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Meine Geschichte, Eure Meinung
#9
(26-02-2020, 21:29)p__ schrieb:
(26-02-2020, 19:13)free20 schrieb: Gibt es überhaupt eine Möglichkeit, dass falls das WM abgeschmettert wird, den Lebensmittelpunkt unseres Kindes bei mir einzurichten?

Ich wills mal so sagen: Deine Chancen dafür sind überdurchschnittlich für einen Vater in deiner Situation. Das grosse "aber" ahnst du jedoch sicher bereits: Wenn Väter dafür 10% Chance haben, dann hast du vielleicht 20%. Doppelt so viel, aber....

Meiner Ansicht nach solltest du in deiner speziellen Situation den Weg beschreiten "wenn die Mutter das Wechselmodell nicht will, dann eben das Residenzmodell mit Wohnsitz des Kindes bei mir, hilfsweise Beibehaltung des Wechselmodells" und nicht "wenn die Mutter das Wechselmodell nicht will, will ich es weiterhin, hilfsweise das Kind bei mir".

Ich vermute, die Mutter wird nie mit dem Wechselmodell klarkommen, sondern immer dagegen wühlen. Wenn das Kind früher oder später manipulierbar ist, wird sie es so oder so zu sich ziehen. Eine Beibehaltung des Wechselmodells wäre also in Wirklichkeit das Residenzmodell bei der Mutter - nur mit ein bisschen Verzögerung.

Du hast eine Reihe von Argumenten, die deine Chancen erhöhen, dass das Kind bei dir lebt, ich sortiere die Liste nach Relevanz:

- Kontinuität der Bezugsperson und der Wohnorts. Du wohnst in der Ehewohnung, du hast das Kind bereits weitgehend allein betreut. Ein Wechsel zur Mutter würde einen stärkeren Bruch für das Kind bedeuten wie der Verbleib, es würde mehr verloren gehen, das Kindeswohl wäre stärker im Minus. Sollte das Kind auch noch den Kindergarten wechseln müssen, wenn es zur Mutter zieht: Noch ein Minuspunkt für den Wechsel zur Mutter.

- Höhere Flexibilität und Erziehungseignung durch dich. Mehr soziale Konktakte durch dich (als Auslandsbraut dürfte sie die weniger haben), Sprachkenntnisse 100%, beruflich weniger Zeitzwänge durch Teilzeitarbeit, du bist kein Verwahrvater, sondern der am Besten geeignete Elternteil fürs aufwachsen des Kindes.

- Bei dir kein Risiko, das Kind in ein anderes Land zu zwingen, deine Offenheit für eine weitgehende Umgangsregelung, dein Wohnort ist sicher und nicht von einem unsicheren Mietvertrag abhängig (mehr Stabilität!). Vielleicht kannst du auch finanziell etwas machen, wenn das Kind bei dir wohnt übernimmst du trotzdem den Grossteil des Barunterhalts.

Damit würde ich in ein Gerichtsverfahren gehen, wenn die Mutter diesen Weg beschreitet oder wenn sie eigenmächtig das Wechselmodell beendet. In diesem Fall solltest du binnen weniger (!) Tage deinen Antrag am Gericht haben.

Ein negativ eingestelltes Jugendamt ist zwar ein Minus, aber weniger wichtig wie es jetzt den Eindruck auf dich macht. Die machen eine Stellungnahme vor Gericht, werden aber von vielen Richtern nicht so furchtbar wichtig genommen. Es sind ja auch in der grossen Mehrheit unqualifizierte Idioten, die mit Küchentischphilsophien ihr TVÖD E4 absitzen.

Die Argumente sollten jedoch nicht beim JA gebracht werden oder?
Ich habe mich da zurückgehalten, da ich die KM nicht schlecht machen wollte. 
Die KM hat natürlich über mich hergezogen und sich als Opfer dargestellt.
Wurde nicht einmal unterbrochen und auf meine Gegenfragen (Klärungsfragen) meinte die JA-MA, dass sie sich nicht rechtfertigen sollte. 

Behauptet wurde auch, dass vor der Trennung mir das Kind egal war, als ich Nachfragte, wie ich dann die Eingewöhnung machen und alleine in den Urlaub mit einem dem Kind fahren konnte, kam von der JA-MA nur, dass es alles keine Argumente sind. Schon interessant wie vorgegangen wird. Besonders zum Schluss der Satz der JA-MA: "Ich bin auch Mutter von 3 Kindern und verstehe die KM."

Unglaublich!

(26-02-2020, 23:50)Zahlesel_RUS schrieb: Bis ein gerichtliches Verfahren angeordnet ist kann JA nichts machen.
Beim Verfahren selbst wird es noch einen Verfahrensbeistand fürs Kind geben.
Eine Regelung kann nicht eigenseitig gebrochen werden, dann hole das Kind immer zu dir und gib es Mutter nur am WE!

Sie kann vieles versuchen, aber es wird nicht einfach besonders ABR zu bekommen.
Das Kind ist am besten bei dir aufgehoben und wenn sie kein WM will, dann wird sie zur Wochenendmutter.

Das JA hat bereits einen neuen Termin in 6 Woche gegeben. Vorher Elternberatung.
Kann Sie vorher den Antrag für das alleinige ABR einreichen oder ist es für Sie besser alles was geht in Anspruch zu nehmen, um sich in bessere Licht zu rücken?

Aktuell läuft ja alles wie ich es mir wünsche, daher würde ich schon gerne auf Zeit spielen wollen und weiter vorbauen.
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