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Wer ist an den Umgangsterminen berechtigt mein Kind bei der KM abzuholen?
#1
Eine weitere Frage an die Community:
Ich habe ein zweijähriges Kind und bin - es dürfte nicht verwundern - von dessen Kindesmutter seit ungefähr 1,5 Jahren getrennt.
Ein gemeinsames Sorgerecht liegt leider NICHT vor!
Wir Eltern haben eine NICHT gerichtlich vereinbarte Umgangsregelung, die zumindest bislang von beiden Seiten eingehalten wird.

Allerdings weigert sich die KM andere Personen zu akzeptieren, welche das Kind bei ihr abholen könnten/zu ihr zurückbringen könnten.
So weigert sie sich das Kind durch meine Eltern abholen zu lassen, obwohl sie diese seit viele Jahren kennt und eigentlich ein gutes Verhältnis zu ihnen hat(te).
Es steht auch ausser Frage, dass der Enkel und die Großeltern ein liebevolles und vertrauensvolles Verhältnis zueinander haben. 
Meine neue Partnerin, zu der mein Kind nun auch seit beinahe 1,5 Jahren ein liebevolles und vertrauensvolles Verhältnis hat, wird ebenfalls nicht als Abhol- & Bringperson akzeptiert.

1.) Ist die KM als alleinige Sorgeberechtigte befugt darüber zu entscheiden, wer die “Übergabe” vollzieht?
2.) Könnte ich im Fall der Erlangung des gemeinsamen Sorgerechts eigenständig bestimmen, wer das Kind abholen/wieder bringen kann?
3.) Falls das mit dem Sorgerecht nichts zu tun hat, wäre es dann möglich im Rahmen einer gerichtlich vereinbarten Umgangsregelung festzulegen, wer außer mir das Kind abholen/wieder bringen kann?
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#2
Ganz ehrlich, sei froh dass es bei einem so kleinen Kind ueberhaupt funktioniert mit dem Umgang. Ich wuerde da die Fuesse still halten und das erstmal so akzeptieren bis das Kind aelter ist. Es lohnt sich einfach nicht deswegen Streit anzufangen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#3
Der Umgang bei dir liegt in deiner Sphäre und du kannst in den üblichen Grenzen des Kindeswohls bestimmen, wo und mit wem das Kind ist. Das ist keine Frage des Sorgerechts, das Sorgerecht bestrifft nur grundsätzliche und grosse Entscheidungen wie den Wohnort oder medizinische Entscheidungen.

Das Problem liegt also nicht am Sorgerecht, sondern alleine bei einer kindeswohlignorierenden, eigenmächtigen, machtbesessenen Person, die auch auf juristischer Ebene komplett falsch liegt und die es nicht ertragen kann, dass es sie überhaupt nichts angeht, wenn Oma das Kind abholt.

Und dein Problem ist, dass dieser Figur in unserem gut & gerne - Land eine Machtfülle über das Kind gegeben wird, die noch grösser wie die eines Herrn über den Sklaven ist. Du kannst die Anweisung der Machthaberin natürlich ignorieren und die Machthaberin wirdauch vor Gericht nicht mit Forderungen durchkommen, die Oma dürfe das Kind nicht abholen, aber du wirst es wie Kay schon sagte dann mit Stinkereien und Sabotage zu tun bekommen, geben die du machtlos bist. Sie wird dann ungestraft Umgang sabotieren, das Kind manipulieren, dich hinausdrängen.

Fahre eine defensive Strategie, aber benehme dich undurchsichtig und zäh. Solche Schwachsinnsforderungen der Mutter keinesfalls mit ihr diskutieren, nicht drüber reden, auch keine Gegenrede. Bilde keinen Resonanzkörper für ihr machtgeilen Irrungen. Frauen brauchen Reaktionen, Bestätigung. Die gibts du ihr nicht. Mach dich langweilig. Mit zunehmemdem Kindesalter werden sich Möglichkeiten ergeben, die Anweisungen der Herrscherin deinerseits zu umgehen und zu sabotieren.
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#4
bei mir in der Umgangsregelung steht- der Vater holt die Kinder ab.
Ein mal anstatt der Mutter sollte meine Schwester(beste Freundin von der Ex) die Zwillinge (damals 5 oder 6) abholen.
Ich habe es ihr nicht erlaubt und sagte, wenn die Mutter nicht in der Stadt ist, kann ich weiter auf meine Kinder Aufpassen.
Also wenn du willst dass deine Eltern oder neue Freundin das Kind abholen dürfen, lass es gerichtlich in die Umgangsrechtsvereinbarung reinschreiben. Ohne gerichtliche Regelung kannst du dich bei niemandem beschweren
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#5
Wenn es explizit vereinbart ist, gilt es, das ist dann Elternkonsens. Wenn es keinen Konsens oder keine fixierte Aussage dazu gibt, gilt (auch ohne Sorgerecht, siehe § 1687a) §1687 Abs. 1 Satz 4 und 5. Da steht ganz klar, dass er in seiner Zeit die "Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung" hat.
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#6
Liebe Leute,
ich danke euch aufrichtig für die Antworten!
Ich lese hier schon seit ein paar Monaten mit und der Wissensaustauch ist hier (wenn man - wie woanders auch - vernünftig filtert) Gold wert!
Das, was man hier lernen kann, kann man wenn überhaupt nur von einem sehr guten Anwalt erfahren, und das natürlich nur gegen TAUSENDE!!!! von Euros.
Ich stelle mich auf einen langen und mühevollen Kampf ein. Aus den zahlreichen Schilderungen der sich hier tummelnden Väter bekommt man einen Eindruck, worauf man sich da eingelassen hat, und wie schlecht die eigenen Chancen als Vater stehen.

Im nächsten Jahr werde ich nochmal alles in die Waagschale werfen und kämpfen. Dieses mal vorbereitet, diszipliniert und mit einer stringenten Strategie.
Sollte ich auch dieses mal scheitern, dann werde ich danach nicht weiter machen. Ich werde mir meine Niederlage eingestehen, und dann nur noch hoffen, dass ich mein Kind nicht völlig verliere oder die Sonnenkönigin mit dem Kleinen nicht wegzieht.

Ich habe möglicherweise den Eindruck hinterlassen, dass die Situation halbwegs OK ist. Nein, das ist sie gar nicht!
Es ging mir darum mein Opener-Posting kurz zu halten, und nicht zu viele Details zu nennen, weil das ablenken würde und lange Texte die meisten Leser demotivieren.

Zugegeben - wenn man die Schicksale anderer Väter hier liest, dann wird einem bewusst, wie schlimm es eigentlich noch werden kann.

@Kay
Das Ding ist, dass Appeasement bei meiner Ex nichts bringt, das musste ich den letzten zwei Jahren bitter lernen.
Auch wenn sowas immer riskant ist, weil es noch mehr zur Eskalation beitragen kann, so glaube ich meiner Intuition vertrauen zu können, und denke dass sie nur durch eine kontinuierliche Zermürbungstaktik zum Einlenken zu bewegen sein wird. Wenn Sie überhaupt bereit ist mich zumindest ein bisschen in das Leben des Kleinen hereinzulassen dann nur, weil ihr der Preis für das "Dagegenhalten" zu hoch und zu unbequem wird.


Ich habe geschrieben, dass ich zwar Umgang habe, und dieser fast nie vereitelt wird. Ausgehend davon, dass wir in der selben Stadt wohnen ist der Umfang des Umgangs ein Witz.
In den ersten zwei Jahren war es das Ziel der KM, mir den Kontakt zu Mutter und Kind so madig zu machen, dass ich mich von alleine verdünnisiere. Ich denke, sie hat nicht mit meiner Zähigkeit gerechnet und mit dem Umstand, dass ich meinen Sohn wirklich so sehr liebe.

Inzw. hat sie wohl auch realisiert, dass die Strategie nicht aufgegangen ist, und dass ich mich nicht so einfach hinaustreiben lasse.
Nun hat auch sie unfreiwillig ihre Erwartungshaltung etwas zurück geschraubt, und hat wohl oder übel akzeptiert, dass sie mich von meinem Sohn nicht wegekeln kann.
Dennoch fährt sie die Strategie des Minimalkonsenses. Sie ist juristisch bestens beraten, und hat zahllose gleichgesinnte Krähen in ihrem Umfeld, die ihr genügend Kreativität ins Ohr flüstern.

Sprich:
1) gerade so viel Umgang gewähren, dass ihr das Gericht keine Umgangsvereitelung anlasten kann  - so auch keine Übernachtungen! 
2) kein gemeinsames Sorgerecht zulassen! 
3) Maximale Unterhaltsforderungen

Das gute alte Spiel, was man hier zigfach zu lesen bekommt!
Spätestens wenn man selbst betroffen ist, kann man nachvollziehen, was in den Köpfen der Amokväter vorgegangen sein muss, als sie völlig durchknallten und unumkehrbares Leid angerichtet haben.  

@Zahlesel_RUS
Ich werde meinen neuen Anwalt konkret auf die Fixierung einer solchen Abhol/Bring-Regelung für die gerichtliche Umgangsregelung anhauen. Das würde mir das Leben deutlich erleichtern.
Die Antragstellung wird in den nächsten Wochen geschehen.

@p__
Deine Kommentare sind wirklich super! Ich verfolge deine Hinweise/Antworten mit großem Interesse. Du hast dir beeindruckend viel Fachwissen angeeignet, und ich mag deine schneidende Wortwahl. 
Du hilfst hier vielen nicht die ewig gleichen Fehler zu begehen oder zumindest Schadensminderung zu betreiben.
Das deutsche Familienrecht ist aus Vätersicht ein Joke - Ich frage mich, warum deutsche Männer sich überhaupt noch an der Zeugung von Kindern freiwillig beteiligen. Ich würde es nicht noch mal tun!


Man sollte das Trennungs-FAQ ausgedruckt in Schulen verteilen, männliche Schüler sollten verpflichtet werden eine Klausur darüber zu schreiben! Möglicherweise dann würde es zu einer längst überfälligen Revolte kommen!
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#7
Da hast du ja noch einiges vor dir. Was vor Gericht entschieden wird, ist eine Sache, die mütterliche Kreativität bei der Sabotage der Beziehung zwischen dir und deinem Sohn eine andere. Du wirst vor Gericht wenigstens den Richter kennenlernen und schnell wissen, ob weitere Versuche über das Gericht von vornherein sinnlos sind. Meistens kriegt man immer denselben Richter. Stecke nicht zu viel Zeit in die Sache, entweder der erste Gerichtsversuch bewirkt etwas oder nicht. Wenn nicht, werden auch weitere Versuche nichts mehr bewirken. Dann ist es besser, keine Energie mehr zu investieren.
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#8
"Fahre eine defensive Strategie, aber benehme dich undurchsichtig und zäh. Solche Schwachsinnsforderungen der Mutter keinesfalls mit ihr diskutieren, nicht drüber reden, auch keine Gegenrede. Bilde keinen Resonanzkörper für ihr machtgeilen Irrungen. Frauen brauchen Reaktionen, Bestätigung. Die gibts du ihr nicht. Mach dich langweilig. Mit zunehmemdem Kindesalter werden sich Möglichkeiten ergeben, die Anweisungen der Herrscherin deinerseits zu umgehen."

@p_
meine Hochachtung für diese weisen Worte!

@NeverTrustAHoe
bin voll und ganz Deiner Meinung!

Wende mich im Jugendbereich -Fussball- bei passenden Gelegenheiten an die völlig unbedarften männlichen Jugendlichen um Ihnen anhand konkreter Beispiele aufzuzeigen, dass es in der westlichen Welt an Selbstaufgabe grenzt, eine Familie zu gründen oder in eine solche einzuheiraten.
Der einheimische Mann ist hier ausschließlich Versorger und Steuerzahler.
Er hat, speziell im Familienunrecht, keine andere Aufgabe.

Eine Sache stele ich allerdings immer wieder fest:
Die Mädchen, bzw. junge Frauen wissen immer über ihre Rechte bescheid oder kennen immer eine, die ihre Probleme (die sie ständig miteinander haben) für sie regelt.
Sie fühlen sich im Recht und sind nie alleine.
Die Jungen, bzw. jungen Männer sind vollkommen ahnungslos.
Tatsächlich gibt es für sie keine Ansprechpartner. Bei Streit mit Mädchen geben sie sofort nach.
Schlage ich am Samstag die Regionalzeitung auf, gibt es doppelseitig ausschließlich Hilfsangebote für Frauen und Mädchen.
Jungen werden nur im Kleinkindalter mit Schutz bedacht.
Habe mir einmal die Mühe gemacht, die Flyer vom Weißen Ring e.V. genauer anzusehen.
Auch hier genau das gleiche.
Bebildert treten junge Männer bestenfalls als Schläger, Vergewaltiger oder Familiensadisten auf.
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#9
(04-12-2019, 12:18)Dummi67 schrieb: Tatsächlich gibt es für sie keine Ansprechpartner. Bei Streit mit Mädchen geben sie sofort nach.

Das hat gute Gründe, wie im Familienrecht endet Streit immer mit einem Verlierer - dem Vater/Mann. Das Spiel ist immer unfair, die Karten gezinkt, das Ergebnis steht schon fest. MGTOW hat deswegen erkannt: Der einzige Weg in dem Spiel ist, gar nicht erst mitzuspielen, sich nicht mehr zu beteiligen, nur noch der eigene Weg zählt.

Übersetzt auf Trennungsväter heisst das, keinen Wert auf Kommunikation zu legen, das lohnt sich nur wenn man sich sowieso unstrittig einig ist. Stattdessen sollte man Wert auf grösstmöglichen Abstand legen und zwar still und leise. Kind direkt in Betreuungseinrichtung abholen bzw. dorthin bringen, zur Ex Abstand ausser Sichtweite. Kanäle schliessen, Nummern ändern. Wenn die Mutter etwas will, kann sie Briefe schreiben, elektronisch reicht eine ansonsten unbenutzte eMail-Adresse. Kein Informationsfluss über gemeinsame Bekannte. Öffentliche Äusserungen im Internet nur anonym, ohne erkennbaren Urheber.

Keine Kristallisationskeime für Streit liefern, auf keine Keime von aussen anspringen.
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#10
Ergänzend hierzu ist vielleicht noch anzumerken, dass auf Oberlandesgericht Ebene nicht mehr so viel Inkompetenz versammelt ist, wie auf Landgericht Ebene. Bis dahin ist jedoch eine Menge Geld und nerven verbraucht.
Bei mir hat dort die Ex einen Warnschuss erhalten. Die Manipulation wird jedoch munter weiter gehen. Der Feminismus hat hier sehr viel kaputt gemacht und ist noch nicht am Ende
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