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Unterhaltsrückzahlung für Kuckuckskind
#3
Alles sehr fraglich. Man muss ihr zunächst mal Mehrverkehr innerhalb des kurzen Zeitraums von ein paar Tagen nachweisen. Dann muss man ihr nachweisen, dass dieser Mehrverklehr in einer bestimmten Weise stattgefunden hat. Sie könnte zum Beispiel den Mehrverkehr zugeben, aber der Lover hätte mit Kondom verhütet, deshalb sei sie sicher gewesen dass der Kläger der Vater gewesen wäre.

Das "bewusst falsch" ist eine hohe Hürde, insbesondere wenn es um Sex hinter verschlossenen Türen geht. Da sind wieder die üblichen Glaubwürdigkeiten im Spiel und welche Karten damit die Frauen vor Gericht haben, ist uns wohlbekannt. Da ist man überaus "wohlwollend".
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RE: Unterhaltsrückzahlung für Kuckuckskind - von p__ - 11-10-2019, 11:02

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