Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhaltsrückzahlung für Kuckuckskind
#1
Seltener Fall: Mann will Kindesunterhalt für Kuckuckskind zurück. Selten, weil das vor Gericht meistens schon früh scheitert oder gar nicht erst versucht wird. Und es passiert in Österreich, ging bis vors dortige OHG:
https://www.nachrichten.at/panorama/chro...58,3173850

Der "falsche" Vater forderte Kindesunterhalt (35.000 Euro) zurück. Die Frau habe ihn damals angelogen und vorsätzlich verschwiegen, dass sie zu ähnlicher Zeit mit zwei Männern Sex gehabt habe. Die Frau entgegnete, dieser habe sie nicht danach gefragt. (...)

Der OGH hielt nun dem Bericht zufolge fest, eine Frau sei zwar grundsätzlich nicht verpflichtet, einem möglichen Vater von sich aus zu sagen, dass sie auch mit anderen Personen verkehrt hat. Die einschlägige Judikatur dazu betraf aber Frauen, die wirklich geglaubt haben, der von ihnen als Vater bezeichnete Mann sei der Vater. Anderes gelte aber, wenn eine Frau wider besseres Wissen einen Mann über dessen Vaterschaft informiert. In diesem Fall müsse der betroffene Mann nicht nachfragen, ob er als Einziger dafür infrage kommt.

Nach den Feststellungen des Landesgerichts wusste die Mutter, wer der wirkliche Vater war. Sollte die Frau den Mann also bewusst falsch informiert haben, müsse sie den ausgelegten Unterhalt zurückzahlen, erklärten jetzt die Höchstrichter.


"bewusst falsch" ist der Schlüssel. Und der ist so gestaltet, dass der Nachweis ziemlich schwierig zu führen sein wird.
Zitieren
#2
Wenn sie ihn wissentlich der Lüge über seine Vaterschaft informiert hat, wird das "bewusst falsch" gewesen sein. Das Urteil erstaunt aber auf andere Art. Denn die Mutter wird auch vom echten Vater nach so langer Zeit keine Nachzahlung erwarten können. Damit wird sie selbst oder der Staat einspringen müssen.
https://t.me/GenderFukc
Zitieren
#3
Alles sehr fraglich. Man muss ihr zunächst mal Mehrverkehr innerhalb des kurzen Zeitraums von ein paar Tagen nachweisen. Dann muss man ihr nachweisen, dass dieser Mehrverklehr in einer bestimmten Weise stattgefunden hat. Sie könnte zum Beispiel den Mehrverkehr zugeben, aber der Lover hätte mit Kondom verhütet, deshalb sei sie sicher gewesen dass der Kläger der Vater gewesen wäre.

Das "bewusst falsch" ist eine hohe Hürde, insbesondere wenn es um Sex hinter verschlossenen Türen geht. Da sind wieder die üblichen Glaubwürdigkeiten im Spiel und welche Karten damit die Frauen vor Gericht haben, ist uns wohlbekannt. Da ist man überaus "wohlwollend".
Zitieren
#4
Kann man nicht in solchen Fällen den eigentlichen Vater auf Erstattung der geleisteten Unterhaltszahlungen verklagen? Meine mal so etwas gelesen zu haben.
Zitieren
#5
In Deutschland ja. Dieser Fall hat sich in Österreich zugetragen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste