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BFH III R 28/05 Umgangskosten für Kinder keine außergewöhnliche Belastung
#14
Verzeihung, Euer Ehren, gründliches Lesen vermeidet unsinnige Nachfragen.

(20-04-2009, 09:24)p schrieb: GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, EStG § 32 Abs. 6, § 33. Steht alles in der verlinkten BFH-Entscheidung. Hat auch nichts mit Ehegattensplitting o.ä. zu tun.
Aber genau dieselben Paragraphen finden sich dort auch wieder Smile
Deshalb auch die Nachfrage Wink

Der Kläger zielt m.E. zu sehr auf die Urteile wg. Mehrbedarf durch Krankheit (aussergewöhnliche Umstände) ab. Scheidung+Umgangskosten=aussergewöhnlicher Umstand? Nicht in diesem Land.
GG Art. 3 (1) ist putzig. Er hat doch durch sein Unterhaltsurteil schon schriftlich, daß dies nicht mehr für ihn gilt! Tongue

Master Chief
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borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
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RE: BFH III R 28/05 Umgangskosten für Kinder nicht außergewöhnlich - von Master Chief - 20-04-2009, 09:56

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