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Meine Geschichte, Eure Meinung
#1
Hallo in die Runde,

sehr gerne würde ich euch meine Situation schildern, um vielleicht zielführende Anregungen zu erhalten.

Wir befinden uns im Trennungsjahr und die räumliche Trennung erfolgte Ende 19.
Ab diesem Zeitpunkt wird auch das Wechselmodell praktiziert. Bisher ohne Probleme.

Seit ein paar Woche scheint dieses Modell die KM zu stören, denn sie glaubt, dass ein fester Lebensmittelpunkt das Beste für unser Kind wäre.
Selbstverständlich gibt es für die KM nur eine Variante und zwar, dass der Lebensmittelpunkt nur bei Ihr sein kann.

Ich habe mein Veto eingelegt und ihr zahlreiche Argumente genannt, die für das WM für unser Kind sprechen.
Auch vor der Trennung haben wir uns beide um unser Kind gekümmert. Es gab bestimmte Rituale an welche sich unser Kind gewöhnt hat.

Nach der Trennung (06/19) nahm die KM eine Vollzeitbeschäftigung auf und ich betreute unser Kind praktisch alleine.
Hinzu die Eingewöhnung in der KITA, Elternabende, Arztbesuche, das Bringen und Abholen von der KITA.

Die Km ging zum JA und bat um ein gemeinsames Gespräch, welches bereits gestern statt fand.

In diesem Gespräch habe ich dann schlüssig meinen Standpunkt geschildert.
Jedoch ist es kein Geheimnis, dass in Deutschland das Wechselmodell nicht der Norm entspricht und so dürfte ich von der JA-MA erfahren, dass das JA generell gegen das WM für ein Kind in diesem Alter (3 Jahre) sind und daher die KM Recht hat. 

Des Weiteren war eine gewisse Befangenheit der JA-MA nicht zu übersehen.
Getreu dem Motto: "Was nicht passt, wird passend gemacht."

Es wurde Seitens der JA-MA auch versucht an Ort und stelle eine Vereinbarung zu treffen.
Natürlich auch mit der Frage: "Was spricht eigentlich dagegen, dass das Kind bei der KM lebt?"

Ich würde gerne weiterhin das WM praktizieren, da ich überzeugt bin, dass unser Kind bei diesem Modell die beste Entwicklung hat und es ihm sehr gut geht.
Die Vereinbarung war erstmal vom Tisch, nachdem ich um Bedenkzeit bat und die JA-MA leitete uns erstmal zur Elternberatung weiter.

Nun zu meinen Fragen:

- Ich nehme an, dass ich das WM im Falle eines Gerichtsstreites nicht durchbekomme. Oder wie sehr ihr das?

Anzumerken ist, dass das Kind zwei Staatsbürgerschaften hat und die KM mir bereits gedroht hat, dass sie unser Kind aus dem Land bringt.
Kurz nach der Trennung hat Sie das bereits für paar Monate gemacht. Ich habe allerdings nichts unternommen, da ich es gütlich klären wollte.
Laut der KM hält sie hier nichts und daher ich mir schon etwas Sorgen darüber. Zumal ich als Ausländer dort keine Möglichkeiten habe.

Daher sehe ich dem Residenzmodell bei der KM eher skeptisch entgegen, da ich gelesen habe, dass Sie so einfacher das ABR bekommen könnte.
Stimmt das oder liege ich hier falsch?

Von einem Residenzmodell beim KV hält sie nichts und resigniert völlig.

Vielleicht noch wichtige Angaben:

KM, vollzeitbeschäftigt, lebt in einer Wohnung mit einem unsicheren Mietvertrag
Ich arbeite 15 Stunden in der Woche, lebe in der Ehewohnung, unser Kind ist hier gemeldet

Gibt es überhaupt eine Möglichkeit, dass falls das WM abgeschmettert wird, den Lebensmittelpunkt unseres Kindes bei mir einzurichten?
Oder ist dieser Gedanke bei der aktuellen Rechtslage utopisch? Auch habe ich strategisch gedacht und würde der KM eine 40/60 Regelung anbieten wollen.
Damit würde ich mein Entgegenkommen signalisieren und würde so keinen Rechtsstreit provozieren und verliere das ABR nicht.

Im Falle eines Umzuges müsste die KM den Umzug begründen. Dies wäre meiner Meinung nach viel schwieriger, als die Begründung des Residenzmodelles bei der KM. Über konstruktive Meinung oder Einschätzung der Situation, würde ich mich freuen. Ein RA habe ich bereits, jedoch dauert der Termin etwas.
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#2
Moin free20.

Das klingt nicht gut. In unserem Land setzen Jugendämter, Beratungsstellen und Familiengerichte fast ausnahmslos den Willen der Mutter um, regelmäßig auch unter Gefährdung des Kindeswohls. Dennoch bist Du im Vergleich zu anderen in einer günstigen Ausgangslage, wenn Du gegen dein Exemplar von KM SOFORT mit einem guten Rechtsbeistand und mit harten Bandagen kämpfst. Viel zu oft gehen Väter solche Auseinandersetzungen anfangs mit weicher Hand an, weil sie (im Interesse des Kindes) die Kooperation aufrecht erhalten wollen; und viel zu spät wird erkannt, dass diese Kooperationsbereitschaft GNADENLOS von allen Beteiligten ausgenutzt wird, um die KM mit Privilegien und Unterhalt zu alimentieren. 

Die KM ist bereits den Weg zum JA gegangen, d.h. sie ist schon bestens beraten und kann fest mit der Unterstützung aller Beteiligten rechnen. Deine Ansichten und Vorstellungen vom Kindeswohl spielen bei diesen hochkompetenten Pädagoginnen absolut keine Rolle. Die Gerichte sind auch nicht da, um "das Beste fürs Kind" durchzusetzen.

Zusätzlich hat die KM bereits mit Kindesentführung gedroht; da würde ich sofort die Samthandschuhe ausziehen - sonst kriegst Du sie niemals wieder auf Kurs. Es gibt hier nur noch eine Sprache, wenn Du das schlimmste verhindern willst: 

"Liebe Ex, wenn Du nicht sofort wieder vernünftig wirst und zum Kindeswohl zurückfindest, verlierst Du das Kind." 

Diese Message durchzubekommen ist dein Ziel. Und das ist schon für die weniger Zaghaften unter uns schwer bis unmöglich... Sei dir sicher, es gibt keinen vernünftigen Grund, warum ein dreijähriges Kind bei seiner Mutter besser aufgehoben sein sollte als bei seinem Vater. Das Geschlecht ist höchstens ein Kriterium für Gebär- und Stillfähigkeit, aber kein Indiz für Erziehungseignung. Das muss langsam mal in die Köpfe rein...

Du sagst, ihr betreut euer Kind im paritätischen Wechselmodell. Fließt zwischen euch bereits Geld in Form von "Unterhalt" oder Ausgleichszahlungen? Oder war dies in der Vergangenheit der Fall?


VM Cool
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#3
(26-02-2020, 20:28)Vater Morgana schrieb: Moin free20.

Das klingt nicht gut. In unserem Land setzen Jugendämter, Beratungsstellen und Familiengerichte fast ausnahmslos den Willen der Mutter um, regelmäßig auch unter Gefährdung des Kindeswohls. Dennoch bist Du im Vergleich zu anderen in einer günstigen Ausgangslage, wenn Du gegen dein Exemplar von KM SOFORT mit einem guten Rechtsbeistand und mit harten Bandagen kämpfst. Viel zu oft gehen Väter solche Auseinandersetzungen anfangs mit weicher Hand an, weil sie (im Interesse des Kindes) die Kooperation aufrecht erhalten wollen; und viel zu spät wird erkannt, dass diese Kooperationsbereitschaft GNADENLOS von allen Beteiligten ausgenutzt wird, um die KM mit Privilegien und Unterhalt zu alimentieren. 

Die KM ist bereits den Weg zum JA gegangen, d.h. sie ist schon bestens beraten und kann fest mit der Unterstützung aller Beteiligten rechnen. Deine Ansichten und Vorstellungen vom Kindeswohl spielen bei diesen hochkompetenten Pädagoginnen absolut keine Rolle. Die Gerichte sind auch nicht da, um "das Beste fürs Kind" durchzusetzen.

Zusätzlich hat die KM bereits mit Kindesentführung gedroht; da würde ich sofort die Samthandschuhe ausziehen - sonst kriegst Du sie niemals wieder auf Kurs. Es gibt hier nur noch eine Sprache, wenn Du das schlimmste verhindern willst: 

"Liebe Ex, wenn Du nicht sofort wieder vernünftig wirst und zum Kindeswohl zurückfindest, verlierst Du das Kind." 

Diese Message durchzubekommen ist dein Ziel. Und das ist schon für die weniger Zaghaften unter uns schwer bis unmöglich... Sei dir sicher, es gibt keinen vernünftigen Grund, warum ein dreijähriges Kind bei seiner Mutter besser aufgehoben sein sollte als bei seinem Vater. Das Geschlecht ist höchstens ein Kriterium für Gebär- und Stillfähigkeit, aber kein Indiz für Erziehungseignung. Das muss langsam mal in die Köpfe rein...

Du sagst, ihr betreut euer Kind im paritätischen Wechselmodell. Fließt zwischen euch bereits Geld in Form von "Unterhalt" oder Ausgleichszahlungen? Oder war dies in der Vergangenheit der Fall?


VM Cool

Hallo VM, vielen Dank für deine ausführliche Nachricht.
Sie bekommt keine Zahlungen von mir. Wir haben uns auch bis vor Kurzem gut verstanden, aber seit einigen Wochen ist es angespannt. Zu der Zeit hat sich auch finanzielle Hilfe abgelehnt. Ist auch nach der Trennung arbeiten. Einen Anwalt hat Sie, der regelt aber nur die Scheidung, laut seinem Schreiben.

Leider habe ich keinen Nachweis was das Ausland angeht und solange nur die Möglichkeiten bestehen, macht keiner was und die Vermutung ist wenig Wert. Beim letzten Mal habe ich nichts unternommen, Sie ist dann zurück, da Sie keine Angst vor Strafe haben musste.

Ich habe einige Sachwn hier gelesen und gesehen, wie schnell Väter das ABR verlieren, da es um den Lebensmittelpunkt geht. Ab dann sind ja die Schleusen offen und die KM kann schalten und walten.

Daher vielleicht die 40/60 Regelung anstreben, damit der JA-MA meine Entgegenkommen signalisieren und wenn die KM es ableht und den Umgang drücken würde, so hätte ich was in der Hand vor Gericht und könnte argumentieren.

Vielleicht hat es ja jemand schon mal versucht?
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#4
(26-02-2020, 19:13)free20 schrieb: Gibt es überhaupt eine Möglichkeit, dass falls das WM abgeschmettert wird, den Lebensmittelpunkt unseres Kindes bei mir einzurichten?

Ich wills mal so sagen: Deine Chancen dafür sind überdurchschnittlich für einen Vater in deiner Situation. Das grosse "aber" ahnst du jedoch sicher bereits: Wenn Väter dafür 10% Chance haben, dann hast du vielleicht 20%. Doppelt so viel, aber....

Meiner Ansicht nach solltest du in deiner speziellen Situation den Weg beschreiten "wenn die Mutter das Wechselmodell nicht will, dann eben das Residenzmodell mit Wohnsitz des Kindes bei mir, hilfsweise Beibehaltung des Wechselmodells" und nicht "wenn die Mutter das Wechselmodell nicht will, will ich es weiterhin, hilfsweise das Kind bei mir".

Ich vermute, die Mutter wird nie mit dem Wechselmodell klarkommen, sondern immer dagegen wühlen. Wenn das Kind früher oder später manipulierbar ist, wird sie es so oder so zu sich ziehen. Eine Beibehaltung des Wechselmodells wäre also in Wirklichkeit das Residenzmodell bei der Mutter - nur mit ein bisschen Verzögerung.

Du hast eine Reihe von Argumenten, die deine Chancen erhöhen, dass das Kind bei dir lebt, ich sortiere die Liste nach Relevanz:

- Kontinuität der Bezugsperson und der Wohnorts. Du wohnst in der Ehewohnung, du hast das Kind bereits weitgehend allein betreut. Ein Wechsel zur Mutter würde einen stärkeren Bruch für das Kind bedeuten wie der Verbleib, es würde mehr verloren gehen, das Kindeswohl wäre stärker im Minus. Sollte das Kind auch noch den Kindergarten wechseln müssen, wenn es zur Mutter zieht: Noch ein Minuspunkt für den Wechsel zur Mutter.

- Höhere Flexibilität und Erziehungseignung durch dich. Mehr soziale Konktakte durch dich (als Auslandsbraut dürfte sie die weniger haben), Sprachkenntnisse 100%, beruflich weniger Zeitzwänge durch Teilzeitarbeit, du bist kein Verwahrvater, sondern der am Besten geeignete Elternteil fürs aufwachsen des Kindes.

- Bei dir kein Risiko, das Kind in ein anderes Land zu zwingen, deine Offenheit für eine weitgehende Umgangsregelung, dein Wohnort ist sicher und nicht von einem unsicheren Mietvertrag abhängig (mehr Stabilität!). Vielleicht kannst du auch finanziell etwas machen, wenn das Kind bei dir wohnt übernimmst du trotzdem den Grossteil des Barunterhalts.

Damit würde ich in ein Gerichtsverfahren gehen, wenn die Mutter diesen Weg beschreitet oder wenn sie eigenmächtig das Wechselmodell beendet. In diesem Fall solltest du binnen weniger (!) Tage deinen Antrag am Gericht haben.

Ein negativ eingestelltes Jugendamt ist zwar ein Minus, aber weniger wichtig wie es jetzt den Eindruck auf dich macht. Die machen eine Stellungnahme vor Gericht, werden aber von vielen Richtern nicht so furchtbar wichtig genommen. Es sind ja auch in der grossen Mehrheit unqualifizierte Idioten, die mit Küchentischphilsophien ihr TVÖD E4 absitzen.
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#5
Worum geht es denn Deiner Ex in Bezug auf den Lebensmittelpunkt?

1. Meistens geht es den Damen einfach nur um Kohle. Die will halt das Kindergeld + Unterhalt

2. Manchmal wollen die auch den Ex einfach aus dem eigenen Leben raus haben, weil der Stört. Die bringen das Kind dann lieber zu den Großeltern. In diesem Alter sind die Opas/Omas noch richtig vernarrt.

3. Sehr selten wollen die Exen das Kind selbst mehr betreuen. Das ist lediglich das Scheinargument In Wahrheit geht es um 1 oder 2.

Das Kind ist bei Dir gemeldet, also ist der Lebensmittelpunkt bei Dir. Du beanspruchst derzeit lediglich kein Unterhalt. So würde ich rethorisch vorgehen. Das Wechselmodell dürfte lediglich ein Zwischenschritt sein, um dich raus zu kicken. Deine Ex ist in der Richtung ja bereits aktiv.

Es gibt einen OLG Beschluss vom OLG-thüringen, dass der Lebensmittelpunkt einstweilig nicht geändert werden darf, wenn die gerichtliche Hauptsacheentscheidung offen ist. Ich habe darüber den Lebensmittelpunkt 1,5 Jahre lang für mich vereinnahmt. War zwar ein teures Gerichtsverfahren in dieser Zeit, aber die schönsten Jahre des Kindes, war sie bei mir.

Ich würde mich an Deiner Stelle lediglich auf eine Verzichtserklärung für den Unterhalt einlassen. Ändere keinesfalls die Adresse des Kindes.

Ansonsten siehst Du das alles richtig. Du kannst es in die Länge ziehen, am Ende bist Du aber irgendwann entsorgt. Es sei denn Deine Ex duldet Dich. Das wird die aber nur solange die Dich braucht bspw. als Babysitter

Ansonsten sind dauerhafte Regelungen mit Frauen nicht möglich. Ein Mann ein Wort -- eine Frau eine Worthülse. Vergiss also das Entgegenkommen. Die hört bei der 60/40 Regelung nicht auf, sondern wird dauerhaft weiter sägen. Je nach dem wofür die Dich gerade benötigt oder nicht benötigt.

Den Richtern ist es scheiß egal, was Du an Zugeständnissen machst. Die wollen das Thema vom Tisch haben und einer zickenden Mutti, geben die einfach was die haben will.
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#6
Sehr gute Ausgangssituation!
Wenn die Mutter WM nicht will soll sie vor Gericht gehen und bestehende Umgangsregelüng bestreiten! Die kann man in die Länge ziehen. Und dann nach 6-10 Monaten soll das einer verstehen, das dies doch gut funktioniert.
Auf keinem Fall das Kind aus der Wohnung anmelden!!!
Das Kind weiter so betreuen wie zur Zeit. Wenn due Mutter dir einen Kindtag klaut mach dasselbe ohne Angst! Hauptsache sie soll informiert werden.
Nach dem ich meine Kinder ohne Absprache früher vor Mutter abgeholt habe und sie natürlich informiert. Hat sie verstanden, dass ich es immer wieder machen kann Smile
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#7
(26-02-2020, 23:30)Zahlesel_RUS schrieb: Sehr gute Ausgangssituation!
Wenn die Mutter WM nicht will soll sie vor Gericht gehen und bestehende Umgangsregelüng bestreiten! Die kann man in die Länge ziehen. Und dann nach 6-10 Monaten soll das einer verstehen, das dies doch gut funktioniert.
Auf keinem Fall das Kind aus der Wohnung anmelden!!!
Das Kind weiter so betreuen wie zur Zeit. Wenn due Mutter dir einen Kindtag klaut mach dasselbe ohne Angst! Hauptsache sie soll informiert werden.
Nach dem ich meine Kinder ohne Absprache früher vor Mutter abgeholt habe und sie natürlich informiert. Hat sie verstanden, dass ich es immer wieder machen kann Smile

Danke für die Nachricht, Zahlesel_RUS.
Kann das JA etwas machen? Die sind extrem gegen das WM.
Ich habe deutlich gemacht, dass es unserem Kind gut geht und er sich super entwickelt.
Sie wollte unbedingt in der KITA anrufen und sich vermutlich erkundigen.

Ist das bereits laufende WM wie eine akzeptierte Umgangsregelung?
Es gab bereits einen Versuch die Adresse des Kindes zu ändern, ich habe zum Glück vorgebaut und bereits vor Monaten ein Schreiben hingeschickt, dass ich einer möglichen Ummeldung des Kindes widerspreche. Vermutlich war das die Rettung, denn Sie wurde abgewiesen.

Ist dann aber gleich zum JA, denn die sitzen im gleichen Haus.
Kann Sie theoretisch einen Eilantrag auf ABR stellen und so das WM aushebeln?

(26-02-2020, 23:14)Alles-durch schrieb: Worum geht es denn Deiner Ex in Bezug auf den Lebensmittelpunkt?

1. Meistens geht es den Damen einfach nur um Kohle. Die will halt das Kindergeld + Unterhalt

2. Manchmal wollen die auch den Ex einfach aus dem eigenen Leben raus haben, weil der Stört. Die bringen das Kind dann lieber zu den Großeltern. In diesem Alter sind die Opas/Omas noch richtig vernarrt.

3. Sehr selten wollen die Exen das Kind selbst mehr betreuen. Das ist lediglich das Scheinargument In Wahrheit geht es um 1 oder 2.

Das Kind ist bei Dir gemeldet, also ist der Lebensmittelpunkt bei Dir. Du beanspruchst derzeit lediglich kein Unterhalt. So würde ich rethorisch vorgehen. Das Wechselmodell dürfte lediglich ein Zwischenschritt sein, um dich raus zu kicken. Deine Ex ist in der Richtung ja bereits aktiv.

Es gibt einen OLG Beschluss vom OLG-thüringen, dass der Lebensmittelpunkt einstweilig nicht geändert werden darf, wenn die gerichtliche Hauptsacheentscheidung offen ist. Ich habe darüber den Lebensmittelpunkt 1,5 Jahre lang für mich vereinnahmt. War zwar ein teures Gerichtsverfahren in dieser Zeit, aber die schönsten Jahre des Kindes, war sie bei mir.

Ich würde mich an Deiner Stelle lediglich auf eine Verzichtserklärung für den Unterhalt einlassen. Ändere keinesfalls die Adresse des Kindes.

Ansonsten siehst Du das alles richtig. Du kannst es in die Länge ziehen, am Ende bist Du aber irgendwann entsorgt. Es sei denn Deine Ex duldet Dich. Das wird die aber nur solange die Dich braucht bspw. als Babysitter

Ansonsten sind dauerhafte Regelungen mit Frauen nicht möglich. Ein Mann ein Wort -- eine Frau eine Worthülse. Vergiss also das Entgegenkommen. Die hört bei der 60/40 Regelung nicht auf, sondern wird dauerhaft weiter sägen. Je nach dem wofür die Dich gerade benötigt oder nicht benötigt.

Den Richtern ist es scheiß egal, was Du an Zugeständnissen machst. Die wollen das Thema vom Tisch haben und einer zickenden Mutti, geben die einfach was die haben will.

Es geht um 2., da ich vermute, dass es einen Neuen gibt und er es nicht so gerne hat, wenn der KV ständig dort ist und ein gutes Klima herrscht. 
Die KM hat hier weder Verwandschaft, noch viele Freunde. 

Seit ein paar Woche wird versucht Fakten zu schaffen. 
Ganz plötzlich wird von der KITA abgeholt oder gebracht, was vorher eher eine Last war. 

Die JA-MA war der Meinung, dass sowohl das Argument mit mehr Zeit, die Flexibilität, die Ehewohnung, die Meldung des Kindes, alles keine Argumente sind.

Vorgeschlagen wurde auch, dass das Kind einfach statt 7 Stunden, ganze 10 Stunden in die KITA soll, dann kann die KM einfach arbeiten gehen und kann es ohne Probleme dann aus der KITA holen.
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#8
Bis ein gerichtliches Verfahren angeordnet ist kann JA nichts machen.
Beim Verfahren selbst wird es noch einen Verfahrensbeistand fürs Kind geben.
Eine Regelung kann nicht eigenseitig gebrochen werden, dann hole das Kind immer zu dir und gib es Mutter nur am WE!

Sie kann vieles versuchen, aber es wird nicht einfach besonders ABR zu bekommen.
Das Kind ist am besten bei dir aufgehoben und wenn sie kein WM will, dann wird sie zur Wochenendmutter.

3 Jahre ist auch ein gutes Alter, bis 3 Jahre wäre WM nicht möglich
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#9
(26-02-2020, 21:29)p__ schrieb:
(26-02-2020, 19:13)free20 schrieb: Gibt es überhaupt eine Möglichkeit, dass falls das WM abgeschmettert wird, den Lebensmittelpunkt unseres Kindes bei mir einzurichten?

Ich wills mal so sagen: Deine Chancen dafür sind überdurchschnittlich für einen Vater in deiner Situation. Das grosse "aber" ahnst du jedoch sicher bereits: Wenn Väter dafür 10% Chance haben, dann hast du vielleicht 20%. Doppelt so viel, aber....

Meiner Ansicht nach solltest du in deiner speziellen Situation den Weg beschreiten "wenn die Mutter das Wechselmodell nicht will, dann eben das Residenzmodell mit Wohnsitz des Kindes bei mir, hilfsweise Beibehaltung des Wechselmodells" und nicht "wenn die Mutter das Wechselmodell nicht will, will ich es weiterhin, hilfsweise das Kind bei mir".

Ich vermute, die Mutter wird nie mit dem Wechselmodell klarkommen, sondern immer dagegen wühlen. Wenn das Kind früher oder später manipulierbar ist, wird sie es so oder so zu sich ziehen. Eine Beibehaltung des Wechselmodells wäre also in Wirklichkeit das Residenzmodell bei der Mutter - nur mit ein bisschen Verzögerung.

Du hast eine Reihe von Argumenten, die deine Chancen erhöhen, dass das Kind bei dir lebt, ich sortiere die Liste nach Relevanz:

- Kontinuität der Bezugsperson und der Wohnorts. Du wohnst in der Ehewohnung, du hast das Kind bereits weitgehend allein betreut. Ein Wechsel zur Mutter würde einen stärkeren Bruch für das Kind bedeuten wie der Verbleib, es würde mehr verloren gehen, das Kindeswohl wäre stärker im Minus. Sollte das Kind auch noch den Kindergarten wechseln müssen, wenn es zur Mutter zieht: Noch ein Minuspunkt für den Wechsel zur Mutter.

- Höhere Flexibilität und Erziehungseignung durch dich. Mehr soziale Konktakte durch dich (als Auslandsbraut dürfte sie die weniger haben), Sprachkenntnisse 100%, beruflich weniger Zeitzwänge durch Teilzeitarbeit, du bist kein Verwahrvater, sondern der am Besten geeignete Elternteil fürs aufwachsen des Kindes.

- Bei dir kein Risiko, das Kind in ein anderes Land zu zwingen, deine Offenheit für eine weitgehende Umgangsregelung, dein Wohnort ist sicher und nicht von einem unsicheren Mietvertrag abhängig (mehr Stabilität!). Vielleicht kannst du auch finanziell etwas machen, wenn das Kind bei dir wohnt übernimmst du trotzdem den Grossteil des Barunterhalts.

Damit würde ich in ein Gerichtsverfahren gehen, wenn die Mutter diesen Weg beschreitet oder wenn sie eigenmächtig das Wechselmodell beendet. In diesem Fall solltest du binnen weniger (!) Tage deinen Antrag am Gericht haben.

Ein negativ eingestelltes Jugendamt ist zwar ein Minus, aber weniger wichtig wie es jetzt den Eindruck auf dich macht. Die machen eine Stellungnahme vor Gericht, werden aber von vielen Richtern nicht so furchtbar wichtig genommen. Es sind ja auch in der grossen Mehrheit unqualifizierte Idioten, die mit Küchentischphilsophien ihr TVÖD E4 absitzen.

Die Argumente sollten jedoch nicht beim JA gebracht werden oder?
Ich habe mich da zurückgehalten, da ich die KM nicht schlecht machen wollte. 
Die KM hat natürlich über mich hergezogen und sich als Opfer dargestellt.
Wurde nicht einmal unterbrochen und auf meine Gegenfragen (Klärungsfragen) meinte die JA-MA, dass sie sich nicht rechtfertigen sollte. 

Behauptet wurde auch, dass vor der Trennung mir das Kind egal war, als ich Nachfragte, wie ich dann die Eingewöhnung machen und alleine in den Urlaub mit einem dem Kind fahren konnte, kam von der JA-MA nur, dass es alles keine Argumente sind. Schon interessant wie vorgegangen wird. Besonders zum Schluss der Satz der JA-MA: "Ich bin auch Mutter von 3 Kindern und verstehe die KM."

Unglaublich!

(26-02-2020, 23:50)Zahlesel_RUS schrieb: Bis ein gerichtliches Verfahren angeordnet ist kann JA nichts machen.
Beim Verfahren selbst wird es noch einen Verfahrensbeistand fürs Kind geben.
Eine Regelung kann nicht eigenseitig gebrochen werden, dann hole das Kind immer zu dir und gib es Mutter nur am WE!

Sie kann vieles versuchen, aber es wird nicht einfach besonders ABR zu bekommen.
Das Kind ist am besten bei dir aufgehoben und wenn sie kein WM will, dann wird sie zur Wochenendmutter.

Das JA hat bereits einen neuen Termin in 6 Woche gegeben. Vorher Elternberatung.
Kann Sie vorher den Antrag für das alleinige ABR einreichen oder ist es für Sie besser alles was geht in Anspruch zu nehmen, um sich in bessere Licht zu rücken?

Aktuell läuft ja alles wie ich es mir wünsche, daher würde ich schon gerne auf Zeit spielen wollen und weiter vorbauen.
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#10
(27-02-2020, 00:00)free20 schrieb: Die Argumente sollten jedoch nicht beim JA gebracht werden oder?

Im Jugendamt wird nichts entschieden und dort solltest du nur Leerformeln sagen, wenn die unqualifizierten Figuren dort meinen, der Mutter in den Hintern kriechen zu müssen statt die beste Situation für das Kind zu wollen.

Argumentiert und entschieden wird vor Gericht.

Zitat:JA-MA: "Ich bin auch Mutter von 3 Kindern und verstehe die KM."

Genau so läuft das. Diese Figuren haben Null Qualifikation und labern von ihrem Küchentisch zu Hause, sexistisch, dümmlich, Abfall. Ich weiss von Leuten im Jugendamt, dass in diesen Abteilungen gerne der Schrott entsorgt wird und genau den Eindruck hat man tatsächlich meistens dort.

Du solltest dort nicht versuchen, etwas zu erreichen und auch keine Energie hineinstecken. Bevor du dich aufregst wenn du provoziert wirst, brich ab und geh.
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#11
[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]
Zitat:[/font]
Das JA hat bereits einen neuen Termin in 6 Woche gegeben. Vorher Elternberatung.
Kann Sie vorher den Antrag für das alleinige ABR einreichen oder ist es für Sie besser alles was geht in Anspruch zu nehmen, um sich in bessere Licht zu rücken?

Aktuell läuft ja alles wie ich es mir wünsche, daher würde ich schon gerne auf Zeit spielen wollen und weiter vorbauen.
Wir haben auch Eheberatung genommen, ich habe sie organisiert.
Beim letzen Termin hat mir die Ex verboten die Kinder zu sehen, dies interessiert niemanden, da die Berater keine Aussagen beim Gericht machen werden. Kostenlose Beratungstermin von JA wirst du sicherlich erst nach 2 Monaten bekommen. Bezahlen für diesen Scheiss würde ich keinen Cent. Es gibt ja mehrere Beratungsstellen wo du noch für dumme Gequatsche bezahlen sollst.

Sie kann ABR Antrag jederzeit stellen, aber wie will sie es begründen?
Du stellst dann Gegenantrag auf Residenzmodell bei dir und der Kampf geht weiter.

Ich habe mit der Tante aus JA versucht immer schriftlich zu kommunizieren, aber erfolglos. Sie hat mir auf meine Briefe immer telefonisch geantwortet. Aber meine E-Mails habe ich zu den Akten beim Gericht beigefügt.

Spiel auf Zeit, ist gute Strategie!
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#12
Wo ist das Problem?
Kind ist bei dir gemeldet. Dabei bleibt es dann auch.

Möchte die KM nicht mehr hälftig betreuen, mach sie zur Wochenendmama. Sieh zu, dass sie das Kind nur noch 40% oder gar weniger sieht. Komm ihr zuvor und verlange Auskunft über Einkommen wg. Bar-Unterhalt. Erwirke einen Titel. Mach ihr jetzt soviel Stress wie möglich. Schließlich hat sie den Stein ins Rollen gebracht, wollte sogar eigenmächtig den Wohnsitz ummelden. Das wäre „Kinderklau“ gewesen, zeigt deutlich auf, dass sie eigenmächtig versucht das Sorgerecht zu umgehen. Da würde ich kein Pardon mit haben. Schiess zuerst. Am Ende schiess sie eh. Und dann hast du noch schlechtere Karten.

Noch ist Wohnsitz bei dir, also denke wie eine Mutter in gleicher Situation, handel entsprechend. Ich versteh nicht, wie hier einige vorschlagen, auf die Knie gehen zu sollen, um das Wechselmodell irgendwie aufrechtzuerhalten. Das Kind wird es nicht schaden, wenn zukünftig 60% bei dir / 40% bei Mama stattfindet.

Da Mama eh Vollzeit arbeitet, kann ich mir auch gerade nicht vorstellen, dass ihr derzeit ein echtes Wechselmodell überhaupt führt, heißt genau 50:50%. Wenn nicht - noch besser. Fang mit der Unterhaltskeule an, das wird ihr Zeit und Nerven rauben, ihr eigenes Ziel mit bisheriger Intensität weiter zu betreiben.

Aber letztendlich alles deine Entscheidung. Nur mit meinen Erfahrungen aus zwei Ehen mitsamt drei Kindern hab ich gelernt, dass man(n) denken und handeln muss, wie eine Frau. Mit kleinlauten Betteln und zuviel Verständnis (erinnere dich: Sie wollte euer Kind eigenmächtig ummelden, also klauen!) landest du auf Glatteis und anschließend im Graben. Verzeih ihr das nicht, gehe ich die Offensive!
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#13
(27-02-2020, 02:01)IPAD3000 schrieb: Wo ist das Problem?
Kind ist bei dir gemeldet. Dabei bleibt es dann auch.

Möchte die KM nicht mehr hälftig betreuen, mach sie zur Wochenendmama. Sieh zu, dass sie das Kind nur noch 40% oder gar weniger sieht. Komm ihr zuvor und verlange Auskunft über Einkommen wg. Bar-Unterhalt. Erwirke einen Titel. Mach ihr jetzt soviel Stress wie möglich. Schließlich hat sie den Stein ins Rollen gebracht, wollte sogar eigenmächtig den Wohnsitz ummelden. Das wäre „Kinderklau“ gewesen, zeigt deutlich auf, dass sie eigenmächtig versucht das Sorgerecht zu umgehen. Da würde ich kein Pardon mit haben. Schiess zuerst. Am Ende schiess sie eh. Und dann hast du noch schlechtere Karten.

Noch ist Wohnsitz bei dir, also denke wie eine Mutter in gleicher Situation, handel entsprechend. Ich versteh nicht, wie hier einige vorschlagen, auf die Knie gehen zu sollen, um das Wechselmodell irgendwie aufrechtzuerhalten. Das Kind wird es nicht schaden, wenn zukünftig 60% bei dir / 40% bei Mama stattfindet.

Da Mama eh Vollzeit arbeitet, kann ich mir auch gerade nicht vorstellen, dass ihr derzeit ein echtes Wechselmodell überhaupt führt, heißt genau 50:50%. Wenn nicht - noch besser. Fang mit der Unterhaltskeule an, das wird ihr Zeit und Nerven rauben, ihr eigenes Ziel mit bisheriger Intensität weiter zu betreiben.

Aber letztendlich alles deine Entscheidung. Nur mit meinen Erfahrungen aus zwei Ehen mitsamt drei Kindern hab ich gelernt, dass man(n) denken und handeln muss, wie eine Frau. Mit kleinlauten Betteln und zuviel Verständnis (erinnere dich: Sie wollte euer Kind eigenmächtig ummelden, also klauen!) landest du auf Glatteis und anschließend im Graben. Verzeih ihr das nicht, gehe ich die Offensive!

Es sind sind nie richtige 50/50 gewesen, jedoch seit ein paar Wochen schafft Sie Fakten um aufzuholen.
Holt im Wechsel fleißig ab und bring im Wechsel hin. Dreht die Schichten, geht früher von der Arbeit, auch wenn es nicht immer klappt. Damit will Sie zeigen, dass trotz Job Sie es gebacken bekommt.

Das Gespräch beim JA hat Ihr natürlich Auftrieb gegeben.

Würde praktisch die Unterhaltskeule bestätigen, dass wir ein WM machen oder die KM nur beschäftigen?
Oder kann ich mit dem Unterhalt einen Vorteil im Falle eines Verfahrens erwirken? Sie könnte ja einfach das WM bestätigen.

Jedoch meinte die JA-MA, dass ein bestehendes Model geändert werden kann, wenn es dem Kindeswohl nicht gerecht wird und sie sind generell dagegen.

Zahlen würde Sie beim Mindestlohn-Gehalt eh nichts, wenn ich damit allerdings etwas verbauen würde, wäre der Schritt denkbar.
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#14
Zitat:Zahlen würde Sie beim Mindestlohn-Gehalt eh nichts, wenn ich damit allerdings etwas verbauen würde, wäre der Schritt denkbar.

Klar. Wenn wir Männer uns im Mangelfall noch einen fiktiven Nebenjob anrechnen lassen müssen, sollte dies auch für die Ex gelten. Und schon hat sie garnicht mehr die Zeit für 50:50 und kann auch Unterhalt zahlen, wenn vielleicht auch nur fiktiv. Da die 50:50 ja eh bisher nicht wirklich praktiziert wurden, besteht Unterhaltspflicht. Es reicht, wenn das Kind über 50% bei dir ist, dann schlägt das Unterhaltsrecht zu 100% zu. Einige mögen mir wegen der mutmasslich chronisch bevorzugten Mütter widersprechen wollen, doch habe ich im Bekanntenkreis einige Mütter, deren Kinder beim Vater leben und genauso unbarmherzig zu Unterhalt verdonnert wurden, wie es uns Vätern widerfährt.

Ich geh davon aus, dass du nicht neu verheiratet bist? Richte sofort eine Beistandsschaft ein. Hol dir Unterhaltsvorschuss. Den Rest erledigt die Unterhaltsvorschusskasse nebst Beiständin, bis hin zu notwendigen Klagen. Für dich kostenfrei, solange das Kind über 50% bei dir lebt und gemeldet ist. Nutze diesen Rechtsanspruch. Hat auch den Vorteil, dass zwischen dir und deiner Ex das Amt als Puffer steht. Du kannst die auf sie zurollenden Probleme auf das Amt schieben, du machst ein auf „ohne Unterhalt kann ich den Bedarf unseres Kindes nicht decken“ und bist argumentativ aus der Schusslinie.

Und keine Angst. All dies wird nicht die Wechselmodellfeindliche JA-Mitarbeiterin regeln, dafür haben die andere Mitarbeiter im Haus, welche nur die finanziellen Aspekte sieht und Sorge dafür zu tragen hat, dass der Unterhaltsvorschuss auch wieder eingetrieben wird.

Und vergiss nicht: Zahlt sie keinen Unterhalt, hast du das Recht auf das volle Kindergeld. Auch auf Antrag beim FA hin, dir die Kinderfreibeträge voll übertragen zu lassen. Manifestiere den Wohnsitz bei dir, indem du beides auch wahrnimmst.
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#15
@IPAD3000 +100500
mehr kann man nicht empfehlen, kein WM dann WE Mutter.
Hauptsache Kind wohnt bei Ihm und ist auch bei Ihm gemeldet.
Der Rest interessiert die Behörden nicht.
JA-MA versucht Angst anzujagen, da ABR wäre falscher schritt zuerst muss Umgang geregelt werden und wenn dies nicht passiert, dann wird ABR an den besseren Elternteil(für Betreuung des Kindes) un unserem Fall den Vater übertragen.
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#16
Genau so läuft das. Diese Figuren haben Null Qualifikation und labern von ihrem Küchentisch zu Hause, sexistisch, dümmlich, Abfall. Ich weiss von Leuten im Jugendamt, dass in diesen Abteilungen gerne der Schrott entsorgt wird und genau den Eindruck hat man tatsächlich meistens dort.

-ich könne später ja  die Menstruation nicht erklären und daher müssen Mädchen zwingend bei der Mutter leben! O-Ton nach 2 Minuten Erstgespräch!

(27-02-2020, 02:01)IPAD3000 schrieb: Wo ist das Problem?
Kind ist bei dir gemeldet. Dabei bleibt es dann auch.

Möchte die KM nicht mehr hälftig betreuen, mach sie zur Wochenendmama. Sieh zu, dass sie das Kind nur noch 40% oder gar weniger sieht. Komm ihr zuvor und verlange Auskunft über Einkommen wg. Bar-Unterhalt. Erwirke einen Titel. Mach ihr jetzt soviel Stress wie möglich. Schließlich hat sie den Stein ins Rollen gebracht, wollte sogar eigenmächtig den Wohnsitz ummelden. Das wäre „Kinderklau“ gewesen, zeigt deutlich auf, dass sie eigenmächtig versucht das Sorgerecht zu umgehen. Da würde ich kein Pardon mit haben. Schiess zuerst. Am Ende schiess sie eh. Und dann hast du noch schlechtere Karten.

Noch ist Wohnsitz bei dir, also denke wie eine Mutter in gleicher Situation, handel entsprechend. Ich versteh nicht, wie hier einige vorschlagen, auf die Knie gehen zu sollen, um das Wechselmodell irgendwie aufrechtzuerhalten. Das Kind wird es nicht schaden, wenn zukünftig 60% bei dir / 40% bei Mama stattfindet.

Da Mama eh Vollzeit arbeitet, kann ich mir auch gerade nicht vorstellen, dass ihr derzeit ein echtes Wechselmodell überhaupt führt, heißt genau 50:50%. Wenn nicht - noch besser. Fang mit der Unterhaltskeule an, das wird ihr Zeit und Nerven rauben, ihr eigenes Ziel mit bisheriger Intensität weiter zu betreiben.

Aber letztendlich alles deine Entscheidung. Nur mit meinen Erfahrungen aus zwei Ehen mitsamt drei Kindern hab ich gelernt, dass man(n) denken und handeln muss, wie eine Frau. Mit kleinlauten Betteln und zuviel Verständnis (erinnere dich: Sie wollte euer Kind eigenmächtig ummelden, also klauen!) landest du auf Glatteis und anschließend im Graben. Verzeih ihr das nicht, gehe ich die Offensive!

sehe ich ähnlich - gleich alles was geht - es sei denn du siehts noch einen Hauch von Beziehung zwischen euch? Das mindert den Einsatz schon mal durchaus und sollte vorher vielleicht ganz klar sein finde ich
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#17
Hallo,
ich denke auch, dass eine Beistandschaft und Beantragung von UHV zu diesem Zeitpunkt eine gute Idee ist. Es schafft Fakten und festigt die jetzige Situation.

Viele hier wissen aber, dass so ein Auskunftsverlangen vom Jugendamt nicht sehr freundlich formuliert ist.
Wenn die Kommunikation mit der KM noch einigermaßen funktioniert, würde ich sie vorwarnen (kurzfristig) und ihr erklären, dass Du auf den UHV aus bist, nicht darauf, dass sie üppig Unterhalt zahlen soll. Für den Fall, dass sie teilweise leistungsfähig sein sollte, kündige doch an, ihr den Teil den sie zahlen soll unter der Hand zurück zu geben. Das läuft bar und ohne Quittung. Sollte das laufen, gibt es vielleicht auch mal Gründe das eben auch mal nicht zu tun.

Grüße marcus
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#18
@free20: 

also - sprach zaratustra....

1. das kind wohnt bei dir. ziehe diesen zustand möglichst lange in die länge
2. beantrage beim JA beistandschaft - wie bereits geschrieben - wenn deine ex arbeitet - muß JA entsprechend handeln - wenn nicht - holzhammer
3. in welcher gegend wohnst du denn? ich hab in meiner sache einen RA bekommen, der es in dieser situation voll drauf hatte
4. biete großzügigsten umgang an! noch geht das kind nicht zur schule
5. biete großzügigste ferienregelung an - wenn...
6. mit dem JA brauchst du theoretisch nix machen - die sind fürs kind da, nicht für mama oder papa - so hab ich mir sagen lassen!

wie gesagt, wohnst du in bayern oder wo? ich kann dir einen guten RAFAM nennen, der mich auch vertreten hat, und unser kind wohnt seit 7 jahren bei mir.

bb
netlover
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#19
Hallo in die Runde, vielen Dank für Eure Hilfe und die zahlreiche Tipps.
Vermutlich war die Strategie der JA-MA alle meine Voreteile in der Situation zu zerschiessen und dann eine Vereinbarung zu Gunsten der KM herauszuholen. Da merkt man erst jetzt wie befangen die dort sind.

Was ist der genaue Unterschied zwischen Antrag auf Barunterhalt und UHV?
Beim JA habe ich die Vorteile des WM für unser Kind geschildert und wollte es daher beibehalten.
Habe ich damit bereits zugegeben, dass wir das WM leben? Oder spielt das keine Rolle?
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#20
scheiß was aufs JA - mach einfach!
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#21
Barunterhalt ist das was die Mutti nach Düsseldorfer Tabelle zahlen muss. Unterhaltsvorschuss ist eine Vorausleistung vom Staat, der Höhe nach der Mindestunterhalt nach DDT minus vollem Kindergeld.

Die Beistandschaft ist gesondert einzurichten und zu betrachten. Diese vertritt ab Antragstellung die finanziellen Interessen des Kindes hinsichtlich der Geltendmachung des Barunterhaltes bei der Mutti, welcher durchaus höher als der Mindestunterhalt ausfallen kann (und wird), je nach Einkommen und fiktiver Hinzurechnung z.B. eines 450 Euro Jobs, da erhöhte Erwerbsobligenheit abverlangt werden darf (heißt Vollzeitjob + Kellnern gehen). Die Beistandschaft kann Titulierungen abverlangen, ggf. klagen, sogar Anwalt vor Gericht spielen. Spart dir, selbst einen zu beauftragen.

Bezüglich des Wechselmodells, welches nie eines war, kannst du ja sicherlich die Umgangszeiten der letzten Zeit noch rekonstruieren und stundenweise gegenüber stellen. Wenn dann >50% du die Betreuung gewährleistest hattest, revidiere deine bisherigen Darstellungen ggü. dem JA aufgrund deiner Unwissenheit über die eigentliche Rechtslage. Ich glaub aber nicht, dass dies Thema je zur Sprache kommen wird. Das Kind ist bei dir gemeldet, du darfst ohne wenn und aber im Interesse des Kindes jetzt die Hebel in Gang setzen. Lad dir die Anträge heut noch runter (im Inet leicht zu finden), ausfüllen und morgen noch einstecken. Dann bekommst du noch Geld für Februar.
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#22
Heute wurde alles erledigt.
Die Betreuung der letzten drei Monate aufgezeichnet und mit Nachweisen versehen.
Aufgefallen ist, dass die Mutter in den letzten Wochen nachgezogen hat, um Hals über Kopf die Betreung des Kindes nahe an die 50% zu bringen. Kann diese Tendenz mir zum Verhängnis werden?

Vermutlich hat sie sich beraten lassen, denn vorher war es ihr sichtlich egal.
Weitere Frage wäre, was als Nachweis für die Betreeung akzeptiert wird.

Ich hätte da den 14 tägigen Urlaub der KM ohne Kind und kurz darauf meine Reise mit dem Kind etwa 15 Tage.
Sicherlich kann man ihre Arbeitsstunden beim Arbeitgeber anfordern. Wer das Kind abholt und bringt wird in der KITA nicht aufgezeichnet, nur wann hingebracht und abgeholt.

Werden Zeugen benötigt oder ist die Meldung des Kindes und meine Aussage ausreichend.
KM ist nachweislich ohne Kind ausgezogen, es gab eine mündliche Vereinbarung, hat auch über drei Monate keine Probleme gegeben.

Nochmals danke für eure Hilfe.
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#23
In der Praxis ist es leider so, dass einer Mutter erstmal pauschal alles geglaubt wird und einem Vater erstmal garnichts. Je mehr Aufzeichnungen und Zeugen Du hast, desto besser.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#24
theoretisch ja - zeugen - hmm...

paß auf - hier noch ein paar tips:

1. zeig dich konziliant mit dem umgang mama ggü....
2. zeig dich ggü einem evtl. UP konzilliant
3. tue alles, was dem kind gut tut - nicht mami...
4. zeige dich bindungstollerant dh sag das bei einem evtl UP und JA-Termin, bei mir waren die beiden vom JA und gutachterin wild drauf
5. lass dich nicht in die ecke des bittstellers drängen, du hast momentan die besten karten, die bewertung deiner situation würde ich mit 80 % gut einstufen, da gehe ich nicht konform mit P
6. wenn das hickhack weitergeht...forder das JA auf, die einkünfte der ex anzufordern, forder KU, wenn es nicht anders geht, dann geht der madam finanziell die puste aus
7. nochmals: aus welchem bundesland kommst du? gerne per pn!
8. bringe ggü JA und UP oder gutachter zum ausdruck, daß dir nichts mehr am herzen liegt, dass euer kind großzügigen umgang mit beiden elternteilen hat und du die besten voraussetzungen momentan wegen der persönlichen intesniven betreuung hast. lass dir das nicht wegnehmen!
9. wenn vom JA oder gutachter termine DIR "vorgegeben" werden, 2 tage vorher um verschiebung in den nächsten 14 tagen bis 3 wochen bitten....das verlängert deine zeit bis ins unendliche...hab ich genauso gemacht....haben zwar alle gemeckert...aber mama würde es genausooooo machen - glaube mir!
10. vor gericht immer den vornamen des kindes nennen, immer auf mama reflektieren - wie toll das mit dem umgang klappt - und wie glücklich die kleine heimkommt...das wirkt wunder und die heuschrecken vom ja etc stehen blöd da...weil du sie mir ihren argumenten in den hintern trittst.
11. wichtig noch: stelle glas klar dar, wie die betreuung bei dir aussieht! je weniger fremdbetreuung bei dir - desto besser, das fremdbetreuungsverhältnis wenn kind bei mutter wohnt - HERVORHEBEN!

dann kotzen sich alle aus! glaub mir!

also mach hin - jetzt hast genug munition!

bb
netlover
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#25
(28-02-2020, 19:04)kay schrieb: In der Praxis ist es leider so, dass einer Mutter erstmal pauschal alles geglaubt wird und einem Vater erstmal garnichts. Je mehr Aufzeichnungen und Zeugen Du hast, desto besser.

Zeugen aus der Familie oder sind diese als befangen einzustufen?
Welche Aufzeichnungen kommen dir in den Sinn?
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