Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Beratungshilfe
#1
Folgender Fall:

Beratungshilfeschein auf einem Zettel erhalten:
„Akteneinsichtnahme zum Strafverfahren, Prüfung von zivilrechtlichen Unterlassungs- und ggf. Schmerzensgeldansprüchen“

Geschädigter bin ich selbst, hab Strafantrag wg. Verleumdung im Netz stellen müssen. Klar, dass die Ex dahintersteht, jedoch Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt.

Anwältin XY beauftragt
Die Akteneinsichtnahme wurde von ihr erledigt.
Staatsanwaltschaft hat nach §170 StPo die Ermittlungen eingestellt
Anwältin XY lehnte Beschwerde dagegen ab, wäre von dem B-Schein nicht abgedeckt
Selbst erfolgreich Beschwerde eingereicht, das Ermittlungsverfahren wurde unverzüglich wieder aufgenommen 
Anwältin XY hat bereits den B-Schein abgerechnet, lehnt Mandatsweiterführung nun ab

Toll. Einerseits bekomme ich so nun keine Akteneinsicht zu den weiteren Ermittlungen mehr, zudem ist der B-Schein für die zivilrechtlichen Ansprüche nun weg. Auch zu dessen Angelegenheiten will die Anwältin XY nicht für mich tätig werden. 

Wie geh ich nun vor?

Hab ich das Recht auf einen erneuten B-Schein, oder ist nicht die Anwältin verpflichtet, nach Annahme des Mandats nun nach Wiederaufnahme der strafrechtlichen Ermittlungen mir rechtlich weiter zur Seite zu stehen?
Zitieren
#2
Du kannst auf jeden Fall mal versuchen, einen neuen Beratungsschein zu beantragen. Das kostet dich nichts, den Versuch ist es wert.
Zitieren
#3
Hast du ne Ahnung. Da ich auch das Einkommen meiner Ehefrau anzugeben habe und diese Auskunft aus diversen Gründen rund 80 Seiten stark ist, sitze ich da einen ganzen Tag dran.
Zitieren
#4
(14-11-2019, 22:46)IPAD3000 schrieb: Anwältin XY hat bereits den B-Schein abgerechnet, lehnt Mandatsweiterführung nun ab
Tja. Da hat dich eine Mutterbeschützerin äußerst professionell ins Leere laufen lassen. Es sind halt nicht nur Anwältinnen, sondern eben auch Frauen... Weder meine Schwestern, noch meine Freundin, geschweige denn meine Mutter wären bereit, meine Ex so hassen, wie sie es verdient hätte. Frauen sind einfach grundsätzlich nicht zur Verantwortung zu ziehen. Wieso das so ist, weiß jede Frau anscheinend ganz genau. Und wenn Du mit dem Ziel, deine Ex zur Rechenschaft zu ziehen, zu einer AnwältIN gehst, brauchst Du dich über diesen Verlauf nicht zu wundern. Ich habe es zweimal versucht, bei der ersten konnte man "alte Emanze" kilometerweit riechen, was wenigstens den Vorteil hatte, dass das Vorspiel ausgereicht hat um einvernehmlich unsere Inkompatibilitäten festzustellen und das Mandat gar nicht erst zustande kam; die Zweite hat mich dann auch einen Beratungsschein und 150 € gekostet, nur um mich nach dem Erstberatungsgespräch anzurufen und mir sinngemäß zu empfehlen, die Füße still zu halten. 

Tja, und solange wir zu ihnen rennen wegen diesem - sorry - Gedöns unserer Exen, halten sie ihre Machenschaften für einen ehrbaren Beruf. Ich nehme keine Anwältin und keine Therapeutin mehr, die nicht authentisch rüberkommt, wenn sie mir die Begriffe "Misandrie" und "gynozentrische Gesellschaft" erklären darf. Denn so eine weiß nicht, womit wir es zu tun haben.

VM  Cool
Zitieren
#5
Klar, dem Grunde nach hast du vollkommen recht. Hätte eben diese Anwältin nicht bereits früher Angelegenheiten zu meiner Zufriedenheit erledigt, wäre sie nicht sympathisch gewesen, hätte sie selbst nicht von Vätern berichtet, welchen förmlich die Hosen ausgezogen worden, hätte ich sie sicher nicht auserwählt. War nun ein Schuss in den Ofen, aber offensichtlich hat sie alle drei Punkte des B-Scheins abgerechnet, obwohl nur einer abgearbeitet wurde.
Zitieren
#6
Aus meiner Erfahrung heraus muss ich Vater Morgana da leider voll zustimmen.
Kein Vertrauen in Frauen mehr, selbst wenn sie (anfangs) viel Verständnis für die Situation aufbringen.
Denke, es ist taktisch oder es ist Mitgefühl.
Richtig verstehen, im Sinne von voll begreifen, können sie die systematischen Verstöße gegen Artikel 3 GG nicht.
Zitieren
#7
Andere Frage:

Da meine Anwältin hinsichtlich weiterer Akteneinsicht ihr Mandat nunmehr niedergelegt hat, wäre es interessant zu erfahren, ob mir im Falle einer erfolgreichen Täterermittlung seitens der Staatsanwaltschaft Kenntnis gemacht wird, denn vermutlich werde ich mangels öffentlichen Interesses wie üblich sicher auf den zivilrechtlichen Weg verwiesen werden. Bekomme ich also den Namen des Täters?
Zitieren
#8
Keine Ahnung, ruf doch den zuständigen Staatsanwalt einfach mal an.
Wenns nur um Akteneinsicht geht und die nur für einen Anwalt möglich sein soll (was ich mangels Kenntnis des Falls nicht beurteilen kann), es gibt auch billige Mandate durch Anwälte, die nur Akteneinsicht machen. Die mietet man, wenn man ohne Ärger die Akten kennenlernen will. Eine Vertretung brauchst du ja auch nicht, wenn du nur ein Anhzeigensteller bist und darauf hoffst, ein Strafverfahren gegen einen Dritten wird eröffnet.

Kommt es deswegen zu einer Verhandlung, ist die sowieso öffentlich. Nur von einem Strafbefehl würdest du nichts erfahren.
Zitieren
#9
Zitat:Nur von einem Strafbefehl würdest du nichts erfahren.

Ganz sicher. Meine Ex würde ein Erdbeben mit ihrem Wutausbruch auslösen.  Angel
Zitieren
#10
Wenn du schon weisst, dass die Ex die Beschuldigte ist, erübrigt sich die Frage nach dem Namen des Täters.
Zitieren
#11
Habe vor zwei Jahren 80,-€ für einen HHer Rechtsanwalt bezahlt, der online mit Akteneinsicht wirbt und Dir die Akte dann als PDF zusendet.
Das kann ich nur empfehlen.
Erhält man als Geschädigter in einem Strafverfahren Kenntnis von erfolgreicher Täterermittlung (z.b. durch Anruf beim Ermittler ein- bis zwei Monate nach Ermittlungsbeginn - ja, man muss sich selber bemühen!),
empfiehlt es sich, beim Ermittlungsbeamten der Polizei persönlich vorstellig zu werden und unbedingt einen "Strafantrag für alle in Frage kommenden Delikte" gegen den Täter zu stellen.
Auf dem Formular steht der Tätername.
Hintergrund:
Der Antragsteller muss Kenntnis erhalten, gegen wen er überhaupt diesen Antrag stellt.
Mitunter spart man sich so das Geld für die Akteneinsicht.
Zitieren
#12
(15-11-2019, 13:17)p__ schrieb: Wenn du schon weisst, dass die Ex die Beschuldigte ist, erübrigt sich die Frage nach dem Namen des Täters.

Wissen und beweisen sind zwei paar Schuh. Daher erfolgte Strafanzeige gegen unbekannt, nun scheint die Staatsanwaltschaft endlich bereit per Verfügung die Daten des Verursachers von der Plattform anzufordern. Dumm ist die Ex nicht, Gewissensbisse sind ihr fremd, von daher wird sie sicherlich die Verleumdung nicht über ihr eigenes Profil ins Netz gestellt haben.
Zitieren
#13
(15-11-2019, 01:07)Vater Morgana schrieb: Tja. Da hat dich eine Mutterbeschützerin äußerst professionell ins Leere laufen lassen. Es sind halt nicht nur Anwältinnen, sondern eben auch Frauen... Weder meine Schwestern, noch meine Freundin, geschweige denn meine Mutter wären bereit, meine Ex so hassen, wie sie es verdient hätte. Frauen sind einfach grundsätzlich nicht zur Verantwortung zu ziehen. W

VM  Cool

Schlagen sind Schlagen. Auch hier von meiner Seite volle Zustimmung. Einzige Ausnahme an Erfahrung: Um das Menopause-Alter+ beruflich fast nur gute Erfahrungen gemacht. In allen anderen belangen sind und bleiben es Schlangen. Selbst bei Mietwohnungen nehm ich Abstand Verträge mit Mumus zu machen. Egal was, Endet immer bei nem Dreck am Ende (Ausnahme auch hier: Meonpausenalter überschritten).

Aktuelles Beispiel:
Ich hatte mir ne kostenlose Rechtsberatung vor paar Monaten geholt, da sass auch so ne Feminazi als "Hilfe" im Raum. Bekam ich schon die Kotze beim Anblick. Der Anwalt war auch nen Grütze, ich frag mich, ob ES ihm beim Pinkeln helfen muss.. Naja, nie wieder. In ein paar Wochen bin ich auch weg da vom Exil.

Wenn du mal die Rote Pille Geschluckt hast, siehst du diese Gaulbesitzerinnen und Schülersprecherinnen überall. Immer die gleiche Schublade..
Lies die Bibel.
Zitieren
#14
(20-11-2019, 23:34)tony30 schrieb: Wenn du mal die Rote Pille Geschluckt hast, siehst du diese Gaulbesitzerinnen und Schülersprecherinnen überall. Immer die gleiche Schublade..
Big Grin Big Grin Big Grin 



VM Cool
Zitieren
#15
at VM

"Ich nehme keine Anwältin und keine Therapeutin mehr, die nicht authentisch rüberkommt, wenn sie mir die Begriffe "Misandrie" und "gynozentrische Gesellschaft" erklären darf."

Und? Schon mal eine gefunden? Kann ich mir fast nicht vorstellen? Und dann fehlt noch: in-group-präferenz , Frauen im allgemeinen bevorzugen andere Frauen, WENN es gegen Männer geht. Sie halten dann zusammen, stützen sich usw. ... Wir Männer kommen niemals so weit. Vorher schlagen wir uns die Köpfe ein.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Was bedeutet "Beratungshilfe"? jessie17 3 3.952 07-06-2013, 08:22
Letzter Beitrag: bio
  (Noch) nicht gezahlter Unterhalt bei Beratungshilfe, PKH und Steuererklärung wirksam? Antragsgegner 2 4.129 31-03-2013, 11:35
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste