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BFH III R 28/05 Umgangskosten für Kinder keine außergewöhnliche Belastung
#8
Hihi, beppo!
Wo lebst denn duhu!? Big Grin
Sei mal bitte nicht immer so typisch männlich egoistisch, denke doch bitte auch mal an deine armen Kinder. Wink

Nee, ist aber wirklich, wie von @borni geschildert: Alles was du an Einkünften bekommst - und sei es in Form von Steuererstattung des "Fahrspaß´" zur Maloche - ist Kohle die zählt.
Dienstwagen, Teile von Spesen ... - alles Vorteile und/oder direkte Einkünfte.

Im übrigen schließe ich mich den Erwartungen unseres Gastgebers an.
Ein obsiegen des Klägers, nach erfolgreicher Verhandlung am BVerfG wäre eine wahre Sensation - im Gegensatz zu all dem BGH-Gewurschtel.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: BFH III R 28/05 Umgangskosten für Kinder nicht außergewöhnlich - von Bluter - 19-04-2009, 21:53

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