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Unterhaltsvorschüsse zurückzahlen
#1
Hallo Leute,

ich begleiche aktuell 2 Raten in Höhe von 70€ und jetzt wollten diese Minusmenschen, dass ich einer Dritten Ratenzahlung nachgehe, was mich jedoch finanziell komplett auf Null bringen würde, sprich ich hätte keinen cent über.

- dürfen die das? Was genau passiert,  wenn ich der rate nicht zustimme?
- diese letzte Rate, ich glaube da haben die sich seit Jahren nicht gemeldet, ist das nicht irgendwann verjährt oder verwirkt? kenne mich da nicht so aus
- wie verhält man sich denn am besten generell bei Unterhaltsrückständen? ich habe nicht das gefühl (selbstverständlich nicht) dass die ehrlich zu mir sind

Danke
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#2
Um welche Schulden geht es denn überhaupt? Wann und wie entstanden, sind sie vollstreckbar? Sind es Schulden von drei Dingen bei einem Gläubiger oder drei Gläubiger? Wann und wie wurde für Schulden 3 schobn versucht, sie einzuziehen?
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#3
(20-01-2020, 15:24)p__ schrieb: Um welche Schulden geht es denn überhaupt? Wann und wie entstanden, sind sie vollstreckbar? Sind es Schulden von drei Dingen bei einem Gläubiger oder drei Gläubiger? Wann und wie wurde für Schulden 3 schobn versucht, sie einzuziehen?

Es geht um Unterhaltsvorschüsse welche vom JA geleistet wurden für ein Kind. Die sind laut deren Aussage in Vorkasse gegangen weil ich da arbeitslos war. Es wurde bisher nur eine Mahnung vom JA gestellt, sonst nichts. Die Forderung ist cirka 2 Jahre alt und sofern ich das sehe wurde die jetzt erst nach zwei Jahren wieder gefordert. Bin auf Arbeit, kann erst später genau nachsehen.
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#4
(20-01-2020, 16:18)Markus Müller schrieb: Es geht um Unterhaltsvorschüsse welche vom JA geleistet wurden für ein Kind. Die sind laut deren Aussage in Vorkasse gegangen weil ich da arbeitslos war

Als Arbeitsloser bist du ggf. leistungsunfähig für Kindesunterhalt gewesen. Hast du denen damals irgenein Schuldanerkenntnis unterschrieben? Gab es ggf. schon vorher einen Unterhaltstitel gegen dich (Jugendamtsurkunde, Gerichtsbeschluß) ?
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#5
Hi, ich habe kein Schuldanerkenntnis unterschrieben und es gab auch keinen JA titel bisher.
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#6
Hmm, würde mich jetzt auch mal interessieren.
Wohne im Ausland, dort herrschen andere Gesetze, aber Deutschland ist das ja eh egal, die meinen ja die Welt zu bestimmen.
War auch wegen Unterhalt vor Gericht, dort wurde ein Titel gemacht mit Zahlungen die ich tätigen sollte und auch gemacht habe.
Nach Anpassung meines Lohnes wegen Verfahrenskostenhilfe usw. Habe ich nach Erhalt der Zahlungserhöhung nichts mehr bezahlt und bin wieder vor Gericht gelandet.
Durch meine Anwältin hatte ich erreicht, dass die durch mich im Ausland wohnend Zahlungen des Kindergeldes von meinem Land von meinen Zahlungen abgezogen werden müssen.
Vor Gericht AG Aachen kam dann ein Beschluss, ich müsse was von 150€ monatlich zahlen und noch rückwirkend 30€ monatlich.
Nach durchsehen der Berechnungen wurden mir über 80€ monatlich mehr angerechnet als angegeben, die Zahlungen welche Deutschland von meinem Land erhalten hatte nicht berücksichtigt und keine Kosten wie Kredite vom Haus Zinsen und Tilgung sowie Berufsbedingte Aufwendungen auch ignoriert.
Da habe ich mal nachgerechnet und ich kann rechen, somit festgestellt, dass ich über 4000€ durch die Zahlungen vom der ausländischen Kindergeldstelle zu viel bezahlt habe, welche ich natürlich wie das Gericht auch zurückfordere mit Zinsen.
Gleiches Recht für alle.
Mittlerweile bin ich selbstständig im Ausland und verdiene unter 900€
Somit wären die Zahlungen, solange ich dies so weitermachen kann ja erledigt.
jetzt warte ich schon seit Monaten in Berufung vor dem OG in Köln zu kommen, mal sehen, was die Verbrecher sich da einfallen lassen um doch noch mehr zu bekommen.
Falls die das doch schaffen, werde ich in meinem Wohnsitz vor Gericht gehen und auf meine Existenzrechte pochen, die hier bei 1440€ Eigenbedarf liegen.
Kann Deutschland denn auch bei mir 30 Jahre lang Rückzahlungen fordern?
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#7
Wenn vollstreckt werden sollte, dann immer nach Landesrecht des Schulders. Wenn dort zum Besipiel ein hoher Pfändungsfreibetrag herrscht, kann eben nicht vollstreckt werden.
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#8
Das hört sich ja schon mal gut an.
Danke.
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#9
Frage:

Wonach berechnen die meine Raten? Theoretisch könnten die doch bis zu Selbstbehalt runterrechnen, oder?
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#10
Oh jaa, und das werden die auch machen.
Denke ohne Hilfe werden die dich auch auf maximum runterrechnen.
Nach Einschalten meines Anwaltes wurden es dann zufällig über 1000€ weniger und das bei einem Kind.
Seit der letzetn Erhöhung zahle ich eh nichts mehr, da ich unter dem Mimimum liege.
Vor dem AG wurden mir keine Kosten wie Hauskredit usw. angerechnet, mein Lohn auf unerklärlicher Weise höher als belegt angerechnet.
Warte nun schon seit Monaten auf die Ladung von OG. Mal gespannt wann die kommt.
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#11
Ok aber wonach berechnen die das dann? Was ist die Grundlge? Weil sie lassen mir grad schon paar Euro aber mich würde interessieren, wonach das geht und wonach ich mich richten kann.
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#12
Also man kan mich natürlich verbessern aber als erstes zählt der Nettolohn.
Dan richten die sich nach der Düsseldorfer Tabelle, achtung, nur ein Richtwert, kein Gesetz.
Weiter werden dann noch wenn du Glück hast weitere Kosten wie Kredite (Hängt von der Art und Zeit ab) Berufbedinkte Unkosten usw.

https://www.scheidung-online.de/unterhal...einkommen/

Hier ganze Tabellen, werden aber ohne Anwalt meistens von Richtern ignoriert.
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#13
(20-01-2020, 16:25)Markus Müller schrieb: Hi, ich habe kein Schuldanerkenntnis unterschrieben und es gab auch keinen JA titel bisher.

Dann heißt es: Zahlung sofort einstellen.
Kein Unterhaltstitel = kein durchsetzbarer Anspruch (für die Vergangenheit - sie werden dann natürlich kommen und einen Titel erwirken wollen)
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#14
(12-02-2020, 21:53)IPAD3000 schrieb:
(20-01-2020, 16:25)Markus Müller schrieb: Hi, ich habe kein Schuldanerkenntnis unterschrieben und es gab auch keinen JA titel bisher.

Dann heißt es: Zahlung sofort einstellen.
Kein Unterhaltstitel = kein durchsetzbarer Anspruch (für die Vergangenheit - sie werden dann natürlich kommen und einen Titel erwirken wollen)

Ok aber was passiert dann? Wie erwirken die den? Dann geht es ja vors Gericht oder können die einfach Pfänden was die wollen=?
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#15
Ist keine Beistandsschaft eingerichtet, und die Mutti hat ja bisher offensichtlich keine Ambitionen gezeigt, dich Titulieren zu lassen, hängt dies ganz davon ab, ob das JA sie unter Druck setzen wird, dich diesbezüglich zu verklagen, oder ihr eine Beistandschaft „empfehlen“, damit das Amt dich direkt „ansprechen“ darf. Vielleicht hast du Glück und Mutti kassiert weiter Unterhaltsvorschuss und will das alles garnicht.

Ohne Titel: Keine Pfändung!
Erstmal bist du diesbezüglich save.
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