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Titel=beglaubigte Abschrift?
#1
Hallo Forum,

ich hätte mal eine Frage an die Rechtsexperten. Gemäß ZPO § 315 ist ein Urteil erst rechtens, wenn dieses von dem vorsitzenden Richter unterschrieben wurde und muss auch zugestellt werden.

Zugestellt bekommt man dann meist beglaubigte Abschriften unterschrieben durch einen Rechtspfleger. Diese beglaubigen lediglich den Inhalt, jedoch nicht die Urschrift des Urteils mit Unterschrift.
Gibt auch schon einige Urteile, wo solche nicht unterschriebenen Urteile als ungültig deklariert worden sind.

Wie sieht dies nun aus, wenn der Gläubiger mit der beglaubigten Abschrift eine Pfändung durchführt? Wäre dies Rechtens? Denn strenggenommen ist dies nicht der Titel. Denn der Titel muss die Unterschrift tragen.

Danke euch!
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#2
Wieder die beliebte Schlupflochsuche, diesmal auf formaler Ebene. Wäre es so einfach, beglaubigte Abschriften bei einer Pfändung zu kippen weil sie nur beglaubigt und nicht das Original sind, dann wäre es vor 500 Jahren schon geschlossen worden.

Jede Beglaubigung ist eine Bescheinigung, dass Zweitschriften mit dem Original übereinstimmen. Das reicht, um die bekannten Folgen auszulösen.
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#3
...und damit wärst Du auf den Weg Richtung "Reichsbürger" eingestuft zu werden. Wink ….
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#4
Vom Reichsbürger wäre ich hoffentlich weit entfernt Angel , jedoch gilt das Recht ja für beide Seiten, nur mit dem Unterschied das sich eine Seite nicht immer daran hält.

Hintergrund ist folgender. Ich möchte wohl meinen Arbeitsvertrag von 40h auf 35h ändern. Abänderungsklage will ich vermeiden und wird vermutlich nicht erfolgsversprechend sein. Sprich das JA müsste dann ja eine Neuberechnung vornehmen. Bloss dies tun die vermutlich erst nach Ablauf der zweijahres Frist und die Vorlage der letzten 12 Monatsgehälter ist noch nicht so lange her.
Sprich wenn ich den Unterhalt dann selbsttätig anpassen gibt es vermutlich eine Pfändung. Jedoch habe ich bisher noch kein Urteil gesehen, auf dem der Richter unterschrieben hatte.
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#5
Wir können leider noch nicht erraten was in deinem Urteil steht ! Du musst schon konkreter werden WAS das Urteil besagt.

Bisher verstehe ich nur das Du ein Urteil hast KEINEN Titel. Was steht IM Urteil ?. Begrenzt oder unbegrenzt. Fiktiv u.s.w...

Lg
A.
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#6
Also zahlen tue ich 370€/Monat bei einer 11 jährigen Tochter, also 115% .Es ist ein Titel unbegrenzt. Formal die beglaubigte Abschrift ohne Unterschrift. Ich gehe mal davon aus, dass die Urschrift eine Unterschrift trägt.
Die Aufforderung zur Offenlegung war erst Anfang des Jahres. Grobe überschlagung hat ergeben, dass ich auf 110% rutschen würde. Mir ist das Mehr an Freizeit nun wichtiger geworden. Bloß weiterhin 115% zu zahlen und weniger verdienen und ggf. klagen würde weh tun...
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#7
Also kurz gesagt vergiss es. Du bist leistungsfähig wurde vom Gericht dem Anschein nach auch so gesehen. Von dem Titel herunterzukommen (fast) unmöglich. Stichwort: fiktives Einkommen.

Und wie Du schon richtig festgestellt hast würden alle anderen Maßnahmen "nur weh tun". Ich hätte an deiner Stelle damals auf 100% titulieren lassen statisch bis Vollendung 18.Lebensjahr.

Leider hat das Gericht jetzt die Kontrolle unternommen und ohne mindestens 2 weiterer Kinder wirst Du da nicht runterkommen.

Lg
A
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#8
Der Titel damals ist leider so festgelegt worden.

Ich war einfach noch zu unerfahren in der Thematik und mir war gar nicht bewusst, was dies überhaupt bedeutet.

Gut mit 18 Jahren werden dann die Karten ggf. gerichtlich neu gemischt werden müssen


Dies ist wohl so, dass es nur die zwei Möglichkeiten gibt vom Unterhalt runter zu kommen.

Entweder noch mehr Kinder in die Welt setzen oder alternativ den Dino / P_ machen.

Sprich ich bin dazu verdammt weiter auf der 40h/Woche zu bleiben.
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#9
Den Fehler haben wir alle gemacht Undecided .
Du kannst aber eigentlich einen Titel nicht verhindern!...Selbst die "Statik" und die "Begrenzung" auf das 18. Lebensjahr sind/wären Angreifbar.

Alternativ Aufstocken u.s.w...da gibt es hier aber Leute die sich da besser auskennen.

Kopf hoch...wird schon... Big Grin
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#10
(07-11-2019, 20:24)Einszweidrei schrieb: Der Titel damals ist leider so festgelegt worden.

Ich war einfach noch zu unerfahren in der Thematik und mir war gar nicht bewusst, was dies überhaupt bedeutet.

Gut mit 18 Jahren werden dann die Karten ggf. gerichtlich neu gemischt werden müssen

Dann lies mal meinen Thread und Du wirst erfahren, WIE die Karten dann gemischt werden.............
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#11
Klar wenn die Mutter dann natürlich wie zu erwarten ein Gehalt am Selbstbehalt bezieht, wovon auszugehen ist, werde ich weiter voll zahlen müssen.
Bis dahin ist noch ein wenig Zeit .
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#12
Zitat:Dies ist wohl so, dass es nur die zwei Möglichkeiten gibt vom Unterhalt runter zu kommen.

Entweder noch mehr Kinder in die Welt setzen oder alternativ den Dino / P_ machen.

Dem muss ich widersprechen. Der Vielen-Kinder-Methode.

Trotz dreier Kinder war ich nach fünf Jahren Prozessdauer in 1.Instanz nicht erfolgreich. Die zweite Instanz kämpft derweil mit einem Gutachter, der wohl selbst Trennungsopfer zu sein scheint. Zumindest juckt ihn auch kein Ordnungsgeld, das Gutachten kommt und kommt nicht. Kein Wunder, dazu hätte er mich vielleicht begutachten müssen. 

Nun bin ich bei insgesamt 6,5 Jahren Verfahrensdauer und erwäge mich beim Guinnessbuch der Rekorde zu melden. Denn vor Ablauf von 7 oder 8 Jahren ist mit einer endgültigen Entscheidung wohl nicht zu rechnen. Und wie die aussehen wird, haben mir die drei Affen vom OLG bereits prognostiziert.

Da die Kinder in unterschiedlichen Gerichtsbezirken wohnen, ruht derweil Verfahren No 2, heißt um auch dort wegen dreier Kinder als Mangelfall durchzukommen, kommt das noch hinten dran. Wenn die sich ebenfalls 7 Jahre Zeit nehmen, werden zwei meiner Kinder bereits selbst Familie und Kinder haben, eines dann gerade seine Ausbildung abgeschlossen haben.

Ich glaub, ich bin tatsächlich derjenige mit dem längsten Unterhaltsabänderungsverfahren in ganz Deutschland. Gibt es für einen Eintrag im Guinnessbuch eigentlich ein Preisgeld? Vielleicht reicht das ja um die Unterhaltsschulden auszugleichen?  Big Grin

Habs gegoogelt: Kein Preisgeld  Dodgy
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#13
(08-11-2019, 10:54)IPAD3000 schrieb: Ich glaub, ich bin tatsächlich derjenige mit dem längsten Unterhaltsabänderungsverfahren in ganz Deutschland. Gibt es für einen Eintrag im Guinnessbuch eigentlich ein Preisgeld? Vielleicht reicht das ja um die Unterhaltsschulden auszugleichen?  Big Grin

Habs gegoogelt: Kein Preisgeld  Dodgy

Wenn Beppo's Angaben noch stimmen, ist er wohl Rekordhalter mit 9 Jahren einschl. der niederen Instanzen.

https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...#pid188118
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#14
Ihr habt Gewonnen Huh ...ich bleibe bei meinen Strafverfahren Exclamation

Wesentlich entspannter...
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#15
IPAD3000 schrieb:
Zitat:Dies ist wohl so, dass es nur die zwei Möglichkeiten gibt vom Unterhalt runter zu kommen.

Entweder noch mehr Kinder in die Welt setzen oder alternativ den Dino / P_ machen.

Dem muss ich widersprechen. Der Vielen-Kinder-Methode.

Sorry ich meinte damit, dass der Unterhalt runtergeht je mehr Unterhaltspflichtige in der Schlange stehen Big Grin
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#16
Mehr Kinder nutzen beim Unterhalt überhaupt nichts. Das ist nur ein Spass, wenn man vorhat sowieso nie wieder etwas zu zahlen und den Rest des Lebens von fremdem Geld leben wird. Ansonsten sind sie der Versuch, Kopfschmerzen mittels erneuten Keulenschlägen zu heilen.
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#17
Ja klar da gebe ich dir Recht. Formal geht der Unterhalt dann aber leicht runter.

Letztendlich bringt es aber wohl noch mehr Kopfschmerzen.

Beziehe mich da auch auf eine Aussage von dir, die ich mal hier gelesen hatte. Und von deinen Aussagen halte ich in der Regel schon sehr viel Wink
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#18
Das ist wie bei Schulden, die über das bezahlbare Maß hinaus angesteigen sind. Dann ist alles egal geworden. Unbezahlbar ist unbezahlbar. Also sind auch weitere Schulden egal. Es läuft darauf hinaus, dass weitere Kinder keinen Unterhalt mehr kosten. Wer schon für ältere Kinder nicht mehr zahlen kann und wird, kann unbesorgt vor weiteren Lasten mit Kindern weitermachen. Sie erhöhen nur die sowieso nie mehr bezahlten Schulden.
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#19
Okay danke für die Erörterung
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#20
(08-11-2019, 13:49)p__ schrieb: Das ist wie bei Schulden, die über das bezahlbare Maß hinaus angesteigen sind. Dann ist alles egal geworden. Unbezahlbar ist unbezahlbar. Also sind auch weitere Schulden egal. Es läuft darauf hinaus, dass weitere Kinder keinen Unterhalt mehr kosten. Wer schon für ältere Kinder nicht mehr zahlen kann und wird, kann unbesorgt vor weiteren Lasten mit Kindern weitermachen. Sie erhöhen nur die sowieso nie mehr bezahlten Schulden.

Punkt!...oder glaubt irgendjemand das die Gerichte mit jemanden der Nichts mehr zu verlieren hat auf irgendein Manöver gehen. Derjenige der Arbeitet und Vermögen hat wird etliche tausend verlieren derjenige der komplett am Ende ist bekommt Vkh, PKH...Pflichtverteidiger und kann alles abschmettern.

Um das mit den Worten von Kennedy zu sagen: "Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten."
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