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Umzug der Mutter ins deutschsprachige Ausland
#1
Hallo in die Runde,

und vielen Dank für die Aufnahme in das Forum.
Ich war bisher fleißiger Mitleser und habe dank Dino und dem Forum gelernt, ruhig und sachlich mit diesen aufregenden Themen umzugehen.
Danke dafür an alle Mitwirkenden!!

Nun zu meiner Geschichte.
Nicht die erste dieser Art, leider.

Ich bin geschiedener Vater von 2 Kindern, 7 und 11 Jahre alt.
Das Sorgerecht gilt gemeinsam, auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Umgang hat soweit immer gut geklappt.

Nun will die Mutter mit den Kindern zum neuen Freund ins deutschsprachige Ausland (Distanz mehr als 500 km) umziehen.
Aus bekannten Gründen bin ich dagegen:
- vernünftiger, gewohnter Umgang mit dem Vater wird nicht mehr möglich sein
- Kinder verlieren gewohnte Umgebung, Freunde und Familie
- usw.

Daher kam es schon zu einer Gerichtsverhandlung, die ohne Ergebnis blieb - die Richterin hat aber schon angedeutet, dass es auf ein weiteres Verfahren mit anschließenden Gutachten hinauflaufen würde.

Nun wird es wohl bald ein zweite Verfahren geben, und ich bin unschlüssig, ob ich vorher dem Umzug zustimmen soll.
Die Fakten, die meine Chancen auf Verhinderung des Umzugs einschränken, sind folgende:
- das ältere Kind will den Umzug, das jüngere halb/halb
- nun ist auch noch ein Kind mit dem neuen Freund geboren worden
- und das übliche Palaver der Gerichte: "Hauptbezugsperson" blabla

Ich sehe meine Chancen als sehr gering an, die Kinder hier zu halten, das zeigen ja auch die vielen Erfahrungsberichte hier.
Und bevor ich jetzt noch weitere Verfahren und Gutachten ertragen muss, die sicher auch für die Kinder belastend sind, lasse ich sie ziehen. So behalte ich auch mein ABR (ist das richtig?).
Im Gegenzug würde ich natürlich eine rechtssichere Umgangsregelung verlangen.

Danke fürs Lesen - ich freue mich auf eure Meinungen, Ratschläge...!
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#2
Eine rechtssichere Umgangsregelung - gibt es das? Wie sollte die bei der Entfernung auch aussehen.

Wenn es nicht ums Geld geht, würde ich vor Gericht gehen, mit dem Ziel das ganze möglichst lange hinaus zu zögern. Das 11jährige Kind ist bald soweit sich lösen zu können. Wer weiß, ob Deine Kinder das nach dem Umzug immer noch so toll finden. Die Meinung von Kindern kann sich schnell drehen.

Ob der neue Deiner Ex Deine Kinder ebenso gut behandelt, wie das eigene Kind bleibt abzuwarten. Ggf. stören Deine Kinder und fühlen sich irgendwann unerwünscht. Wenn Deine Kinder dann den Vater besser finden, kommt schnell der dumme Spruch der Exen "Euer Vater hat ja noch nicht einmal um Euch gekämpft"

Belastend ist die Situation sowieso für die Kinder und auf die wird meiner Erfahrung nach keine Rücksicht genommen; erst recht nicht von der Ex oder der Helferindustrie. Die werden lediglich argumentativ vorgeschoben, um den Willen der Mami durchzusetzen.
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#3
(23-02-2020, 22:19)Alles-durch schrieb: Eine rechtssichere Umgangsregelung - gibt es das? Wie sollte die bei der Entfernung auch aussehen.
Bin da selbst nicht sicher - das Recht auf Umgang existiert, das ist klar, aber wie sieht das praktisch aus?
Gibt es hier Väter, die gezwungen sind, hunderte Kilometer zu fahren, um ihre Kinder sehen zu können?


(23-02-2020, 22:19)Alles-durch schrieb: Wenn es nicht ums Geld geht, würde ich vor Gericht gehen, mit dem Ziel das ganze möglichst lange hinaus zu zögern. Das 11jährige Kind ist bald soweit sich lösen zu können. Wer weiß, ob Deine Kinder das nach dem Umzug immer noch so toll finden. Die Meinung von Kindern kann sich schnell drehen.
Wenn ich es lange hinaus zögere, was durchaus eine Option wäre, würde die Mutter mich garantiert vor den Kindern schlecht machen. Das habe ich schon nach dem ersten Prozess erlebt - das war mies.
Von daher neige ich nicht dazu.
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#4
Ich würde mich da erst mal schlau machen wie die Umgänge dann im Ausland geregelt werden, im schlimmsten Falle siehst du deine Kinder nie wieder.
Andererseits habe ich im Ausland wohnend die Erfahrung gemacht, dass Deutschland die Kinder nicht so gerne hergibt, da sehe ich für dich eine große Chance.
Das Wohl der Kinder ist eh eine Lüge, auf der Bassi wirst du nichts erreichen.
Da bin ich mal gespannt, wie die Sache bei dir ausgeht, wenn Ausnahmsweie die Mutter mit Kinder ins Ausland zieht.
Hier stehen die Richter ja vor Entscheidungen die im keinen Sinne dem Staat zuspricht.
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#5
Wenn das 11jährige Kind mit umziehen will, hat die Mutter es im festen Griff und längst so manipuliert, dass du da auf absehbare Zeit nichts ändern kannst. Die Mutter hat es offenbar auch geschafft, ihm die negativen Folgen wegzureden. Für Kinder in diesem Alter ist das eigentlich immer sehr hart, der Verlust sämtlicher sozialer Beziehungen nach aussen, ein vermutlich ganz anderes Schulsystem, da wird es nicht nur knirschen, sondern auch krachen, ein tiefer Bruch in der Biografie. Vielleicht sogar eine andere Sprache?

Wie vehement die Mutter ihre Ziele durchsetzt und einen auf "neue Familie" macht, sieht man auch am flugs produzierten dritten Kind. Solche Umzüge werden oft vor allem gerade deshalb gemacht, um die Altlast "Vater" aus dem Bild zu nehmen. Denn das wird passieren. Über 500km Entfernung wirst du nicht einmal mehr Wochenendonkel bleiben können, sondern bestenfalls Ferienbekannter. Diese Entfernung kannst du natürlich schon überwinden und mit grossem Engagement versuchen damit klarzukommen. Das wird sogar gelingen. Aber nicht über Jahre hinweg. Du wirst den üblichen Auszehrungskollaps durch den riesigen Aufwand dadurch erleben. Die Mutter braucht da gar nichts zu sabotieren. Du kannst natürlich auch versuchen, selbst dorthin zu ziehen, wo das Pärchen mit den Kindern hin will.

Der rechtliche Weg ist tot. Klar will die Richterin ein Gutachten. Das dient nicht dazu, herauszubekommen ob die Kinder besser dableiben sollten, sondern es ist erstmal ein Schreckszenario. Denn man wird dich auch vor den Kosten warnen und fragen, ob es nicht besser wäre dem Umzug zuzustimmen. Gehst du nicht darauf ein, steht das Ergebnis schon vorher fest. Da wird lang und breit und Vor- und Nachteilen die Rede sein, von Bindungen, du wirst gelobt werden, aber im Ergebnis wird der Umzug nicht als so gravierend kindeswohlbeinträchtigend dargestellt, dass er unterbunden werden müsste. Das ist dann das Stichwort für den Richter und du bist draussen. Dafür bezahlst du einen hohen vierstelligen bis niedrigen fünfstelligen Betrag. Das Maximum, das du vor Gericht noch rausholen kannst ist vermutlich eine gewisse Mithilfe der Mutter beim Umgang. Ab und zu die Kinder einen halben Weg bringen oder so was. Ist aber unwahrscheinlich, sie hat ja ein Baby. Das wird nichts an den Grundproblemen ändern und so eine Regelung einzuhalten kann sie keiner zwingen. Rechtssicherheit gibts im Familienrecht nur auf dem Papier und im Unterhaltsrecht.

Das könnte übrigens auch in Zukunft teuer werden. Keine deutsche Kindergeldanrechnung mehr beim Unterhalt. Auch wenn die Kinder fort sind - der Unterhalt ist nicht fort, der bleibt dir immer.

Rechtlich würde ich es aufgeben. Versuchen, noch irgendetwas für die Zustimmung zum Umzug herauszuhandeln, beim Geld, beim fahren für Umgang. Versuchen, zu verzögern. Versuchen, eine Zeitlang den Kontakt zu den Kindern zu halten. Vielleicht setzt dann Heimweh nach der alten Umgebung ein, den Freunden, anderen Verwandten. Wenn nicht, dann nicht, mehr war nicht drin.
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#6
Oli und p_, danke für eure Beiträge.

In Kürze habe ich Termine in dieser Sache, dort werde ich mal ausloten, was in Sachen Umgang geht oder auch nicht.
Ich melde mich dann wieder.
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