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Frage zum überobligatorischen Einkommen
#1
Hallo zusammen,

angenommen man leistet den Mindestunterhalt für die Kinder nach DDT aus Vollzeittätigkeit und ist nebenberuflich noch auf 450 € Basis tätig oder selbständig - das wäre dann überobligatorisches Einkommen?

Wenn die KM nun Mehrbedarf oder Sonderbedarf geltend macht (z.B. Kindergarten), kann dafür das überobligatorische Einkommen aus der Nebentätigkeit herangezogen werden? Wie ich es verstanden habe, geht das nur, wenn man nicht den Mindestunterhalt zahlen kann?
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#2
Um was gehts, Kindesunterhalt oder Unterhalt an die Ex?
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#3
Kindesunterhalt - Mindestsatz laut DDT wird bezahlt, wie oben beschrieben.
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#4
Ziemlich chancenlos. Guck dir mal die Ausführungen des BGH dazu an: https://openjur.de/u/639919.html
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#5
BOB, wovon träumst Du?
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#6
(14-11-2019, 23:00)Gast1969 schrieb: BOB, wovon träumst Du?

Von einer Perspektive...
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#7
Schwarzarbeit ist die Lösung Smile
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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