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Zugewinnausgleich & Versorungsausgleich bei Verschleppungstricks der Scheidung
#1
Stimmt dies noch?

scheidung-einfach.de/Familienrecht_in_Bonn/Scheidung_in_Bonn/Scheidungstricks_2012_Focus-Artikel_8_2012

"Mehr Zugewinn geht auch nicht! Stichtag zur Ermittlung des Ausgleichswertes ist nämlich die Zustellung des Scheidungsantrags und danach ist es egal, wie lange das Verfahren dauert."

> Zugewinn wird von Heirat bis Zustellung Scheidungsantrag berechnet

Gilt dies auch für den Versorungsausgleich?
Lies die Bibel.
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#2
Der Stichtag ist mittlerweile variabler geworden. Das Ziel auf "illoyale Vermögensverringerung" ab, dann wird er einfach vorverlegt. Lies § 1385 BGB, Vorzeitiger Zugewinnausgleich des ausgleichsberechtigten Ehegatten bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft.

Der Versorgungsausgleich hat um ein paar Tage verschobene Grenzen. Er geht von der Zeit vom 1. des Monats der Heirat bis zum Ende des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. Kein Ausgleich erfolgt bei einer kurzen Ehezeit, wenn keiner der Beteiligten einen Antrag stellt (§ 3 Abs. 3 VersAusglG). Als Kurzehe gilt ein Zeitraum von bis zu drei Jahren.
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#3
Klasse, danke.

Das Thema "illoyale Vermögensverringerung" war mir bekannt.
Lies die Bibel.
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