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Errechnung des fiktiven Einkommens ohne „Einlassung“)
#1
Hallo Gemeinde,
meine Geschichte ist sehr lang und füllt mein Buch, welches fertig gestellt ist und ich in Kürze veröffentliche.
Kurz ein paar Eckdaten:
Im letzten Jahr wurde ich nun endlich nach etlichen Jahren (ohne DNA-Gutachten) zum rechtlichen Vater ernannt.
Laut Beschluss war es der Richterin egal, dass das Kind durch mein geraubtes Erbgut mit einer Unterschrift des damaligen Ehemanns der Mutti in einer Kinderwunschklinik durch eine IVF (Invitro Fertilisation) ohne mein Wissen, ohne meinen Willen und ohne meine Einverständnisserklärung gezeugt wurde.
Auch die Vorlage der Patientenunterlagen der Wunschmutter mit eindeutigen Beweisen meiner Behauptungen halfen beim Familiengericht nicht.

Eine Strafanzeige durch einen Anwalt für Strafrecht half nicht. Die Staatsanwaltschaft
interessierte das nicht.

Ein Vorgehen gegen die Ärzte der Kinderwunschklinik half ebenso wenig.
Das Gegenteil traf ein : Ich wurde hier zum Straftäter auserkoren, weil ich „sensible Patientenunterlagen“ unter falschem Namen angefordert hatte. Dafür bekam ich dann auch einen Strafbefehl....

Mittlerweile hat sich das Jugendamt an mich gewandt, (sehr) vermutlich wegen der Auskunft meiner Vermögensverhältnisse und
Arbeitsverhältnisse.
Das Schreiben ging ungeöffnet zurück an den Empfänger.
Im übrigen ist der Beschluss zur Vaterschaftsfeststellung ebenso wenig rechtskräftig zugestellt....

Der weitere Ablauf wird wohl so sein:

Das JA wird sich die nötigen Informationen der finanziellen Verhältnisse selbstständig einholen: Deutsche Rentenversicherung, Finanzamt, Bundeszentralamt für Steuern, Agentur für Arbeit, Jobcenter, Krankenkasse, Arbeitgeber, Kraftfahrtbundesamt, u. a.) Einen Arbeitgeber gibt es nicht....
Leider wird das JA (Mutti) dann feststellen, dass die letzten 6 Jahre 0€ erwirtschaftet wurden, später auch nicht viel mehr. Jetzt wäre für mich die Frage :

In welcher Höhe (wenn überhaupt) könnte ein Richter mich fiktiv berechnen? Wird er sich das Gehalt meines Berufszweiges herauskramen und danach entscheiden, alles ohne meine Einlassung?
Hat hier evtl. Jemand Erfahrungen zum resultierenden Enkelunterhalt?

Im übrigen wurden insgesamt 5 Kinder von meinem Erbgut gezeugt. Ich kenne nicht ein einziges der Kinder.
Sie hat insgesamt 10 Kinder (und ALLE sind per IVF gezeugt worden,die Wunschmutter kann auf natürliche Weise keine Kinder bekommen!!)
Die Wunschmutter ist Leukämiekrank und benötigt Stammzellen und natürlich jede Menge Kohle....

Ich wäre sehr dankbar, wenn es keine Kommentare gibt wie : „kann ja garnicht sein“ oder „das gibts ja garnicht“

Wenn’s eben geht hilfreiche Infos. Die vielen Jahre mit dieser Sache haben meiner Familie und mir stark zugesetzt. Danke vorab.

Beste Grüße
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#2
Eine völlig verworrene Vorgeschichte. Ebenso unklar ist, ob du nun wirklich rechtlicher Vater bist. Ich sage nicht "das gibts ja gar nicht", sondern: Es bleibt unklar.

Zitat:In welcher Höhe (wenn überhaupt) könnte ein Richter mich fiktiv berechnen? Wird er sich das Gehalt meines Berufszweiges herauskramen und danach entscheiden, alles ohne meine Einlassung?
Hat hier evtl. Jemand Erfahrungen zum resultierenden Enkelunterhalt?

Der Mindestunterhalt kommt sowieso immer raus. Oder eben mehr. Ob du dich äusserst oder nicht, spielt keine Rolle, wenn du nicht kommst oder ohne Anwalt kommst, gibts ein Versäumnisurteil. Darin wird beschlossen, was die Gegenseite beantragt hat. Ermittlungen und Schätzungen deines Einkommens erübrigen sich damit.

Aber nun machst du plötzlich einen Sprung zum Enkelunterhalt? Da gibts kein fiktives Einkommen. Und auch der andere Familienzweig ist ebenso pflichtig. In der Regel geht der Unterhalt nicht über den Mindestunterhalt hinaus.
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#3
....ok danke für die Info. Das ich zum rechtlichen Vater ernannt wurde hatte ich gleich zu Anfang geschrieben: „Im letzten Jahr wurde ich nun endlich nach etlichen Jahren (ohne DNA-Gutachten) zum rechtlichen Vater ernannt.“
Hatte eben zum Enkelunterhalt gelesen, dass dies auch dem Einkommen des „Enkelvater“ angepasst wird....
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#4
Ja, da steht aber "ernannt". Das klingt ironisch und rechtlich unklar. Nochmal ganz klar: Bist du hier und jetzt Vater gemäss § 1592 BGB für ein Kind, für das jetzt Kindesunterhalt von dir verlangt wird?

Es gibt ja noch andere Väterkategorieren unterschiedlicher Rechtsstufen. Der deutsche Recht kennt Väter erster bis fünfter Klasse.

Zitat:Hatte eben zum Enkelunterhalt gelesen, dass dies auch dem Einkommen des „Enkalvater“ angepasst wird....

Ich versteh den Satz nicht. Wer ist Grossvater und warum spielt sein Einkommen eine Rolle?
Versuche, die Kontexte der Sachverhalte nicht wegzulassen. Dir mag das alles ganz logisch und einfach erscheinen, aber wir lesen immer nur freistehende Sätze ohne Gründe und Wirkung.
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#5
....ja ich bin der rechtliche Vater Nach § 1592 abs.3 : ich muss zahlen!
Es geht darum,dass man vom Opa (gesetzt den Fall wenn er wesentlich mehr Einkommen hat),
auch wesentlich mehr verlangen kann als vom Vater.
Das man vom Opa nur den Mindestunterhalt verlangen
kann dachte ich auch immer, bis ich das las:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...&linked=pm
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#6
Die Ersatzhaftung der Großeltern auf Kindesunterhalt ist ein ganz eigenes Thema. Ich rate mal so ins Blaue hinein, dass du befürchtest, dass deine Eltern für Kindesunterhalt herangezogen werden. Das ist an eine Reihe von Bedingungen geknüpft und nicht so einfach. Zunächst mal werden sie dir hinterhersteigen. Nach dem Versäumnisurteil gegen dich kommt die Pfändung. Du wirst gepfändet. Aufgrund einiger Verträge innerhalb Europa (egal ob EU oder nicht) kein Problem und ausserhalb Europas je nach Land. Rechne nicht einer Passverlängerung bei Kindesunterhaltsschulden.
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#7
....das ist einer meiner Befürchtungen. Was die Sache mit dem Pass angeht,dem habe ich vorgesorgt,
habe frische 10 Jahre......
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#8
Dein Zeithorizont liegt bei mindestens 20 Jahren. Kindesunterhalt verjährt auch nicht mindestens 21 Jahre lang ab Geburt. Wirst du gepfändet oder entgehst Pfändung durch Flucht, ändert sich dein Leben dauerhaft und gründlich.
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#9
Ich denke mal, wenn man so quasi "über Nacht" zum Unterhaltspflichtigen für fünf oder mehr Kinder wird, dann ändert das das Leben dauerhaft und gründlich. Da muss man noch nicht mal die Flucht ergreifen......
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#10
.....mein Leben hatte sich schon vor mehr als 5 Jahre. geändert. Man hat mich übrigens nach § 1600d
zum Vater ernannt....
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#11
.....was ich mich jetzt frage ist, was das JA nun mit den restlichen Wunsch-Kindern macht.Es handelt sich schließlich um eheliche Kinder.Der Wunschvater und Ex-Ehemann der Mutti (Wunschmutter)hat sich aus seiner Vaterschaft gestohlen,indem er die Vaterschaft(en) erfolgreich angefochten hat,mit Muttis Hilfe natürlich, und schlussendlich auch das Verschweigen, das alle Kinder in einer Kinderwunschklinik gezeugt wurden, sprich alle Kinder wurden als natürlich „verkauft“. ..Normalerweise müsste Wunschmutti doch mit jedem einzelnen gegen mich vorgehen..? Da ich mir eine paranoide Denkweise angeeignet habe, dachte ich mir schon das man mich gleich im Anschluss als Vater für die restlichen Kinder ernennen wird.... was Mutti dem JA erzählt woher die restlichen Kinder herkommen weiß ich natürlich nicht....
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#12
Code:
In welcher Höhe (wenn überhaupt) könnte ein Richter mich fiktiv berechnen?

Die Richterin hat sich gar nicht bemüht meinen Arbeitgeber zu terrorisieren.(wozu?)

Nach dem sie keine Unterlagen von mir bekommen hat, hat sie mich zo 100% für alle vier Kinder verurteilt.
So wird es sicherlich auch bei dir der Fall sein
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#13
Bei mir ist es so, dass ich offiziell keine Kenntnis von den 4 weiteren Kindern habe.
Ich war weder mit der Wunschmutter verheiratet noch habe ich mit ihr zusammengelebt....
Plan ist es wohl mich zunächst für ein Kind festzusetzen um dann den Rest „nachzuschieben“....
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