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BFH III R 28/05 Umgangskosten für Kinder keine außergewöhnliche Belastung
#5
(19-04-2009, 11:10)Bluter schrieb: Durch die steuerliche Entlastung erhöht sich das jährliche Gesamteinkommen des Verpflichteten, was wiederum in Form von Kindesunterhalt "dem Kind zugute kommt".

Wieso dass denn?
Die Steuererstattung hat doch wohl dem zu verbleiben, der auch die Last trägt und das tut nun mal der Umgangspflichtige i.d.R, alleine.
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RE: BFH III R 28/05 Umgangskosten für Kinder nicht außergewöhnlich - von beppo - 19-04-2009, 20:43

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