02-03-2020, 13:42
Ah! Also Titel beschränkt auf 18. Noch besser. Dann hat man sich die Abänderungsklage gespart und kann Töchterchen kommen lassen.
Enterben bedeutet - sofern noch nicht bekannt - dass dann noch der hälftige Pflichtteil zusteht. Dieser allerdings dann in Cash. Also aufpassen und dafür Sorge tragen, dass der entsprechende Teil, der dann noch anfällt, zahlbar ist und nicht das Haus in Notlage gerät, weil man den hälftigen Pflichtteil leisten muss.
Allerdings musst Du darauf nicht aufmerksam machen. Der hälftige Pflichtteil ist vom Erbberechtigten zu fordern. Aber auch hier kann man einiges finden.
Enterben bedeutet - sofern noch nicht bekannt - dass dann noch der hälftige Pflichtteil zusteht. Dieser allerdings dann in Cash. Also aufpassen und dafür Sorge tragen, dass der entsprechende Teil, der dann noch anfällt, zahlbar ist und nicht das Haus in Notlage gerät, weil man den hälftigen Pflichtteil leisten muss.
Allerdings musst Du darauf nicht aufmerksam machen. Der hälftige Pflichtteil ist vom Erbberechtigten zu fordern. Aber auch hier kann man einiges finden.