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OLG FFM: Nichteheliche Mutter kassiert mehr wie Eheliche
#1
Oberlandesgericht Frankfurt a. M.: Beschluss vom 03.05.2019 – 2 UF 273/17
Volltext: https://www.iww.de/quellenmaterial/id/209016 - sind wohl so an die 40 Seiten.

Ein Affärenkind entsteht, die Eltern trennen sich bereits vor der Geburt. Vater zahlt Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt. Die Mutter arbeitet, aber sie will mehr Unterhalt. Sie lebt ausserdem dauerhaft mit einem neuen Partner zusammen. Vater sagt, ihr Unterhalt wäre damit verwirkt, weil das wegen § 1579 Nr. 2 BGB auch bei einer ehelichen Mutter so gewesen wäre.

Die Richter lösen den Fall, indem sie mal eben das Grundgesetz ändern. Der Gleichheitsgrundsatz in §3 würde nicht gelten. Es sei okay, wenn die nichteheliche Mutter mehr kassiere, weil keine Verwirkung gelte. Sie hätte ja auch keinen Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt. Eine witziger Einwand der Richter, denn wäre sie verheiratet gewesen, hätte sie den auch nicht gehabt, denn es wäre schliesslich eine sehr kurze Ehe gewesen. Also: Ohne Trauschein -> Weiterkassieren. Mit Trauschein: Unterhalt verwirkt.

Das passt zur allgemeinen Entwicklung, goldene Sessel für Mütter ohne Trauschein durch Pflichtige bezahlen zu lassen. In vielen Punkten sind nichteheliche better besser gestellt und Väter haben mehr zu zahlen. Beispielsweise kann die Steuerbelastung für unterhaltzahlende Väter höher sein, begrenztes Realsplitting gibts nur wenn man einen Trauschein hatte. Der Staat zockt auch noch mehr ab und bereichert sich am selbstproduzierten Unrecht. Zum Dank wird diesen Vätern von Anfang an das gemeinsame Sorgerecht verweigert. Auch da ist auch 41 Jahre nach der unseligen "Reform" des Sorgerechts keinerlei Gleichberechtigung erreicht. Zu Laten der Väter, wie immer.

Dieser Logik nach sollte also heiraten und sich bald wieder trennen, wer meint, Vater werden zu wollen. Solange die Ehe kurz bleibt, könnte das billiger laufen wie ohne Trauschein und die gemeinsame Sorge gibts automatisch als Bonus.
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