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BFH III R 28/05 Umgangskosten für Kinder keine außergewöhnliche Belastung
#9
Umgangskosten können momentan in der Tat auch den Selbstbehalt erhöhen, das ist aber stark von der Richterlaune abhängig und von diversen Indizien. Eine steuerliche Berücksichtigung wäre auch das Anerkenntnis des Staates, dass diese Kosten eben nicht zum normalen Lebensbedarf gehören, sondern so besonders sind, dass sie steuerlich berücksichtigt werden. Diese Einordnung öffnet wiederum andere Türen.
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RE: BFH III R 28/05 Umgangskosten für Kinder nicht außergewöhnlich - von p__ - 19-04-2009, 22:07

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