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Ab wann entstehen Verfahrenskosten?
#1
Sollte ein Rechtsanwalt für meinen volljährigen Sohn eine Titulierung des Kindesunterhalts einfordern und ich tituliere daraufhin einen angemessenen Teilbetrag, können dann Rechtsanwaltskosten von mir eingefordert werden, wenn die Gegenseite mit dem Teilbetrag zufrieden gibt?

Habe ich irgendein Kostenrisiko, solange mir die finanziellen Verhältnisse von Kindesmutter und Sohn nicht mitgeteilt worden sind?
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#2
(31-01-2020, 12:46)ehrensoldstattunterhalt schrieb: Sollte ein Rechtsanwalt für meinen volljährigen Sohn eine Titulierung des Kindesunterhalts einfordern und ich tituliere daraufhin einen angemessenen Teilbetrag, können dann Rechtsanwaltskosten von mir eingefordert werden, wenn die Gegenseite mit dem Teilbetrag zufrieden gibt?

Nach meiner Erinnerung: Nein.
Anders kann es natürlich laufen, wenn die Gegenseite nicht zufrieden ist und klagt.

Zitat:Habe ich irgendein Kostenrisiko, solange mir die finanziellen Verhältnisse von Kindesmutter und Sohn nicht mitgeteilt worden sind?

Da würde ich auf die Meinung anderer Foristen warten.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#3
(31-01-2020, 12:46)ehrensoldstattunterhalt schrieb: Habe ich irgendein Kostenrisiko, solange mir die finanziellen Verhältnisse von Kindesmutter und Sohn nicht mitgeteilt worden sind?

Ein Kostenrisiko besteht, aber es ist klein. Habe es gelegentlich erlebt, dass selbst in so einer Situation eine Klage durch das Kind angenommen wird. Das ist zwar lächerlich, aber passiert. Ich sage jetzt lieber nicht öffentlich was die Tricks sind, um das zu erreichen. Im Verfahren weist der Richter dann darauf hin dass ohne Auskunft durch das Kind kein Unterhalt ausgeurteilt wird und der Antrag wird abgewiesen. Und dann heisst es oft genug trotzdem "die Kosten werden gegeneinander aufgehoben". Das bedeutet, jeder zahlt seine entstandenen Kosten. Und das sind auf deiner Seite eben leider deine Rechtsanwaltskosten. Den brauchtest du ja, weil Anwaltspflicht im Unterhaltsrecht eingeführt wurde. Ohne Anwalt hättest du ein Versäumnisurteil kassiert.
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#4
(31-01-2020, 14:56)p__ schrieb: Den brauchtest du ja, weil Anwaltspflicht im Unterhaltsrecht eingeführt wurde. Ohne Anwalt hättest du ein Versäumnisurteil kassiert.

In meinen Augen das Perverseste was das System je erfunden hat...mit dem fiktiven Unterhalt. 
Was die sch***** schon so manchen gekostet hat.
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#5
Da stimme ich Dir vollumfänglich zu!
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