02-04-2020, 10:26
Wenn sie dir eine bewußt und vorsätzlich falsche Auskunft nach dem Datenschutzgesetz geben, zeigst du die Mitarbeiter des Jugendamts an forderst von da ab monatlich aktualisierte Auskunft. Jeder Schriftwechsel in Kopie an den Landes-Datenschutzbeauftragten.
Und immer schön den Hinweis in alle Schreiben mit hinein, dass im Falle des unrechtmässigen Gebrauchs oder der unrechtmässigen Weitergabe deiner Daten Schadensersatzforderungen vorbehalten bleiben.
Und immer schön den Hinweis in alle Schreiben mit hinein, dass im Falle des unrechtmässigen Gebrauchs oder der unrechtmässigen Weitergabe deiner Daten Schadensersatzforderungen vorbehalten bleiben.
Bibel, Jesus Sirach 8.1