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UHV, Auskunftsersuchen, Handlungsspielraum
#1
Vorgeschichte:
- Exfrau + 15 jähriges gemeinsamer Junge
- sind nach Scheidung, vor ein paar Tagen 300 km vom ehemaligen Wohnort weg gezogen
- Vaterschaft von ehelichem Kind wurde bei Geburt von mir anerkannt

Aktuelles:

- JA hat sich bei mir gemeldet, und mir vmtl. übliches Drohschreiben zu gesandt und fordert nun diverseste Papiere und Angaben von mir an.

What nu?
- Den TFAQ kenne ich Dank eines Freundes
- Im TFAQ habe ich ein wenig gelesen, incl. dem FAQ zum KU
- Ich versuche erst einmal halbwegs Ruhe zu bewahren und sende bevor ich mir eine Meinung gebildet habe erst einmal gar nichts erst einmal gar nichts an das JA

Trotz erst mal bestehenden eingeengten Blickfeld stellen sich mir folgende Erstfragen:

Jetzt erst einmal losgelöst von meinem eigenen Fall:
* Wenn das JA der Meinung sein sollte das der Zahlknecht nicht leistungsfähig sein sollte (anrechenbares Einkommen von bis zu ca. 880€ bzw. 1050€ Grenze), zahlt das JA dann trotzdem UHV, obwohl der Zahlknecht im angenommenen Fall nicht leistungsfähig ist ( im Extremfall wenn er tot ist) ? Bleibt in dem angenommenen Fall das JA au den Kosten sitzen ohne das da dann Leute in der Theorie Leute verklagt werden sollten ?

Später mehr. Mein Blickfeld ist doch etwas eingeengt.
Gesegnet sei der Tag, an dem mich meine Frau verlassen hat.
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#2
Moin Alfred37.

Worum handelt es sich hier? Hat deine Ex fürs Kind eine Beistandschaft durch das JA einrichten lassen oder hat sie Unterhaltsvorschuss beantragt?

VM Cool
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#3
So recht verstehe ich deine Frage nicht. Ich versuchs mal mit einer allgemeinen Antwort:
Fall 1: Du bist nicht leistungsfähig und das wird auch so akzeptiert: Jugendamt zahlt Unterhaltsvorschuss und kann nichts von dir zurückverlangen.
Fall 2: Du bist nicht leistungsfähig und das wird nicht so akzeptiert, ein Richter verurteilt dich trotzdem zu Unterhalt. Fiktives Einkommen und so. Du zahlst aber nichts. Jugendamt zahlt Unterhaltsvorschuss und verlangt ihn von dir zurück. Schulden laufen auf.
Fall 3: Du bist tot. Jugendamt zahlt keinen Unterhaltsvorschuss. Das Kind erhält Halbwaisenrente.

Auch das ist verwirrend: Die Vaterschaft für ein eheliches Kind kannst du nicht anerkennen. Für Kinder, die in einer Ehe entstanden sind, hast du automatisch die Vaterschaft.
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#4
(29-09-2019, 21:48)Vater Morgana schrieb: Hat deine Ex fürs Kind eine Beistandschaft durch das JA einrichten lassen oder hat sie Unterhaltsvorschuss beantragt?

Am xx.0x.2019 hat Frau Name genannt, einen Antrag auf Leistungen nach ... UVG für ... Kind gestellt.
...
Sie fordern Auskunft über meine wirtschaftlichen Verhältnisse ab xx.0x.2018.

(29-09-2019, 22:12)p__ schrieb: So recht verstehe ich deine Frage nicht. Ich versuchs mal mit einer allgemeinen Antwort:
Ok. Deine drei Antworten beantworten genau was ich wissen wollte.
Das JA verauslagt nicht nur im Falle einer Zahlpflicht des potentiellen Zahlknechtes, es zahlt auch an die Kindesbesitzerin, wenn der potentielle Zahlknecht auf Grund von vom JA oder per Gericht anerkannter nicht Leistungsfähigkeit nicht leisten muß.

Nächste Phase meines Versuchs die Situation zu verstehen:
Soweit wie ich es verstanden habe, bezieht die Kindesbesitzerin nun UHV vom JA und dass JA versucht bei mir wieder ein zu treiben. Nebenbei sammeln sie Daten u fest zu stellen ob sie versuchen können per evtl. noch nicht beauftragter Beistandsschaft mehr als den UHV Betrag ein zu treiben.

- Ist die eventuell noch auf poppende Beistandsschaft für den im Falle der Leistungsfähigkeit, den UHV Betrag überschreitenden Betrag zuständig ?

Sorry für meine dämlichen Fragen, aber bei mir ist durch das Thema das Gesichtsfeld etwas eingeschränkt.
Gesegnet sei der Tag, an dem mich meine Frau verlassen hat.
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#5
(29-09-2019, 22:22)Alfred37 schrieb: Am xx.0x.2019 hat Frau Name genannt, einen Antrag auf Leistungen nach ... UVG für ... Kind gestellt.
...
Sie fordern Auskunft über meine wirtschaftlichen Verhältnisse ab xx.0x.2018.
Ah, ok! Dann siehe p's Beitrag. Lass ein paar Tage ins Land ziehen. Ich ignoriere immer erstmal ein, zwei solcher Schreiben. Die Offenlegung des Einkommens hat noch nie gereicht, um seine Ruhe vor diesen Möchtegern-Inkassos zu haben - also: Zeit schinden. Wenn Du eh nicht zahlen kannst, beginnt mit deiner Reaktion sowieso die übliche "erhöhte Erwerbsobliegenheit"-Schikane mit "Warum können Sie nicht zahlen?", "Suchen Sie sich doch nen zweiten Job.", etc.

Ansonsten ist das, was dir bevorsteht, eher eine Frage mentalen Trainings als alles andere...


VM Cool
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#6
Die Beistandschaft des Jugendamts ist fast exakt dasselbe wie ein von der Ex beauftragter Anwalt. So wie es ein Anwalt auch tun würde, versuchen die jetzt, Geld aus dir für Ex/Kind rauszuholen. Erster Schritt: Das Auskunftsersuchen. Danach werden sie eine Forderung nach einem bestimmten Unterhaltsbetrag an dich stellen oder sie akzeptieren, dass du nicht für Unterhalt leistungsfähig bist.
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#7
(29-09-2019, 22:22)Alfred37 schrieb: Nebenbei sammeln sie Daten u fest zu stellen ob sie versuchen können per evtl. noch nicht beauftragter Beistandsschaft mehr als den UHV Betrag ein zu treiben.
In der Regel nicht. Eine Beistandschaft muss beantragt werden. Aber bei entsprechendem Einkommen deinerseits kann diese Information auf dem kurzen Dienstweg an die Antragstellerin gelangen. 

Zitat:- Ist die eventuell noch auf poppende Beistandsschaft für den im Falle der Leistungsfähigkeit, den UHV Betrag überschreitenden Betrag zuständig ?
Ja. Aber auch ohne Beistandschaft kann diese Differenz von deiner Ex direkt bei dir eingefordert werden.

Mach dir keine Hoffnung, das System ist narrensicher, reformresistent, und auf die maximale finanzielle Plünderung des Mannes eingeschworen. Legal kommst Du nicht drum herum, außer in Thailand... Der Widerstand formiert sich hierzulande ansonsten so zögerlich, dass selbst unsere Enkel wahrscheinlich noch unter diesem Familienunrecht werden leben müssen.

VM Cool
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#8
(29-09-2019, 22:46)Vater Morgana schrieb: Lass ein paar Tage ins Land ziehen.

Ich werde innerhalb der vom JA gestellten Frist:
- dem JA antworten und selber zusätzliche Formulare an fordern, damit ich Auskunft bei meiner RV meine dort bezogenen 100% Bekloppten Renten Einkünfte an fordern kann. Das kann dauern bis die antworten. Nicht des so trotz werde ich natürlich dem JA keinerlei Unterlagen ein reichen, sondern nur per verklausulierten selbst geschriebenen Angaben meine Auskünfte benennen.

Ansonsten werde ich erst einmal Zeit schinden und diese und jene nette aber nichts enthaltene Briefe mit dem JA hin und her schreiben. Das kann ich ganz gut. Da bin ich halbwegs geübt.


(29-09-2019, 22:52)p__ schrieb: Die Beistandschaft des Jugendamts ... Danach werden sie eine Forderung nach einem bestimmten Unterhaltsbetrag an dich stellen oder sie akzeptieren, dass du nicht für Unterhalt leistungsfähig bist.
Ok. Das ist gut zu wissen. Der RA der Ex von der Scheidung ist also erst einmal raus aus der Geschichte und das JA ist nun mein "Gesprächspartner", zu dem bei Bedarf das Gericht dazu gezogen wird.

Wenn UHV JA oder Beistand JA anderer Meinung iat als ich, macht es da von den für mich entstehenden Verfahrenskosten einen Unterschied ob ich selber auf Feststellung meiner Zahlungsverpflichtung klage oder mich verklagen lassen ?

Vom Ergebnis her, vermute ich mal das die Berechnung des Gerichts eher an der Rechtslage liegen wird als das was das JA gerne hätte. Aber das werde ich sehen was die verlangen.

Bis dahin mache ich für mich meine eigene Rechnung, im Sinne von:
* unstrittige Verpflichtungen zu JA Wunsch
* Prognose der Prozesskosten
* Prognose des Prozessrisikos
* Gegenwert der verlorenen Lebenszeit

Meine Prognose ist das meine Zahlungspflicht irgend wo zwischen 0 und den UHV liegt. Daher werde ich als nächstes mal versuchen zu bestimmen, wie hoch eigentlich die zu erwartenden Kosten bei 100% UHV wären. Also wie viel überhaupt max weg zu hoffen ist.

PS. Gibt es im TFAQ eine Editfunktion für das was man selber geschrieben hat ?
Gesegnet sei der Tag, an dem mich meine Frau verlassen hat.
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#9
Im Falle einer Beistandschaft vertritt das JA die VOLLSTÄNDIGEN finanziellen Interessen des Kindes.

Hat auch Vorteile:

- Zwischengeschaltete Sachbearbeiter nehmen zumindest die Emotionalität aus der diesbezüglichen Korrespondenz
- Im Falle gerichtlicher Verfahren sitzt die Sachbearbeiterin im Gerichtssaal (die Mutti leider auch wenn sie will), solltest du verlieren, so erspart es dir den Kostenfaktor „Gegnerischer Anwalt“
- Kommt die Mutti mit Sonderbedarf um die Ecke, kannst du regelmäßig entgegnen „wende dich ans Amt, die sind nun zuständig, beantrage diesen dort - was i.d.R. nicht funktioniert)
- Etwaige Pfändungen können die direkt betreiben, in meinem Fall kamen dann keine zusätzlichen Vollstreckungskosten mit auf die Schuldenliste - kleine Ersparnis, aber immerhin.
- Sachbearbeiter des JA können mitunter jahrelang untätig sein, schließlich haben die viele Fälle zu bearbeiten.
- Das JA meint mit jährlichen Kontoauszügen einer Verwirkung entgegen wirken zu können. Lüge: Auch wenn die nicht regelmäßig mindestens jährlich einen Vollstreckungsversuch unternehmen, wird geschuldeter Unterhalt irgendwann als ebenso verwirkt anzunehmen sein, als hätte es die Mutti versäumt. In meinem Fall mein Joker, seit Jahren kam da nix mehr. Irgendwo hab ich noch das Urteil gespeichert, welches bei solch einem Fauxpas auch bei Beistandschaften keinen Unterschied macht. Nicht regelmäßig vollstreckt -> Verwirkung tritt ein.

Nachteil: Du wirst das Amt vorerst nicht los. Tue kooperativ, aber sieh zu, damit nur Zeit schinden zu wollen. Schreib doch kurz mal hin „Einige Belege sind mir abhanden gekommen, bitte Fristverlängerung von 3 Monaten“. Eine innere Zereißprobe bei der Sachbearbeiterin beginnt mit Blick auf die vor ihr liegenden Aktenstapel. Sie wird sich vermutlich aus rein egoistischen Motiven drauf einlassen, ist innerlich glücklich, eine Akte vorerst in Ablage P legen und sich anderen säumigen Vätern widmen zu können.

Zeit schinden bringt leider finanziell nichts. Mit Datum des Auskunftsersuchens bist du Pflichtig, dann irgendwann auch rückwirkend. Ich z.B. hab meine Sachbearbeiterin seit 2014 ruhig gestellt. Dann hab ich ihr zwischendurch sogar den Tipp gegeben, Ansprüche zu pfänden, welche im Rahmen des Zugewinns ggü. meiner Ex bestanden. Das hat sie dankend angenommen. Ergebnis: Pfändungsüberweisungsbeschluss zur Mutti, die hat mit dem Zugewinn (4500 Euro) letztendlich bereits erhaltenen KU ans Amt zurück überweisen müssen. Das ging ihr schwer ab. Schließlich prahlte ihre Anwältin im Gerichtssaal noch, den Zugewinn selbst pfänden zu wollen, um ihre Kosten für das Verfahren von 2500 Euro decken zu können. Am Ende musste meine Ex 4.500 an das JA und 2500 am die Anwältin überweisen, denn bei mir ist und war nichts zu holen. 

Was ich damit sagen will: Spiel mit dem Amt, nutze es für dich, schinde Zeit, vermeide Pfändungen durch unangenehmes Auftreten bei denen, so kommst du irgendwann einer Verwirkung immer näher.
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#10
(29-09-2019, 23:07)Alfred37 schrieb:
(29-09-2019, 22:46)Vater Morgana schrieb: Lass ein paar Tage ins Land ziehen.

Ich werde innerhalb der vom JA gestellten Frist:
- dem JA antworten und selber zusätzliche Formulare an fordern
 
Das kenne ich. Auch deine Reaktion ist typisch. Die Scheidung ist gerade frisch (?) und jetzt wird dir in Sachen Vaterschaft die Keule so richtig über den Kopf gezogen. "Ungerecht" ist dafür gar kein Begriff!

Meine Theorie ist, dass so etwas Männern wie uns genau deswegen passiert, weil wir an Regeln und Gerechtigkeit glauben. Außerdem neigen wir dazu, korrekt und fair erscheinen zu wollen, guten Willen demonstrieren und so. Aber je früher Du anfängst, in diesem Spiel nach deinen eigenen Regeln zu spielen, desto besser geht es dir psychisch. Du brauchst Ruhe? Gönn' sie dir.

Zitat:damit ich Auskunft bei meiner RV meine dort bezogenen 100% Bekloppten Renten Einkünfte an fordern kann.
EU-Rente? Jackpot! Sammle die Unterlagen und halte bis dahin Funkstille. Wenn Du alles beisammen hast, reiche es beim JA ein und ärgere dich nicht weiter. Wenn Du offiziell nennenswerte Zuverdienste hast, fahre sie schnell (Gesundheitsbelastung aus aktuellem Anlass) runter.

Zitat:Ansonsten werde ich erst einmal Zeit schinden und diese und jene nette aber nichts enthaltene Briefe mit dem JA hin und her schreiben. Das kann ich ganz gut. Da bin ich halbwegs geübt.
Nicht zu empfehlen.

Edit: der Tipp mit der Fristverlängerung (@IPAD3000) ist gut. Ist ein Zweizeiler. Trotzdem: ein paar Tage sacken lassen ist immer gut.

VM Cool
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#11
(29-09-2019, 23:27)Vater Morgana schrieb: EU-Rente? Jackpot!
Leider bin ich seit mehreren Jahren amtlich anerkannt 100% nicht leistungsfähig. Das ist wirklich schade. Das nagt an mir. Besonders jetzt, wo ich meine Ex so gerne kraftvoll unterstützen würde. Als AE hat sie es ohnehin schon schwer, muß jeden Tag vor dem Mittag auf stehen und ein und aus atmen. Das hat mein tiefstes Mitgefühl. Tröstlich finde ich es für sie, das sie seit einiger Zeit mehr als doppelt so viel verdient wie ich. Das gönne ich ihr von ganzen Herzen.
Gesegnet sei der Tag, an dem mich meine Frau verlassen hat.
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#12
(29-09-2019, 23:23)IPAD3000 schrieb: Zeit schinden bringt leider finanziell nichts. Mit Datum des Auskunftsersuchens bist du Pflichtig, dann irgendwann auch rückwirkend.
Fallen da gegebenenfalls ab irgend einem Zeitpunkt der festgestellten Zahlungspflicht Zinsen an und was für Prozentsätze werden da so auf gerufen ?
Gesegnet sei der Tag, an dem mich meine Frau verlassen hat.
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#13
(30-09-2019, 00:09)Alfred37 schrieb: Fallen da gegebenenfalls ab irgend einem Zeitpunkt der festgestellten Zahlungspflicht Zinsen an und was für Prozentsätze werden da so auf gerufen ?
In dem Schreiben des JA sollte stehen, dass du ab dem xx.0x.2019 im Verzug gesetzt wirst. Ab diesem Tag fallen auch Zinsen an, der Satz liegt 5% über dem Basiszinssatz.

VM Cool
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#14
(29-09-2019, 23:27)Vater Morgana schrieb: Das kenne ich. Auch deine Reaktion ist typisch. Die Scheidung ist gerade frisch (?)
Die Scheidung ist recht genau vier Monate her. Die Dame hat erst einmal nach der Scheidung ausgiebig mit ihrem Lover Urlaub gemacht. So das mein Sohn und ich noch einige Zeit für uns hatten. Das ist jetzt wie es ist. In drei Jahren ist mein Sohn 18. Mit 19 wird er hoffentlich nach seinem Abitur etwas mintiges studieren. Schauen wir mal.
Gesegnet sei der Tag, an dem mich meine Frau verlassen hat.
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#15
(29-09-2019, 23:46)Alfred37 schrieb: Leider bin ich seit mehreren Jahren amtlich anerkannt 100% nicht leistungsfähig. Das ist wirklich schade. Das nagt an mir. Besonders jetzt, wo ich meine Ex so gerne kraftvoll unterstützen würde. Als AE hat sie es ohnehin schon schwer, muß jeden Tag vor dem Mittag auf stehen und ein und aus atmen. Das hat mein tiefstes Mitgefühl. Tröstlich finde ich es für sie, das sie seit einiger Zeit mehr als doppelt so viel verdient wie ich. Das gönne ich ihr von ganzen Herzen.
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass wir nicht wenige in dieser Situation sind. Irgendwann vor oder nach der Trennung psychisch kaputt gegangen, parallel finanziell ruiniert und ohne eigenes Leben mehr. Und alle geben einem das Gefühl, man hätte es so verdient. Währenddessen die "arme Mutter" blablabla... Schone deine Nerven und reiche einfach den entsprechenden Bescheid ein, dann ist beim JA Ruhe.

VM Cool
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#16
(30-09-2019, 00:15)Vater Morgana schrieb: In dem Schreiben des JA sollte stehen, dass du ab dem xx.0x.2019 im Verzug gesetzt wirst. Ab diesem Tag fallen auch Zinsen an, der Satz liegt 5% über dem Basiszinssatz.
Von Verzugsetzung steht da was. Einen Zinssatz habe ich da nicht gefunden. Ich werde mir mal ein paar mir passende AGB schreiben und sie ihnen in Kenntnis setzen. Letztendlich wird das per Gericht wieder außer Kraft gesetzt werden, aber die Hoffnung stirbt zuletzt.

Wie auch immer, da ich eh kein Geld habe kann ich ohnehin nicht zahlen. Und wenn ich einen Bankkredit bekommen würde, was ich aber auf Grund meiner Rentenhöhe und überhaupt wegen der angeblich nicht als Sicherheit verwertbaren Rente ohnehin nicht bekomme, wäre wohl ohnehin der Zinssatz höher.
Gesegnet sei der Tag, an dem mich meine Frau verlassen hat.
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#17
(30-09-2019, 00:16)Alfred37 schrieb:
(29-09-2019, 23:27)Vater Morgana schrieb: Das kenne ich. Auch deine Reaktion ist typisch. Die Scheidung ist gerade frisch (?)
Die Scheidung ist recht genau vier Monate her. Die Dame hat erst einmal nach der Scheidung ausgiebig mit ihrem Lover Urlaub gemacht.
Die arme Sau.. äh... Frau.
Zitat:So das mein Sohn und ich noch einige Zeit für uns hatten. Das ist jetzt wie es ist. In drei Jahren ist mein Sohn 18. Mit 19 wird er hoffentlich nach seinem Abitur etwas mintiges studieren. Schauen wir mal.
Der sollte vor allem das Frauentum studieren und hoffentlich gute männliche Vorbilder gehabt haben. Sonst kann er sein "mintiges" später auch irgendeinem Weibchen hinterhertragen. Du sagst, dass die Ex mit ihm jetzt in die Ferne gezogen ist. War das abgesprochen oder hat sie das alleinige ABR für den Sohn?

VM Cool
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#18
Also Verzugszinsen hab ich in meinen jährlichen Aufstellungen noch nie gefunden. Wie gesagt, nicht mal Vollstreckungskosten fanden sich damals wegen der 4500 Euro. Nein, diese wurden in voller Summe meinen Soll-Saldo reduzierend aufgeführt.
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#19
(30-09-2019, 00:30)Alfred37 schrieb: Letztendlich wird das per Gericht wieder außer Kraft gesetzt werden, aber die Hoffnung stirbt zuletzt.
Unterhaltsvorschuss muss nicht bis vors Gericht gehen, wenn Du das JA vorher davon überzeugen kannst, dass bei dir nie etwas zu holen sein wird. Und in deinem Fall stehen die Zeichen auf Ruhe.

VM Cool
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#20
(30-09-2019, 00:28)Vater Morgana schrieb: Schone deine Nerven und reiche einfach den entsprechenden Bescheid ein, dann ist beim JA Ruhe.
Eine gesteigerte Erwerbsobligenheit erwarte ich bei bestehender 100% Beklopptenrente nicht.

Ok. Butter bei die Fische.

Betrachtung der Leistungsfähigkeit:
- 100 % EM Beklopptenrente liegt amtlich bescheinigt vor
- Bruttorente Rente liegt zwischen 880€ und 1200€. Die Nettorente ist mir nicht bekannt (muß ich mal recherchieren ob ich einen Rentennettorechner finde, nettolohn.de scheint da nicht zu passen)

Ich muß also noch etwas finden was ich ab ziehen kann oder im Rahmen meiner Leistungsfähigkeit etwas dazu verdienen, das ich auf 1200€ netto komme.

Was kann man da evtl. von den Einkünften ab ziehen bis man auf oder unter 880€ kommt ?
- 4 % Vorsorgeaufwendungen, obwohl ich so etwas nicht bewußt mache, da ich sonst längst verhungert wäre. (Ich habe Dank Nahrungsmangel gut ab genommen. Was nicht ungesund sein muß, aber eben doch recht quälend ist)
- irgend welche GdB Mehraufwendungen oder ein GdB Behinderten Freibetrag ? Ich bilde mir ein mal etwas von einem 160€ Mehrbedarf im Sozialrecht gelesen zu haben. Finde das aber nicht mehr.

Zu welchem Zeitpunkt müßte ich so viel dazu verdienen damit ich auf 1,2k€ Selbstbehalt komme oder liege ich da ohnehin falsch ?
Gesegnet sei der Tag, an dem mich meine Frau verlassen hat.
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#21
(29-09-2019, 23:23)IPAD3000 schrieb: Im Falle einer Beistandschaft vertritt das JA die VOLLSTÄNDIGEN finanziellen Interessen des Kindes.

- Das JA meint mit jährlichen Kontoauszügen einer Verwirkung entgegen wirken zu können. Lüge: Auch wenn die nicht regelmäßig mindestens jährlich einen Vollstreckungsversuch unternehmen, wird geschuldeter Unterhalt irgendwann als ebenso verwirkt anzunehmen sein, als hätte es die Mutti versäumt. In meinem Fall mein Joker, seit Jahren kam da nix mehr. Irgendwo hab ich noch das Urteil gespeichert, welches bei solch einem Fauxpas auch bei Beistandschaften keinen Unterschied macht. Nicht regelmäßig vollstreckt -> Verwirkung tritt ein.

Ich weiss jetzt nicht genau, welche Kontoauszüge Du meinst? Solange die jährlich von Dir Auskunft fordern verwirkt gar nichts. Deshalb tun die das ja. Und auch wenn auf eine Vollstreckung ausschließlich verzichtet wird, da bei dir eh (aktuell) nichts zu holen ist, verwirkt leider gar nichts.
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#22
Ich bekomme EMRente.
Als ich noch Unterhalt gezahlt habe, habe ich mich mit dem JA auf 880€ Selbstbehalt geinigt, plus Wohngeld, ich glaube 160€.
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#23
(30-09-2019, 00:59)Alfred37 schrieb: Eine gesteigerte Erwerbsobligenheit erwarte ich bei bestehender 100% Beklopptenrente nicht.

Gesteigerte Erwerbsobliegenheit ist eine grundsätzliche Regel in §1603 BGB. Die Frage ist nur, wo die Anforderungen daran enden.

Man befindet sich auf dem Holzwege, wenn man sich wegen Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente als nicht unterhaltspflichtig betrachtet. Ber BGH sagt dazu zuletzt im Beschluss vom 9. November 2016, Az. XII ZB 227/15:

"Erfüllt der Unterhaltspflichtige die Voraussetzungen einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, so ergibt sich daraus mithin, dass er nicht drei Stunden oder mehr arbeitstäglich erwerbstätig sein kann und dass er einer Vermittlung durch die Agentur für Arbeit nicht zur Verfügung steht. Eine vollständige Unfähigkeit für sämtliche Tätigkeiten, etwa im Geringverdienerbereich, ergibt sich daraus indessen noch nicht. Das stimmt mit der vom Gesetz für Renten wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe vorgesehenen Hinzuverdienstgrenze nach § 96 a Abs. 2 Nr. 2 SGB VI (entsprechend der Geringverdienertätigkeit nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV; derzeit 450 €) überein.

Dementsprechend trägt der Unterhaltspflichtige nicht nur die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er keine Vollzeitstelle zu erlangen vermag, sondern auch dafür, dass dies in gleicher Weise für eine geringfügige Beschäftigung (sog. Mini-Job) gilt."

Du hast damit die üblichen Forderungen nach einem Minijob zu erwarten, der dich in die Lage versetzt, Mindestunterhalt zu bezahlen. Kannst du nicht nachweisen, dass dir eine stundenweise Tätigkeit nicht möglich ist, wird dir das übliche fiktive Einkommen unterstellt. Zahlst du nicht, laufen Schulden auf und alles oberhalb 880 EUR Einkommen wird gepfändet.

Verzögerungen mit der Auskunft bringen nichts. Falls deine Untererhaltspflicht später bestätigt wird, bist du bereits ab erstem Auskunftsersuchen unterhaltspflichtigt, nicht erst ab gegebener Auskunft.
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#24
(30-09-2019, 09:23)p__ schrieb: Dementsprechend trägt der Unterhaltspflichtige nicht nur die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er keine Vollzeitstelle zu erlangen vermag, sondern auch dafür, dass dies in gleicher Weise für eine geringfügige Beschäftigung (sog. Mini-Job) gilt."
Ok. Da werden also bei dem bei mir bestehenden Einkünften, die zwischen 880 und 1050 € liegen, Forderungen gestellt werden, die tendenziell darauf ab zielen das ich Mindestunterhalt leiste.
- Dann werde ich mal vorsichtshalber meine seit mehreren Jahren abgeheftete zusätzliche monatlich Krankschreibung, auch weiter ab heften.

PS. Gibt es im Forum eine Editfunktion für eigene Beiträge ?

(30-09-2019, 01:01)Gast1969 schrieb: Im Falle einer Beistandschaft vertritt das JA die VOLLSTÄNDIGEN finanziellen Interessen des Kindes.
In was für einem Fall kommt es zu einer Beistandsschaft und wer beantragt die ?
Gibt es die Beistandsschaft auch wenn man den irgend wann mal in was auch immer für einer Höhe titulierten KUH zahlt ?
Gesegnet sei der Tag, an dem mich meine Frau verlassen hat.
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#25
Ja, man kann eigene Beiträge noch eine Zeitlang editieren. Solange das der Fall ist, gibts unter dem Beitrag einen "Bearbeiten" Button. Danach kann noch einen Mod bitten, dass er etwas editiert.

Was über 880 EUR Einkommen liegt, ist ziemlich sicher weg. Vorsorgeaufwand wird in deiner Situation natürlich nicht anerkannt, berufsbedingte Aufwendungen gibts nicht. Es bleiben nur zwei Schrauben übrig, Wohnkosten und krankheitsbedingte zusätzliche Aufwendungen. Bei den Wohnkosten sind die Richter völlig durchgeknallt, was sogar Richter selbst sagen: https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...#pid199161
Krankheitsbedingte Extrakosten sind samt Begründungsnachweis einzeln nachzuweisen. In Fällen wie deinem wird jeder Cent herausgepresst. Jeder Cent von dir bedeutet nämlich, dass die Unterhaltsvorschusskasse einen Cent weniger zahlen muss.
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