlägt, auf ein Wechselmodell zu zielen, dann werden die Karten um das Geld auch neu gemischt.

@p__
Schöner Humor mit dem Herrn Dr. Smile
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#9
entweder Antrag auf Wechselmodell stellen und durchsetzen, wenn es nicht klappt,
dann Standardbetreuung Sa 12-So 18Uhr jedes zweite WE und halbe Ferien(oder Ferien ganz auslassen) gerichtlich festsetzen.
Dann wünsche ich deiner EX VIEL SPASS mit ihrem Besitz
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#10
Danke für eure Rückmeldungen. Habe am Wochenende mit der Mutter meiner Kinder telefoniert und nochmal deutlich gemacht, dass ich die zusätzliche Betreuung nur weiter übernehmen kann, wenn sie mir monatlich 40 Euro "Essensgeld" überweist. Sie hat zähneknirschend zugestimmt, weil sie die Zeit für sich braucht. Insofern hat sich das ja gut für mich aufgelöst...
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#11
Ja dann mal Glückwunsch.
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#12
Gut aufgelöst hätte es sich, wenn ein Konsens am Ende steht. So hat sie das Gefühl, du hättest sie mit Unrecht erpresst und wird die nächste Gelegenheit nutzen, es dir heimzuzahlen. Rechne mal mit einer überpünktlichen und übergenauen Überprüfung deiner Unterhaltszahlungen.
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#13
(27-04-2020, 10:13)p__ schrieb: Gut aufgelöst hätte es sich, wenn ein Konsens am Ende steht. So hat sie das Gefühl, du hättest sie mit Unrecht erpresst und wird die nächste Gelegenheit nutzen, es dir heimzuzahlen. Rechne mal mit einer überpünktlichen und übergenauen Überprüfung deiner Unterhaltszahlungen.

Ich glaube, anders hätte sie sich überhaupt nicht dazu bringen lassen, sich überhaupt dazu zu äußern.

Vor einer Überprüfung habe ich keine Angst. Ich glaube, ich zahle, was ich zahlen muss. Wenn eine Überprüfung zu dem Ergebnis kommt, dass ich zu wenig gezahlt habe, dann zahle ich mehr. Mir geht es nicht darum, mich vor etwas zu drücken, sondern um einen fairen Ausgleich, wenn ich meine Unterstützung über das bisherige und rechtlich nicht zu beanstandende Maß hinaus anbiete.

Offenbar ist es schwierig, diesen Zusammenhang so zu vermitteln, dass es nicht als Erpressung rüberkommt. Aber ich bin mir mir da im Reinen.
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#14
Das Problem ist das zugrundeliegende idiotische Unterhaltsrecht. Die Ex wird überall gesagt bekommen, dass sie im Recht ist und sie ist es tatsächlich auch gemäss den Regeln dieses "Rechts": Sowas wie Essensgeld gibt es nicht in dieser Situation.

Also wird sie sich ungerecht behandelt fühlen. Du hast mit Erpressung eine unrechtmässig Situation hergestellt, so wird es sich festfressen bei ihr. Das ist natürlich nicht so und gerecht wäre es, deinen Betreuungsanteil viel stärker im Unterhalt zu berücksichtigen, aber das ist eben nicht die Rechtsgrundlage.

Eine bessere emotionale Grundlage für eine Änderung wäre die Ausnutzung einer Kann-Bestimmung gewesen. So kann zum Beispiel bei mehr Betreuungsleistung eine Abstufung in der Düsseldorfer Tabelle stattfinden. Das wäre gradlinig und rechtens, hätte vielleicht sogar vor Gericht Bestand und liesse sich dauerhaft verteidigen. Das Essensgeld kann sie auch jederzeit wieder kippen.

Zitat:Mir geht es nicht darum, mich vor etwas zu drücken

Schade, "sich drücken" ist eine sehr ehrenvolle und lobenswerte Handlung angesichts des deutschen Unterhaltsrechts :-)
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